„Sagen sie, darf der kleine Egon bei ihnen auch mitfahren?“
Egon? Egon.
Glücklicherweise war es nicht ihr Enkel, dem irgendwer diesen Namen verpasst hat, sondern ihr Hund. Egon war tatsächlich nicht der Größte, ich vermutete, einen Hund in der Größe bekommt man nur nach Kreuzungen mit Zwergmäusen. Von der ständigen Gefahr beseelt, Egon könne als Fußhupe missinterpretiert werden, trug sie ihn in ihrer Handtasche, selbst ein eher kleines Modell, spazieren. Und nun sollte der Hund mit ins Auto. Also in mein Taxi.
„Selbstverständlich! Sie dürfen ihn auch ruhig aus der Tasche lassen. So lange er das Autofahren verträgt…“
„Nein nein, Egon fährt immer in der Tasche. Die mag er doch so!“
Die ältere Dame wirkte ziemlich erleichtert und äußerte das durch erleichtertes Ausatmen lautstark.
„Wissense, ihre Kollegen sind da manchmal gar nicht so nett…“
Das ist schade. Aber Hunde sind ein in der Tat ziemlich seltsames Thema beim Taxifahren. Zunächst einmal: In der Taxiordnung steht über die Beförderung von Tieren erst einmal nichts, bzw. es steht nur darin, dass ich selbst als Taxifahrer keine Tiere mitführen darf. In der BOKraft findet sich dann immerhin eine Aussage zum Gepäck, wonach Tiere nicht auf einem Sitzplatz untergebracht werden dürfen. Ob und wie weit es uns erlaubt ist, Fahrten mit Hunden im Taxi abzulehnen, ist ausnahmsweise mal nirgends geregelt.
Ich kann mich also nicht auf Gesetze berufen, nehme aber an, dass hier die allgemeine Grenze der Beförderungspflicht greift: Wenn wir als Fahrer eine Gefahr für uns oder unser Auto sehen, dann dürfen wir die Fahrt ablehnen. Im Falle kleiner Hunde wie Egon wird das wahrscheinlich nur mit einem Verweis auf eine vorliegende Allergie oder dergleichen möglich sein.
Andererseits sind auch Taxifahrer Menschen und haben vielleicht Angst vor Hunden. Und leider sind wirklich nicht alle Hunde wohlerzogen und im Auto ruhig oder stubenrein.
Ich selbst hab kein Problem mit Hunden, solange sie friedlich erscheinen und die Halter mir versichern, dass sie das Auto nicht als Notfalltoilette benutzen werden. So weiss ich auch, dass ein ausgewachsener Rottweiler prima im Beifahrerfußraum Platz zwischen Frauchens Beinen hat und Egon wirklich keine Gefahr darstellte. Zum Abschluss musste er mir dann noch ganz brav Pfötchen geben – hat man als Taxifahrer auch nicht alle Tage.
Dennoch: Ich empfehle, dass man zur Beförderung von Hunden ein Taxi bestellt und das ausdrücklich mit angibt. Dann gibt es auch keine bösen Überraschungen.