Die bissige Kundschaft

Pressemeldungen haue ich hier ja nicht mehr oft raus, das ist meist öde. Aber in diesem Fall muss ich mal wieder eine Ausnahme machen: Eine Frau wurde nun zu 18 Monaten Knast auf Bewährung und zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie einen Taxifahrer gebissen hat. Klingt jetzt erstmal recht witzig, aber der Kollege hatte mit der werten Dame offensichtlich einiges zu ertragen: Sie soll während einer 300€-Tour dauernd versucht haben die Uhr auszuschalten, hatte letztlich zu wenig Geld, am Ende klappt es auch am Automaten nicht. Dann lässt sie sich zu einer anderen Adresse fahren und dort wollte der Fahrer wohl ihre Tasche als Pfand haben, bis sie mit einer gültigen Karte wieder herunterkommt. Und in die Hand, die nach der Tasche griff, biss sie dann wohl.
Angespuckt und getreten wurde der Kollege vor dem Eintreffen der Polizei dann auch noch und zu guter Letzt versuchte sie den Beamten wohl wenig glaubhaft zu vermitteln, der Fahrer hätte sie sexuell belästigt.

Verdammt, was bin ich froh, diese Tour nicht gemacht haben zu müssen! Und ich vermute, dem Kollegen geht es im Nachhinein ähnlich.

Danke an Moritz für den Hinweis.

PS: Ich kenne auch persönlich Kollegen, die von Fahrgästen gebissen wurden!

13 Kommentare bis “Die bissige Kundschaft”

  1. Caron sagt:

    Die Anschuldigung der sexuellen Belästigung finde ich erheblich schlimmer als den Biss. Ersteres hat schon viele Leben ruiniert. Ich kann nicht verstehen, dass die Judikative sich da so auf der Nase rumtanzen lässt. Für sowas gehört, wenn die Lüge klar enttarnt ist, irgendwas am ganz oberen Ende des Strafmaßes verteilt (wegen der extrem schwierigen Beweislage bei solchen Anschuldigen), und nicht Bewährung.

  2. Sash sagt:

    @Caron:
    Lügen vor Gericht ist so oder so ein Thema für sich. Aber bei der Aussage „nur Bewährung“ wäre ich vorsichtig. Ich war bei der Verandlung nicht dabei und ich halte es für sinnvoll, dass Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können.

  3. Zyniker sagt:

    Könnte die falsche Behauptung nicht auch als Vortäuschung einer Straftat gem. § 154d StGB geahndet werden? Wären nochmal bis zu 3 Jahre obendrauf…

  4. Anonymous sagt:

    @Zyniker: Ich nehme mal an, dass du § 145d StGB meinst, und der schließt § 164 StGB (falsche Verdächtigung) explizit aus.

  5. Anonymous sagt:

    @Zyniker: P.S.: „obendrauf“ geht im deutschen Rechtssystem sowieso nicht, Art. 103 GG.

  6. Bernd K. sagt:

    Ich bin für §1 StVO 😉

  7. Frank aus ER sagt:

    Hallo Sash,ich bin ein Kollege aus Erlangen und muß deinen Blog mal ordentlich loben.Deine Storys sind wirklich eine 1zu1 Abbildung des täglichen Geschehens und auch in deinen Gedankengängen erkenne ich mich wieder.Getreu des Mottos:Hau ich ihm eine rein,oder tätschel ich ihm den Kopf??!!Zum vorliegendem Thread muß ich allerdings sagen:Der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs ist einer der widerlichsten und abscheulichsten Vorwürfe(so sie den nicht vorliegen)die einem gemacht werden können.Insofern hätte diese dämliche Kuh ewine Strafe ohne Bewährung aber sowas von verdient.Die Konsequenzen eines solchen Vorwurfs werden wohl von den wenigsten bedacht.
    Mit kollegialen Grüßen
    Frank

  8. Sash sagt:

    @Frank aus ER:
    Danke erstmal 🙂
    Was die Geschichte hier angeht: Ich stimme zu, dass der fälschliche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eine Strafe verdient hat. Ich will mich nur nicht ohne Details zu kennen, was genau passiert ist und wofür sie was genau bekommen hat, festlegen, ob das jetzt schlimmer oder weniger schlimm hätte sein müssen.

  9. Zyniker sagt:

    @ Anonymous

    Stimmt! Zahlendreher meinerseits. Der 145er war gemeint.

    Wäre der 164er nicht eher für eine 3. Person? Sprich jemand anderes (Z) zeigt eine Straftat an die X an Y begangene haben soll obwohl Z weiß das dies nicht der Wahrheit entspricht?

    Aber ich bin kein Jurist. Vllt kann das jemand ausführlich erklären wann was zum tragen kommt.

    Bzgl. Art 103 GG

    Hier geht es doch um mehrfache Bestrafung bei ein und derselben Tat. Aber ist die falsche Verdächtigung / Vortäuschen der Straftat nicht von der anderen Straftat (Betrug?) losgelöst zu sehen?

  10. Anonymous sagt:

    @Zyniker: sorry, ich hab mich am Anfang verlesen, ignorier den Kommentar bzgl. 103 GG.
    Es gibt hier drei Handlungen, die untersucht werden müssen, und die in Tatmehrheit zueinander stehen: 1) Taxi fahren, obwohl man nicht die Absicht hat zu bezahlen 2) der Biss 3) die Vorwürfe der sexuellen Belästigung.
    Die Strafbarkeit bei 1 setzt voraus, dass die Frau den Fahrer schon beim Einsteigen nicht die Absicht hatte, zu bezahlen, und den Fahrer diesbezüglich getäuscht hat (Eingehungsbetrug), das wäre dann strafbar nach § 263 StGB. In der Praxis ist das allerdings schwierig nachzuweisen.
    2. ist ziemlich offensichtlich (schwere) Körperverletzung, kommt auf die Hauer der Frau an. 😉
    3. ist ziemlich eindeutig § 164 StGB. Dass Z und Y identisch sind, spielt keine Rolle.

    Trotzdem gibts in Deutschland nicht einfach die Summe der drei Strafen, sondern es wird eine Gesamtstrafe gebildet, die sogar niedriger sein muss als die Summe – Mengenrabatt, wenn man so will. 😉

    IANAL.

  11. Zyniker sagt:

    @Anonymous

    Danke für die Aufklärung. Der kann ich weitestgehend folgen.

    Aber bei 3. würde ich noch weiterhin widersprechen 😉 Mir fehlt halt noch die genauere Abgrenzung wann welcher Fall eintritt. 🙂

  12. Mariha sagt:

    Sorry, ich habe keinerlei Verständnis für diese Täterin und finde auch, dass zumindest zwei Monate der Strafe als Haftstrafe hätten ausgesetzt werden können. Erst ein Taxi nehmen so nach dem Motto nur der Pöbel nutzt die Bahn, dann die Leistung nicht bezahlen wollen, dann den Fahrer angreifen und verletzen, schon gekrönt durch die falsche Anschuldigung dann auch noch um Milde betteln, die arme Frau sei überschuldet ( war bestimmt auch jemand anders dran Schuld ) , widerlich.

  13. Hagen Ulrich sagt:

    Was das Vortäuschen betrifft, da gab es doch letztens die Meldung vond em Lehrer, der fälschlicherweise von einer notorischen Lügnerin der Vergeewaltigung beschuldigt und sogar verurteilt wurde. Als sich herausstellte, daß er unschuldig war, wurde er freigelassen. Entschädigung usw. wurde von den hessischen Behörden verschlampt, sein Leben verpfuscht und dann starb er. Zuletzt lebte er von Hartz IV bei seiner Mutter. Der Frau, die sein Leben ruiniert hat, ist bis heute nichts passiert. Und jetzt gibt es kein öffentliches Interesse mehr, den Fall zu verfolgen, weil der Ex-Lehrer ja tot ist….

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