Die Kotztütenfrage

Hier in den Kommentaren kommt das Thema nach jeder Geschichte mit reihernden Fahrgästen hoch, heute hat aber auch Udo Vetter in seinem nach wie vor immer lesenswerten law blog auf einen Fall aufmerksam gemacht, bei dem es um einen Taxifahrer – und Kotztüten – ging. Also schreibe ich mal was dazu.

Zunächst der Fall:

Vor Gericht war der Kollege aus Bamberg gelandet, weil er auf der Autobahn 64 km/h zu schnell war. Nix, was man sich als Fahrer so einfach erlauben sollte. Seine Begründung war nun, dass sein Fahrgast so betrunken war, dass er eventuell hätte kotzen können und er als Taxifahrer deswegen möglichst schnell ans Ziel kommen wollte.

Er ist damit in erster Instanz tatsächlich durchgekommen. Was mich schon verwundert, aber gut. Im nächsten Durchlauf am Oberlandesgericht dann wurde allerdings zurückgerudert und klargestellt, dass das Interesse an der Einhaltung der Verkehrsregeln höher zu bewerten ist als die Sorge um die Verschmutzungen eines Taxis. Zumal sich diese z.B. mit Kotztüten vermeiden ließen. Im Großen und Ganzen ein verständliches Urteil, zumal ich mir die Frage stelle, ob schnelles Fahren nicht auch zusätzlich eher ein Risiko in so einem Fall darstellt.

Nun grundsätzlich:

Ich hab nix gegen Kotztüten und sie werden ja auch in verschiedensten Situationen sinnvoll eingesetzt. Sie sind billig und je nach Ausführung platzsparend. Und zweimal hat eine Tüte – in diesen Fällen zwar keine dafür vorgesehene, aber wayne? – tatsächlich schlimmeres verhindert. Vielfach bringen sie aber gar nix.

Ich weiß nicht, wie Eure Erfahrungen mit Leuten sind, die vom Alkohol kotzen mussten (und das sind bei mir im Auto natürlich alle Fälle), aber meiner Einschätzung nach gibt es zwei nennenswerte Gruppen:

Die einen sind soweit in Ordnung und meist recht heiter drauf. Sie wissen, dass sie einen über den Durst getrunken haben und haben selbst Angst davor, Kotzen zu müssen und sagen das mitunter auch ganz offen.

Die zweite Gruppe unterteilt sich in die, die schon so hinüber sind, dass sie mit offenem Mund im Halbkoma vor sich hinsabbern – und in die, die bis ganz ganz zum Schluss der Meinung sind, sie halten das schon aus und keinen Bock haben, zwei Euro mehr fürs Taxi zu zahlen, wenn man anhält. Oder es ist ihnen peinlich vor ihren Freunden.

Die aus Gruppe eins sind problemlos. Die sagen Bescheid. Manchmal etwas sehr kurz vorher, aber ich fahre in solchen Situationen auch meist so, dass ich auf ein schnelles Anhalten vorbereitet bin. Das geht also auch schnell.

Gruppe zwei sind die, die ich die ganze Zeit im Auge behalten muss und die dann in der Regel bei stehendem Auto noch zu besoffen sind, die Tür zu öffnen oder aus dem Nichts und ohne Vorankündigung 10 Meter vor Ende der Fahrt einen dicken Strahl direkt auf die ungünstigste Stelle richten.

Und Gruppe eins beinhaltet die absolute Mehrheit der Leute, die Kotztüten noch benutzen können oder wollen. Und wenn ich dann noch miteinbeziehe, dass ich die Tüten irgendwo griffbereit haben muss … und ja: Ich! Nicht die Kunden. Denn ansonsten sind sie eh geklaut, bis der erste Kotzkandidat auftaucht.

Ich glaube, für jemanden, der all die Problemkandidaten einlädt, habe ich eine recht brauchbare Kotzerstatistik auch ohne Tüten – und sie wird immer besser. Direkte Ansprache des Themas, Ausräumung der Angst vor den Wartezeitkosten, gleichermaßen Angst machen vor den Kosten beim Kotzen ins Auto, umsichtiges Fahren … ist ja nicht so, dass man nicht viel machen kann. Wie gesagt: ich hab nix gegen Kotztüten und hab eine Zeit lang (bis sie eben geklaut waren) auch welche spazieren gefahren. Im auf sie zugeschnittenen Fall können sie prima sein. Aber ich glaube, dass sie ihrem Ruf, die Problematik der Kotzer einfach zu lösen, in der Praxis nicht gerecht werden. Die Menschen sind zu unterschiedlich als das ein so simples Hilfsmittel alle Probleme lösen könnte.

22 Kommentare bis “Die Kotztütenfrage”

  1. naja, es gibt ja auch noch nicht-alkohol-induzierte übelkeit. Bei derartiger könnte so eine Tüte in der Tat helfen.
    Bei mir tritt das z.B. recht häufig auf. Ich muss nur auf leeren Magen im Auto hinten sitzen, dann wird mir in kürzester Zeit recht übel.
    Klar… erbrechen dauert eine Weile, das passiert selbst mir nur selten und selbst wenn kann man ja meist vorher noch „ANHALTEN!“ rufen. Aber z.B. bei Kindern oder Autobahnstrecken würde ich schon annehmen dass das mal vorkommen könnte.

  2. elder taxidriver sagt:

    Geschäftsidee zu verschenken:

    Kotztüte in Taxi-Silhouette, gut sichtbar auslegen, hängen und verkaufen. Kann ja zweckentfremdet werden für Krimskrams.
    Das könnte der Renner werden.

  3. Cliff McLane sagt:

    Am interessantesten beim Udo Vetter drüben sind mal wieder die Kommentare.

    Du hast aber etwas nicht erwähnt, was der Udo durchaus schrieb: Die Geschwindigkeitsüberschreitung war auf einem Autobahnabschnitt, bei dem die Beschränkung nur aus Lärmschutzgründen existierte. Und da bin ich fast der Meinung des Amtsrichters, der in erster Instanz geurteilt hat, dass man solche speed limits aus guten Gründen auch mal übertreten darf. Ob allerdings ein vermeintlich bald kotzender Fahrgast dazu gehört, das kann ich nicht sagen. Meine persönliche Meinung: Eher nicht.

    In einem der Kommentare bei Udo Vetter kam auch die Frage auf, ob dann denn Anhalten auf der Standspur erlaubt sei, um den Fahrgast mal eben kotzen zu lassen. Auch da würde ich sagen, eher nicht. Denn wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen da ist, existiert normalerweise auch kein wirklicher Fluchtweg über die Standspur hinweg, denn da ist die Schallschutzwand.

    Meinem Gefühl nach hat der Taxifahrer in dem Fall grob fahrlässig gehandelt und sich die Strafe aus der 2. Instanz verdient. Er war ja schon weit überm Limit. Seine Begründung und auch das Urteil des ersten Richters kann ich allerdings auch gut nachvollziehen.

  4. Sash sagt:

    @Dr. Azrael Tod:
    Das mag alles sein. Spielt für mich als Nachtfahrer aber bisher absolut keine Rolle.

    @elder taxidriver:
    Naja, ich weiß ja nicht …

    @Cliff McLane:
    Stimmt, das mit der Begrenzung hatte ich nicht geschrieben, aber ich denke, bei 64 km/h zu viel braucht man schon wirklich triftige Gründe, selbst wenn das Limit eine schwache Begründung hat.
    Aber das ist ja auch ohnehin eine etwas haarige Geschichte: Fährt man mit jemandem auf die Autobahn, der dort nicht beförderungsfähig ist – weil man ggf. anhalten muss? Eine Patentlösung für das Problem des Fahrers hätte ich auch nicht parat, aber das heißt halt auch nicht, dass die Entscheidung, massiv zu schnell zu fahren, dadurch rechtlich gedeckt ist. Vielleicht wäre das bei einem Stopp auf dem Standstreifen auch anders ausgegangen …

  5. Sash sagt:

    @Clii McLane:
    Und als kleines PS: Bis jetzt hatte ich die Kommentare wie immer nicht gelesen. Aus Gründen, wie ich jetzt mal wieder festgestellt habe. Da wäre ich ja drei Tage mit Richtigstellungen beschäftigt, wenn ich die alle angehen würde …

  6. Cliff McLane sagt:

    > Vielleicht wäre das bei einem Stopp auf dem Standstreifen auch anders ausgegangen …

    Mit Sicherheit. Auf dem Standstreifen bin ich noch nie geblitzt worden. 😉

    > bei 64 km/h zu viel braucht man schon wirklich triftige Gründe, selbst wenn das Limit eine schwache Begründung hat

    Nicht unbedingt. Auf einem Autobahnstück, das nachts aus Lärmschutzgründen auf 80 km/h beschränkt ist, tagsüber aber „free to go“, fährt man schon mal die gewohnten 140-160. Ist mir selber schon mal passiert, in der Nähe von München-Grünwald: Nachts auf 80 beschränkt, ich mit 120 durch. Na ja. Hat Geld gekostet, aber ich schwöre, dass ich keine Personen oder Tiere gefährdet habe, und die Nachtruhe der Anwohner? Kaum, mit einem Ford Fiesta und einem legalen Auspuff.

  7. Cliff McLane sagt:

    > hatte ich die Kommentare wie immer nicht gelesen. Aus Gründen, wie ich jetzt mal wieder festgestellt habe. Da wäre ich ja drei Tage mit Richtigstellungen beschäftigt, wenn ich die alle angehen würde

    @sash, ich lese das Lawblog teilweise NUR wegen der Kommentare. Und an Richtigstellungen oder anderen Meinungen sind die Kommentarschreiber da eh nicht interessiert. Manchmal habe ich sogar den verdacht, dass Udo Vetter einige Beiträge nur in sein Blog stellt, um Kommentare zu provozieren.

  8. Andy sagt:

    Dr Tod, was machst Du beim hinten sitzen? Es heisst man darf nicht aus dem Seitenfenster glotzen, weil das angeblich die Übelkeit auslöst. Vielleicht gehts Dir ja bessrr wenn Du nach vorne auf die Kopfstutze guckst oder halt mittig zwischen den beiden Sitzen durch die Frontscheibe.

  9. Sash sagt:

    @Cliff McLane:
    Dass es einiges bedarf war eigentlich – aber schwer zu erkennen – so gemeint, dass man vor Gericht schon einen sehr guten Grund braucht, um damit durchzukommen.
    Was das law blog angeht: ich finde solche Kommentardiskussionen anstrengend und sinnlos. Sicher, sie sind dazu da, dass man seine Meinung sagen kann, aber diese zigfachen Stresser (das ging bei dem Eintrag ja noch gestern) und das von dir angesprochene Desinteresse am Meinungsaustausch … nicht meine Welt, sorry.
    Aber an eine Provokation von Vetter glaube ich dabei weniger. Sein Thema sind mit Vergehen und deren juristischer Aufarbeitung halt von sich aus Randthemen, über die sich die Menschen immer das Maul zerreißen, sie sind ja per se gesellschaftlich zumindest grenzwertig. Da braucht es nicht viel, um seltsame Kommentatoren anzulocken.

  10. Beate sagt:

    Ich habe meinen Rucksack immer bei mir vorne im Fußraum. Jedoch wird es bei Schnee oder starken Regen oft sehr nass dort unten, wegen des ständigen rein und raus für die Raucherei. Zu diesem Zweck habe ich immer eine Rolle 20L Müllbeutel mit, um meinen Rucksack in solch einem trocken zu halten. Und bei Bedarf habe ich diese auch schon bei Fahrtbeginn einzeln an die Fahrgäste verteilt. Glücklicherweise hat sie bisher noch nie einer gebraucht. Aber sicher ist sicher. 😉

  11. Sash sagt:

    @Beate:
    Im Fußraum? 0.o
    OK, ich bin da mit Schuhgröße 50 vielleicht nicht repräsentativ, aber: Das geht?
    Ich gebe zu, ich hab den Raum in meinem Auto so gut wie vollständig belegt. Und dabei noch nicht einmal Platz für Essen übrig, so ich mir mal welches besorge …

  12. Cliff McLane sagt:

    > an eine Provokation von Vetter glaube ich dabei weniger.
    @Sash, lass mich das mal noch schnell klarstellen: Das mit dem provozieren meinte ich ganz neutral im juristisch-lateinischen Sinn, wo es nur „hervorrufen“ bedeutet. Ich meinte nicht, dass der Vetter absichtlich Trolle anlocken will, das hat der erstens nicht nötig, und zweitens sind die da ja eh schon, drüben aufm Lawblog.

    Vetter wurde mir dadurch sympathisch, dass er dem Chaos Computer Club nahesteht, und ich außerdem der Meinung bin (ceterum censeo…), dass sein wunderschöner Vortrag „Sie haben das Recht zu schweigen“ aus dem Jahr 2006 heutzutage eigentlich in den Schulunterricht gehören sollte:

  13. Beate sagt:

    @Sash
    Das geht bei mir sehr gut, habe ja nur Schuhgröße 41 und einen relativ kleinen Rucksack. 😀
    Zudem fahre ich immer nur E- oder B-Klassen mit Automatikgetriebe. Da stelle ich den Rucksack einfach hinter mein linkes Bein und verhindere so auch gleich das eventuelle verrutschen beim bremsen. Bei einem Schaltwagen würde ich diesen sicher auch nicht dort platzieren können, unabhängig von der Schuhgröße.

  14. Sash sagt:

    @Cliff McLane:
    *sign*

    @Beate:
    Gut, ok. Das erklärt dann doch so einiges. 😀

  15. Martin sagt:

    Ich hatte bei mir im Taxi immer große Tiefkühlsäcke für solche Fälle dabei und muss sagen, dass die sehr oft Schlimmeres verhindert haben.
    Aber oft haben die Tüten auch einfach nur gereicht, um auf beiden Seiten ein ruhigeres Gefühl zu erzeugen (Ich war etwas entspannter beim Fahren und meine Fahrgast wussten, dass im Schlimmsten Fall keine teure Reinigung fällig wird)

    Die Tüten hatte ich in den Fächern auf der Rückseite von Fahrer- und Beifahrersitz und wurden glaube ich nie geklaut. Was auch ziemlich egal wäre, bei einer Rolle mit 50 oder 100 Stück zuhause zum Nachfüllen (für ca. 2 Euro)

    Hab die Tüten aber vorher auch schon teilweise geöffnet und aufgerollt, bevor ich sie verstaut habe, damit die Öffnung im Ernstfall schnell gefunden wird.

    Bis auf Einen, der die Tüte nicht richtig erwischt hat und die Hälfte der Kotzerei daneben auf seine Hose ging, waren alle ziemlich treffsicher 🙂
    Und bei dem Einen wär’s halt sonst komplett auf Hose und Sitz gegangen.

    Also ich muss sagen, sehr wenig Aufwand, große Wirkung und ein besseres Gefühl für alle Beteiligten.

  16. hrururur sagt:

    Verdammt, ich hatte vorhin noch ’ne Frage dazu. Glaubst du, ich find die noch in meinem Kopf?

  17. ThorstenV sagt:

    „Die Menschen sind zu unterschiedlich als das ein so simples Hilfsmittel alle Probleme lösen könnte.“
    Juristisch schon. Das ist wichtig, wenn es um die Schuldfrage geht. Wenn dir etwa ein Kind einfach so in’s Auto kotzt und glaubwürdig behauptet, das war nicht vorhersehbar, hast Du möglicherweise ein Problem http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_155-C-1693709_Uebelkeit-im-Taxi-Eltern-haften-nicht-fuer-ihre-Kinder.news9930.htm Der rechtzeitige (d.h. möglichst frühe, notfalls so kurz vorher, dass die „Quelle der Freude“ noch darauf zugreifen kann) Hinweis auf die Tüte bringt dich da raus, da der Kunde dann gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er trotzdem einen auf Sprayer macht. Übrigens würde ich deswegen nie Batman einsteigen lassen http://www.smbc-comics.com/?id=3402#comic

  18. hrururur sagt:

    Ah, ich weiß es wieder…

    Du hast was von ungünstigster Stelle geschrieben. Was sind denn so die ungünstigsten Stellen und wenn es sich mal wirklich nicht vermeiden lassen sollte in ein Auto zu kotzen(^^), was wäre denn die bes…am wenigsten ungünstige Stelle?

  19. elder taxidriver sagt:

    Auf der Rangliste der beliebtesten Themen steht das Kotzen jedenfalls hier ziemlich weit oben. Oder täusche ich mich da? Merkwürdig eigentlich.

  20. ThorstenV sagt:

    „Die Dame hingegen spuckt erstmal nix mehr aus, das kommt später, …“
    http://pocketpunk.so36.net/taxigeschichte.php

  21. Ex-Taxlerin sagt:

    Beliebteste Themen …

    Ähmmm … ja! Möglicherweise ist das ja bei Nachtfahrern anders … vor allem dann, wenn sie vorzugsweise dann arbeiten, wenn alle anderen nicht arbeiten … und die Leute, die dann nicht arbeiten, Zeit haben für feuchte Fröhlichkeit. Oder so.

    Wenn ich das hier alles so lese, dann staune ich noch im Nachhinein, wie es mir wohl gelungen sein mag, mein armes Autochen in fünfzehn (!) Jahren tatsächlich kein einziges Mal grundreinigen zu müssen.

    Nur ein einziges Mal hatte ich ein junges Kerlchen im Auto (noch dazu direkt neben mir!), der schon beim Einsteigen völlig hinüber war, und der dann meine handverlesene Fahrt wie auf Eierschalen erwartungsgemäß doch nicht trocken überstand. Ich hatte ihm allerdings schon gleich zu Anfang mein „Gesetz“ erklärt – und er war sehr brav und folgsam. War ihm wahrscheinlich selber peinlich. Auf jeden Fall ist es mir gelungen, gerade noch rechtzeitig anzuhalten und ihm zu befehlen, die Ladung nach draußen abzugeben. Hat geklappt! Der Rest der Fahrt verlief dann ohne besondere Vorkommnisse. Und gezahlt hat er auch.

  22. Thomas sagt:

    @ hrururur: Naja, nach draußen ist wsl ne gute Idee 😉 Wenn drinnen, dann besser in den Fussraum… und die Sitze sind wsl auch immer noch besser als irgendwelche Lüftungssschlitze 😀

    Wie wär’s mit Merchandise Kotztüten? Kann man doch bestimmt irgendwo bedrucken lassen. Vorne beim Fahrer aufbewahrt und bei Kotzkandidaten dann frühzeitig ausgehändigt… und wenn sie die nicht brauchen, bleiben sie entweder im Auto liegen oder werden halt stolz präsentiert, wenn am nächsten Tag erzählt wird, wie nicht ins Auto gekotzt wurde…

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