Taxi fährt gegen Leitplanke – Autobahn für rund vier Stunden gesperrt. Na klasse! Tut mir natürlich leid für den Kollegen, der im Krankenhaus gelandet ist
Ich muss allerdings auch zugeben, dass ich ein bisschen skeptisch bin, wenn ich „keine Fahrerlaubnis“ lese. Sicher, ich kenne auch brauchbare Kollegen, die mal einen Monat zwangsweise Fußgänger waren… aber Sonntag morgens um 8 Uhr mit dem Taxi unterwegs sein, wenn man gerade keinen Führerschein hat?
Also bei mir gehen da ALLE Alarmglocken an…
Also, ich entnehme der Meldung, dass er schon seine Fahrerlaubnis eigentlich hätte wiederhaben sollen müssen können, und dass nur die lieben Kollegen diese noch aufgehoben haben.
Das erinnert mich an einen Kollegen, der es fertig gebracht hat, seinen Führerschein nach einem Monat Sperre selbst von der Wache abzuholen.
Wahrscheinlich wollte der junge Mann das auch so erledigen.
Was heißt hier „fertig gebracht“?
Wenn das Fahrverbot abgelaufen ist, darf der Betroffene selbstverständlich mit dem PKW zur Wache fahren, um seinen Führerschein – der ja lediglich den Nachweis der Fahrerlaubnis darstellt – wieder abzuholen! Das Fahrverbot endet ja mit dem Ablauf der entsprechenden Frist, und nicht etwa erst mit Wieder-Abholung des Führerscheins!
Im Falle einer Verkehrskontrolle muss durch die zuständigen Beamten dann eben per Funk die Existenz der Fahrerlaubnis überprüft werden. Das stellt ja aber ohnehin gängige Praxis dar, da ja z.B. auch nach gültigen Haftbefehlen etc. geschaut wird 😉