Die hier bei GNIT schon oft erwähnte Kurzstrecke für Taxifahrten ist eine Besonderheit des Berliner Taxitarifs. Ebenso wie die BVG und die meisten anderen Verkehrsbetriebe für den öffentlichen Nahverkehr einen Sondertarif für kurze Fahrten anbieten, haben wir Taxifahrer hier den Kurzstreckentarif für unsere Kunden.
Wer nur eine kurze quasi-tabellarische Zusammenfassung haben will, findet diese am unteren Ende des Artikels.
Die Meinungen zur Kurzstrecke gehen stark auseinander, das Wissen darüber ist außer bei den regelmäßigen Nutzern gering. Aber selbst langjährige Taxikunden offenbaren gelegentlich Wissenslücken bei diesem einfachen Auszug aus der Taxitarifordnung.
Oft genug ist beispielsweise am Taxistand die Begrüßung folgende:
„Sagen sie mal, wie ist das jetzt? Könnte man da nicht auch mit der Kurzstrecke irgendwas machen?“
„Steigen sie mal kurz aus und schauen sie nach, ob sich meine Räder drehen. Wenn ja, dann gerne!“
Die Kurzstrecke ist in Berlin der einzige Tarif neben dem Normaltarif. Alle weiteren Besonderheiten werden hier über Zuschläge geregelt. Entsprechend ihrer Sonderstellung hat sie auch gewisse Eigenheiten.
Bei der BVG gilt für Kurzstrecken eine Beschränkung der Fahrtstrecke, gemessen in Stationen. Im Taxi gibt es eine solche Begrenzung ebenfalls. Sie liegt bei 2 Kilometern.
Wie in den Bussen und Bahnen der BVG Einschränkungen bezüglich Umsteigen etc. damit einhergehen, ist die Kurzstrecke im Taxi in Berlin auch etwas beschnitten von der Nutzbarkeit. Die wichtigste Regel werden die meisten kennen: Nach Kurzstreckentarif fahren kann man nur, wenn man sich ein Taxi heranwinkt. Bei Bestellungen oder Fahrten von einem Taxistand aus ist dieser Tarif nicht wählbar. Dann lohnt er sich nämlich mitunter nicht für die Fahrer, und erfunden wurde der Tarif nicht als Geschenk, sondern um zusätzliches Geld in unsere Kassen zu spülen.
Eine weitere, eher unbekannte Einschränkung ist, dass man keinen Zwischenstopp auf einer Kurzstrecke einlegen darf. Da der Preis pauschal ist, wird hier keine Wartezeit berechnet. Es ist hoffentlich verständlich, dass ein Taxifahrer nicht mal eben eine halbe Stunde irgendwo wartet, ohne diese Arbeitszeit bezahlt zu bekommen. Ich hab es einmal zu Beginn versehentlich gemacht und lege keinen Wert auf Wiederholung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist eigentlich bekannt – wird aber dennoch oft vergessen:
Man muss als Kunde die Kurzstrecke vor Fahrtbeginn konkret wünschen. Mal abgesehen davon, dass wir Taxifahrer was zu lachen haben, wenn die Leute sich den Begriff nicht merken können (siehe PS ganz unten), hat das handfeste Gründe:
Erstens können wir das Taxameter mitten in der Fahrt nicht von einem Tarif auf den anderen umstellen. Zweitens: Die Kurzstrecke hat Einschränkungen und die Kunden alleine wissen gleich zu Beginn, ob die mit ihrer Fahrt vereinbar sind.
Zudem: Es ist nicht der Normaltarif. Die Kurzstrecke ist ausdrücklich eine Vergünstigung für besondere Einschränkungen. Wenngleich es Gerüchte gibt, dass wir Taxifahrer in Berlin jeden Kunden darauf hinweisen müssten, dass es die Kurzstrecke gibt: So ist es nicht und wir haben ja auch nichts davon. Im Gegenteil: wir verdienen weniger Geld, wenn wir weniger Umsatz machen.
Entsprechend gibt es leider auch Kollegen, die Kurzstrecken komplett ablehnen. Das ist natürlich nicht rechtens. Wenn ein Kunde eine kurze Fahrt von der Straße weg und ohne Zwischenhalt mit einer Kurzstrecke fahren will, dann müssen wir das auch machen!
Und wenn es mal doch länger wird?
Gar kein Problem: Wenn man die 2km-Marke überschreitet, schaltet das Taxameter nach einer kurzen Umschaltphase einfach in den Normaltarif um. Das heisst, für einen kurzen Moment läuft die Uhr sehr schnell, um dann nach ein paar hundert Metern auf normale Geschwindigkeit zu wechseln. Die meisten Taxameter kündigen dies übrigens mit einem Piepsen an.
Wer eine längere Fahrt vorhat, fällt eben auch im Taxi nicht mehr unter Kurzstrecke. Aber das ist ja bei der BVG nicht anders.
Die Kurzstrecke ganz kurz:
Update: Seit dem 30.6.2015 kostet die Kurzstrecke 5,00 €.
Die Tabelle lautet jetzt entsprechend:
Was? Bis zu 2 Kilometern Taxifahren.
Was nicht? Taxi vom Stand, Taxi bestellt, Zwischenstopps.
Wieviel? 5,00 € pauschal.
Wann? Wenn man ein Taxi heranwinkt.
Wie? Vor Fahrtbeginn sagen, dass man eine Kurzstrecke möchte.
PS: Da die BVG offenbar so eine Art gedankliches Patent auf die Kurzstrecke zu haben scheint, weichen Fahrgäste gerne mal auf andere Formulierungen aus. Zum Beispiel Kurztarif, Kurzfahrt, Friedrichshain-Special-Preis, 2-Kilometer-Preis, dieses Pauschalkurzding, Kurz-Sonder-Taxi, Billig-Tarif, Ranwink-Preis, 5€-Taxi, Fünfertarif etc.
