Ein Beispiel fürs Gelassensein

Neukölln. Eine Kreuzung von Neben- und Hauptstraße. Ich will mich auf die Hauptstraße schlängeln, muss aber warten. Fahrradfahrer, Fußgänger, Autos, ein Typ mit Bollerwagen. Die Leuchtreklame lässt die Lichter der Autos nicht erkennen, die mein einziger Anhaltspunkt zum Losfahren sind, weil ein Lieferwagen mir die Sicht versperrt. Großstadt, Alltag, passt schon.

Aber gut, nun eine Lücke! Ich trete aufs Gas, da kommt plötzlich von Links ein Fahrradfahrer, wir beide bremsen in Sekundenbruchteilen, am Ende schiebe ich ihn doch ein paar Zentimeter weiter in die Kreuzung rein, er kippt fast um und muss sich auf meiner Motorhaube abstützen. Trotz allen unschönen Details dieser Aktion: Die Reflexe sitzen. Handbremse, Warnblinker, Tür auf, das Anbieten einer helfenden Hand.

Der Typ in meinem Alter wiegelt ab, wir beide sehen kurz nach, ob uns oder unseren Fahrzeugen was passiert ist. Und glücklicherweise ist da nix. Ich hatte ihn am Vorderreifen erwischt und einfach weggeschoben, er war nicht einmal umgefallen.

„Hey, sorry, so schnell, wie Du da ankamst, hab ich Dich echt nicht gesehen!“

„Ja, hey, passiert. Alles ok?“

„Bei mir natürlich, auch das Auto sieht gut aus. Bei Dir?“

„Nur der Schreck. Lassen wir’s so?“

„Meinetwegen gerne. Aber Du bist wirklich ok? Dein Bein …“

„Ja, hab ich weggezogen.“

„Na dann gute Heimfahrt noch!“

„Ja danke, Dir auch, Alter!“

Alternativ hätte das natürlich auch eine Polizeipressemeldung werden können: „Taxifahrer und Radfahrer kollidiert, anschließend eine Schlägerei, einer hatte eine Waffe dabei“, was weiß ich …

Ganz ehrlich: Ich hätte die Schuld nicht bei mir gesehen. Natürlich muss ich aufpassen, aber er ist nicht auf der Straße, sondern auf dem Gehweg gefahren. Und das optimistisch schnell. Andererseits verstehe ich es gut, dass jemand auf dem Kottbusser Damm nicht auf der Straße mit seinem Fahrrad fährt. Und wenn ich darüber nachdenke: Vermutlich sollte ich als Autofahrer sogar froh sein, dass das nicht alle tun. Es wäre ironischerweise sicherer, aber vermutlich hat man es da als Radler nicht leicht, weil man ständig bedrängt und beschimpft wird. Deswegen hier auch entgegen der StVO mein Verständnis.

Und wie oben erkennbar: Er war kein Arschloch. Also bin ich auch keines gewesen. Abgesehen von einem kleinen Schock (nicht zu verwechseln mit dem medizinischen Fachbegriff) ist uns beiden nix passiert, also scheiß drauf! Wir beide werden zumindest vorübergehend etwas vorsichtiger sein und damit lässt sich der Sache doch schon wesentlich mehr positives abgewinnen als negatives.

Ich hab als jemand, der an seiner Cholerik etwas arbeiten musste, immer noch Verständnis dafür, in solchen Fällen auszurasten. Aber im Sinne der Friedensstiftung frage ich hier mal nach: Gibt es irgendeine bessere Möglichkeit mit besserem Ausgang, so eine unerfreuliche Situation zu handeln?

46 Kommentare bis “Ein Beispiel fürs Gelassensein”

  1. Reinhold sagt:

    Da hast du schnell und professionell gehandelt. Das hätte schlimm ausgehen können obwohl du nach der STVO Recht hast, möchte ich mich bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer nicht dem Gericht stellen.

  2. Sascha sagt:

    Ich sehe die Schuld da auch eher nicht bei Dir, Sascha. Zwar muss man auch mit – ordnungsgemäßen – Radfahrern auf dem Gehweg rechnen (Kindern und seit diesem Jahr auch erwachsenen Begleitpersonen), aber die müssen laut StVO beim Überqueren von Kreuzungen absteigen und schieben.

    Mehr noch: ich als Vielradfahrer habe für diese Gehwegradelei wenig Verständnis und sehe das nicht so locker wie Du. Noch viel weniger Verständnis habe ich allerdings für die Primaten unter den Autofahrern, die ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer bedrängen, anhupen, beschimpfen oder snstiges…mir passiert sowas sicherlich mindestens einmal im Monat und man fragt sich echt, was das für Leute sind und wieso die immer noch eine gültige Fahrerlaubnis besitzen bzw. überhaupt jemals eine erhalten haben.

    Aber BTT: schön, wenn sich potentiell üble Situationen auch einmal ganz störungsfrei in Wohlgefallen auflösen. 🙂

  3. Über die Schuld-Frage kann ich mich nicht äußern, denn ich war nicht dabei. Hauptsache, alle sind glimpflich davon gekommen, niemand wurde verletzt, und alle konnten sich in die Augen schauen und ohne Wut auseiandergehen. Mehr kann man sich kaum wünschen in so einer Situation.

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Als Fahrradfahrer sehe ich so einige andere Fahrradfahrer, für die ich mich fremdschäme – als Autofahrer sehe ich dito so einige andere Autofahrer. Und ich bin selber auch nicht fehlerfrei. Ich hoffe allerdings und arbeite daran, dass ich öfter für andere bremse als dass andere für mich bremsen müssen, sowohl als Auto- als auch als Radfahrer.

    Dass es Radler allerdings nicht so einfach haben, gerade in unübersichtlichen Situationen, wie es sich oft von Automobilisten gedacht, gewünscht und leider zu oft auch gehupt und aus dem Fenster gebrüllt wird, kann man hier nachlesen: https://radverkehrspolitik.de/fahrradfuehrerschein-das-kapiert-doch-eh-kein-mensch/ Ein langer, schwer verdaulicher aber sehr ergiebiger Text, den man meiner bescheidenen Meinung nach in jeder Fahrschule zur Pflichtlektüre erklären sollte…

  4. metro sagt:

    Im folgenden Dinge, die ein KFZ Führer wissen sollte:
    Auto = „Gefährliches Betriebsmittel“
    Beweislastumkehr für den KFZ Führer bei folgenden Unfällen:

    Auto- Person
    Auto- Fahrrad
    Wenden
    Rückwärtsfahren
    Ein- und Ausfahrt
    Wechsel der Verkehrsart (fließender- ruhender Verkehr, und umgekehrt =15 m)

    Beweislastumkehr nach StVo:

    Annahme Schuld Auto = 100%
    Beweise vorlegen, dass Schuld von 100%- auf 0% zurückgeht

    Hier sind Zeugen des Unfalls sehr wichtig und auf jedenfall eine Rechtsschutzversicherung als Berufskraftfahrer.

  5. Wahlberliner sagt:

    Als Radfahrer fühle ich mich auch auf dem Gehweg sicherer, als wenn die Autos mit 30cm Abstand an mir vorbeirauschen, und womöglich vor mir noch eine Autotüre aufgeht, der ich nicht mehr ausweichen kann. Oder jemand den Radstreifen zuparkt, so dass man auf die Fahrbahn muss. Ich muss aber zugeben, dass ich mich meist mit gemütlichen 12-15km/h auf dem Rad fortbewege, der „Höchstwert“ auf meinem Tacho sind irgendwas um die 20 oder 21 km/h, aber das passiert eher selten.

    Als Autofahrer hingegen bin ich ebenso von Radweg-Zuparkern genervt, aber umso mehr noch von Radfahrern, die meinen auf dem dünnen Radstreifen langsamere Radfahrer überholen zu müssen, ohne darauf zu achten, ob von hinten ein Auto kommt, oder die sich an einer roten Ampel über mehrere Spuren hinweg zwischen den wartenden Autos durchschlängeln, um weiter nach vorne zu kommen (wo sie dann nach der Ampel wieder überholt werden müssen).

    Die einzige Lösung, die ich kenne, ist eine defensive Fahrweise, sowohl mit dem Auto, als auch mit dem Rad.

  6. Sascha sagt:

    @Wahlberliner:

    Dem Stress mit plötzlich aufgehenden Autotüren kann man ganz einfach entgehen, wenn man immer mit einer Autotürbreite Abstand an parkenden Autos vorbeifährt. Das führt dann auch direkt noch dazu, dass man in aller Regel nicht mehr mit 30cm Abstand überholt wird, denn das machen die Autofahrer ja nur, weil man auf diese Weise die sich an den Rand wegduckenden Radfahrer verbotenerweise trotz Gegenverkehr oder ohne Spurwechsel überholen kann.

    Und mit der gleichen Berechtigung, mit der Du Dich über an der Ampel überholende Radfahrer ärgerst, können sich natürlich die nach der Ampel überholten Radfahrer darüber ärgern, dass Du sie unbedingt überholen zu müssen meintest, obwohl sie Dich an der nächsten Ampel ja sowieso wieder überholen werden. 🙂

    @gedankenknick: den Artikel kenne ich, sehr empfehlenswert!

  7. Jens sagt:

    @Sascha:

    Zumindest in Städten mit vernünftiger Ampelschaltung (keine Ahnung, ob Berlin darunter fällt, ich fahr hier fast nur ÖPNV) können Autofahrer im Schnitt doch ein höheres Tempo erreichen als Radfahrer. Insofern wäre es für den Verkehrsfluss eher hinderlich, wenn das Fahrrad das Tempo vorgibt.

    Andererseits gibt es mancherorts ja Ampeln, an denen extra ein Bereich für Radfahrer vor dem Streifen für die Autos eingerichtet wurde. Insofern scheint größere Sichtbarkeit unter Umständen wichtiger zu sein als möglichst wenige Überholvorgänge. (Diese Städte haben dann allerdings, glaube ich, auch deutlich markierte Fahrradspuren am Fahrbahnrand, so dass Autos leichter an den Radfahrern vorbei kommen.)

  8. Wahlberliner sagt:

    Naja, es gibt ja Radfahrstreifen auf vielen Straßen (ich glaube, auch „Schutzbereich“ genannt), und die liegen nun mal genau im Wirkungsbereich von sich öffnenden Autotüren. Man müsste die also rechts liegen lassen und auf der „Auto-Fahrbahn“ fahren. Das provoziert dann höchstens noch engere Überholvorgänge. Also, nein, ich benutze einen Radweg nur wenn er von der Fahrbahn baulich getrennt ist, eine reine Markierung reicht mir nicht aus.

    Und ich muss auch Jens zustimmen, dass es wenig sinnvoll ist, wenn der Radfahrer die Geschwindigkeit vorgeben würde. Denn dann würde die Durchschnittsgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs von (ich glaube, es waren irgendwas um die) 28km/h auf unter 10km/h sinken. Denn während Radfahrer auch einfach mal eben über rote Ampeln fahren, und man allgemein den Eindruck bekommt, für die hätten die Verkehrsregeln einen reinen Empfehlungscharakter, kann man eben im KFZ nicht mal kurz auf diese Weise Geschwindigkeit gut machen.

  9. Sascha sagt:

    @Jens: es ist als Radfahrer auch hinderlich, wenn der schleichende Berufsverkehr das Tempo vorgibt. 🙂 Man findet für alles Anwendungsbereiche, wo’s ‚mal so und ‚mal so besser ist. Mein Argument war – wie der Smiley schon angedeutet hat – nicht 100% ernst gemeint, aber eben durchaus auch als Denkanstoss gemeint.

    @Wahlberliner: wenn Du von Schutzstreifen redest, die bewirken in der Tat oft genug das Gegenteil dessen, was ihr Name vermuten lässt, vor allem, wenn sie vollkommen unzulässig nah an parkenden KFZ vorbeiführen. Da hilft es dann nur, auf dem Streifen möglichst weit links zu fahren. Das sollte in aller Regel dazu führen, die Autotürgefahr einzudämmen und gleichzeitig dazu führen, dass man nicht zu knapp überholt wird, weil ja Teile des Radfahrers dann über die Schutzstreifenbegrenzung hinsausragen. Diejenigen unter den Autofahrern, die sich denken „solange ich nur schön links von der Linie bin und der Radfahrer rechts davon“, merken auf diese Weise, dass dieser Gedanke ein Irrweg ist.

    Das Thema, welche Verkehrsteilnehmer welche Regeln gewohnheitsmäßig ignorieren, ist ein weites Feld. Schließlich machen viele Autofahrer dadurch Geschwindigkeit gut, dass sie bspw. Geschwindigkeitsbegrenzungen nur als reine Empfehlung betrachten. Es lassen sich eben für viele Verhaltensweisen Gegenbeispiele finden.

  10. Faxin sagt:

    „Kein Arschloch zu sein“ löst viele überflüssige Probleme im Leben. Es gab kein Problem, keiner von euch war ein Arschloch, also hat man auch kein Problem draus gemacht. Das vereinfacht das Leben für beide Seiten. Wenn man ehrlich ist, ist nicht erschreckend, dass Du und der Radfahrer euch touchiert habt, sondern dass Du darüber schreibst, dass es kein Problem gab. Weil es nämlich auch etwas über diese Gesellschaft und die Erwartungshaltung in solchen Situationen zeigt. Es ist erwähnenswert, wenn aus sowas kein Problem gemacht wird.

    Ich bekam gestern ein Gerichtsurteil zugestellt. Ich hatte etwas bei Ebay gekauft, bezahlt und an eine Packstation schicken lassen. Der Verkäufer behauptet Hermes benutzt zu haben – das kann ich nicht beurteilen, bei mir kam ja nix an. Ich habe aber Schwierigkeiten zu glauben, dass Hermes Pakete an Packstationen annimmt. Aber könnte ja auch sein, dass der Shop nicht hinguckt und er tatsächlich nicht weiß, was eine Packstation ist.

    So glaubte ich ihm anfangs, schickte ihm meine normale Adresse und bot ihm an, dass wir uns die zusätzlichen Versandkosten teilen. Shit happens, das gehört zum Leben dazu, ich lerne, dass es Menschen gibt, die DHL-Packstationen mit Hermes beliefern und er lernt, was Packstationen sind.
    Das lehnte er ab, er wollte höhere Versandkosten eintreiben und verweigerte den Versand.
    Also forderte ich mein Geld zurück und sagte ihm, die 8 Euro Versand könne er behalten, den Rest will ich wieder, hauptsache die Sache ist dann erledigt.
    Er meinte, die Rückgabe wäre ausgeschlossen, daher kein Geld zurück, er fährt demnächst nach Frankreich, dann kostet der Versand zusätzlich 32 Euro, wenn ich nicht sofort 16,50 überweise. Zurückgeben konnte ich ja nichts, er müsse ja erstmal liefern… So erhielt u.a. ich eine Beschwerde über Ebay, dass ich den Artikel nicht bezählt hätte. Ich suchte einen Moderator, aber Ebay hielt sich da mehr oder weniger raus. Das zog sich rund 2 Monate so hin, bis ich einen Anwalt beauftragte, weil der Typ es drauf anlegte, mir auf den Sack zu gehen und ich ihm nicht einfach mein Geld überlassen wollte.
    Jetzt habe ich ein Urteil, dass ich 44,50 Euro (Kaufpreis + Versand) plus Auslagen plus Zinsen von dem Herrn bekomme und er die Gerichtskosten zu tragen hat.

    Kein Arschloch zu sein bedeutet manchmal ungewollt einen kleinen Mehraufwand zu leisten, obwohl man sich da jetzt eigentlich gar nicht für verpflichtet fühlt. In Deinem Fall, sich um Fahrradfahrer zu kümmern, statt ihn anzublaffen, in unserem Fall ging es um jeweils 4 Euro (wobei der Versand per Hermes nur 6 Euro gekostet hat, das Paket war ja bereits verpackt, er hätte also nur noch 2 Euro bezahlt). Das hätte alles so einfach sein können, wenn sich jeder nur ein klein wenig um die Probleme des anderen bemüht. Ich hätte die vier Euro zwar nicht gerne bezahlt, aber die hätten mir unglaublich viel Zeit gespart und ich hätte bekommen, was ich ersteigert hatte. Er hätte nur ‚Okay‘ sagen müssen, statt mir zwei Monate lang zu erklären, warum ihm viel mehr Geld zusteht – was laut Gericht offensichtlich nicht der Fall war.

    Manchmal lohnt es sich auch einfach kein Arschloch zu sein, weil man mit der Arschloch-Nummer auch an Typen wie mich geraten kann, die sich kurz vorher schonmal von sojemanden für 6,49 Euro haben beleidigen lassen und einfach keinen Bock mehr haben, sich auszurechnen, dass sich eine Klage für ein paar Euros den Aufwand nicht wert ist und dem Arsch dann seinen Willen lassen.
    Laut Schufa ist er zahlungsfähig. Wenn nicht, gehe ich einmal im Jahr in Vorkasse für den Gerichtsvollzieher, bis er die Finger hebt oder den ganzen Scheiß bezahlt hat. Einfach nur, um zu zeigen, dass es sich lohnt kein Arschloch zu sein und man mit der Arschlochnummer auch mal voll gegen die Wand fahren kann.

    Und vielleicht touchiert er irgendwann ein Auto und statt den Fahrer anzublaffen verhält er sich dann wie ein Mensch, der nicht vorhandene Probleme auch nicht (mehr) zu Problemen anderer macht, in der Hoffnung, dass denen der Aufwand zu viel ist und sie einfach deren Position nach dem Motto „Du hast recht und ich meine Ruhe“ abwinken.

  11. Roichi sagt:

    Die Bessere Möglichkeit wäre, das in fünf Jahren als Geschichte auf euer beider Hochzeit zu erzählen, wenn jemand nach dem Kennenlernen fragt.
    Aber da hat vermutlich deine Frau was dagegen. 😉

    Sonst war das einfach optimal.

  12. Wahlberliner sagt:

    @Sascha: Der Unterschied ist, mit dem Fahrrad kann man einfach am Berufsverkehr vorbeifahren, d.h. eine Autoschlange von 20-30 Fahrzeugen, wo an der Ampel wieder nur 5 durchkommen, hinter sich lassen, und trifft an der nächsten Ampel (bis auf die vorherigen 5) auf wieder ganz andere Fahrzeuge des Berufsverkehrs.

    Und ich hätte eher Schiss, dass mich auf dem Fahrrad, wenn ich ganz links auf dem Radstreifen fahren würde, die Autos erst recht noch viel dichter überholen. Ich fahre ja nicht nur Auto und Fahrrad, sondern auch (50er) Roller, und da ist es definitiv so, dass ich von Autofahrern, die mich wegen nicht ganz so starker Beschleunigung zwischen 30 und 50 km/h als Verkehrshindernis ansehen, durchaus eng überholt werde, also ohne einen ganzen Spurwechsel zu machen oder so. Als Autofahrer halte ich zwar auch Abstand beim Überholen von Radfahrern, aber wie gesagt, wenn zwei nebeneinander auf dem Radstreifen fahren (sei es zum überholen, oder weil sie als Pärchen glücklich verliebt sind und Händchen halten wollen – alles schon erlebt), dann geht das eben nicht immer (z.B. auf einspurigen Straßen, wo die Spur zu eng ist, oder wenn auf der linken Spur dichter Verkehr ohne Lücken ist).
    Da gebe ich sogar zu, dass ich meine „Arschlochhaftigkeit“ manchmal echt im Zaum halten muss, weil ich mir nicht gerne den einzigen Vorteil, den man als Autofahrer gegenüber Radfahrern in der Stadt hat – die höhere Geschwindigkeit – von einem Arschloch-Radfahrer kaputt machen lassen möchte.

  13. Arno sagt:

    Sehr gut gelaufen 🙂

    Eine Ergänzung hab ich, wenn genug Zeit ist: Kurze Meldung an das Bezirksamt. Unfall zwischen Radfahrer auf dem Gehweg der Hauptstraße und PKW aus der Nebenstraße – dann wird bei der überübernächsten Baumaßnahme vielleicht mal ein vernünftiger (=1m Abstand vom Parkstreifen) Fahrradstreifen eingerichtet.

    Ist mir schon passiert: Bei bescheuert geführten kombinierten Geh- und Radwegen hatte ich selbst als Radfahrer einen Unfall und war kurze Zeit später Zeuge eines zweiten. Dort wäre ich lieber auf der Fahrbahn gefahren, aber die Stadt sagt „da fahren LKW, das ist gefährlicher als die Einfahrten, die den Geh- und Radweg kreuzen – denn uns ist kein Unfall bekannt, also Radwegbenutzungspflicht“. Danach habe ich mich geärgert, dass ich (ebenso wie der andere Radfahrer) so „nee, eigentlich ist ja nichts passiert“ an die Sache heran gegangen sind.

    MfG, Arno

  14. Christian sagt:

    @ Sascha
    ich war bisher eigentlich der Meinung, mich recht gut mit der STVO auszukennen. Wo steht, daß ein Radfahrer an einer Kreuzung absteigen und schieben muß? Oder ist da irgendein Gerichtsurteil an mir vorbeigegangen?

    MfG
    Christian

  15. Sascha sagt:

    @Christian: meine Aussage bezog sich auf den Fall, in dem Radfahrer ordnungsgemäß auf dem Gehweg fahren. Dazu schreibt die StVO in §2:

    (5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. […] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

  16. Wahlberliner sagt:

    Das ist ja auch krass, dass man nach dem 12. Lebensjahr den Gehweg nicht mehr benutzen *darf*. Sowas von realitäts- und weltfremd, diese Gesetze manchmal… Ich meine, der Rest mit der Rücksicht und der Anpassung der Geschwindigkeit ist doch selbstverständlich, aber dass man es mir trotzdem verbietet, mich vor dem KFZ-Verkehr geschützt auf dem Fahrrad durch die Stadt zu bewegen, wäre eigentlich Grund genug, zu sagen OK, dann fahre ich halt kein Fahrrad mehr (wenn es für mich nicht medizinisch indiziert wärde, das zu tun). Da mir diese Option aber eben leider nicht zur Verfügung steht, muss ich mich halt mit Fug und Recht und voller Stolz zu 100% dazu stehend über dieses Verbot hinweg setzen und sagen „Fuck off, macht halt anständige Gesetze, wenn Ihr wollt, dass man sich dran hält!“ – Den Führerschein werde ich deshalb hoffentlich ja nicht gleich abgeben müssen (das wäre dann der Moment, an dem ich mich absolut totalitär bevormundet fühlen würde).

  17. Christian sagt:

    @Sascha
    Ok, danke. Ich hatte das so verstanden, dass alle Radfahrer absteigen müssen. Das mit den Kindern hatte ich wohl wieder vergessen (betrifft mich halt nicht).

    Viele Grüße

  18. Sascha sagt:

    Ich finde das nicht krass, sondern absolut richtig. Fahrzeuge im Sinne der StVO – und darum handelt es sich nun einmal bei Fahrrädern – gehören nun einmal nicht auf den Gehweg. Übrigens schon nach dem 10. Lebensjahr, nicht nach dem 12.

    Wer auf dem Gehweg rumeiern will, der soll sich meinetwegen einen Tretroller kaufen, damit darf man da fahren. Aber als fahrender Verkehrsteilnehmer gehört man nach meiner Überzeugung auf die Fahrbahn. Da fahre ich übrigens in aller Regel auch dann, wenn es baulich getrennte, nicht benutzungspflichtige Radwege gibt, ganz einfach, weil man auf Geh- und Radwegen viel öfter übersehen wird und es auch sonst noch diverse Gefahrensituationen gibt, mit denen man auf der Fahrbahn einfach nicht rechnen muss. Der Eindruck, dass man sich auf diesen Sonderwegen geschützt vor den bösen, bösen Autos fühlt, der ist durchaus trügerisch. Einfach ‚mal „Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens“ lesen, wenn’s interessiert.

  19. Aro sagt:

    Auf dem Kottbusser Damm muss man leider mit allem rechnen, genau wie gleich dainter in der Sonnenallee. Eigentlich ist kein Platz für zwei Fahrspuren + Fahrräder. Vernünftig wäre es, dort nur eine Fahrspur einzurichten und dann eine breitere Fahrradspur. Ich selber vermeide immer, dort mit dem Rad zu fahren, das ist echt lebensgefährlich.

  20. Wahlberliner sagt:

    Ich bin dann, wenn Menschen auf dem Gehweg sind, auch mit dem Fahrrad nicht schneller, als ein Tretroller.

    Und nein, ich sehe es nicht ein, mich vom Kraftverkehr belästigen zu lassen – denn der passt nicht so auf (und ich erwarte es von ihm auch nicht), wie ich auf dem Gehweg als Radfahrer aufpasse.

    Alles, was baulich vom Kraftverkehr getrennt ist, ist für mich akzeptabel, und ich bin bereit, mich von der Geschwindigkeit her anzupassen. Das ist wahrscheinlich eine ganz andere Art des „Radfahrens“, als das was viele so meinen, die ein Fahrrad eher als ein Vehikel des fließenden Verkehrs ansehen, was für mich nicht so ist. Ich bewege mich wie gesagt idR mit 12-15km/h, sehr häufig aber auch sehr viel langsamer, von daher nehme ich mir einfach mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit heraus und fahre auf vom Kraftverkehr geschützten Flächen. Das heißt natürlich auch, dass ich an Einmündungen und Querstraßen, die ich überqueren muss, entsprechend anhalte bzw. so langsam fahre, dass ich erst registrieren kann, ob ich von potentiellen KFZ-Führern, deren Weg ich kreuzen müsste, gesehen wurde oder nicht. Wenn nicht, dann halte ich eben an – ich bin ja schließlich nicht lebensmüde.

    Ich hab vor bestimmt 10 Jahren oder mehr mal ein sehr passendes Bild gemacht, was genau das ausdrückt, was ich meine:
    https://imgur.com/a/JlVuh
    Und natürlich bin ich um dieses idiotischste aller Schilder (was durch seine Aufschrift wiederum etwas die Sinnlosigkeit genommen bekommen hat) einfach herum gefahren 🙂
    (Wenn übrigens jemand weiß, wo das war, wäre ich dankbar für diese Info. Kann sein, irgendwo im Wedding oder Reinickendorf, aber ich weiß es nicht mehr genau.)

  21. Wahlberliner sagt:

    @Aro: Sonnenallee bin ich schon mal lang gefahren mit dem Fahrrad, aber natürlich wie immer auf dem Bürgersteig. Ist man etwas langsamer unterwegs, als ich sonst (also so mit 6-8km/h, weil halt viele Fußgänger und dementsprechend viel Schrittgeschwindigkeit fahren), aber geht. Die macht aber vor allem mit dem Roller Spaß, denn die „halbe“ Spur ist genau das, was man nutzen kann, um an den Autos vorbeizukommen. Für einen Radstreifen auf der Farbahn (egal wie breit) wird da allerdings zu oft in der 2. Reihe geparkt, das wäre fatal…

  22. Sascha sagt:

    Na, wenn Du ohnehin nicht schneller bis als mit einem Tretroller, dann tut der es doch auch.

    Wer sich gar nicht als Fahrzeugführer fühlt, der wird sich vielleicht irgendwie mit hierzulande gängigen Radwegen arrangieren können, da kann ich nicht mitreden. Das Problem ist nur, dass die Forderungen solcher Leute dann dazu führen, dass dann wieder mehr Radwege im status quo verbleiben bzw. teilweise sogar noch neu angelegt und benutzungspflichtig beschildert werden und damit dann alle Radfahrer unter dieser unzureichenden Infrastruktur leiden müssen.

    Zum Thema Sicherheit auf Radwegen stand bis vor nicht allzu langer Zeit auf der Webseite der Polizei Berlin übrigens noch folgender Text zu lesen (bevor die designmäßig einen „relaunch“ erfahren hat und in diesem Durchgang offensichtlich auch einige Texte wegfielen):

    „Der Radverkehr sollte nach früherer Auffassung aus Sicherheitsgründen so weit wie möglich vom Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn getrennt werden. Das hieß im Amtsdeutsch: „Entmischung des Fahrzeugverkehrs zum Schutz des Radverkehrs vor den Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs“. Dann haben Ergebnisse aus langjährigen Unfalluntersuchungen, Erfahrungen der Behörden und nicht zuletzt die Bemühungen des Allgemeinen Deutschen Radfahrerclub (ADFC) zu einem Umdenken geführt.

    Es gilt als gesichert, dass die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn im Bereich des Fließverkehrs zu besserem Sichtkontakt zwischen Autofahrern und Radfahrern führt und damit vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden.

    Deshalb ist es zu begrüßen, dass inzwischen beim weitaus größeren Teil der vorhandenen Radwege in Berlin der Radfahrer zwischen Radweg und Fahrbahn wählen kann. Insgesamt sind nur noch ca. 150 km von 620 km Radwegen benutzungspflichtig.

    Die Straßenverkehrsbehörde darf eine Benutzungspflicht nur anordnen, wenn sich die Radwege in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO befinden und besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen (§45 Abs. 9 StVO).“

  23. Wahlberliner sagt:

    „Zwischen Radweg und Fahrban wählen“ ist nur dann ein Problem, wenn beides sich auf derselben Asphaltdecke befindet, denn das wäre für mich dann die Wahl zwischen Pest und Cholera, also keine wirkliche Wahl, d.h. ich würde die dritte Alternative, den Gehweg, nehmen.

    Abbiegeunfälle gibt es für mich auch nicht, denn *ich* achte naturgemäß als der „Schwächere“ schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb auf abbiegende Fahrzeuge, bevor ich eine Fahrbahn befahre. Grundstücksausfahrten sind die einzige Gefahr, aber da habe ich es auch noch nicht erlebt, dass jemand unbedacht rausgeschossen kommt, sondern die kriechen da zentimeterweise vorwärts, bis sie was sehen, so wie das auch sein soll (wie ich es als Autofahrer auch mache).

    Und: Nein, ein Tretroller reicht nicht aus, denn sonderlich gut rollen tun die Dinger entgegen ihres Namens leider nicht, d.h. man müsste zu viel treten, und das wiederum wäre anstrengender als Fahrradfahren. Zumal es ja durchaus auch Abschnitte gibt, auf denen niemand unterwegs ist, und da kann man dann auch mal 15km/h fahren.
    Ich bin erst seit ca. 4 Wochen wieder Radfahrer, habe seitdem geschätzt 30km zurückgelegt, und die höchste je gemessene Geschwindigkeit waren 22,7km/h (das war wohl mal irgendwo bergab, oder wo ich mal ausnahmsweise in einer 30er-Zone-Sackgasse komplett ohne Verkehr mich auf der Fahrbahn nicht bedroht gefühlt habe, so dass ich sie nutzen konnte).

    Und ich werde das weiterhin so halten. Ein schwerer Fahrradunfall (vor 20 Jahren auf dem Land, gegen einen großen LKW) reicht mir aus…

  24. Sascha sagt:

    Danke, ich ferndiagnostiziere dann ‚mal einen extrem schweren Fall von Radfahrerminderwertigkeitskomplex. Wenn solche Leute nicht leider das Klischee des gehwegradelnden StVO-ignorierenden Besserradlers manifestieren würden, dann könnte ich Dir ja einfach unbefangen viel Spaß im Radlerghetto wünschen, aber leider ist das ja nicht so simpel…

  25. Wahlberliner sagt:

    Jetzt müsstest Du noch „Besserradler“ definieren, damit ich mit Deiner potentiell diffamierenden Aussage auch was anfangen kann. Ich kann jedenfalls sagen, ich gehöre nicht zu den gehwegradelnden Kampfradlern, die es durchaus auch gibt, und die mich genauso nerven, weil sie mit ihren Geschwindigkeiten auf dem Gehweg nix zu suchen haben (ich will aber auch niemanden in die Kraftfahrerhölle schicken, als die sich der Straßenverkehr aus meiner subjektiven Radlerperspektive präsentiert).
    Wer unbedingt auf der Straße radeln will, der soll das tun, wird halt zuweilen als Verkehrshindernis wahrgenommen (genauso wie es ein Traktor würde – auf Landstraßen in ländlichen Gegenden gibt es ja sogar öfters Überholverbotsschilder mit einem Zusatzschild „Traktoren dürfen überholt werden“). Aber das jedem vorzuschreiben, auch wenn sie definitiv Fußgänger weder gefährden noch behindern, ist nicht nur hirnrissig, sondern auch völlig weltfremd und realitätsfern, deshalb bleibe ich lieber auf der sicheren Seite, und die ist nun mal baulich vom Kraftverkehr getrennt. Ob das „besser“ oder „schlechter“ ist, ist mir dabei auch völlig egal, denn ich kann natürlich nur für mich sprechen, und für mich ist es subjektiv besser. Und da ich wie gesagt absolute Rücksicht nehme, und an einer Engstelle (=auf keiner Seite ist genug Platz, um mit mind. 1,5m Abstand vorbeizufahren) auch mal 5m hinter einer Oma mit Rollator bleibe, die sich nur sehr langsam fortbewegt, sehe ich dabei auch kein Problem für andere. Man kann ja alles machen, solange man niemandem damit irgendwie in die Parade fährt, und genau so halte ich as auch da.

  26. Wahlberliner sagt:

    *das

  27. jan sagt:

    Kyffhäuser Str.
    16

  28. Sascha sagt:

    Nein, ich muss „Besserradler“ nicht definieren, denn das macht genau wie bspw.. beim „Radlrambo“ jeder selbst, der den Begriff gebraucht. Das ist ja das schöne daran, dass sich da jeder selbst was drunter vorstellen kann…:)

  29. Wahlberliner sagt:

    Dann können wir aber auch nur auf einem „let’s agree to disagree“ stehen bleiben und jeder den anderen so sein lassen, wie er ist. Auch akzeptabel.

  30. metro sagt:

    Nachtrag: Auto vs. Fahrrad , nicht so glimpflich abgegangen:

    https://www.firmenauto.de/betriebsgefahr-des-autos-autofahrer-haftet-bei-unfall-mit-radfahrer-6516135.html

    Betriebsgefahr des Autos
    Autofahrer haftet bei Unfall mit Radfahrer

    Bei einem Unfall mit Radfahrern bekommt der Autofahrer fast automatisch eine Teilschuld aufgebrummt. Grund ist die Betriebsgefahr des Autos.

    Klingt kurios, ist aber so: Schon vom Betreiben eines Autos geht eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus. Fuhrparkleiter machen oft die Erfahrung, dass ihre Fahrer beziehungsweise das Unternehmen nach einem Unfall einen Teil der Kosten tragen mussten, obwohl sie subjektiv keine Schuld hatten. Fährt ein Auto womöglich einen Radfahrer an, so trifft den Fahrer fast immer eine Mitschuld. Auch hier greift die Betriebsgefahr: Ein Auto ist eben gefährlicher als ein Fahrrad.

    So erkannte das Amtsgericht München einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, obwohl sie im Dunkeln entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg unterwegs war, ein Warnblinklicht an einer Garagenausfahrt ignorierte und dann in ein ausfahrendes Auto krachte. Die Betriebsgefahr begründe es, die Autofahrerin zu zwei Dritteln haften zu lassen, so die Richter. Nur weil die Radfahrerin die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der Autofahrerin auf ein Drittel.
    Radler sind besser gestellt als Autofahrer

    Die Logik dahinter: Mit der Einführung der Betriebsgefahr hat der Gesetzgeber durchgesetzt, dass Radler, Skater oder Fußgänger im Rahmen des Schadenreformgesetzes besser gestellt werden als motorisierte Verkehrsteilnehmer.

    Auch das Amtsgericht Neuburg/Donau brummte einer Autofahrerin eine 25-prozentige Teilschuld auf. Sie war mit einem Radfahrer zusammengeprallt, der auf die Gegenfahrbahn geriet. Objektiv war sie vielleicht nicht schuld an dem Unfall. Sie warf dem Radfahrer zudem vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Doch die Richter sahen das anders. Sie betrachteten den Vorfall als normalen Verkehrsunfall und konnten kein grobes Verschulden des Radlers erkennen. Zwar habe der einen anderen Radler gestreift und sei deshalb auf die Gegenspur geraten. Das aber sei nur eine Unachtsamkeit. Die ­Betriebsgefahr des Autos wiege schwerer (AZ: 3 C 565/2004).
    Verkehrswidriger Radler haftet allein

    Verhält sich der Radler allerdings grob verkehrswidrig, haftet er allein. In einem vor dem OLG Saarbrücken verhandelten Fall hatte ein Radfahrer geklagt, weil er aus dem Zusammenstoß mit einem Pkw schwere Verletzungen davongetragen hatte. In der Beweisaufnahme stellte sich anhand von Gutachter- und Zeugenaussagen heraus, dass der Radler auf der Fahrbahn plötzlich einen Haken nach links geschlagen hatte, um die Fahrbahn zu überqueren.

    Trotz eines Ausweichmanövers kollidierte ein Pkw mit dem Fahrrad. Der Autofahrer habe den Unfall nicht vorhersehen und auch nicht abwenden können, so das Urteil der Richter (AZ: 4 U 287/11). Der Radfahrer habe einen groben Verkehrsverstoß begangen und müsse deshalb allein haften, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

  31. Wahlberliner sagt:

    „entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg“ ist unlogisch, auf Gehwegen gibt es keine Fahrtrichtung, und wenn eine Straße mal eben 50 Meter breit ist (inkl. Mittelstreifen mit wahlweise Parkplätzen oder Straßenbahntrasse), wechselt man nicht einfach mal die Seite, nur weil man in seiner Richtung auf dem „linken“ Gehweg fahren würde, sofern man das Ziel auch auf dieser Seite liegt.
    Für das Ignorieren des Warnblinklichts, was im Dunkeln deutlich zu sehen gewesen sein muss, hätte sie allerdings 50% Teilschuld verdient. Das ist unachtsames bzw. nicht vorausschauendes Fahren, und somit absolut unverantwortlich. Wenn sie im Dunkeln auch noch ohne Licht unterwegs war, gerne auch zwei Drittel. Dann bleiben wegen der Betriebsgefahr zwar immer noch 33% beim Autofahrer, aber das ist besser als 66%.

    „Kein grobes Verschulden“ beim „auf die Gegenfahrbahn geraten“ sehe ich auch nicht. Aber da hat die Autofahrerin ja auch wieder nur 25% der Schuld bekommen…

    Und nach links auszuschwenken ohne sich umzudrehen um zu sehen was da kommt, in dem Vertrauen die Autos werden schon bremsen, das ist völlig zu Recht dem Radfahrer alleine zuzuschreiben.

  32. Donald sagt:

    Radfahren auf dem Radweg ist so ziemlich das asozialste Verhalten was man an den Tag legen kann. Meinetwegen hätte der Typ denselben Stunt gerne statt mit dem verständnisvollsten Menschen des Planeten (geht dir das eigentlich nicht mal selbst auf den Sack??) mit einem muskelbepackten AMG-Kanacken machen können der ihm dafür die Egoisten-Fresse ein bisschen poliert anstatt mit ihm zusammen einen Arbeitskreis zu bilden und sich zu umarmen.

  33. Naya sagt:

    Was das „Radler auf Gehweg oder Straße oder wo sonst“ angeht, ist der Link von Gedankenknick weiter oben echt spannend (oder erschreckend) zu lesen: https://radverkehrspolitik.de/fahrradfuehrerschein-das-kapiert-doch-eh-kein-mensch/
    Da ist eindrucksvoll beschrieben, daß wir leider weit entfernt von eindeutigen, einheitlichen und logischen Regeln sind, und daß es leider genug Stellen gibt, wo fast egal ist, was der Radler macht, es ist verkehrswidrig, oder wo regelkonformes Verhalten gefährlicher wäre als ein Missachten der Verkehrsregeln.
    Ich hab zB auch eine Bedarfsampel in der Nähe, wo die Sensoren auf der Autospur leider nicht auf Radler reagieren, also fahre ich da oft irgendwie auf den Fußweg (was interessante Schlenker erforderlich macht, da der teils mit Ketten zur Straße hin abgesperrt ist, damit die Grundschüler nicht auf die Fahrbahn geraten), damit ich dort den Knopf drücken kann, und nicht warten muß, bis aus der weniger genutzten Seitenstraße irgendwann doch mal ein Auto kommt. Was auch immer sich die Gemeinde bei der Kreuzung gedacht hat, Fahrradfahrer und wie sie dort rüberkommen sollen, waren es nicht.

    Als Radler ist man sowieso für viele der Arsch, entweder wird man übersehen, oder man ist das Verkehrshindernis auf der Fahrbahn oder der rücksichtslose Idiot auf dem Gehweg, …

    Ich suche mir meine Wege daher normalerweise danach, daß ich mich selber möglichst wenig in Gefahr begebe und wenn ich dabei mit anderen auf derselben Bahn bin, fahre ich rücksichtsvoll (indem ich zB ausweiche oder bremse, wenn nicht eindeutig ist, ob man sich gefahrlos passieren kann)
    Wer damit dann ein Problem hat, der hat das eben, das ist dann aber nicht meins.

  34. gedankenknick sagt:

    @Wahlberliner:
    Dir fehlt nur der RICHTIGE Tretroller! Schau mal hier: https://www.velomobilforum.de/forum/index.php?threads/crk1-carbon-race-kickbike.45039/
    😀

  35. Wahlberliner sagt:

    Holy shit, nicht mal was zum draufsetzen hat das Ding!

  36. Wahlberliner sagt:

    Und dann auch noch nen Lenker auf Kniehöhe – wie soll man damit denn bitteschön vorwärts kommen?

  37. @Wahlberliner:
    Das CRK1 ist ne Selbstbau-Einzel-Sonderanfertigung für Tretroller-Rennen. Ich hege schwere Zweifel, dass man Probleme hat, mit dem Ding voran zu kommen, so man sich die nötige Technik angeeignet hat. Ansonsten bräuchte der Erbauer damit gar nicht erst bei den Rennen antreten, bei denen er sich mit dem Teil realistische Siegchancen ausrechnet.

    Derjenige hat das Teil auf einem 43km-Rennen mit einem 26 km/h-Schnitt gefahren. Ich selber hätte da Schwierigkeiten, untrainierter Weise mit meinem Liegerad dran zu bleiben… 😉

    Bei dem Vorderrad dürfte es sich um 28″-Rennrad-Rad (Zipp 808) handeln, Also SO auf Kniehöhe ist der Lenker gar nicht (oder natürlich Du hast verdammt hohe Knie)… 😀

  38. Sascha sagt:

    @ Wahlberliner: aus irgendwelchen Gründen habe ich die Benachrichtigung für Deinen Kommentar vom 3. November 2017 um 14:13 Uhr erst letzte Nacht bekommen.

    Da Du das Beispiel mit dem 50er Roller bringst (bin ich früher auch gefahren, aber das nur am Rande), sollte es ja nach Deiner Argumentation auch ok sein, wenn man mit solch einem Roller dann aus persönlich empfundenen Unwohlsein im „richtigen“ Straßenverkehr einfach auf baulich abgetrennten Radwegen fährt, solange man sich dort nach seinen eigenen Maßstäben „rücksichtsvoll“ verhält?

    Ich praktiziere genau das Verhalten, das ich da beschrieben habe (möglichst weit links auf diesen Pseudoschutzstreifen fahren, bspw. wenn diese zu nah an Parkstreifen vorbeiführen, aber auch dann, wenn Autofahrer anderenfalls zum Engüberholen eingeladen werden) mit täglichem Erfolg. „Schiss“ ist im Straßenverkehr ein schlecher Ratgeber.

    Wenn auf der linken Spur dichter Verkehr ist, dann darfst Du in aller Regel auch einzeln hintereinander fahrende Radfahrer auf dem Schutzstreifen nicht überholen, von daher ist es dann auch vollkommen egal, ob die da jetzt nebeneinander fahren. Das hat nicht das mindeste mit „Arschloch-Radfahrer“ zu tun.

  39. Wahlberliner sagt:

    @Sascha: Nein, die Grenze verläuft zwischen „Motorbetrieben“ oder „Muskelkraftbetrieben“, nicht bei wievielen Rädern oder was auch immer – das ist der entscheidende Unterschied, wenn man mal von stark geschwindigkeitsbeschränkten Gefährten wie Seniorengehhilfen o.ä. absieht.

    Wenn Du Dich so wie Du beschreibst in Gefahr begeben willst, sei Dir das natürlich überlassen, ich mache es ganz sicher nicht.
    Und wenn ein Radfahrer auf dem Fahrradstreifen fährt, ist die Fahrspur links neben ihm immer noch breit genug, um mit den geforderten 1,50m Mindestabstand vorbei zu fahren – außer, er fährt so wie Du, den restlichen Verkehr vorsätzlich behindernd am äußersten linken Rand. Das gilt natürlich auch für beliebig viele Radfahrer hintereinander. Wenn jedoch zwei nebeneinander fahren, dann ist der Platz (ähnlich wie bei Deiner tendenziell suizidalen Fahrweise) nicht mehr ausreichend, d.h. das Fahrrad wird zum Verkehrshindernis und hält den gesamten Verkehr auf, oder fordert gefährliche, nicht regelkonforme Überholvorgänge in einer geradezu provokanten Weise heraus. Das ist dann doch wieder der prototypische „Arschloch-Radfahrer“, der sagt „nur weil ich langsam bin, müssen es alle anderen auch sein.“ – ein weiterer Grund für mich, das nicht zu machen – neben der Tatsache, dass mir mein Leben lieb ist. Ich meine, ich gehe auch nicht zu einer Gruppe Harley-Fahrer und beleidige sie, ihre Motorräder und ihre Frauen, denn mein Leben ist mir nun mal lieb. Deshalb fahre ich auch nicht so Fahrrad wie Du (es mir vorschlägst).

  40. Sascha sagt:

    @Wahlberliner: Du meinst, die von Dir persönlich gezogene und für Dich definierte Grenze verläuft zwischen muskelkraft- und motorgetriebenen Fahrzeugen. Die von der StVO gezogene Grenze für Gehwege verläuft aber zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Ausnahmen gibt es nur für Kinder und – seit einem knappen Jahr – Begleitpersonen.

    Ich finde es immer wieder amüsant, wenn manche Leute (so wie Du) Ihre eigene Version der StVO hernehmen und sich danach richten, dann aber offensichtlich nicht akzeptieren, wenn andere das auch so halten. 🙂

    Ich begebe mich desweiteren ja eben gerade nicht in Gefahr, denn ich vermeide die Gefahr der plötzlich geöffneten Autotüren und werde mit größerem Abstand überholt als wenn ich mich auf dem Streifchen an den rechten Rand quetsche. Auch behindere ich den restlichen Verkehr nicht vorsätzlich, sondern halte vorgeschriebene bzw. polizeilich empfohlene Mindestabstände ein. Wenn Du lieber zugunsten anderer (gepanzerter) Verkehrsteilnehmer auf Deinen Sicherheitsraum verzichten magst, dann ist das Dein persönliches Problem (ich vermeide jetzt die Unverschämtheit, Dir aufgrund Deiner Fahrweise suizidale Neigungen zu unterstellen), aber bitte verlange das nicht von anderen. Unterstelle doch bitte sicherheitsbewussten Fahrradfahrer keine vorsätzliche Verkehrsbehinderung oder gar Arschlochtum. Vielen Dank.

    Es mag Fahrstreifen neben Schutzstreifen geben, die breit genug sind, dass man genügend Abstand zu überholten Radfahrern halten kann, das sind allerdings absolute Ausnahmen. Die Regel ist, dass der Schutzstreifen von einem bereits existierenden Fahrstreifen abgetrennt wurde, und damit eben ohne Spurwechsel nur ca. ein halber Meter Abstand übrig bleibt, selbst wenn der Radfahrer ungesund weit rechts fährt. Klar kriegen Radfahrer auf solchen Streifen dann Angstzustände. Meine jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass dort, wo so viel Platz ist, dass ein Schutzstreifen mit ausreichendem Abstand zu Parkstreifen geführt werden kann und auch die Fahrsput daneben breit genug ist, um ohne Spurwechsel und mit ausreichendem Abstand zu überholen, dann wird ohnehin kein Schutzstreifen angelegt. Dann legt man direkt einen Radfahrstreifen an.

  41. Wahlberliner sagt:

    @Sascha: Die von der StVO gezogene Grenze ist in meinen Augen realitätsfremd und daher unpraktikabel, deshalb gilt für mich – sehr ähnlich, wie dies auch Naya sehr vernünftig umschrieben hat – dass ich einfach niemanden behindere, und zugleich dort fahre (bzw. rolle), wo ich sicher bin.

    Jetzt musst Du mir aber mal den Unterschied zwischen Radfahr- und Schutzstreifen erklären. Ich dachte, der Radfahrstreifen *wäre* der „Schutzstreifen“, bzw. nur ein anderes Wort dafür? Woran erkenne ich dann den Unterschied zwischen beiden?

  42. Sascha sagt:

    @Wahlberliner: ja eben, und jemand anders empfindet dann halt die von Dir gezogene Grenze als realitätsfremd und möchte dann eben auch „niemanden behindernd“ dort mit dem Roller fahren, wo er sich sicher fühlt.

    Dass das Fahrradfahren auf der Fahrbahn „unpraktikabel“ sein soll, das kann man allerdings objektiv als widerlegt betrachten, denn zahllose Radfahrer praktizieren das Fahrbahnradfahren tagtäglich.

    Ich muss nun wirklich gar nichts, vor allem nicht, wenn ich hier so Unverschämtheiten lesen darf wie von Dir. Aber da Du so überaus freundlich fragst, helfe ich Dir natürlich gern: kurz gesagt sind Schutzstreifen mittels gestrichelter Linien markierte Fahrbahnbereiche, die nötigenfalls auch von anderem Fahrverkehr mitbenutzt werden dürfen. Radfahrstreifen hingegen sind mittels durchgezogener Linien markierte eigene Fahrspuren, die von anderem Fahrverkehr höchstens zum Ein- und Ausparken auf nebenliegenden Parkstreifen oder eben zum Erreichen von angrenzenden Grundstücken über- aber eben nicht befahren werden dürfen. Auf Schutzstreifen darf auch gehalten werden (etwa zum Ein- un Ausladen), das ist auf Radfahrstreifen ebenfalls verboten.

    Aber wenn Du’s genauer haben willst, hilft Dir https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage weiter.

  43. Wahlberliner sagt:

    @Sascha Es gibt noch einen weiteren Unterschied, und das ist die gefahrene Geschwindigkeit. Ein 50er Roller darf bis zu 45km/h fahren, viele fahren sogar noch 5 oder 10 km/h schneller, das ist definitiv im Bereich der Geschwindigkeiten des fließenden Kraftverkehrs. Wer mit 5km/h mit dem Roller auf dem Gehweg fährt, und auch nicht schneller wird, der kann sogar das tun, es ist halt wichtig, niemanden zu gefährden, nur weshalb sollte man seine Geschwindigkeit durch die Benutzung des Gehwegs derart begrenzen, wenn man auf der Straße mit Geschwindigkeiten im Bereich des Kraftverkehrs fahren kann?

    Mit dem Fahrrad erreiche ich jedoch kaum 15km/h, und überschreite sie nur, wenn es bergab geht (und niemand auf dem Gehweg vor mir ist), das ist eine ganz andere Geschwindigkeit. Wenn ich schon sehe, wie mich Rennradfahrer auf ordentlichen (=baulich von der Kraftfahrbahn getrennten) Radwegen überholen (und dabei aufgrund der mangelnden Breite des Radwegs auch keine 1,5m Sicherheitsabstand einhalten), und sich nicht mal vorher bemerkbar machen, weil man am Fahrrad für gewöhnlich ja keine Rückspiegel hat, und mir dann vorstelle, dass das auf einer engen Kraftfahrbahn auch passiert, d.h. ich werde von einem Rennradfahrer mit 25km/h überholt, während ein ungeduldiges Auto ebenfalls beide mit 50km/h überholen will, dann weiß ich schon, dass ich auf der Straße nix zu suchen habe. Unpraktikabel ist das Fahren auf der Straße daher natürlich auch nur für mich, und nicht für Rennradfahrer (oder andere Radfahrer, die ein ultraleicht-Fahrrad im Gegenwert eines guten gebrauchten PKWs haben, mit Klickpedalen fahren oder ähnliche Geschwindigkeitserhöhende Spirenzchen).

    Durch die Erklärung des Unterschieds zwischen Schutz- und Radfahrstreifen kann ich nun aber sagen, dass ich in meinen Beiträgen in der gesamten vorhergehenden Diskussion darüber immer den Radfahrstreifen gemeint habe, den man mit dem KFZ natürlich nicht befährt, nicht den Schutzstreifen (was ja oft eh nur mal so 5m vor einer Kreuzung sind, um den Radfahrern anzuzeigen, dass ihre „offizielle“ Route nun wieder von der Kraftfahrbahn runter und auf sicheres Territorium führt). Aber auch da gilt eben: Nebeneinanderfahren bedeutet, dass nicht genügend Platz zum überholen ist, wenn man die 1,5m Sicherheitsabstand einhalten will als PKW (und erst recht als LKW), und ist dort eben dementsprechend asozial. Wenn ich davon ausgehe, dass der Radstreifen ebenfalls so weit links wie möglich befahren wird, um eine Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen zu verunmöglichen, dann würde ich das sogar schon als Nötigung bezeichnen, denn ein solcher Radfahrer will ja gezielt den sich hinter ihm stauenden Verkehr behindern – vorausgesetzt, dieser hält sich an den Sicherheitsabstand – bzw. zwingt diesen, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten.
    Wenn ein Radfahrstreifen wegen Parkplätzen am Straßenrand dahinter zum Schutzstreifen umdeklariert wird, nun, dann ist es zwar verständlicher, dass sich der Radfahrer einer potentiellen Gefahr von rechts dadurch entziehen will, dass er sich der Gefahr von links aussetzt, in meinen Augen aber auch keine Lösung (dann diese Schutzstreifen lieber ganz sein lassen, oder eine andere Lösung finden, wie z.B. die Straße zu verschmälern und hinter den Parkplätzen in ausreichendem Abstand einen ordentlichen Radweg anzulegen).
    Das sage ich übrigens als jemand, der gerade heute einen Unfall erlebt hat, weil ich mich an die Regeln gehalten habe (auf dem Roller vorm rechts abbiegen Schulterblick gemacht und angehalten), aber das Fahrrad ging davon aus, ich würde dies nicht tun, und wollte links an mir vorbei, ohne weit genug auszuweichen, so dass es in mein Heck gekracht ist und mir den gesamten Gepäckträger (mit Case) zur Hälfte abgerissen hat. Zum Glück ohne Personenschaden, keiner ist hingefallen oder ähnliches, aber halt trotzdem nervig…vor allem wird es interessant sein, wie die Schuldfrage geklärt wird. Da ich als einziger einen (Sach-)Schaden davongetragen habe, sind die Aussichten so eher naja…
    Dennoch bestätigt mich das in meiner Ansicht, auf dem Fahrrad besser nicht so schnell zu fahren und jederzeit bremsbereit zu sein, sprich vorausschauend genug zu fahren, um dann jeweils vorher zu sehen ob mir die Vorfahrt gewährt wird oder nicht.

  44. gedankenknick sagt:

    @Wahlberliner:
    Mit meinem Liegerad erreiche ich untrainiert auf vernüftiger glatter Fahrbahn durchschnittlich ca. 23km/h. Gemessener Spitzenwert (bergab mit Rückenwind) waren 53km/h, dabei muss ich aber sagen, dass ich a) die falschen Decken auf den Felgen habe, b) am Ende der fraglichen Straße eine 90°-Kurve kommt, so dass ich Angst hatte, darüber hinaus zu schießen, und des weiteren c) meine Übersetzungen am dem Rad so gelegt sind, dass ich bei ca. 45km/h das Mittreten aufgebe. Da wäre viel Luft nach oben.

    Damit ich mich nicht selbst zu sehr lobe, auf glatter ebener Strecke habe ich 40km/h frei getreten erreicht – da hatte ich Wut im Bauch, dass der Kindergeburtstag beim Fahrradausflug SO GAR NICHT gemacht hat, was ich vorher predigte… Sowas schaffe ich aber nur unter idealen Bedingungen – will meinen jemand muss mich so richtig auf die Palme bringen. 😉

    Als ich in Berlin gewohnt habe, habe ich mit nem MTB durchschnittlich ca. 30km/h auf längeren Strecken erreicht. Damit war ich auf verwinkelten Strecken oder in der Nacht schneller als mit der BVG. Man musste aber schon sehr aufpassen, dass man im Wedding nicht von einem 3er BWM vom Fahrradweg geschupst wurde, oder bei 45km/h den Prenzelberg runter nicht von Autos überfahren wurde, die nicht scheller konnten als man selber war. Mein einziger für mich ernster Unfall: einen unbeleuchteten Bauzaun in der Karl-Marx-Straße (glaube ich) nachts bei Regen (blöder Weise auf dem Fußweg, den ich da benutze) getroffen. Hat meinen Zahnarzt gefreut, mich weniger…

  45. Wahlberliner sagt:

    @gedankenknick: Das sind eindeutig Geschwindigkeiten, wie ich sie auf dem Gehweg auch nie fahren würde, bzw. wie man sie dort gar nicht fahren kann. Ich habe keine Durchschnitts-Anzeige an meinem Fahrradtacho (noch eines der ersten digitalen Cateye-Modelle aus den 90ern, eben „period correct“ zum Rad ;)), sondern nur eine Anzeige der höchsten jemals gemessenen Geschwindigkeit. Da stehen jetzt, nachdem ich in den letzten Wochen insgesamt ca. 50km (gemessen) mit dem Rad gefahren bin, immer noch die erwähnten 22,7km/h als höchste jemals erreichte Geschwindigkeit…

  46. Sascha sagt:

    @Wahlberliner: mir ist schon klar, dass wir wohl nicht mehr auf einen Nenner kommen werden. Trotzdem noch ein paar Anmerkungen:

    Die von mir zu Erläuterungszwecken gewählte Analogie sprach nicht vom Befahren von Gehwegen mit Kleinkraftrollern, sondern es ging um Radwege. Da kann man sicherlich nach Deiner Logik auch sagen „ich fahre dann mit dem Knatterroller einfach auf dem Radweg, da fühle ich mich sicherer“. Oder nicht?

    15km/h oder mehr auf einem Gehweg sind schon arg schnell. Kannst Du da immer ausschließen, dass jemand plötzlich aus einem Hauseingang oder einer Hofeinfahrt tritt?

    Baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege sind mitnichten „ordentlich“, sondern führen eben dazu, dass Radfahrer schlechter wahrgenommen werden. Meist befinden sich ja dann zwischen Radweg und Fahrbahn noch Gegenstände, die die Sichtbeziehung stören (parkende Autos, Straßenbegrünung etc.). Darüber hinaus führen Sie ja aufgrund ihrer in aller Regel mangelhaften Breite, wie Du bereits festgestellt hast, dass andere Radfahrer, welche sich durch Deine (in Deinen Worten „asozial langsame, behindernde“) Fahrweise gestört fühlen, Dich mit zu wenig Abstand überholen. Auf der Fahrbahn (nicht Straße) könnte der Rennradfahrer mit 25km/h beim Überholen viel mehr Abstand zu Dir halten. Klar muss er dabei dann auch rückwärtigen Verkehr beachten. Ich empfehle Dir (zusätzlich zu dem bereits erwähnten Wikipedia-Artikel) auch einmal die „10 Gebote des sicheren Radfahrens“ durchzulesen. http://www.vcd-bayern.de/passau/daten/10Gebote.pdf Ganz viele Probleme, die man als Radweg- (und noch viel mehr natürlich als Gehweg-) Radler so hat, erledigen sich ganz entspannt von selbst, wenn man anfängt, sich wie ein Fahrzeugführer zu benehmen.

    Für zügiges Fahrbahnradeln tut es ein gutes, ggf. auch gebrauchtes Fahrrad für wenige 100 EUR. Was Du da mit irgendwelchen hundsteuren Leichtbaurädern willst, ist mir unklar. Dient das nur dazu, den Fahrbahnradlern einen Egoismus zu unterstellen?

    Bezüglich der Schutzstreifen – wenn wir da über unterschiedliche Dinge geredet haben, dann ist das eben ein klassisches Missverständnis. Das kann schonmal passieren. Normale Radfahrstreifen sind in der Regel breiter angelegt und weil eben das Befahren durch KFZ-Verkehr nicht zulässig ist, werden die Fahrspuren daneben meist auch deutlich breiter gestaltet. Da fahre ich dann logischerweise auch nicht am linken Rand, sondern möglichst sinnvoll mit Abstand nach rechts und links. Schutzstreifen hingegen kenne ich zahllose, die auch über längere Strecken im Aufklappbereich von parkenden KFZ herlaufen und da fahre ich selbstverständlich so, wie es am sichersten ist. Also mit Abstand nach rechts, der auch zu mehr Abstand nach links führt. Diese Streifchen im Kreuzungsbereich, die ein klein wenig die Gefahren von baulich getrennten Radwegen ausbügeln sollen, die kenne ich natürlich auch, dort gibt es aber meist dann ja keine Parker rechts mehr. Dafür erscheinen dann eben Radfahrer plötzlich im Fahrbahnbereich, was auch nicht so unkompliziert ist. Und für eine frühzeitige Wahrnehmung der Radfahrer durch den Fahrbahnverkehr findet diese Führung zurück auf die Fahrbahn ohnehin meist zu spät statt (aber immer noch besser als gar nicht – schlimmer geht immer).

    Zu Deiner Bemerkung „Wenn ich davon ausgehe, dass der Radstreifen ebenfalls so weit links wie möglich befahren wird, um eine Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen zu verunmöglichen“ – es sollte mittlerweile klar geworden sein, dass es eben nicht darum geht, eine Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu verunmöglichen, sondern darum, dass das unzulässsige Überholen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand damit weitgehend verhindert wird. Das ist natürlich weder asozial noch Nötigung, sondern einfach der Verkehrssicherheit dienlich. Gleiches gilt für das Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn – wenn sowieso zum Überholen schon eines einzelnen Radfahrers nur mit Spurwechsel möglich ist, dann ist Nebeneinanderfahren auch keine Behinderung, sondern eben im Sinne der StVO absolut zulässig. Da ändert es auch nichts, wenn einige Verkehrsneandertaler das anders sehen.

    Zu „denn ein solcher Radfahrer will ja gezielt den sich hinter ihm stauenden Verkehr behindern – vorausgesetzt, dieser hält sich an den Sicherheitsabstand – bzw. zwingt diesen, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten“ – jetzt wird es völlig abstrus. Ein solcher (von mir beschriebener Radfahrer) will eben nicht den Verkehr behindern, sondern dafür sorgen, dass er sicher fliesst. Mit ausreichendem Sicherheitsabstand ist ein Überholen natürlich möglich und wird dadurch auch nicht ver- oder behindert. Einen Zwang, ein Überholmanöver trotz nicht ausreichendem Platz durchzuführen, gibt es natürlich ebenfalls nicht, dass sollte jedem Inhaber einer Fahrerlaubnis seit spätestens Fahrschulzeiten klar sein.

    Ein wenig Harmonie zum Schluss: ich stimme Dir aber dahingehend zu, dass Schutzstreifen neben Parkstreifen in aller Regel eine schlechte Lösung sind. Da ist der ganz simple Normalfall „Fahrrad fährt Fahrbahn“ wesentlich unproblematischer. Unter anderem auch deshalb, weil dann ein 2.Reihe-Parker den kompletten Fahrbahnverkehr betrifft und dies dazu führt, dass auch Radfahrer wesentlich problemloser an dem Hindernis vorbeikommen als wenn „nur“ der Schutzstreifen blockiert wäre.

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