Da fragt ein potenzieller Fahrgast einen Kollegen vor mir am Stand nach einer Kurzstrecke. Der sagt, dass der Kurzstreckentarif vom Stand aus nicht gilt und er sich doch, sollte er die Verbilligung nutzen wollen, einen Kollegen von der Straße heranwinken solle. Daraufhin erleichtert sich der potenzielle Kunde in einer Hasstirade gegenüber denn ach so fies geldgeilen Taxifahrern, darüber, was wir doch allesamt für gescheiterte Existenzen und lebensunwerte (Oh ja, so hat er das ausgedrückt!) Kreaturen seien. Und wundert sich anschließend, dass auch ich seine Nachfrage mit einem vergleichsweise netten „Vergiss‘ es!“ beantworte.
Lasst uns mal eines klarstellen: Im Taxi wie überall im Handel- oder Dienstleistungssektor gibt es entgegengesetzte Interessen. Natürlich will man als Kunde gerne umsonst bis nach Kasachstan transportiert werden und als Dienstleister würde man gerne einfach mal einen Scheck über 10.000 € einstecken dürfen, weil man so nett gelächelt hat. So gesehen haben sich bisher nicht viele Wünsche der Menschheit erfüllt.
Bei der Taxi-Kurzstrecke selbst ergibt sich dann das Bild, dass der Kunde gerne für 4 € seine 2 Kilometer fahren will, der Taxifahrer da aber rund 7 € haben will, weil er sich schon angestellt und auf eine Fahrt gewartet hat. Beides an sich erst einmal legitime Wünsche. Aber:
Wenn man schon mieseste Beleidigungen ausspricht, sollte doch wenigstens der Hauch eines Grundes vorhanden sein! Der Taxitarif ist gesetzlich vorgegeben – der Kunde hat den Fahrer also de facto zu einem Rechtsbruch überreden wollen. Das kann man machen, aber für gewöhnlich sollte man dafür bessere Gründe haben als „Ich will xyz aber billiger!“.
Auch wenn man’s sich noch so schönredet, sind Sonderangebote mit Einschränkungen was anderes als Normalpreise. Wenn ich heute beim Netto einen Käse für 50 Cent mitnehme, weil er in zwei Tagen abläuft, kann ich bei der nächsten Charge, die für einen Euro verkauft wird, nicht drauf pochen, dass das Zeug „sonst“ oder „normal“ nur 50 Cent kostet. Berlin ist ohnehin eine absolute Ausnahme mit dem Kurzstreckentarif – und ich bin dagegen, dass er abgeschafft wird! – aber es gab und gibt ihn nur für eine kurze Fahrt ohne Zwischenstopp beim Heranwinken eines Taxis.
Einem Taxiunternehmer entstehen Kosten, wenn man zu einem Stand fährt. Einen Taxifahrer kostet es zudem Zeit, wenn er irgendwo wartet. Das ist im normalen Tarif eingepreist, nicht aber in der Kurzstrecke, weil sie eben genau dafür nicht geschaffen wurde, sondern für besonders günstige Spezialfälle.
Ich will sicher kein Arschloch sein, das darauf pocht, unsinnige Regeln einzuhalten. Mitnichten! Aber, liebe Mitmenschen:
Einen Taxifahrer beschimpfen, um ihn zu einer ihn auch noch Geld kostenden Ordnungswidrigkeit anzustiften … so viel Realitätsverweigerung muss man ja nun nicht noch wohlwollend begleiten, oder? -.-
