Taxi-Kurzstrecke in Berlin

Die hier bei GNIT schon oft erwähnte Kurzstrecke für Taxifahrten ist eine Besonderheit des Berliner Taxitarifs. Ebenso wie die BVG und die meisten anderen Verkehrsbetriebe für den öffentlichen Nahverkehr einen Sondertarif für kurze Fahrten anbieten, haben wir Taxifahrer hier den Kurzstreckentarif für unsere Kunden.

Wer nur eine kurze quasi-tabellarische Zusammenfassung haben will, findet diese am unteren Ende des Artikels.

Die Meinungen zur Kurzstrecke gehen stark auseinander, das Wissen darüber ist außer bei den regelmäßigen Nutzern gering. Aber selbst langjährige Taxikunden offenbaren gelegentlich Wissenslücken bei diesem einfachen Auszug aus der Taxitarifordnung.

Oft genug ist beispielsweise am Taxistand die Begrüßung folgende:

„Sagen sie mal, wie ist das jetzt? Könnte man da nicht auch mit der Kurzstrecke irgendwas machen?“

„Steigen sie mal kurz aus und schauen sie nach, ob sich meine Räder drehen. Wenn ja, dann gerne!“

Die Kurzstrecke ist in Berlin der einzige Tarif neben dem Normaltarif. Alle weiteren Besonderheiten werden hier über Zuschläge geregelt. Entsprechend ihrer Sonderstellung hat sie auch gewisse Eigenheiten.
Bei der BVG gilt für Kurzstrecken eine Beschränkung der Fahrtstrecke, gemessen in Stationen. Im Taxi gibt es eine solche Begrenzung ebenfalls. Sie liegt bei 2 Kilometern.

Wie in den Bussen und Bahnen der BVG Einschränkungen bezüglich Umsteigen etc. damit einhergehen, ist die Kurzstrecke im Taxi in Berlin auch etwas beschnitten von der Nutzbarkeit. Die wichtigste Regel werden die meisten kennen: Nach Kurzstreckentarif fahren kann man nur, wenn man sich ein Taxi heranwinkt. Bei Bestellungen oder Fahrten von einem Taxistand aus ist dieser Tarif nicht wählbar. Dann lohnt er sich nämlich mitunter nicht für die Fahrer, und erfunden wurde der Tarif nicht als Geschenk, sondern um zusätzliches Geld in unsere Kassen zu spülen.

Eine weitere, eher unbekannte Einschränkung ist, dass man keinen Zwischenstopp auf einer Kurzstrecke einlegen darf. Da der Preis pauschal ist, wird hier keine Wartezeit berechnet. Es ist hoffentlich verständlich, dass ein Taxifahrer nicht mal eben eine halbe Stunde irgendwo wartet, ohne diese Arbeitszeit bezahlt zu bekommen. Ich hab es einmal zu Beginn versehentlich gemacht und lege keinen Wert auf Wiederholung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist eigentlich bekannt – wird aber dennoch oft vergessen:
Man muss als Kunde die Kurzstrecke vor Fahrtbeginn konkret wünschen. Mal abgesehen davon, dass wir Taxifahrer was zu lachen haben, wenn die Leute sich den Begriff nicht merken können (siehe PS ganz unten), hat das handfeste Gründe:
Erstens können wir das Taxameter mitten in der Fahrt nicht von einem Tarif auf den anderen umstellen. Zweitens: Die Kurzstrecke hat Einschränkungen und die Kunden alleine wissen gleich zu Beginn, ob die mit ihrer Fahrt vereinbar sind.
Zudem: Es ist nicht der Normaltarif. Die Kurzstrecke ist ausdrücklich eine Vergünstigung für besondere Einschränkungen. Wenngleich es Gerüchte gibt, dass wir Taxifahrer in Berlin jeden Kunden darauf hinweisen müssten, dass es die Kurzstrecke gibt: So ist es nicht und wir haben ja auch nichts davon. Im Gegenteil: wir verdienen weniger Geld, wenn wir weniger Umsatz machen.

Entsprechend gibt es leider auch Kollegen, die Kurzstrecken komplett ablehnen. Das ist natürlich nicht rechtens. Wenn ein Kunde eine kurze Fahrt von der Straße weg und ohne Zwischenhalt mit einer Kurzstrecke fahren will, dann müssen wir das auch machen!

Und wenn es mal doch länger wird?
Gar kein Problem: Wenn man die 2km-Marke überschreitet, schaltet das Taxameter nach einer kurzen Umschaltphase einfach in den Normaltarif um. Das heisst, für einen kurzen Moment läuft die Uhr sehr schnell, um dann nach ein paar hundert Metern auf normale Geschwindigkeit zu wechseln. Die meisten Taxameter kündigen dies übrigens mit einem Piepsen an.
Wer eine längere Fahrt vorhat, fällt eben auch im Taxi nicht mehr unter Kurzstrecke. Aber das ist ja bei der BVG nicht anders.

Die Kurzstrecke ganz kurz:

Update: Seit dem 30.6.2015 kostet die Kurzstrecke 5,00 €.

Die Tabelle lautet jetzt entsprechend:

Was? Bis zu 2 Kilometern Taxifahren.
Was nicht? Taxi vom Stand, Taxi bestellt, Zwischenstopps.
Wieviel? 5,00 € pauschal.
Wann? Wenn man ein Taxi heranwinkt.
Wie? Vor Fahrtbeginn sagen, dass man eine Kurzstrecke möchte.

PS: Da die BVG offenbar so eine Art gedankliches Patent auf die Kurzstrecke zu haben scheint, weichen Fahrgäste gerne mal auf andere Formulierungen aus. Zum Beispiel Kurztarif, Kurzfahrt, Friedrichshain-Special-Preis, 2-Kilometer-Preis, dieses Pauschalkurzding, Kurz-Sonder-Taxi, Billig-Tarif, Ranwink-Preis, 5€-Taxi, Fünfertarif etc.

36 Kommentare bis “Taxi-Kurzstrecke in Berlin”

  1. Wenn ich also Kurzstrecke vom Taxistand aus will, muss ich mir einfach den nächsten nahenden Fahrer, der eben jenen ansteuert, heranwinken.

  2. Sash sagt:

    @Der Maskierte:
    Verzeih mir, dass ich auf den eigentlich netten Joke nicht eingehe, aber das ist somit das Üblichste, was Kunden hier machen…

  3. Taxi 123 sagt:

    Die von Dir zwar nicht explizit erwähnte, von mir aber trotzdem erkannte Umfrage werde ich mit:“ Mein Favorit ist “ dieses Pauschalkurzding „.“ beantworten! Du kannst ja eventuell irgendwann veröffentlichen, welche Formulierung gewonnen hat. 🙂

  4. Sash sagt:

    @Taxi 123:
    Naja, mir ist noch keine Formulierung mehrmals begegnet. Vielleicht äußern sich ja noch andere Fahrer in den Kommentaren. Aber ich wage, es zu bezweifeln….

  5. Chefarbeiter sagt:

    Ich ärgere mich ja übrigens bis heute, dass ich im Mai am Alex nicht mit „Machen wir Kurzstrecke, oder?“ eingestiegen bin…

  6. Sash sagt:

    @Chefarbeiter:
    Ach, was meinste, was ich mir schon alles für tolle Sprüche für diesen und jenen Anlass überlegt habe…

  7. Slartibartfast sagt:

    Wie verhält es sich denn mit jemandem, der dich anhält, sich zu einem 1,9km entfernten Ziel fahren lässt, die Pauschale bezahlt, aussteigt, vor das Taxi schlendert, wartet bis du losgefahren bist, dich wild getikulierend anhält, sich zu einem wieder 1,9km entfernten Ziel in derselben Richtung wie vorher fahren lässt, die Pauschale bezahlt, aussteigt, vor das Taxi schlendert, wartet, …?

    Keine Zwischenstops, unter 2km, Taxi aus der Fahrt herangewunken 😀 davon dass man nicht wieder und wieder Kunde sein kann steht da schließlich nichts!

  8. Sash sagt:

    @Slartibartfast:
    Ist im Prinzip natürlich legal. Allerdings spart man auf die Weise noch weniger Geld als bei einer einzelnen Kurzstrecke und zum anderen: Wer garantiert dir, dass der Taxifahrer dich beim zweiten Mal nicht „übersieht“. 😉
    Man muss sich ja nicht auf alle Spielchen einlassen.

  9. Julia sagt:

    Wie passend.. ein Arbeitskollege hatte sich neulich kurz vor Arbeitsbeginn n Taxi rangewunken, war mal wieder spät dran der Gute^^
    Saß schon fast drin, meinte auch gleich Kurzstrecke (glaube S Tiergarten zur Franklinstr), als n Aktenkofferfuzzi ans Taxi rangetreten ist und nach Tegel wollte.. 3x darfste raten-.-

  10. Sash sagt:

    @Julia:
    Lass mich raten: Kein netter Kollege… 🙁

  11. Julia sagt:

    Richtig-.- (leider nicht wirklich schwer die Frage^^)

  12. […] unbedingt alleine suchen wollte) gewartet habe, war im Grunde ein Verstoß gegen die Taxiordnung. Fahrtunterbrechungen sind bei einer Kurzstrecke nicht erlaubt! Und verschwendete Zeit war es auch, denn das Problem an der Kurzstreckenregelung für mich ist: Die […]

  13. Wie kann man denn den Taxifahrer dazu zwingen mich trotzdem die Kurzstrecke zu fahren?

    (Ich war mal in Berlin unterwegs, sprach den Taxifahrer an und der meinte sowas wie, das würde sich für mich nicht lohnen. Ich kannte mich aber nicht aus und hatte Gepäck dabei.)

  14. Sash sagt:

    @Edith – die Zauberin:
    Das mit dem Zwingen ist so eine Sache. Im Prinzip geht es natürlich schwer. Wegfahren werden wir natürlich immer können. Aber natürlich könntest Du mit einer Anzeige drohen. Denn auf Wunsch – so lange nicht vom Stand und so – müssen wir das ja machen. Aber wenn der Kollege gesagt hat, das lohne sich nicht: War es nicht vielleicht wirklich deutlich länger? Solche Anfragen hab ich auch öfter mal und da weise ich dann auch drauf hin. (Wobei man es natürlich trotzdem versuchen könnte, auch wenn es nichts bringt)

  15. Ne es war ziemlich sicher nicht länger. War irgendwo in der Nähe der Hackeschen Höfe. Kam mit der bvg an der nächst gelegenen U Bahn Haltestelle an einem Nachmittag an. Weiter als 2km kann lässt einen die bvg-Fahrauskunft nie laufen… Zumal mir der Tarif egal gewesen wäre und sicher nicht mehr als 10€.

    Das nächste Mal werde ich den einfach noch mehr nerven.

  16. Sash sagt:

    @Edith – die Zauberin:
    Dann mach das 😀

  17. […] Gar nicht wegen der fortschrittlichen Grammatik, sondern eher weil ich ein paar Sekunden zuvor eine Kurzstrecke ins Taxameter gehauen habe. Es ist noch nicht lange her, dass ich die Problematik geschildert habe: […]

  18. […] Kunden träumen ja davon, mal zwei Kurzstrecken hintereinander zu fahren. Blödsinnigerweise. Ja, es wäre immer noch günstiger als der […]

  19. […] gutmütig, echt. Da sieht man wieder mal, dass es Sinn gibt, wenn die Kunden selbst wissen, ob sie eine Kurzstrecke haben wollen. Aber wider Erwarten ging es dann so schnell, dass es schon in Ordnung war. In einer […]

  20. […] freut mich ehrlich gesagt oft, wenn Kunden von sich aus auf die Idee kommen, Kurzstrecke zu fahren. Nicht wirklich, weil ich darauf stehe, weniger Geld zu verdienen, sondern weil dann […]

  21. […] daran ist ja keinesfalls, dass der Typ mit schlechten Deutschkenntnissen versehentlich von einer Kurzstrecke gesprochen hat, die – verfluchte sprechende Namen! – für uns Taxifahrer dann ja doch was […]

  22. elder taxidriver sagt:

    Ich wollte mal wissen wie man das auf Englisch sagen könnte und ein New Yorker meinte mal: ‚City Hop‘.
    Und ein Türke : ‚Kessa Yol‘.

  23. elder taxidriver sagt:

    Eigentlich hätte man die Sache gleich so nennen können: ‚Zwei -Kilometer-Pauschale‘ oder irgendwas in der Art.
    Die Namensgebung ist genauso problematisch wie bei der Stadtautobahn . ‚Kaiserdamm Süd‘ Wer weiß schon was das bedeutet?
    So hießen die Abschnitte provisorisch für die Zulieferer als sie noch im Bau befindlich war, also die anderen Ausfahrten auch. Das hat man dann übernommen. aber hilfreich ist es nicht.

  24. pompier sagt:

    Mir hat ein sehr netter Taxifahrer neulich erzählt, Kurzstrecke gelte nur ohne Gepäck. Habe ihm sein Kollege gesagt, und er sei in sieben Jahren auch noch nie eine mit Gepäck gefahren. Meine Frage nach seiner Konzessionsnummer förderte dann eine Taxiordnung zu Tage, aus der ich ihm bitte vorlesen möge. Nachdem dann geklärt war, dass da nix über „kein Gepäck“ drin steht, hat er den Taxameter dann bei vier Euro angehalten. Spannend, das.

  25. Sash sagt:

    @pompier:
    Diesen „Kein Gepäck“-Unsinn hab ich auch schon irgendwo gehört. Keine Ahnung, wo das herkommt. 0.o

  26. […] wenn die Hoffnung auf Trinkgeld zerplatzt. Und die Hoffnung auf gut gelaunte Kundschaft noch dazu. Die Kurzstrecke kann man nicht vom Stand aus fahren. Und während ich die Idee sonst ziemlich gut finde, sind die […]

  27. […] müssen, gereicht hätte das aber allenfalls ansatzweise. Also hab ich erst einmal von mir aus eine Kurzstrecke vorgeschlagen. Muss ich nicht, kann man in so einer Situation ja aber mal machen. Geht ja auch um […]

  28. […] die Kurzstrecke hat Einschränkungen, ja. Aber geradeaus fahren darf man mit ihr […]

  29. Da Na sagt:

    *haha „Friedrichshain-Special-Preis“, das paßt. Wenn ich in Kreuzberg einsteige sag ich immer „Richtung F’hain, solange, bis es piept“.

  30. […] ersten sieben Kilometer. Der Preis für die nachfolgenden Kilometer oder auch die Pauschale für die Kurzstrecke bleiben […]

  31. […] und außerdem muss die Kurzstrecke vom Fahrgast ausdrücklich verlangt werden. Ich habe extra zur Kurzstrecke in Berlin noch einen eigenen Artikel […]

  32. […] noch ok. Die Statistik wirklich verderben dann die Spaßvögel, die einen vorwinken und dann eine Kurzstrecke haben wollen, weil man “ja nicht mehr am Stand steht”. Oder eine Wegbeschreibung […]

  33. […] Die Kurzstrecke ist bei der Tarifänderung zum 30.6. ja am meisten in Mitleidenschaft gezogen worden. Während der Kilometerpreis um 21 bis 22 Cent erhöht wurde und der Startpreis um 50 Cent, kostet die Kurzstrecke nun einen satten Euro mehr: 5,00 statt 4,00 €. Dass der Anstieg so heftig war, erklärt sich aber zum Teil auch dadurch, dass die ersten Kilometer nun schon zum zweiten Mal teurer werden, der Kurzstreckenpreis das erste Mal aber nicht erhöht wurde. […]

  34. Götz Florian Bosselmann sagt:

    Es ist offensichtlich eine wenig sinnvolle Regelung, dass der unwissende Fahrgast im Zweifel mehr bezahlen muss, als der mit Spezialwissen. Absolutes nogo!

  35. Sash sagt:

    @Götz Florian Bosselmann:
    Ich stehe diesem Punkt eher neutral gegenüber. Man kann sich als Kunde auch daran gewöhnen, sich zu erkundigen. In jedem Fast-Food-Restaurant kriegste über deren App Zeug zum halben Preis hinterhergeschmissen, das kriegste auch nicht mit, wenn du nur so in den Laden reinläufst.
    Und wie ich schon mal irgendwo gesagt habe: Der Kunde muss wissen, ob er mit den Einschränkungen leben kann, die Dienstleistung umfasst einfach nicht für alle Fälle das gleiche.

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