Ermittlungen zur Verantwortung

So, die Bestätigung vom LABO zur Verlängerung meines P-Scheins ist nun da. Das ist ein Grund zur Freude, wenngleich meine Ausnahmegenehmigung ja durchaus noch bis Mitte Januar gilt. Denn auch wenn ich bisher noch nicht einmal von irgendwem nach meinem P-Schein gefragt wurde (außer von meinem Chef), vermute ich, dass so ein schnöder Computerausdruck mit der Fälschungssicherheit eines handgeschriebenen Post-it’s bei jeder erdenklichen Kontrolle für unnötigen Spaß sorgen würde.

Nun gehöre ich ja zu den wenigen Menschen, die hier und da die Amtspost sogar gründlich lesen. Das tue ich durchaus aus Interesse. Die Ämter dieses Landes repräsentieren den Staat, und da dieser mir Rechte und Pflichten auferlegt, interessiert es mich per se, was er tut. Wie jeder andere Bürger da draussen bin ja auch ich der Meinung, dass er hier zu wenig und da zu viel tut.
Amtliche Schreiben stellen nun eine (meist tatsächlich nur einseitige) Kommunikation dar, die durchaus einen Blick wert sind. Schließlich kommen hier mal regelrecht freundlich formulierte Anfragen und anderswo total kryptische Befehle.

Nun also das LABO.

Der Schrieb ist zunächst völlig normal, mit leicht übersachlichem Amtston, ansonsten aber verständlich formuliert.

„Ihrem Antrag auf Verlängerung […] wird stattgegeben.“

liest man da, und zusammen mit der Erklärung, wohin man beim LABO genau latschen muss, ist das ja der wichtigste Part. Beim letzten Satz allerdings musste sogar ich zweimal lesen, um ihn zu verstehen.

„Mit Ablauf des 27.09.2012 wird der Antrag gegenstandslos, weil dann die Ermittlungen zur besonderen Verantwortung als Personenbeförderer nicht mehr gültig sind.“

Jaja, man liest dreimal drüber, fragt sich im Kontext, was es bedeuten könnte und sieht dann: Oh, alles klar! Ging mir auch so. Aber ohne behaupten zu wollen, dass mein Bildungsstand mit dem Erwerb des Abiturs sonderlich außergewöhnlich wäre: Ich bin gebürtiger Deutscher im heiratsfähigen Alter mit Abitur und habe diesen Text zweimal lesen müssen! Natürlich geht es bloß darum, dass meine ärztlichen Gutachten nach einem Jahr ungültig werden, kein großes Ding. Aber wie bitte kann man erwarten, dass mitunter fremdsprachliche Leute einen unnötig absurden Terminus wie „Ermittlungen zur besonderen Verantwortung“ verstehen? Man muss ja nicht gleich „dein Papierkram“ schreiben, aber was spricht gegen „die eingereichten Unterlagen“, „ihre ärztlichen Zeugnisse“ etc.?

Ich bin – wie einige bereits gemerkt haben – ein Freund der deutschen Sprache. Ich mag sie und ich nutze sie (bisweilen auch eher unbeholfen) in der ganzen Mannigfaltigkeit ihrer Komplexität. Aber von meinen Formulierungen hängt kein lebenswichtiges Geld ab, das Lesen meiner Texte ist freiwillig. Ich würde mich freuen, wenn hierzulande mehr Sprachkompetenz vorherrschen würde, aber in einem Land, in dem die Bild die meistverkaufte Zeitung ist, kann man doch Amtsanschriften nicht derart verklausuliert formulieren. Zumal das ja ein wirklich harmloses Beispiel ist, es können sich gerne mal ein paar ALG2-Bezieher mit ein paar Zitaten aus ihren Anträgen in den Kommentaren zu Wort melden…

Mir persönlich ist das egal. Ich hab noch aus jedem Schreiben rauslesen können, was ich darf, muss oder lassen kann. Aber das können nicht alle. Selbst das Schreiben vom Fundbüro bezüglich der von mir gefundenen Kamera damals war (in dem Fall sicher sogar bewusst) so formuliert, dass es einen falschen Eindruck vermittelt. Wen nimmt es da Wunder, dass ich es auch bevorzuge, möglichst absurd mit den entsprechenden Stellen zu kommunizieren und mich auch noch öffentlich darüber aufrege?

Und irgendwann in den nächsten Monaten hole ich dann meinen P-Schein. Dieses Mal werde ich nicht vergessen, dort am Infoschalter zu sagen, dass ich aufgefordert wurde, hier vorzusprechen. Würde mich ja nicht mal wundern, wenn die dann selbst nicht wissen, was ich damit meine…

13 Kommentare bis “Ermittlungen zur Verantwortung”

  1. Madame Unkreativ sagt:

    Nee, den ALG2-Empfängern teilt man dafür lieber mit, dass bei einem Umzug (Achtung, aufgemerkt!) Verpackungsmaterial benötigt wird. Mein Mitbewohner und ich -beide Uni-Absolventen, nur leider zunächst ohne Job und daher zum Zweck des Selbsterhalts beim Arbeitsamt vorstellig- haben uns mehrere Wochen lang an der Vorstellung erheitert, wie so ein Umzug wohl aussähe, wenn man jede Tasse einzeln ins neue Heim brächte.
    So ein bisschen Restintelligenz darf man den Menschen doch noch zutrauen, oder nicht?

  2. Da fällt mir spontan nur das dazu ein:

    https://www.xkcd.com/547/

  3. Ylva sagt:

    Behördendeutsch macht richtig Laune. Ganz vorne liegen da immer die Mitteilungen vom Finanzamt, die bei mir in der Regel immer erstmal ein großes Fragezeichen hervorrufen. Irgendwann kann man dann schon irgendwie erahnen, was gemeint ist. Besonders schön, wenn ein überwiesener Betrag erst auf irgend etwas anderes umgebucht, also irgend einem anderen Posten zugeschlagen, wird (dann bekommt man eine Umbuchungsmitteilung) und dann später als noch offen angemahnt. Mit Verspätungs- und Säumniszuschlägen im Zweifelsfall. Hab ich gerade, geht um sieben (in Zahlen: 7) Eur – ohne Zuschläge versteht sich…

  4. anonym sagt:

    Ihre Kritik ist völlig berechtigt. Oft werden ja juristische Gründe vorgeschoben, wenn Sätze schlecht und unverständlich formuliert sind. Ich glaube aber, daß das in sehr vielen Fällen nicht zutrifft. Gerade so ein Amt, das in gewisser Weise direkt für den Bürger arbeitet, könnte durchaus seine Texte (in den meisten Fällen) so umformulieren, daß sie sowohl verständlicher ALS AUCH juristisch noch einwandfrei sind.

  5. ednong sagt:

    Aber vergiß nicht, vorher noch einen schönen Text zu lernen, wenn du da vorsprechen willst/mußt/sollst …

  6. mm. sagt:

    Meine Idee für juristische Texte wäre ja, das „vorschriftsmäßige Amtsdeutsch“ in einem kurzen Absatz allgemeinverständlich zusammenzufassen. Würde solche Texte nur um geschätzte 20% verlängern. 😉

  7. Maik aus Wilhelmshaven sagt:

    Beamtendeutsch..
    Ein sehr guter Freund ist Beamter, und behauptet immer wieder, es gäbe kein Beamtendeutsch…

    Schon klar, Begriffe wie „raumübergreifendes Großgrün“ ist auch der normale Sprachgebrauch 🙂
    Sehr schön finde ich auch immer wieder die tollen Polizeiberichte. Oftmals dermaßem holprig geschrieben, unglaublich…

  8. Sash sagt:

    @Madame Unkreativ:
    Ich steh auf dem Schlauch, ich hab es nicht verstanden…

    @Der Maskierte:
    😀

    @Ylva:
    Ja, das Finanzamt ist auch toll. Mit denen hab ich allerdings nicht allzu oft was zu tun bisher.

    @anonym:
    Es mag sicher Fälle geben, in denen das stimmt. Natürlich müssen die Texte juristisch belastbar sein. Aber hier z.B. ist es in meinen Augen definitiv möglich, sinnvollere Varianten zu verwenden.

    @ednung:
    Ja, keine schlechte Idee 😀

    @mm.:
    Ja, so gesehen auch nicht der beste Vorschlag. Bei manchen Schreiben aber vielleicht notwendig. Ich bin sicher, dass ich die wirklich heftigen Sachen noch nichtmal erahnen kann…

    @Maik aus Wilhelmshaven:
    Also bei Polizeipressemeldungen kommt es ja sehr drauf an. In Berlin gibt es ja definitiv einen oder mehrere Schreiber mit Humor 🙂
    Siehe dieses hier: http://www.sashs-blog.de/wordpress/2011/05/19/die-spinnen-die-polizisten/

  9. Bergmonster sagt:

    Vermutlich gibt es da mehrere Probleme: Wer jahrelang so geschrieben hat, versteht die Begriffe einfach und macht sich zu wenig Gedanken darum, ob der Inhalt auch bei Außenstehenden ankommt. Zudem sind die vorgegebenen Textbausteine eben im PC, es fühlt sich keiner verantwortlich, die irgendwann zwischendurch vernünftig aufzuarbeiten. Schließlich sind solche Formulierungen oft auch bequem: Gesetzestexte, die mitunter wirklich hart an der Grenze des sprachlich zumutbaren formuliert werden (müssen), werden für Schreiben an den Bürger ohne Not übernommen. Damit begibt man sich gar nicht erst auf dünnes Eis; im Zweifel sitzt in der entsprechenden Behörde ohnehin nur ein einzelner Jurist, der ansatzweise fundiert beurteilen könnte, wie Texte rechtssicher und leichtverständlich formuliert werden können. Und selbst der wird in Einzelfällen ein wenig ins Blaue raten müssen, denn ob die Gerichte eine Formulierung später absegnen, ist nicht immer klar.

    Ich für meinen Teil kann nur sagen: Ich habe die Formulierung auf Anhieb verstanden. Allerdings habe ich auch Jura studiert…

  10. Daniel sagt:

    In meiner grauen Vergangenheit als Beamtenanwärter habe ich unter anderem einige Wochen in der Personalabteilung einer Standortvergewaltigung „gearbeitet“. Es sollte ein Rundbrief an BewerberInnen für einen Raumreinigerjob verfasst werden. Der Sachbearbeiter schrieb so gegen den Abschluss den Satz „Sollte Ihrerseits noch Klärungsbedarf einzelner Punkte bestehen, so zögern Sie nicht, fernmündlich Kontakt mit Frau XY oder mir aufzunehmen.“ Da bei einigen Bewerbern aufgrund des Namens eine gewisse Chance bestand, dass sie nicht Deutsch als Muttersprache hatten, schlug ich vor, zu schreiben: „Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie gerne Frau XY oder mich an.“ Nach dem Vorschlag wurde ich von dem Herrn groß angeschaut: „Darauf bin ich jetzt auch noch nicht gekommen. Das klingt auch ganz gut, das machen wir so!“ – Fazit: manche Leute müssen einfach so sprechen 🙂

  11. […] nun ist es endlich soweit. Auch wenn es seit 3 Monaten nur davon abhing, dass ich es mal bis zum Amt […]

  12. […] … Content RetrievalWofür soll dieser Blog zum Thema "Wie bekomme ich eine Frau" eigentlich gut sein? Evangelische Land…ldern_01.pdf" target="_blank"> Evangelische Landeskirche In WürttembergFrau Anshela Beljak, […]

  13. Aaa sagt:

    Ich habe letzten Monat meinen Brief bekommen und habe es nicht verstanden was damit gemeint ist

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