So, die Bestätigung vom LABO zur Verlängerung meines P-Scheins ist nun da. Das ist ein Grund zur Freude, wenngleich meine Ausnahmegenehmigung ja durchaus noch bis Mitte Januar gilt. Denn auch wenn ich bisher noch nicht einmal von irgendwem nach meinem P-Schein gefragt wurde (außer von meinem Chef), vermute ich, dass so ein schnöder Computerausdruck mit der Fälschungssicherheit eines handgeschriebenen Post-it’s bei jeder erdenklichen Kontrolle für unnötigen Spaß sorgen würde.
Nun gehöre ich ja zu den wenigen Menschen, die hier und da die Amtspost sogar gründlich lesen. Das tue ich durchaus aus Interesse. Die Ämter dieses Landes repräsentieren den Staat, und da dieser mir Rechte und Pflichten auferlegt, interessiert es mich per se, was er tut. Wie jeder andere Bürger da draussen bin ja auch ich der Meinung, dass er hier zu wenig und da zu viel tut.
Amtliche Schreiben stellen nun eine (meist tatsächlich nur einseitige) Kommunikation dar, die durchaus einen Blick wert sind. Schließlich kommen hier mal regelrecht freundlich formulierte Anfragen und anderswo total kryptische Befehle.
Nun also das LABO.
Der Schrieb ist zunächst völlig normal, mit leicht übersachlichem Amtston, ansonsten aber verständlich formuliert.
„Ihrem Antrag auf Verlängerung […] wird stattgegeben.“
liest man da, und zusammen mit der Erklärung, wohin man beim LABO genau latschen muss, ist das ja der wichtigste Part. Beim letzten Satz allerdings musste sogar ich zweimal lesen, um ihn zu verstehen.
„Mit Ablauf des 27.09.2012 wird der Antrag gegenstandslos, weil dann die Ermittlungen zur besonderen Verantwortung als Personenbeförderer nicht mehr gültig sind.“
Jaja, man liest dreimal drüber, fragt sich im Kontext, was es bedeuten könnte und sieht dann: Oh, alles klar! Ging mir auch so. Aber ohne behaupten zu wollen, dass mein Bildungsstand mit dem Erwerb des Abiturs sonderlich außergewöhnlich wäre: Ich bin gebürtiger Deutscher im heiratsfähigen Alter mit Abitur und habe diesen Text zweimal lesen müssen! Natürlich geht es bloß darum, dass meine ärztlichen Gutachten nach einem Jahr ungültig werden, kein großes Ding. Aber wie bitte kann man erwarten, dass mitunter fremdsprachliche Leute einen unnötig absurden Terminus wie „Ermittlungen zur besonderen Verantwortung“ verstehen? Man muss ja nicht gleich „dein Papierkram“ schreiben, aber was spricht gegen „die eingereichten Unterlagen“, „ihre ärztlichen Zeugnisse“ etc.?
Ich bin – wie einige bereits gemerkt haben – ein Freund der deutschen Sprache. Ich mag sie und ich nutze sie (bisweilen auch eher unbeholfen) in der ganzen Mannigfaltigkeit ihrer Komplexität. Aber von meinen Formulierungen hängt kein lebenswichtiges Geld ab, das Lesen meiner Texte ist freiwillig. Ich würde mich freuen, wenn hierzulande mehr Sprachkompetenz vorherrschen würde, aber in einem Land, in dem die Bild die meistverkaufte Zeitung ist, kann man doch Amtsanschriften nicht derart verklausuliert formulieren. Zumal das ja ein wirklich harmloses Beispiel ist, es können sich gerne mal ein paar ALG2-Bezieher mit ein paar Zitaten aus ihren Anträgen in den Kommentaren zu Wort melden…
Mir persönlich ist das egal. Ich hab noch aus jedem Schreiben rauslesen können, was ich darf, muss oder lassen kann. Aber das können nicht alle. Selbst das Schreiben vom Fundbüro bezüglich der von mir gefundenen Kamera damals war (in dem Fall sicher sogar bewusst) so formuliert, dass es einen falschen Eindruck vermittelt. Wen nimmt es da Wunder, dass ich es auch bevorzuge, möglichst absurd mit den entsprechenden Stellen zu kommunizieren und mich auch noch öffentlich darüber aufrege?
Und irgendwann in den nächsten Monaten hole ich dann meinen P-Schein. Dieses Mal werde ich nicht vergessen, dort am Infoschalter zu sagen, dass ich aufgefordert wurde, hier vorzusprechen. Würde mich ja nicht mal wundern, wenn die dann selbst nicht wissen, was ich damit meine…


