Kurzstrecke auf dem Heimweg, alles super entspannt.
„Als ob ich mich um die Zeit noch in ’ne angetrunkene Tram setzen würde! Nee nee, Ihr Jungs habt mich immer gut heimgebracht, die Kohle hab ich mit gutem Gewissen immer einstecken.“
Merke: Wenn die Straßenbahn angetrunken ist, lieber ein Taxi nehmen! 😉
Nun ja, das kommt wohl vor: http://www.berliner-zeitung.de/polizei/intercity-von-hamburg-nach-berlin-betrunkener-lokfuehrer-bringt-fahrgaeste-in-lebensgefahr,10809296,28439184.html
@Gast:
Ja, sicher. Aber ich denke, wir sind uns beide bewusst, dass das nicht war, worauf meine Kundin angespielt hat … 😉
Aber ja, ich habe einfach den 🙂 vergessen.
Fand es nur so komisch, dass gestern gerade die Meldung passend zum Thema kam.
Naja,
aber so wie die Straßenbahnen manches Mal schlingern …
… könnte man schon der Meinung sein, sie haben zuviel im Kasten 😉
Mal ne andere Frage :
Hab ich eigentlich ein Anspruch darauf nach einer Fahrt eine Quittung zu erhalten ?
@Edgar
Ja, hast. Wir müssen gestempelte Quittungsblöcke mitführen. Auf die Quittung gehören Start, Ziel, ggfs. Fahrtstrecke, Angabe des Umsatzsteuersatzes, mindestens der Bruttobetrag, evtl. die Umsatzsteuer auch ausgerechnet, die Kennung des Taxis (vgl. gelbes Schild in der Heckscheibe), Datum und Unterschrift des Fahrers. Solltest du die Quittung brauchen, um eine Beschwerde zu führen, empfehle ich den Vergleich zwischen entweder dem Stempel und der vor dem Beifahrerplatz angebrachten Angabe der Unternehmeranschrift oder den Vergleich zwischen Konzessionsnummer in der Rückscheibe und der Aufschrift. Ach ja: Einen Anspruch auf Quittierung des Trinkgeldes hast du nicht.
@ MsTaxi ,
Danke für deine fundierte Antwort
Fährtst Wohl auch Taxi ?
@Edgar
Der Nickname ist Programm. Ich bin Abend-/Nachtfahrerin in einer Kleinstadt. 🙂
Mit einem nicht unerheblichen Anteil an „Firmenfahrten“ … wo die Erbringung der Dienstleistung „Transport von A nach B“ in die Welt der Finanzämter dieser Republik Eingang hält …
Die dann die ganzen Voraussetzungen für die Quittung, den Beleg einfordern.
Ein Aspekt der bei der ganzen Uber-Diskussion noch eher selten aufgetaucht ist.
Auch wenn ich es spannend fände wenn sich da Uber mit dem deutschen Steuerrecht anlegt …
Kunden mit geschäftlichem Hintergrund kann Uber über die Hoffnung auf die Ersparnis von ein paar wenigen Cents ködern.
Den (sehr erwünschten) Nachweis als „Betriebsausgaben“ – die „Finanzamtsichere Quittung“ … ist ein Aspekt der Uber einen nicht unerheblichen Teil des „Taxi-Markts“ mindestens „erschwert“.
Denn egal ob Uber plant die Verantwortung der Ausstellung von Quittungen – die von den Finanzämtern im Firmenkundengeschäft anerkannt werden – an die „Dienstleister“/Fahrer abzuwälzen.
Die zu erwartende Vermittlung von Fahrten die diese geschäftliche Voraussetzung nicht erfüllen – da fliegt Uber schneller von den empfohlenen Fahrtvermittlern in den Unternehmen als sie dagegen irgendwelche PR-Strategien entwickeln können.
„Nein, ich habe keine Quittung für Dich“ … 🙂
@ MsTaxi
und ich bin häufiger Taxigast (5 x die Woche) in Baunatal und Kassel 🙂
@ Mapaed
gerade dann wenn ich auf Kosten von der Firma fahre, würde ich ein normales Taxi nehmen, ist ja nicht mein Geld und zurück bekomme ich es auch. Somit hätte sich das Quittungsproblem bei Uber erledigt
Ich habe das, glaube ich, schon mal gepostet, aber wer’s überlesen hat:
https://www.youtube.com/watch?v=WRoQM4plkKI
Die Berliner Tramsen sind nicht besser als die Münchner, so wie die schlingern, möchte ich da auch nicht betrunken mitfahren.