Sehr interessante Gedanken über den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Passus mit dem Führerscheinentzug bei Straftaten, die nicht mit dem Verkehr in Verbindung stehen, macht sich Tobias Glienke aus der Kanzlei Hoenig. Und ich schließe mich seiner Meinung an: es ist schon eine ziemliche Frechheit, Leuten eine andere Strafe aufzuerlegen, nur weil sie zufällig im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Sicher mache ich mir da grundsätzlich auch Gedanken aus Sicht des Taxifahrers, denn als beruflicher Fahrer sind die denkbaren Konsequenzen einer entzogenen Fahrerlaubnis ja noch einmal ganz anderen Kalibers. Aber das greift zu kurz. Denn eigentlich bin ich dem fast schon gegnerischen Lager zugehörig. Ich fahre gerne Auto und ich versuche, es gut zu tun. Und mit „gut“ ist hier nicht nur gemeint, mein Fahrzeug zu beherrschen, sondern mit den sozialen und psychischen Komponenten des Straßenverkehrs angemessen umzugehen. Und diesbezüglich bin ich, im Gegensatz zu dem Part mit der Fahrzeugsicherheit, wirklich überzeugt davon, überdurchschnittlich gut zu sein.
Es gehört hierzulande fast schon zum guten Ton, sich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen. Sei es, weil sie Fehler machen, sei es, weil sie komischerweise eine andere Art der Fortbewegung vorziehen. Jemanden aus Rache für ein Bremsmanöver nochmal schnell zu schneiden gehört zu einem Verhaltensrepertoire, das – nur weil es der Straßenverkehr ist – nicht nur Psychopathen vorbehalten ist. Vom alltäglichen Hupen, Drängeln etc. gar nicht zu sprechen.
Kurzum: Ich bin tatsächlich der Meinung, man sollte den Führerschein hierzulande nicht als so heilig einstufen, wie es bisweilen getan wird. Da draussen fahren eine Menge Leute rum, die streng genommen die Kriterien für eine Teilnahme am Verkehr nicht erfüllen, dennoch verlieren nur sehr wenige Menschen ihren Führerschein dauerhaft.
Natürlich wäre es bei diesem Standpunkt auch noch irgendwie logisch zu sagen:
„Na gut, der Herr Fuffelbraus hat bei zwei Amokläufen 18 Leute umgebracht und zudem Jahrzehntelang seine Nachbarschaft durch gelegentliche Bedrohungen mit seiner Schusswaffe terrorisiert, der is‘ vielleicht ein bisschen aufbrausend, um im Berufsverkehr auf die Menschheit losgelassen zu werden …“
Tja, nun. Das würde ich an und für sich auch unterschreiben. Aber mit welchem Recht bekommt Herr Fuffelbraus nun entweder zusätzlich seinen Führerschein entzogen (während ein anderer Amokläufer diesbezüglich weniger bestraft wird) – oder mit welchem Recht darf er sich ein paar Tage Haft, ein paar Euro Geldstrafe oder dergleichen ersparen, nur weil er irgendwann eine Fahrerlaubnis gemacht hat, die er nun zusätzlich abgeben darf?
Natürlich ist ein Amoklauf kein brauchbares Praxisbeispiel. Und wahrscheinlich werden bestimmt Wiederholungstäter bei Ladendiebstählen oder sowas als Beispiel gebracht. Aber die Logik „Wenn eine Geldstrafe als Abschreckung nicht reicht, dann nehmen wir halt noch den Führerschein ab.“ greift wirklich nicht, so lange nicht jeder einen Führerschein hat. Und die Zahlen der Neuerteilungen sind meines Wissens nach in Städten schon mal rückläufig.
Aber ja, wahrscheinlich wird hier wieder genau von dieser Logik ausgegangen:
„Jeder hat doch einen Führerschein! Und jedem ist der doch gleich wichtig! Ist hierzulande halt so.“
Isses aber nicht. In meinem Bekanntenkreis finden sich zig Leute ohne Führerschein. Und die meisten davon beabsichtigen auch nicht, ihren noch zu machen. Schön zu wissen, dass diese bei gemeinsam begangenen Verbrechen anders bestraft werden sollen als ich …
Deswegen teile ich die Ansicht des Anwalts.
Diskussion ausdrücklich erwünscht. 🙂
