Gottchen, bei der Geschichte mit der neuen Uber-App „UberPOP“ kommen so langsam auch alle durcheinander, oder?
Ein besonders schönes Beispiel, allerdings kein Einzelfall, ist der aktuelle Artikel im Tagesspiegel. Der wirft 2 Dinge durcheinander: Das eben ergangene Berliner Urteil gegen den Limousinenservice von Uber und die aktuelle ANDERE Dienstleistung von Uber: UberPOP eben. Ein kleines Bisschen richtiger, aber auch ohne die notwendige Unterscheidung schafft es zeit.de …
Zum Mitschreiben:
1.
Der Limousinenservice von Uber existiert schon länger und ist vom Prinzip her legal. Gegen ihn wurde seitens eines Berliner Taxiunternehmens vor einiger Zeit „nur“ geklagt, weil sich die Limousinen unberechtigt in der Innenstadt bereithalten, was laut Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen (das sind Limousinen im Sinne des Gesetzes) nicht erlaubt ist.
2.
UberPOP ist ein davon unabhängiges Angebot (Ja, auch mit App, aber niemand verbietet einer Firma, zwei Apps zu programmieren!), bei dem Privatpersonen ohne P-Schein Fahrten abwickeln sollen. Dieses Angebot gibt es erst seit Dienstag in Berlin, da gibt es noch kein Urteil. Wohl aber auf diesen Service scheint sich das Urteil in Belgien (engl.) zu beziehen und auf dieses Urteil wiederum bezieht sich die inzwischen vielzitierte Kritik der EU-Kommissarin Neelie Kroes.
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So, sind jetzt alle Unklarheiten beseitigt?
Das jetztige Berliner Urteil hat eine ganz andere Tragweite als die durch UberPOP aufgeworfenen Fragen. Beim normalen Limousinenservice ging es ausschließlich ums Bereithalten, welches laut Gesetz Taxen vorbehalten ist. Und der Streit ist so alt wie der Unterschied zwischen Mietwagen und Taxen. Es gab bestimmt in jeder Stadt, in der es eine nennenswerte Anzahl an Mietwagen gibt schon ähnliche Streitigkeiten und da darf in meinen Augen auch wesentlich ergebnisoffener diskutiert werden, ob diese Unterteilung jetzt wichtig ist oder nicht.
Es fällt aber natürlich schwer, ausgerechnet bei Uber jetzt milde zu urteilen, wo sie mit UberPOP ziemlich unmissverständlich beweisen, dass sie sich aus Prinzip einfach mal eher nicht an ihnen ungenehme Gesetze halten. Der Einlauf, den sie zu UberPOP bekommen werden, wird nochmal viel mehr knallen als das, was da jetzt im Berliner Landgericht passiert ist.
Nachtrag, 17:43 Uhr: Der Tagesspiegel hat den oben verlinkten Artikel inzwischen geändert.
Hey sash, hier gibts mehr dazu
http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303318504579593771062847820.html
[…] hinaus wird viel über Uber erzählt, am Rande werden sogar die Probleme erläutert. Der Unterschied zwischen UberBlack und UberPOP wird dabei mal wieder verhaspelt, aber da der Text offenbar aus den Meldungen mehrerer […]