„Auf der Rückseite“

Keine Panik, ich hatte nicht wieder den RückseitenTypen im Auto. Ich hab nur nach der allgemeinen Unwissenheit bezüglich des Brilleneintrags im P-Schein mal direkt ans LABO geschrieben. Die werden schon wissen, was sie nun wo hinschreiben. Und siehe da, das war die Antwort:

Sehr geehrter Herr Bors,

die Sehhilfe wird auf der Rückseite des P-Scheins vermerkt. Sollte das vergessen worden sein bitte ich Sie nochmals in der Führerscheinstelle vorzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Das hatte ich zwar schon vermutet, aber dank vieler Zwischenrufe war ich mir eben auch nicht mehr sicher. Rein vom gesunden Menschenverstand hätte es natürlich auch in meinem „normalen“ Klasse-B-Führerschein eingetragen werden können, aber eine Änderung desselben war nunmal nicht vorgesehen. Den darf ich wie so viele da draußen vermutlich behalten, bis ich komplett erblindet eine halbe Schulklasse im Alleingang auslösche – und zudem ist der für diesen Schein vorgeschriebene Sehtest ohnehin viel einfacher. Dass ich die Kriterien für den P-Schein ohne Brille nicht mehr erfülle, sagt ja eben nicht, dass ich nicht ohne Brille Auto fahren kann, sondern nur, dass ich keine Personen befördern darf. Den anderen Test würde ich möglicherweise ja auch heute noch bestehen.

Ob ich der netten Bitte des LABO jetzt aber gleich folgen werde, weiß ich ehrlich gesagt noch nicht. Wie Ihr wisst, trage ich die Brille jetzt ohnehin schon, also darum geht’s nicht. Fakt ist aber auch, dass der Eintrag keinerlei positive Konsequenzen für mich hat und ich deswegen während meiner Schlafenszeit zu einer Behörde fahren und dort darauf warten muss. Das erscheint mir in Anbetracht der Tatsache, dass ich mich ohnehin an die Auflagen halten will, ein bisschen zu masochistisch.

Zumal auf der handfesten Folgenseite z.B. stehen würde, dass das Vergessen einer Ersatzbrille von übereifrigen Cops geahndet werden könnte, und das traue ich mir durchaus zu. Wo ich ja ohnehin sagen würde: Hey, ich darf ohne Brille Auto fahren, also wenn mir die Brille im Dienst mal versehentlich explodiert, besteht immer die Option „Fackel aus und heim“. Eine Taktik, die ich heute schon bei gesundheitlichen Anomalien wie spontaner Müdigkeit, Faulenzia Vulgaris oder schwerem Brechdurchfall erfolgreich anwende.

Mal schauen, vielleicht bin ich ja irgendwann sowieso mal dort oder die melden sich nochmal etwas verbindlicher. Dann bin ich ja für jeden Spaß zu haben. 🙂

9 Kommentare bis “„Auf der Rückseite“”

  1. astdäne sagt:

    Mon, moin,
    spannende Frage, die selber nicht beantworten kann: wenn du die Brille nur für den Personentransport, also deinen Beruf benötigst, hat das dann steuerliche Vorteile? Kannst du die Kosten dann nicht absetzen? Gerade auch vor dem Hintergrund, dass du ja eigentlich permanent eine Zweitbrille für den Fall der Fälle brauchst.

    Gruß Frank

  2. MsTaxi sagt:

    Ist mir auch unklar. Aber vielleicht müsste Sash ein Fahrtenbuch für sein Nasenfahrrad führen, um die berufliche von der privaten Nutzung sauber zu trennen. 🙂

  3. Sash sagt:

    @(F)astdäne & @MsTaxi:
    Vermutlich gibt es da einen Spielraum. Im Falle, dass dadurch die Werbungskosten oder die „außergewöhnlichen Belastungen“ (oder wie das genau genannt wird) überschritten werden. Was @MsTaxi anführt, klingt unlogisch, denn wie ich geschrieben habe: Ich habe immer noch keinerlei Verpflichtung, die Brille im Auto aufzusetzen.Wirklich gar keine, der Eintrag ist im P-Schein vermerkt (oder sollte es sein 😉 ), sonst nirgends. Das betrifft ausschließlich meinen Job, den Sehtest für den „normalen“ Führerschein hab ich ohne Brille bestanden und ich muss ihn nicht wiederholen.

  4. MsTaxi sagt:

    Ja, schon, aber die steuerrechtliche Begründhng sähe sicher so aus, dass aufgrund des besseren Sehens mit Brille (ich hoffe mal, dass du mit besser siehst als ohne, so auf Dauer) eine private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. 🙂

    Mööööönsch, icb mach doch nur Schbass *breitgrins*

  5. Holger sagt:

    Beim normalen Führerschein musst du auch nicht alle 5 Jahre zum Amtsarzt. Also: What the fuck?

  6. Tomtom sagt:

    @Sash: Ich bin kein Jurist, sehe aber nach kurzer recherche, die Pflicht zum tragen einer Brille, neben §1 Abs. 2 StVO den §2 Abs. 1 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) als anwendbar an:
    „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“
    Dazu müsste man selbstverständlich wissen, ob du den Sehtest zum normalen Führerschein jetzt auch noch ohne Brille bestehen würdest.

  7. Tomtom sagt:

    Ich habe das Smiley am Ende vergessen. Nicht dass das fehlinterpretiert wird und jemand denkt, ich wollte Sash ans Bein pissen 🙂 😀 🙂

  8. Ivan S. Alkijitsch sagt:

    Und jetzt bleibt nur noch die Frage, ob Sash das steuerlich absetzen könnte, wenn man das ‚ ans Bein pissen ‚
    mal buchstäblich nähme. Er könnte dann ja erstmal seine Schicht wohl nicht fortsetzen.

  9. Sash sagt:

    @MsTaxi:
    Das kommt dann natürlich auch, klar! 😉

    @Tomtom:
    Ich hatte sowas durchaus vermutet und denke, dass das Problem daran am Ende halt – und dafür machen wir die Tests ja – die Nachweisbarkeit sein wird. Subjektiv hält man sich halt doch eher für übermäßig fit/kompetent etc.
    Und, um das an der Stelle auch nochmal zu sagen, ich für meinen Teil bin sowieso dabei, mir die Brille im Auto so anzugewöhnen wie das Einstellen der Seitenspiegel. Gehört dazu, denn damit sehe ich (derzeit nur sehr wenig, aber immerhin!) besser, damit ist das sinnvoll.

    @Ivan S. Alkijitsch:
    Da kommen wir dann echt in Bereiche für Steuerexperten, spätestens wenn wir annehmen, dass ans Bein pissende Kommentatoren Folge meiner freiberuflichen Nebentätigkeit sind und das Taxifahren mein Angestelltenjob ist. 😉

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