Doppelter Fahrpreis

Peter hat mir folgende Frage zukommen lassen:

Moin Sash,
Mal ne Frage 😀

Bin vorhin mitm Taxi gefahren. die Tour war so 90€, ich gab 100€.
Soweit so bezahlt. Dachte ich. der Fahrer wollte noch mal die selbe summe für
die Rückfahrt haben….
Das ganze endete mit der Polizei und eben Personalienaustausch. Ist sowas normal
oder eher nicht?
ich mein, ich fahre öfters mal längere strecken, aber so etwas passierte mir
heute zum ersten mal.
wäre nett, wenn du mir da mal was aus den „Regeln“ zitieren könntest. Die
Polizei wusste auch nicht so wirklich,
was sie da machen soll 😀

Grüßle,
der Peter

Schöne Fahrt und böses Erwachen… und das mit der Polizei am Ende sollte nicht normal sein 😉

OK, ernsthaft:

Das Zitieren aus den „Regeln“ fällt hier relativ schwer. Die Taxiordnung (zumindest für Berlin) und das PBefG geben für Fahrten aus dem Pflichtfahrgebiet heraus irgendwie nichts konkretes vor. Im §1 der Berliner Taxitarifordnung findet sich aber folgendes Kleinod, das ich für das Kernstück der ganzen Geschichte halte:

(2) Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

Und so habe ich es auch gelernt. Ich muss den Preis mit dem Fahrgast aushandeln. Tun wir das nicht, und ich fahre nach Taxameter (ich hab das jetzt so verstanden: Das Taxameter hat am Ende 90 € angezeigt), dann gilt selbstverständlich dieser Preis. Und zwar als zu bezahlender Gesamtpreis. Im Falle sehr langer Fahrten (also eher länger als deine) kann es zwar je nach Tarif durchaus sein, dass der doppelte Taxameterpreis eher angemessen wäre. Dass du das aber vor Fahrtantritt wissen musst, ist klar. Normalerweise fährt man eine derart lange Strecke wirklich nicht nach Taxameter, sondern vereinbart einen Festpreis. Der wird dann zwar in der Regel über dem Taxameterpreis liegen (was tatsächlich den Kosten geschuldet ist, die für die Rückfahrt anfallen), aber zum Einen sollte er wohl meist unter dem doppelten Betrag liegen, und zum Anderen ist das selbstverständlich nicht am Ende der Fahrt zu klären, sondern zu Beginn.

Ich kann jetzt nicht hundertprozentig ausschließen, dass irgendeine Taxitarifordnung einen solchen Paragraphen beinhaltet, aber es war in jedem Fall unfair und wahrscheinlich auch nicht rechtens, wenn der Fahrer dich darüber nicht vorher aufgeklärt hat.

Hat irgendwer anders Quellen, die etwas anderes nahelegen?

39 Kommentare bis “Doppelter Fahrpreis”

  1. Peter Siepe sagt:

    Moin, da es sich um einen Familiären Notfall handelte, habe ich dir Preisverhandlungen Vergessen.
    *verdammt* 😉

    Mal schauen, was sich daraus ergibt. werde dich aufm Laufenden halten!

  2. Nils sagt:

    Ui. Jedenfalls interessant zu wissen, dass es (bei vorheriger Absprache) tatsächlich nicht unüblich ist, dass man sich bei langen Strecken als Kunde auch an der Rückfahrt finanziell beteiligt muss. Mit sowas hätte ich jetzt ehrlich gesagt überhaupt nicht gerechnet.

  3. Sash sagt:

    @Peter Siepe:
    Ja, es würde mich auch interessieren, was daraus wird!

    @Nils:
    Das ist allgemein üblich und liegt in der Ortsgebundenheit begründet. Wir dürfen außerhalb unseres Fahrgebietes ja gar keine Kunden aufnehmen. Innerhalb der Stadt könnte ich mich ja einfach an die nächste Halte stellen und warten und hätte kaum Leerkilometer. Deswegen wird für Fernfahrten im Allgemeinen ein höherer Kilometerpreis angesetzt. Die Unternehmer müssen schließlich Fahrzeugverschleiß und Spritverbrauch auch berücksichtigen.
    Der doppelte Preis ist definitiv ziemlich happig, also zumindest für Berlin. Wie das in Städten aussieht, wo der Kilometerpreis nur bei knapp einem Euro nach Tarif liegt, mag das anders sein.
    Aber wenn ich hier 10 km aufs Land raus gurke, dann fahre ich nach Taxameter, und ab Kilometer 7 kostet das 1,28 €/km. Wenn jemand 100 km weit weg will, dann sind 1,50 bis 1,60 € als Kilometerpreis (für die einfache Strecke natürlich) eher angemessen. Meine Chefs kalkulieren Pi mal Daumen mit 1 € Umsatz pro Kilometer. Bei kurzen Strecken in der Stadt klappt das ganz gut, selbst wenn man mal leer zu einer bestimmten Halte fährt, oder ein wenig fahrenderweise auf Kundenfang ist. Das ist bedingt durch den hohen Startpreis von 3,20 € und der Tatsache, dass die ersten 7 km ja gleich je 1,65 € kosten. Bei einem Ziel 100 km auswärts – also 200 km Fahrtweg – und einem Taxameterpreis von vielleicht 140 € kommt man aber nur auf etwa 70 Cent pro Kilometer.

  4. Schwarzwald-Fahrer sagt:

    Also hier gibt es einen Rundfahrttarif für 0,80€/km…bei dieser Fahrt muss der Fahrgast wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren, das Taxameter läuft dabei durchgehend.
    Dann gibt es noch die Zielfahrt zu 1,60€/km, hierbei ist Ziel und Ausgangspunkt nicht identisch, die Rückfahrt ist im Preis inkludiert….
    bei frei vereinbarten Fahrpreis berechnen wir ca. 1,40€/km bis zum Ziel…Rückfahrt ist dann auch incl.

  5. Ingmar sagt:

    Ich würde jetzt einfach mal behaupten: Da keine Verhandlungen geführt wurden, also nach Tarif gefahren wurde, hat der Fahrer einfach Pech gehabt, da im normalen Tarif ja auch nicht vorgesehen ist, dass der Fahrgast beispielsweise die Fahrt zum nächsten Taxistand zahlt.

  6. mime sagt:

    alles ausserhalb des pflichtfahrgebietes ist frei verhandelbar; ist das taxameter an gilt selbiges und zwar einfach und nicht doppelt/drei- oder sonstfach!

  7. Taxi 123 sagt:

    Da stimme ich mime zu. Wenn bei einer eventuell erfolgenden Verhandlung keine Einigung erzielt wird, wird nach Taxameter gefahren und der Prei gilt dann. Der einzige Fall den ich kenne, bei dem der Preis auf dem Taxameter multipliziert wird, ist, wenn wir mit 2 Fahrern ein Auto des Kunden überführen.

  8. Reinhold sagt:

    Wenn bei Fahrten nach Außerhalb des Pflichtfahrgebietes kein Fahrpreis vereinbart wurde, zahlt der Fahrgast den auf dem Taxameter angezeigten Fahrpreis. So ist das in München geregelt. Die Fahrer haben neben der TO (Taxiordnung) auch die TTO (Taxitarifordnung, u.a. auch wegen den Gebietsgrenzen) mitzuführen.

  9. Sash sagt:

    @all:
    Also so, wie ich geschrieben habe: In erster Linie Festpreisverhandlungen, und wenn das nicht gegeben ist, zählt der Taxameterpreis einfach und nicht doppelt oder quadriert.

  10. Michael sagt:

    Zitat
    „hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. “

    Das „vergessen“ die Taxifahrer gerne. Der Fahrer hätte den Kunden darauf aufmerksam machen müssen und nicht einfach losfahren und sich dann auf
    „Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart“
    berufen.
    Das geht gar nicht.

    Dieser Passus greift meiner Meinung nach dann, wenn man sich bei den Preisverhandlungen nicht einig wird, weil zum Beispiel der Fahrtablauf gar nicht klar ist (Kunde will vielleicht noch Tante Emma besuchen).

    Ich denke, daß ist eine zivilrechtliche Sache und landet vor einem Amtsrichter, der wie üblich einen Vergleich vorschlagen wird (zum Beispiel Rückfahrt kostet die Hälfte der Hinfahrt, irgendsowas.)
    Ich würde dem Taxiunternhmer genau diesen Vergleich anbieten, damit können beide Leben.

  11. Sash sagt:

    @Michael:
    Da hast du teilweise Recht.
    Ich denke auch nicht bei jeder Fahrt kurz hinter die Stadtgrenze daran, dem Fahrgast zu erklären, dass der Preis frei vereinbar ist. Da aber die Tarife für „Fernfahrten“ wahrscheinlich immer höher sind als der Taxameterpreis, sollte das ok sein. Ich jedenfalls sehe es eher als stressfreie Variante, Strecken noch nach Taxameter zu fahren. Aber natürlich haben Kunden in dem Fall das zu zahlen, was auf der Uhr steht, und nicht das zweifache. Und das ist immer niedriger als das, worauf ich mich sonst einlassen würde…

    Wie die Einigung in dem Fall aussehen könnte: Alles ist möglich.

  12. Taxi224 sagt:

    Bei uns gilt, das Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebietes frei verhandelbar sind. Normal wird mit Uhr gefahren. Am Ziel wird der Uhrenpreis kassiert und mehr nicht. Rückfahrt ist dann eben mit drin. Wenn wir solche Fahrten anders Rechnen würden, würden wir diese wohl an die Mietwagen verlieren. Selbst unsere Zentrale hat Festpreise für Auswärtsfahrten im Programm.

  13. Sash sagt:

    @Taxi224:
    Das deckt sich ja mit meinen Infos.
    Vorschläge für Preise soll es bei unseren Funkzentralen soll es auch geben. Aber im Grunde scheint es so zu sein wie bei uns…

  14. Mariha sagt:

    Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Preis frei verhandelbar, darf allerdings nicht über dem liegen, was auf Uhr rauskommen würde. Wenn du nach einer Wartezeit mit dem Fahrer wieder zurückfahren möchtest, darf er dir nur die Wartezeit berechnen, muss dich also kostenlos wieder mitnehmen und erst an der Grenze des Pflichtfahrgebietes die Uhr wieder einschalten. Heißt im Klartext: Du zahlst die Hinfahrt, die Wartezeit und von der Strecke des Rückweges nur den Teil vom Pflichtfahrgebiet ( in der Regel der Stadtbereich ).

    Die Regelung mit der kostenlosen Zurückbeförderung finde ich persönlich negativ, in der Zeit kann ich nämlich keine Funkaufträge von außerhalb ( lukrativ! ) annehmen und habe jemanden neben mir, den ich bespaßen muss. Kann weder Eis futternd, laut meine Lieblingsmusik hörend oder mit dem Liebsten telefonierend vor mich hin daddeln. Schließlich ist das ja quasi meine Freizeit, wenn ich dafür kein Geld nehmen darf. Das ist als wenn der Klamottenladen bei Beträgen über 30 € gesetzlich verpflichtet wäre, dir nochmal ein Kleidungsstück desselben Wertes zu schenken.

    Quellenangabe müsste ich noch mal suchen, wenn es jemanden sehr interessiert, dauert dann allerdings ein paar Tage.
    Gruß Mariha

  15. nadar sagt:

    @ Mariha: heißt „frei verhandelbar“ denn „frei verhandelbar mit folgenden Bedingungen:“?

    Wenn du eine Rundfahrt möchtest (so klang das, was du beschriebst, kann der Fahrer doch eine Rundfahrt berechnen – vorausgesetzt, das Taxameter gibt einen entsprechenden Tarif her.

    Hier auf dem platten Land™ lieen die frei zu vereinbarenden Preise eher (geringfügig) unterhalb dessen, was beim Zielfahrttarif auf dem Zähler stünde.

  16. Daniel sagt:

    Bei uns (ländliche Gegend mit nur einem Taxistandplatz je Gemeinde) berücksichtigt der Tarif bereits, dass 50-65% der Kilometer Leerkilometer sind. Daher ist es bei den Firmen unserer Stadt absolut üblich, dass bei Rückfahrt des Fahrgastes zwar die Hinfahrt und die Wartezeit am Fahrtziel berechnet werden, aber nicht die Rückfahrt. Damit reagierte man seinerzeit auf die Abschaffung des Rundfahrttarifs (halber km-Preis, gleiche Wartekosten, dieser wurde von Anfang bis Ende durchgeschaltet).

    Das mit der freien Vereinbarkeit bei Fahrt über die Kreisgrenze… nun ja… das machen die meisten Fahrer eher nach Entfernung – denn Kehl liegt direkt an der Grenze zu Strasbourg, was bedeutet, dass streng genommen die 50-km-Fahrt nach beispielsweise Hornberg im Schwarzwald oder Rust (Europapark) nach Taxameter zu fahren ist, ich mich aber mit jedem Touristen um die zwölf, dreizehn Euro, die vom Bahnhof ans Strasbourger Münster auf den Taxameter laufen, „prügeln“ müsste – das macht wohl kein Kollege, da wird einfach nach Taxameter gefahren (wer sich davon übervorteilt fühlt, ist herzlich eingeladen, den Rückweg mit einem französischen Taxi im Tarif „D“ – Auslandsfahrt anzutreten 😉 )

  17. Sash sagt:

    @Mariha:
    Das ist aber wahrlich eine sonderbare Regelung. Da würde mich eine Quelle echt interessieren. Ich bin froh, dass ich die Uhr laufen lassen kann, so lange ich arbeite.
    Aber Berlin hat eben auch keine Rundreise-Tarife oder ähnlichen Schnickschnack. Eigentlich ist es ja herrlich einfach bei uns.

    @Daniel:
    OK, das ist ja auch nochmal eine besonders absurde Konstellation 🙂
    Und wie viel teurer sind die französischen Taxen denn?

  18. Gerhard sagt:

    Hallo!
    Für eine einfache Fahrt von Punkt A nach Punkt B gilt der Fahrpreis lt. Taxameter oder der Preis der vereinbart wurde (weil das Fahrziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes liegt). Hierbei ist Rückfahrt (zum nächstgelegenen Haltepunkt oder auch Ausgangspunkt der Fahrt) enthalten.

  19. Mariha sagt:

    @nadar: heißt frei verhandelbar unter folgenden Bedingungen, der Fahrgast zahlt also ( theoretisch ) auf gar keinen Fall mehr als er laut Taxameter müsste.

    @Sash: Ich werd mal ne Quellenangabe suchen, ich weiß nicht ob das nur für hier gilt. Bei uns gibt es auch nur einen Tarif, ob Tag oder Nacht, ob Kurzstrecke, ob vom Stand oder Großraum, hier zahlt jeder dasselbe.

  20. opatios sagt:

    Da fällt mir ein: Ist es nicht so, dass ein Taxiunternehmen „bestellte Fahrten“ auch mit Startpunkt außerhalb des eigenen Pflichtfahrgebietes annehmen darf?
    D.h. wenn ein Taxifahrer sich bei seiner Zentrale zu einer Fahrt nach, sagen wir mal, Beelitz abmeldet, kann dann die Zentrale sagen: Toll, wir haben doch in einer Stunde eine bestellte Fahrt von Beelitz nach Tegel, der Fahrer kann die gleich übernehmen..?

  21. Mariha sagt:

    Jup, das geht!
    @nadar: Hab leider Quatsch erzählt. Wenn Fahrpreisverhandlungen zu keinem Ergebnis führen, wird nach Tarif gefahren, siehe auch §37 BO Kraft.

  22. Schwarzwald-Fahrer sagt:

    Naja, wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, kannst Du die Fahrt ja auch ablehnen, da keine Beförderungspflicht.

  23. Sash sagt:

    @opatios:
    Klar geht das. Denke aber, dass das recht selten vorkommt.

    @Mariha:
    Was den Tarif angeht: Nur ein einziger? Das spart wirklich Kundendiskussionen 🙂
    Wobei sich auch in Berlin die Mär eines Nachttarifes wacker hält…

  24. Leini sagt:

    Ich ahb jetzt die Kommentare nicht gelesen weiß also nicht ob da schon Einigkeit besteht. Von der Seite des ganz normalen kaufmännischen Geschäfts sieht die Situation ganz einfach aus. Es kommt ien Vertrag zustande durch eine beiderseitige Einverständniserklärung zu bestimmten Konditionen den Vertrag abzuschließen. In dem Fall ist das Einsteigen des Gastes und die Nennung des Fahrziels die Einverständniserklärung den Preis nach Taxameter zu bezahlen. Wenn der Taxifahrer dann das Taxameter anmacht und losfährt ist es die Einverständniserklärung für den Preis nach Taxameter den Vertarg abzuschließen. Damit ist der Vetrag zustande gekommen. Hätte der Fahrer einen anderen Preis gewollt hätte er vorher darüber verhandeln müssen. Dafür braucht man keine Taxiverordnung da reicht das ganz normale BGB. Es ist ja letzandlich der Kauf einer Dienstleistung und daür gelten die ganz normalen Regeln.

  25. Taxi 123 sagt:

    @Mariha:
    Frei verhandelbar heißt auch frei verhandelbar, ohne eine Höchstgrenze. Wenn ich einen Kunden finde, der bereit ist für eine 100€ Strecke (laut Taxameter) 200€ zu bezahlen, dann kann ich selbstverständlich auch die 200€ kassieren.
    Aber es muß vor Beginn der Fahrt verhandelt werden und nicht erst hinterher, wie in obigen Fall passiert.

  26. Sash sagt:

    @Leini:
    Ich denke auch, dass die grundsätzliche Frage nicht kompliziert ist. Aber es gibt bei einer anscheinend irre komplizierten Dienstleistung wie einer Taxifahrt so oft Diskussionen, weil keiner der Beteiligten auch nur den Hauch einer Ahnung haben, was sie tun, bzw. wie und auf welcher Grundlage. Aber wahrscheinlich ist das in anderen Bereichen auch nicht besser 🙂

  27. nadar sagt:

    @ Sash: Diese Frage wird eher deinen/die Tagfahrer betreffen, aber seis drum:
    Soweit ich weiß, haben mittlerweile alle Krankenkassen einen Haustarif (oder wie die das halt nennen).
    Wenn nun Patienten über eine größere Entfernung (sagen wir 50-300 km) befördert werden, wie haltet ihr das mit der Bezahlerei?
    Wird gleich bar kassiert und der Patient mit Quittung und seinem Beförderungsschein vom Arzt zur Kasse geschickt a la „mach mal selber“?
    Oder wird brav nach Kassentarif gefahren und direkt mit der Kasse abgerechnet?
    In diesem Fall leistet der Patient nur (nötigenfalls) seine Zuzahlung und die Unterschrift.
    Die auf beide Möglichkeitende bezogene Frage: Wird auf die normalen Kosten noch ein Betrag pi mal Daumen aufgeschlagen, damit der arme Chef auf seinen 1€/km kommt?

  28. Tourentipp sagt:

    STUBAI SELLRAINTAL Lüsenser Fernerkogel (3298 m) von Norden…

    ich habe zu diesem bestimmten Thema gesucht für etwa eine Stunde, ich bin froh, dass ich es auf ihrer Webseite gefunden habe!…

  29. Sash sagt:

    @nadar:
    Puh, gute Frage! Ich bin damit gerade wirklich überfordert, da hab ich als Nachtfahrer wirklich nie mit zu tun gehabt bisher. Soweit ich mich erinnere, sind Coupon-Fahrten aber bargeldlos, d.h. es wird wirklich nur der Coupon genommen. Ob es da Ausnahmen gibt, weiss ich nicht.
    Die Bahn aber hat z.B. auch Obergrenzen bei der Bezahlung von Fernfahrten, sodass wir da auch mal zu niedrigeren Preisen unterwegs sind.

  30. blauerblubb sagt:

    @nadar: Wenn es sich um einen Krankentransportschein der Kasse handelt, wird die gesamte Fahrt (Abgesehen vom Eigenanteil) von der Kasse gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine 1km oder 100km Strecke handelt. Allerdings erlaubt die Kasse das explizit. Es ist nicht so, dass man einfach so auf Krankentransportschein hin faehrt, wo man will. Die Abrechnung erfolgt in dem Fall direkt zwischen Taxiunternehmen und Krankenkasse.

    Die Krankenkassen sind mittlerweile jedoch sehr sparsam mit bezahlten Fahrten geworden. Oftmals wird kein Transportschein ausgestell und der Fahrgast hat in Vorkasse zu treten, um das Geld spaeter wieder zu bekommen.

  31. nadar sagt:

    @ Sash: Was für Coupons? Die von der Bahn? Zu welchen Konditionen werden diese Fahrten abgerechnet? Gibt es eine km-Pauschale? Oder wird nach Taxameter gefahren?

    @ blauerblubb: Entlassungen aus dem stationären Aufenthalt einer Klinik, die man auf den Krankenbeförderungsschein (KBS) fahren will, sind (bei der AOK zumindest) bis zu einer Strecke von 20 km (AFAIK) nicht genehmigungspflichtig und können nach Taxitarif gefahren und berechnet werden.
    Im Prinzip ist es dem Taxifahrer überlassen, ob er dem Patient das Geld gegen Quittung abnimmt oder nur den KBS mit Unterschrift und ggf dem Eigenanteil.
    Da eine ehemals für Bergleute zuständige Kasse äußerst träge beim Bezahlen ist, werden Patienten dieser Kasse in meinem Unternehmen nur nach dem zweiten Schema befördert. Irgendwann mag man nicht mehr monatelang auf die paar Kröten warte oder gar noch eine Mahnung schreiben.

    Zur Sparsamkeit der Kassen usw.: Manchmal habe ich den Eindruck, dass manche Ärzte keinen Schein ausstellen _wollen_, obwohl es berechtigt wäre. Gehen die Scheine auch auf deren Budget?
    AFAIK zahlen die Kassen für Fahrten zu
    Voruntersuchungen, wenn innerhalb von fünf Tagen eine OP erfolgt
    stationäre und ambulante OPs
    Nachuntersuchung bei einer ambulanten OP und
    Serienbehandlungen (Bestrahlung, Dialyse u.ä.).
    Diese Fahrten sind i.d.R. vorher zu genehmigen
    Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit usw. 🙂

  32. Sash sagt:

    @nadar:
    Die Bahn hat irgendein kurioses Gutschein-System, das kein Mensch wirklich zu kennen scheint. Ob ich jemals zwei gleich aussehende Scheine in der Hand hatte, weiß ich nicht. Also es gibt welche, die für einen Maximalbetrag von (bei meinem damals) 80 € gelten, wo der Fahrgast den Rest zahlen muss. Dann gibt es welche, die für eine von der Bahn eingetragene Strecke gelten, bei der wir nach Tarif fahren dürfen und die Bahn zahlt.
    Bei langen Strecken zahlen sie halt oft „nur“ 1,38 € (nagel mich nicht drauf fest) pro Kilometer.
    Und dann gab es noch die mit der Anfrage nach Düsseldorf, die behauptet haben, die Bahn wolle ihnen 50% der Taxikosten zahlen. Wie das dann ausgesehen hätte: Keine Ahnung…

  33. Peter Siepe sagt:

    Moin, Hatte es Sash schon per mail gesendet. so ging es aus:

    Servus Sash,
    es hat sich alles geklärt 😉
    Hatte erst mit dem Fahrer Telefoniert. Er bestand darauf,
    dass das eben so sei. Also rief ich bei der Zentrale an. Eigentlich nicht meine Art,
    3te, 4te, 12te zu Involvieren. Aber ging eben nicht anderst,
    Ende vom Lied: Brauche das nicht zu Zahlen. Nach dem ich mit der Zentrale fertig
    Telefoniert hatte,
    meldete sich der Fahrer bei mir und sagte: Alles gut mein Freund.
    Habe dann noch was länger mit ihm Telefoniert. Netter kerl. 😉

    „Geht doch“ 😉

  34. Daniel sagt:

    @Sash:

    besser eine späte Antwort als gar keine 🙂

    Die Strasbourger Kollegen haben vier Tarife (A bis D), A ist Rundfahrt tagsüber (also Rückkehr zum Taxistand), B ist Rundfahrt nachts, C Zielfahrt tagsüber, D Zielfahrt nachts. Die km-Preise variieren von 0,72 Euro bis 2,10 Euro, Wartezeiten sind etwa so teuer wie bei uns, allerdings müssen Zuschläge für jedes Gepäckstück, das nicht mehr auf die Knie des Passagiers passt, für jedes Haustier und für die Person, die den letzten freien Sitzplatz beansprucht (kein Witz, in einem 4-Passagiere-Taxi kostet die 4. Person 1,50 Euro Zuschlag), bezahlt werden.

    Der Mindestfahrpreis, auch für eine Kurzstrecke, ist 5,90 Euro, auch wenn das Taxameter weniger anzeigt, ab 15 Euro muss der Fahrer von sich aus eine Quittung anbieten. Die tarifliche Nacht dauert von 19 bis 7 Uhr.

    Und um auf Deine Frage zu antworten: tagsüber bezahlen Kunden mit einem Strasbourger Taxi von Strasbourg nach Kehl etwa 15% mehr als bei uns, zwischen 19 und 22 Uhr etwa 35% mehr, nachts etwa 20% mehr, sofern sie am Taxistand einsteigen. Lassen sie sich beispielsweise am Café abholen, wird es teuer, da der französische Taxifahrer sein Taxameter dort einschaltet, wo er beim Bestelltwerden losfährt, um den Kunden zu holen – bei uns wird das Taxameter erst beim Einstieg des Kunden eingeschaltet.

  35. Daniel sagt:

    Nachtrag (gerade gefunden)…

    Tarifliche Nacht im Elsass ist auch der ganze Sonn- und Feiertag, die Fahrt auf verschneiten Straßen oder die Fahrt mit Winterreifen, sofern diese nötig sind…

  36. nadar sagt:

    @ Daniel: interessante Tarifstruktur. Dass Sonn- und Feiertage wie Nachtarbeit bezahlt werden, ist auch hier so und dürfte vielerorten anzutreffen sein. Dass die Fahrkünste auf Schnee belohnt werden, müsste man hier auch einführen. 🙂
    Ist das wirklich Vorschrift oder nur Usus?

  37. Schwarzwald-Fahrer sagt:

    Von einer höheren Bezahlung auf schneebedeckter Fahrbahn träume ich hier im Schwarzwald schon lange 😀

  38. Daniel sagt:

    Ist wirklich Vorschrift:

    Guckschdu bleistiftsweise hier:

    http://www.taxi13.fr/allemand/preise.html – in etwas, dass Taxi treize für Deutsch hält…

    oder im Original auf französisch unter:

    http://www.taxi13.fr/tarifs.html

  39. Sash sagt:

    @Daniel:
    Sachen gibt es…

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