Illegale Taxen – uberhaupt kein Problem!

Ich kann kaum noch zählen, wie viele Hinweise bei mir inzwischen eingegangen sind bezüglich der neuen App „Uber Pop“.

Ich bin immer kritisch gewesen, was die Angebote von Limousinendiensten betroffen hat. Meist aus dem für Kunden nachvollziehbaren Grund, dass die Fahrten mit diesen Anbietern in der Regel teurer waren und damit nur auf dem Papier eine ernste Konkurrenz für uns Taxifahrer.

Damit ist nun Schluss, denn seit kurzem bietet der Anbieter Uber eine App an, die etwas wirklich neues versucht. Mit ihrer Hilfe sollen „private“ Fahrer Fahrten anbieten können, und das natürlich – weil sie nicht wie wir Taxifahrer zum öffentlichen Nahverkehr gehören – zu anderen Preisen, die niedriger sein sollen als unsere Tarife. Das klingt erstmal nach einer super Sache für alle Kunden. Taxifahren ist teuer, insofern ist ein niederpreisigeres Angebot doch gut. Oder?

So einfach ist das leider nicht. So wie ich das sehe, ist es vor allem auch illegal. In Brüssel ist das Angebot bereits verboten worden und auch hier laufen die Taxiverbände Sturm. Das zwar vor allem aus eigenen Interessen, aber das Modell von Uber hat wirklich ein gesetzliches Problem:

§1 des PbefG definiert den Personenbeförderungsgesetz-Geltungsbereich für Fahrten wie folgt:

„Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.“

Und wer Zweifel hat, darf in §46 über Formen des Gelegenheitsverkehrs lesen:

„Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sind nur zulässig

1. Verkehr mit Taxen (§ 47)
2. Ausfugsfahrten und Fernziel-Reisen (§ 48)
3. Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (§ 49)“

Alles andere erlaubte ist Linienverkehr und damit definitiv nicht das, was Uber macht. Und das Gesetz stellt Ansprüche an Taxen und Mietwagen, sowie deren Fahrer. Die von mir gerne erwähnten zwei Türen auf der rechten Seite mögen die meisten Autos vielleicht noch erfüllen, aber die von der BOKraft verlangte Alarmanlage wird sich wohl keiner der neuen Chauffeure einbauen lassen, wenn sie nicht einmal eine Konzession beantragen. Außerdem müssen Fahrer von Taxen und Mietwagen selbstverständlich einen P-Schein machen. Und wer eine Konzession hat und/oder einen P-Schein, der kann auch gleich regulär Taxi oder Mietwagen fahren.

Versteht mich nicht falsch: Mir liegt nichts an einer rein ehrenhalber vorgenommenen Verteidigung des Taxigewerbes. Ich mag das Gewerbe als beteiligter Arbeitnehmer natürlich, aber Kundenfreundlichkeit ist mir mindestens genauso wichtig. Uber macht das schon clever und setzt noch stärker wie z.B. MyTaxi auf Bewertungen von Kunden und Fahrern. Allerdings frage ich mich:

Wenn es im Taxigewerbe trotz Regulierungen und Beschränkungen angeblich nicht so super läuft: Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass das mit wesentlich weniger Einschränkungen für noch weniger Geld funktioniert? Und auf wessen Kosten? Ich hab’s schon oft geschrieben: Taxifahren ist nicht so lukrativ, wie viele sich das vorstellen. Wenn das nicht schnell gerichtlich gekippt wird, werden sich einige mit der Uber-App auf die Straße schmeißen, vermeintlich lukrativ schwarz „dick“ Kohle machen und spätestens wenn das Auto hinüber ist merken, dass sie sich irgendwie verrechnet haben. Uber nimmt wohl 20% Vermittlungsgebühr und die Preise sollen trotzdem 20% unter denen von Taxen liegen. Das ist auf Dauer für niemanden rentabel, außer für Uber.

Ich finde die Vorstellung ja noch nett, dass sich jemand im Ruhestand durch 2 Fahrten täglich ein bisschen Kohle dazu verdient. Aber um erfolgreich zu sein, bräuchte die App viele Fahrer, die das regelmäßig machen. Und da finde ich es keine sehr erbauliche Vorstellung, dass das alles Leute ohne nachgewiesene Ortskunde, ohne nachgewiesene gesundheitliche Eignung, ohne geklärte gesetzliche Rahmenbedingungen zu einem Hungerlohn sein werden.

Uber stellt das Ganze zwar mehr oder weniger wie die knuffige Form einer Mitfahrzentrale dar, aber im Gegensatz zu den Fahrten bei einer solchen (Ich weiß, auch da gibt es dunkelgraue Bereiche) zielt der US-Anbieter nicht darauf ab, überschüssigen Platz unter Freunden oder Bedürftigen zu teilen, sondern professionelle Personenbeförderung anzubieten. Nur versuchen sie dabei, auf professionelle Kräfte zu verzichten. Und das meine ich nicht der Ausbildung wegen. Uber stellt die Fahrer nicht an, ein Gewerbe müssen sie aber auch nicht anmelden. So schön das Angebot für Kunden klingen mag: Das ist nichts weiter als organisierte Schwarzarbeit.

Neue Ideen im Beförderungsgewerbe sehe ich mir immer gerne an. Selbst wenn es uns Taxifahrern Kunden abwirbt. Denn dann hat das Angebot offenbar seine Qualitäten. Das kann ich bei Uber nicht erkennen. Sie mögen bessere Preise als Taxen anbieten, ok. Legal kriegen sie das offenbar nicht hin (Ihr Limousinendienst in Berlin ist wohl eher mäßig erfolgreich), also drücken sie sich jetzt ohne Rücksicht auf Verluste in den Markt. Für sie ist das leicht verdientes Geld, sie tragen dabei kaum ein Risiko. Sie stellen keine Leute ein, kaufen keine Autos. Sie müssen die App am Laufen halten, das ist aber auch schon alles. Am Ende wird das auf dem Rücken der Fahrer ausgetragen. Die haben meiner Ansicht nach ebenso wie die Kunden keinerlei Rechtssicherheit bei der Abwicklung ihres Geschäftes. Nebenbei wird der Staat um Steuereinnahmen gebracht und die Taxifahrer um Aufträge.

So einen dreisten Scheiß hab ich schon lange nicht mehr erlebt. Ich hoffe, die deutschen Richter folgen ihren belgischen Kollegen. Da stimme ich ausnahmsweise mal zu 100% mit unseren Gewerbevertretungen überein: Das geht überhaupt nicht, was Uber da abzieht!

38 Kommentare bis “Illegale Taxen – uberhaupt kein Problem!”

  1. Wahlberliner sagt:

    Volle Zustimmung einerseits. Andererseits würde ich, falls es der Laden wider Erwarten doch schaffen sollte, sein illegales Angebot am Markt zu platzieren, sogar mal als „soziales Experiment“ für ein paar Tage jeweils ein paar Stunden lang da „Fahrer“ spielen, mit Navi und ohne Ortskenntnis, einfach um es mal erlebt zu haben, und vielleicht meine Eindrücke darüber aufzuschreiben. Ist aber in Anbetracht der rechtlichen Lage glücklicherweise sehr unwahrscheinlich.

  2. Sash sagt:

    @Wahlberliner:
    Das verstehe ich gut. Und dagegen hätte ich z.B. gar nix. So testweise, mal ausprobieren etc. – das ist ja das, was Uber angeblich will: Fahrer, die das gar nicht als Arbeit machen. Aber so werden sie nie genügend Fahrer bekommen und dann wird’s eklig.

  3. Enrico sagt:

    Ne was die da mach ist schon frech!Ich könnte es machen hab ja nen P-Schein aber nach 12 Stunden im Krankenwagen hat man die Nase voll und ausserdem hab ich kein Gewerbe und keine Konzession!Die werden relatic schnell von der Bildfläche verschwinden!

  4. Wahlberliner sagt:

    Das geht wohl schon seinen Gang, erst mal per einstweiliger Verfügung:
    http://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/limousinenservice-gericht-verbietet-uber-in-berlin/9775162.html

  5. Joern sagt:

    hm. Hast Du denn – ausser dem rbb-Beitrag – irgend einen Link, dass das wirklich so ist, wie Du schreibst?

    Ich kenne Uber nur als Mietwagen-Service wie Blacklane und MyDriver. Problematisch sehe ich, dass man in der App nicht (anders als z.B. bei MyDriver) Start&Ziel angibt, einen Festpreis bestätigt und dann abgeholt wird, sondern dass man den Wagen über die App ruft und dann dem Fahrer sein Ziel nennt – das widerspricht m.E. dem Mietwagen-Gedanken.

    Und am Ende der Fahrt kommt die Rechnung von Uber, bezahlt wurde auch an Uber, aber die Rechnung ist im Namen des Limousinen-Anbieters und mit dessen Steuernummer ausgestellt.

    Das einzige, was ich als Uber-Kunde an Änderungen mitbekommen habe, ist, dass es eine günstigere Preiskategorie gibt, die gegen Taxis antritt – ähnlich wie die Economy-Kategorie von MyDriver. Dass ich jetzt in einer Art Mitfahrzentrale lande, in privaten Autos, wo jeder Fahrstrecken anbieten kann, das habe ich als Kunde so nicht rausgelesen.

    Kann es sein, dass da einfach nur „your private driver“ (was wohl sowas wie „Dein persönlicher Chauffeur“ bedeuten soll) schlecht übersetzt wurde?

  6. Wahlberliner sagt:

    Ach, das sehe ich jetzt – der Artikel spricht ja über den für die Taxibranche ohnehin ungefährlichen Limo-Service…aber im letzten Absatz wird auch das neue Produkt erwähnt, und dass dies ebenfalls gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt.

  7. Wahlberliner sagt:

    @Sash: Und wenn sie eh nie genügend Fahrer bekommen, weil es eben nur eine Art Mitfahrzentrale ist, sozusagen Car-Pooling für Pendler oder ähnliches, dann können sie auch auf dem Markt nicht bestehen und verschwinden sowieso schnell wieder. Naja, ich sehe dem mal gelassen entgegen, lehne mich zurück, bestell mir noch ne Runde Popcorn und schaue zu wie sich die Story entfaltet 🙂

  8. Sash sagt:

    @Joern:
    Das ist ein neues Angebot und hat mit dem Limo-Service nix zu tun: http://blog.uber.com/uberpopberlin

    @Wahlberliner:
    Ja, war vielleicht nicht der beste Artikel. Ich hab so viele gelesen und den hatte ich schon im gestrigen Entwurf verlinkt.
    Ich betrachte das ab jetzt aber auch gelassen. Hoffe nur, die Gerichte tun, wozu sie da sind. 😉

  9. Sash sagt:

    @Wahlberliner:
    Ups, Du meintest deinen Artikel. Ich werde noch blöde, so viele Quellen findeste zu keinem Taxithema sonst. 😀

  10. Nick sagt:

    Mal abgesehen davon, dass ich auch kein großer Fan davon wäre/bin, ist das mit der Illegalität vielleicht gar nicht mal so einfach, je nachdem, wie der Dienst am Ende aussehen soll.
    Denn § 1 Abs. 2 PBefG sagt schließlich (u.a.) auch:
    (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
    1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

    Wenn da ein paar findige Rechtler mit dransitzen, wird man die Fahrten sicher irgendwie gesetzteskonform hinschieben können (Gesamtentgelt = Betriebskosten / zusätzlich dazu Trinkgeld).
    Die MFGs laufen ja auch in diesem Graubereich. Da wird wohl keiner nachrechnen, ob das auch wirklich nur die Betriebskosten sind, oft vermutlich nicht mal der Fahrer.

    Durchsetzen würde es sich in Berlin aber generell nicht, denke ich.

  11. mathematikos sagt:

    auch hier in der obersteirischen taxiprovinz geistern so seltsame versuche rum, mit billigeren tarifen und billigeren autos, tunlichst mit personal ohne taxischein, zu mehr umsatz zu kommen. daß sich das bei der gegebenen marktlage schon rein rechnisch nicht ausgehn kann, sagt der hausverstand. was ich aber für gut fände: dem kunden ein kleines auto, etwa einen smart, anzubieten zu entsprechend maßstäblichem tarif. der großteil unserer taxifahrten hier erfolgt mit maximal 2 fahrgästen und in 80% der fälle gehts um durchschnittlich 7 euro zum/vom bahnhof mit laptopbag und allenfalls kleinem trolly. dazu brauchts keinen mercedes mit 120 PS. leider ist unsere gewerbebehörde hier auf diesem ohr taub,aber vielleicht kommen mal etwa von der EU vernünftige signale?

  12. Wahlberliner sagt:

    @mathematikos: Solche Billig-Autos gab es in meiner Herkunft auch, nannten sich „Minicars“, aber ich glaube, die Fahrer mussten auch einen P-Schein machen, und ob sie von der Straße aufsammeln durften, oder nur auf Anruf, weiß ich nicht mehr.
    Was Du mit dem Smart beschreibst ist ja das klassische Carsharing-Modell, in Deinem Beispiel wohl ein auf „free-floating“ basierendes. Das gibts hier in Berlin schon von 5 oder 6 Anbietern, darunter auch mind. 2 mit „free-floating“ Modell. Aber da muss man halt selbst fahren, ist also nicht für alle eine Option. Und ein normaler 5-Sitzer sollte auch das Mindeste sein (obwohl es bei car2go auch Smarts gibt). Das ist jedoch keine Taxikonkurrenz, sondern ein ganz anderes Geschäftsmodell – und Minicars oder ähnliche Konstrukte sind immer eine regionale Sonderregelung.

  13. Werner Hinrichs sagt:

    Moin auch … auch hier in Wilhelmshaven tut sich bezüglich der „Grauen“ etwas … Habe den Fahrer, einer älteren 124’er Limousine des öfteren schon angesprochen, da er hier in der Stadt wiederholt mit „Fahrgästen unterwegs war … (z.B. das kassieren beobachtet …) Stritt bisher Alles ab … Nur jetzt, isser‘ mit ner neueren BMW Limo unterwegs … Mit BRA Kennzeichen … Das Auto kann Man(n) immer so schön an der Stadthalle sehen, neben der Treppe zum Stuvo … scheinbar wird damit auch eine benachbarte „Kneipe“ versorgt … Nur,da kein Kläger, kein Richter … bis es mal richtig rumst !!!

  14. Sash sagt:

    @Nick:
    Also wenn Uber die Tarife festlegt und die bei 1€/km liegen, dann muss deren Anwalt aber eine ziemlich neue Definition von Trinkgeld mitbringen. Ich würde ja sagen, dass vorher festgelegtes Trinkgeld, das sich nach der Fahrtstrecke berechnet, eben genau eines ist: kein Trinkgeld.

    @mathematikos:
    Das ist so ein Punkt, bei dem ich zwiegespalten bin. Grundsätzlich fände ich das auch gut – sofern machbar. Immerhin sind die Kosten fürs Auto ja nur ein recht kleiner Teil des Preises. Und einheitlicher Tarif ist für die Kunden einfacher. Aber da würde ich mich überzeugen lassen.

    @Wahlberliner:
    Minicars sind in der Regel klassische Mietwagen im Sinne des PbefG. Sprich: Mit P-Schein inkl. Ortskunde und allem Tralala, die arbeiten halt privat und nicht öffentlich. Auf der Straße dürfen sie niemanden einsammeln, aber in der Praxis bremsen sie natürlich auch. Und will man’s ihnen verübeln?
    Was mathematikos meinte, ist eher sowas wie sie vor einer Zeit in Bremen (?) mit Taxen versucht haben, also eigentlich kein Carsharing, sondern richtig Taxi mit Fahrer – aber halt zu einem Ökotarif. Ist aber auch gescheitert wegen Tarifgebundenheit und 2 Türen rechts. -.-

    @Werner Hinrichs:
    Gut, in Einzelfällen wird es sowas immer mal wieder geben. Das ist natürlich ärgerlich, aber für sich gesehen noch kein großer Ärger. Also zumindest nicht für uns. Da ist es schon was anderes, wenn ein milliardenschwerer Konzern versucht, sowas einzuführen …

  15. mischa sagt:

    Hier in New York läuft das ganze hervorragend. Allerdings mit anderen Rahmenbedingungen – die sind nämlich ziemlich genau umgekehrt. Taxen (die gelben) haben hier keine Einstiegspauschale sondern Rechnen nach zeit oder gefahrener Strecke ab, Limos (alle anderen Autos, von der schwarzen Limo bis zu SUVs) haben eine Einstiegspauschale von $6-8 und danach niedrigere Kilometerpreise. Etwa 50% der Fahrzeuge in NYC haben Taxi/Limo Lizenzen, das kann man an den Kennzeichen erkennen. Davon benutzen geschätzt 3-5% Uber – was hier ausreicht um innerhalb von 3 Minuten ein Auto vor der Tür stehen zu haben. Fahrten die über Uber gebucht werden sind hier etwa 25% teurer als telefonisch gebuchte – sicherlich weil eben keine Privatleute mit ihren Autos herum fahren.
    Es ist wohl nicht weit hergeholt, anzunehmen, dass Über einfach versucht zu expandieren ohne den Markt so richtig zu durchschauen. Ich sehe nicht wie das in Berlin funktionieren wird, wo die Limosinenservices so unüblich sind.
    Andererseits kann ich die „organisierte Schwarzarbeit“ nicht erkennen, denn Uber wird in Deutschland seine Einnahmen versteuern und bei der ersten Steuerprüfung wird dann auch jeder einzelne Fahrer Steuern zu bezahlen haben. Denn im Gegensatz zur Mitfahrzentrale werden die Fahrten über Uber abgerechnet und damit liegt dem Finanzamt eine Liste mit Namen und Umsätzen der Fahrer vor. Jeder einzelne wird es bereuen, diese Einnahmen nicht in seiner Steuererklärung angegeben zu haben.
    Was die Rechtliche Seite angeht – da ist der Wurm drin. Aber es sollte doch wohl davon auszugehen sein, dass Uber mal ein paar Euro in einen Anwalt investiert hat bevor sie die Außenstelle Berlin gegründet haben.

    Beste Grüße aus Brooklyn,
    mischa

  16. Sash sagt:

    @mischa:
    Der Limousinenservice von Uber ist ja eine ganz andere Baustelle. Den gibt es hier auch schon länger, läuft offenbar eher so mittel, ist aber in Ordnung. Fahrer mit P-Schein, angestellt und – o Wunder! – leider teurer als Taxen. Das ist das, was in New York existiert. Uber-Pop hingegen durfte in NYC auch nicht an den Start …
    Uber-Pop ist halt ein ganz anderes Konzept und nur von derselben Firma. Es mag sein, dass die Fahrer nach der ersten Steuerprüfung alle einen Bescheid kriegen, dass die vorher ein Gewerbe anmelden, glaube ich bei den meisten kaum. Was sollen sie auch angeben? Personenbeförderung? Ohne einen P-Schein vorweisen zu können oder eine Konzession? Soweit ich das sehe und bisher gelesen habe, gibt es bisher einfach keine legale Möglichkeit, für Uber in dieser Konstellation zu arbeiten. Und – aber gut, das ist eine Vermutung – ich schätze, dass deren Anwälte eher Strategien gefunden haben, wie der hauptsächliche Stress am Ende an den Fahrern hängenbleibt.
    Denn die Löcher in deren rechtlichen Einschätzung sind so groß, da fällt es wirklich schwer, an Unwissen zu glauben. Zumal sie ja inzwischen in mehreren Ländern normale Services anbieten. Sooo fremd darf denen das Metier nicht sein.

  17. Knut sagt:

    Die einstweilige Verfügung bezieht sich auf den Limosinenservice, nicht auf Uber-Pop.

  18. Joern sagt:

    @Sash: Danke für die Aufklärung. Ich hatte das „POP“ übersehen und war nur von UBER ausgegangen.

    Halb widersprechen muss ich aber in folgendem Punkt: „Der Limousinenservice von Uber ist (..) leider teurer als Taxen“

    Nach ein paar Tests in den letzten Wochen – zufällig alle in Berlin – nutze ich bei längeren, geplanten Fahrten (z.B. morgens vom Hotel zum Kunden) inzwischen lieber Limo-Dienste (wobei UBER für mich zwei Nachteile hat: Keine Fixpreise, keine Vorbestellungen, darum bevorzuge ich Blacklane und MyDriver). Das wäre mir auch ein paar Euro Aufpreis wert, aber das ist ein anderes Thema.

    Die Limos sind aber im Endeffekt nicht teurer, denn auf den Taxi-Preis kommt noch Trinkgeld und evtl. Kreditkarten-Gebühr drauf, dann wird aus einer 25 Euro-Fahrt dann im Endeffekt 30 Euro. Bei dienstlichen Ausgaben interessiert sowieso nur der Nettopreis, also 7% MWSt runter, dann hat die Fahrt 28 Euro gekostet. Die üblichen Limo-Anbieter nehmen für die gleiche Strecke 35 Euro, weisen aber 19% MWSt aus, sind also im Endeffekt 29,50 Euro – aber (zumindest bei MyDriver/Blacklane) als Fixpreis, egal ob der Fahrer sich verfährt, nicht auskennt oder eine Baustelle dazwischenkommt.

  19. Jens sagt:

    In den USA versuchen übrigens schon seit letzte Jahr diverse Firmen dieses Modell zu etablieren:

    http://arstechnica.com/search/?query=rideshare&sort=date&sortdir=desc

  20. […] bei der Geschichte mit der neuen Uber-App “UberPOP” kommen so langsam auch alle durcheinander, […]

  21. Zia sagt:

    Mal eine bescheidene Frage aus Sicht des Kunden in den Ring geworfen, die bisher noch gar nicht beleuchtet wurde – vielleicht kann mich da ja jemand aufklären : Wie ist das bei einem Modell á là Uber POP mit Versicherungen geregelt, sollte es zu einem Unfall kommen (in Berlin ja keine Seltenheit!)? Ich meine, wenn ich mich in ein Taxi setze, gehe ich davon aus, dass der Fahrer sich auskennt, auch in ungewohnten Situationen nicht verzweifelt, wenn ich nebenbei weiterplauder und schon die ein oder andere brenzlige Situation gemeistert hat in seiner Laufbahn (Ausnahmen bestätigen immer die Regel!). Aber bei UBER kann doch Hinz und Kunz Leute einsacken und losdüsen! Das allein wäre für mich schon ein Ausschlusskriterium!! Btw. auch dabei bewegt sich das Mitfahrzentralen-Modell auf nicht 100% rechtlich abgesichertem Gebiet, oder!?

  22. highwayfloh sagt:

    Hab den Artikel nur quergelesen aber generell ist es so – egal um „was“ es geht:

    „Unternehmer ist, wer etwas NACHHALTIG (=dauerhaft) macht, wobei es NICHT auf die „Gewinnerzielungsabsicht ankommt“.
    Ähnliches gilt für die Definition des Gewerbetreibenden! Quellen: Gewerbesteuer- und Umsatzsteuergesetz

    Wer also öfters im Jahr öffentlich über Plattformen „Mitfahrgelegenheiten“ anbietet, wenn auch wirklich nur, weil sich ein wenig Spritgeld verdienen will, sollte sich lieber beim zuständigen Finanzamt erkundigen, sonst kanns böse ausgehen.

  23. Sash sagt:

    @Michael:
    Siehe den Kommentar von Knut und meinen neuen Artikel. 🙂

    @Joern:
    Naja, über gewisse Dinge kann man streiten. Dass Limousinendienste die höhere Mehrwertsteuer am Ende an die Kunden weitergeben lässt den Preis sicher dichter zusammenrücken. Aber das Trinkgeld? Wieso kriegen die Fahrer bei Uber oder anderen Diensten denn keines? Oder weniger?
    Ebenso das mit dem Fixpreis: Ich weiß, dass das geschätzt wird von Kunden, aber rein vom theoretischen Standpunkt aus kostet auch die Fahrt mit dem Taxi immer das gleiche. Wenn man Fehler des Taxifahrers mit einkalkuliert, dann sollte man das fairerweise auch mit den z.B. von Uber offenbar auch gerne nach Auftragslage angepassten Preisen vergleichen.
    Aber hey, ich will jetzt auch nicht die Limo-Dienste runtermachen, die haben ihre Vorteile, das ist mir klar. Aber mit zweierlei Maß messen finde ich nicht so toll.

    @Zia:
    Ich muss zugeben, dass die Frage bezüglich der Versicherungen ein Thema streift, mit dem ich mich gar nicht auskenne. Das gehört zu den Dingen, die ich als Angestellter bislang einfach ausgeblendet habe.
    Was die Fahrer angeht: Am Ende weiß man es nicht. Es gibt auch unter den Taxifahrern die Idioten, die die Kundschaft zu Services wie dem von Uber treibt. Nur weil sie dies oder das nicht nachweisen müssen, können da ja trotzdem gute Leute dabei sein. Aber ja, die Unsicherheit ist im Prinzip größer …

    @highwayfloh:
    Ah, da sehe ich ein Schlupfloch. So lange das eingenommene Geld nur die Betriebskosten des Autos deckt – und das sollte bei Mitfahrzentralen ja zumindest eigentlich der Fall sein – gibt es da vermutlich Möglichkeiten.
    Nicht, dass ich deinen Einwand falsch finde. Immerhin bin ich z.B. ja auch nebenbei Freiberufler mit diesem Blog – weil’s streng genommen gewerblich ist.

  24. Taxi Inter sagt:

    Liebe Taxi Fahrer,

    viele von Ihnen kennen den US-Limousinenservice „UBER“ wahrscheinlich schon aus der Presse oder aus dem Straßenverkehr.

    UBER bietet seinen Service mit den schwarzen Limousinen in München und Berlin an. Daneben versucht das Unternehmen gerade einen Mitfahrservice namens „UBER POP“ in der Hauptstadt zu etablieren.

    Doch dem hat das Landgericht Berlin jetzt per Einstweiliger Verfügung einen Riegel vorgeschoben. Es hat dem US-Unternehmen damit untersagt, „im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App UBER taxenähnlichen Verkehr zu betreiben“.

    Als Grund für die Entscheidung (Aktenzeichen 15 O 43/14) nannte das Gericht den Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz.

    Wir von mytaxi begrüßen dieses Urteil natürlich. Denn – wie Sie sicher auch – sind wir der festen Überzeugung, dass Fahrgäste auch in Zukunft noch zu geregelten Konditionen und verlässlichen Standards transportiert werden möchten – mit einem echten Taxi eben.

    Im Übrigen: Sollten Sie rechtliche Fragen rund um das Thema Taxi und speziell mytaxi haben, kommen Sie einfach in einem unserer Standortbüros vorbei oder schreiben Sie uns eine E-Mail an support@mytaxi.net

    Ein schönes verlängertes Wochenende und Frohe Ostern wünscht Ihnen

  25. Joern sagt:

    @MyTaxi: Nette Werbung. Aber die einstweilige Verfügung (die richtet sich gegen den Limo-Dienst, der bei UBER nicht mit Vorbestellungen, sondern mit „ich winke per App“ funktioniert) hat mit dem Mitfahrzentralen-Dienst UBER POP nichts zu tun. Zwei verschiedene Produkte. Da bin ich auch drauf reingefallen … aber wer hier Postings nutzt, um Werbung für MyTaxi zu machen, sollte wenigstens genauer recherchieren 🙂

    @Sash: Es gibt bei Limo-Diensten ja gar keine Bezahlung am Ende, darum ist ein Aufrunden (Trinkgeld) auch nicht üblich. Man steigt aus. Konkret: Man bekommt die Tür geöffnet und wird mit Handschlag verabschiedet. (Das erwarte ich nicht von einem Taxifahrer, dafür bin ich schon erwachsen genug. Aber zumindest Aussteigen, wenn der Fahrgast Gepäck im Kofferraum hat, kann man wohl erwarten). Fertig. Es fließt kein Geld, es findet nicht mal (anders als bei MyTaxi, wo man ja auch bargeldlos bezahlen kann) eine Bestätigung des Betrages durch den Fahrgast statt, also gibt es auch keine „Möglichkeit“, da etwas draufzuschlagen.

    Klar könnte ich dem Fahrer anschließend noch Bargeld geben. Aber in der Praxis scheitert das wohl daran, dass ich als Fahrgast darüber ja keinen Beleg habe (bekomme das also nicht erstattet). Und dass es bei B2B-Geschäft (und ich denke, Limo-Kundschaft sind meistens Geschäftsleute) auch nicht üblich ist. (Wenn ich einen Einsatz bei einem Kunden vor Ort habe, gibt’s am Ende auch nur Handschlag und die Rechnung kommt per Post, da gibt mir auch keiner Geld für die Kaffeekasse mit). Und bei Taxifahrern gebe ich das Trinkgeld auch meistens nicht, weil sie es wirklich verdient haben, sondern weil das in der Gehaltskalkulation vorgesehen ist.

    Das soll kein Plädoyer für Limos sein. Wenn die Taxifahrer einen einheitlichen Standard hätten (gab es da nicht mal eine Initiative in Berlin vor ein paar Monaten?), fände ich Taxen viel bequemer (weil sie gerade bei kurzfristigen Sachen natürlich viel besser verfügbar sind). Nur leider gibt es viel zu viele Taxifahrer, die nicht annähernd so gleichermaßen kundenfreundlich und unterhaltsam sind, wie ich Dich einschätze.

    Und solange ich bei annähernd gleichem Preis auch die Garantie (nichts anderes sind die Limo-Anbieter im Vergleich zum Taxi) auf ein gepflegtes Fahrzeug, angenehmen Fahrstil und ein bisschen mehr Komfort haben kann

  26. Joern sagt:

    … nehme ich das. Keine Ahnung warum der letzte Teil fehlte 🙂

  27. Sooderso sagt:

    Bei vielen Branchen denke ich ja immer, dass die es doch recht gut haben mit gesetzlichen Schutzvorschriften, die ihnen die Konkurrenz vom Leib halten, das war meiner Meinung nach u.a. lange bei der Bahn so und ist es teilweise noch. Im Taxigewerbe machen die Schutzvorgaben aber in meinen Augen durchaus Sinn, wie Du ja auch sagst. Ich bin darum positiv überrascht, dass Du den Bericht trotzdem relativ offen und aufgeschlossen angegangen bist. Im Ergebnis stimme ich Dir darum natürlich ebenfalls zu.

  28. Sash sagt:

    @Joern:
    Ich kann das schon nachvollziehen. Nicht ohne Grund kommt der lauteste Ruf nach Qualitätskontrolle oft genug auch aus unseren eigenen Reihen, denn da gibt es ganz offensichtlich Probleme. Ist ja nix neues.
    Andererseits ist es auch immer schwer, festzustellen, was die Standards sein sollten. Vieles von dem, was im Taxigewerbe schief läuft, ist schlicht nicht legal, da wäre nur ein Durchgreifen nötig. Siehe dein Beispiel mit dem Gepäck: Die Hilfe dabei ist laut Taxiordnung von uns zu leisten, aber natürlich finden sich unter tausenden Fahrern auch Idioten und die haben halt bisher nicht viel zu befürchten.
    Und wir haben neben der Qualität auf der anderen Seite halt auch noch die Verfügbarkeit zu garantieren.
    Wie gesagt: Ich verstehe deinen Unmut, aber ich möchte nur mal kurz den Blick auf die anderen öffentlichen Verkehrsmittel lenken: Die Bahn, der öffentliche Nahverkehr … was man da so hört, sind einheitliche Standards auch nicht wirklich das, was sie auszeichnet. Und ich vermute, da gibt es Gründe für.

    @Sooderso:
    Man muss bei so protektionistischen Regelungen natürlich immer danach schauen, ob sie Sinn machen. Und manchmal ist das vielleicht auch nur schwer zu erahnen. Ich hab bei der Sache mit Uber ja z.B. auch gar nicht im Sinn, deren Dienstleistung runterzumachen. Die o.g. Gesetze, die das Taxigewerbe vor dem Eindringen eines Privatiers wie Uber schützen, haben aber halt auch nicht die Geschäftskunden oder das Partyvolk nachts im Sinn, sondern die Oma, die trotz Schneesturm morgens zum Arzt will und nicht plötzlich den dreifachen Preis zahlen kann, nur weil die Limos alle besetzt sind.
    Ob die deutschen Gesetze die Anforderungen erfüllen oder nicht, das sollte immer diskutiert werden können. Sich aber erst darüber hinwegsetzen und dann jammern, weil man ja voll unfair nicht liebgehabt wird, ist halt reichlich grotesk. Da kann ich seitens Uber keinen diskussionswürdigen Ansatz erkennen.

  29. zbygnev sagt:

    Moin,
    nur, um das Thema mal wieder aufzuwärmen:
    die Herrschaften haben in Melbourne gerade mächtig Ärger am Halse, schreibt /.

    http://beta.slashdot.org/story/201765

  30. highwayfloh sagt:

    @sash:

    Um auf die „gewerbliche Nebentätigkeit“ bezüglich Deines Blogs nochmals einzugehen:

    Diese wäre dann gegeben, wenn Du „Werbebanner“ schalten würdest.

    Bezüglich der „Fahrtgemeinschaften“ und den „Spritkosten“, rein vom Gesetz her ist dies sehr wohl „gewerblich“, nur gilt für die „echten“ Fälle in diesem Bereich sozusagen ein „Nichtanwendungs-Erlass“, wie so etwas offiziell heisst.

    Das Problem hierbei ist jedoch, dass diese (vermeintliche Lücke) viele „schwarze Schaafe auszunutzen versuchen.
    Mit denen hab ich haber auch kein Mitleid, wenn die hinterher böse auf die Nase fallen und entsprechende Strafverfahren am Hals haben.

  31. Wahlberliner sagt:

    @highwayfloh: Überall da, wo Du auf Sash’s Website (vor allem auf seinem privaten Blog) diesen Text siehst: „Sehen sie hier ein seltenes Exemplar des Advertasius Googleiensis:“ ist auch ein Werbebanner. Natürlich nur, wenn man das nicht geblockt hat. Ob man dafür aber wirklich ein Gewerbe anmelden muss, oder das unter die Einnahmen der freiberuflichen, daher nicht gewerblichen Schreibtätigkeit fällt, zählt zu den feineren Nuancen des deutschen Steuerrechts, über die ich nicht im Detail informiert bin.

  32. […] wie es aussieht, wird es am 11.6.2014 eine Taxi-Demonstration gegen Uber in Berlin und anderswo geben. Ein gemeinschaftliches Aufbegehren der Taxifahrer in verschiedenen […]

  33. Rene sagt:

    [Deppengeschwätz]

    (von Sash geringfügig editiert)

  34. Sash sagt:

    @Rene:
    OK, Du hast den Text nicht gelesen und bist ein dummer Rassist. Und tschüss …

  35. highwayfloh sagt:

    @Wahlberliner:

    Bei Werbeinblendungen auf Webseiten ( Blogs) geht die Finanzrechtssprechung im Regelfall von gewerblichen Einnahmen aus. Ein Sonderfall wäre es, wenn Sash jetzt z.B. eine eigene Website schalten würde, in der er von sich aus Werbung für sein Buch macht und dann Werbebanner von seinem Verlag schaltet. In diesem zweiten Fall könnte es so sein, dass hier dann eher der Grundsatz gilt: „Die Nebenleistung teilt das Schicksaal der Hauptleistung“. Aber dies ist dann wirklich ganz speziell.

  36. […] war eine kurze Zusammenfassung der vielen vielen vielen Texte zum Thema hier und […]

  37. xxxx sagt:

    Uber? Finger weg! Diese App ist inzwischen in vielen Ländern verboten! Uber wird selbst in den USA verklagt. uber handelt mit fragwürdigen MEthoden, verstößt gegen geltende Gesetze usw. es ist gut, das Uber verboten wird! Ich rate jedem: Wer als Fahrer erwischt wird zahlt bis zu 250.000 EUR Strafe und bekommt noch eine Strafanzeige oben drauf! Also, von Uber die Finger lassen die App ist in vielen Ländern inzwischen ilegal und verboten! Auch in den USA wird Uber massiv unter Druck gesetzt privat Fahrer können eben nicht ohne gültige Lizenz / Versicherung etc. einfach Leute befördern. Es freut mich, das Uber endlich in vielen Ländern verboten wurde in wenigen Monaten spricht niemand mehr von „Uber“!

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