Jetzt mal ehrlich, das Zeichen in der Heckscheibe bedeutet hoffentlich nicht das, was ich zunächst vermutet habe, oder?
Also mir ist bewusst, dass das Symbol nicht für vollständige Blindheit stehen muss. Allerdings habe ich keine Ahnung, welche nicht verkehrsrelevanten Sehbehinderungen gleichermaßen so gravierend sind, dass man sicherheitshalber einen Hinweis am eigenen Fahrzeug anbringt. Sollte sich da jemand auskennen, dann wäre ich über eine Aufklärung dankbar.
Dass ich mich keineswegs über sehbehinderte Menschen lustig machen will, ist hoffentlich jedem klar.
Und wenn wir schon beim Thema sind: Ich hab gerade gelesen, dass Links in Rot für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche nicht als hervorgehoben erkannt werden. Kann mir da vielleicht ein betroffener oder sachkundiger Mensch mal sagen, ob meine orangefarbenen Links im Text diesbezüglich eine Schwierigkeit darstellen?
Mit Rot-Grün-Schwäche: Die orangenen Links sind für mich super zu erkennen, da gibt es auf anderen Webseiten wesentlich schlechtere Farbauswahlen. Und im Zweifel fährt man mit der Maus drüber, dann winkt das freundliche Händchen 🙂 Ich orientier mich bei sowas auch an Helligkeitsnuancen; wenn es nicht gerade um den Unterschied zwischen Dunkelgrün und Schwarz geht (kann ich schlicht nicht unterscheiden, völlig identisch, gerade auch afk), passt das eigentlich immer.
(Das ist doch ein Hamburger Kennzeichen, oder? Vielleicht wollte dieser Berlinbesucher mit dem Hinweis auf eingeschränkte Sehfähigkeiten nur um Verständnis heischen, wenn er wie blind durch die Großstadt irrt… Und das ätze ich als Hamburger ganz bewußt – hier ist ja doch alles eher überschaubar und gemütlich.)
Meines Wissens steht dieses Zeichen im Straßenverkehr nicht nur für Blinde, sondern allgemein für Verkehrsteilnehmer, für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt. Es ist quasi eine Warnung, obacht, dieser Verkehrsteilnehmer könnte sich anders verhalten oder anders reagieren als man es normalerweise erwarten würde. Beispielsweise können auch Taubstumme mit diesem Zeichen unterwegs sein, die eine Hupe oder ein Martinshorn nicht hören.
Es gibt im Web Möglichkeiten, sich Websites so darstellen zu lassen, wie jemand mit Rot-Grün-Sehschwäche oder einer anderen Einschränkung sie sehen würde. Eine davon ist http://colorfilter.wickline.org. Sowohl mit dem Protanopie-Filter (wenn jemand kein Rot wahrnehmen kann) als auch mit dem Deutanopie-Filter (kein Grün) sind die Links mMn gut als herausgehoben zu erkennen.
Moin,
das kann auch für ein Auto stehen, das einen Blinden transportiert und daher z.B. auf Behindertenparkplätzen fahren darf oder in die Umweltzone trotz falscher Plakette rein darf. In beiden Fällen müsste aber vorne noch eine entsprechende Bescheinigung liegen.
Das Orange ist ok, da auch Leute mit verminderter rot-grün-Wahrnehmung dieses Orange im Vergleich mit Schwarz gut erkennen können. Zudem läuft das in diesem Fall zusätzlich auch über die unterschiedlichen Helligkeiten.
möglicherweise is der Fahrer taub? Könnte das ein Grund dafür sein?
Ich hab meinen Freund gefragt und der sagt, die Links sind deutlich zu sehen („Was gibt’s daran nicht zu erkennen?“).
Hände über Kopf schlag! Dachte zuerst, ist ein Kollege von dir.
Mann! Du kannst einen aber erschrecken. . . .
Bei uns kleben die in den Taxen, neben der Ordnungsnummer.
Bedeutet: Fahrer hält nicht unbedingt an roten Ampeln.
ironiemodus off
@all:
Bezüglich der Farbe: Danke für die Rückmeldung. Ich hatte gedacht, dass es vielleicht zu rot ist.
Ich muss ja zugeben, dass meine Seite so oder so nicht die barrierefreieste ist – aber man kann ja mal irgendwo anfangen. 🙂
@Henning Kockerbeck:
Dir insbesondere Danke für den Link!
Dass das Zeichen von allen verwendet wird, wusste ich nicht. Gibt es da irgendwo eine Erklärung zu?
@Sash: Eine ausdrückliche Quelle habe ich dafür nicht, aber §2 der Fahrerlaubnis-Verordnung sagt u. a.
Diese Regelung spricht also von „körperlich Behinderten“ allgemein, nicht von Blinden speziell. Die bekommen später noch ihren weißen Stock verpasst 😉 Allerdings müsste laut dieser Regelung das Abzeichen am Fahrer und nicht am Fahrzeug sein.
Laut Wikipedia ist der Vertrauensgrundsatz in etwa, dass Du Dich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kannst, dass die anderen nicht zu großen Unfug machen 😉 Bzw. Du musst nur mit den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, die erfahrungsgemäß in der jeweiligen Situation vorkommen können.
Wenn also jemand sozusagen mit diesem Symbol darauf hinweist, „Vorsicht, ich könnte Dinge tun, mit denen Du nicht rechnest, weil ich nichts oder schlecht sehe/höre/…“, kannst Du Dich nachher nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen.
In Österreich waren sogar, wenn mich mein Gedächtnis nicht trübt, früher zwei Varianten dieses Symbols üblich. Die im Bild gezeigte, also mit einem Punkt oben und zwei unten, trugen Sehbehinderte, die Variante mit zwei Punkten oben und einem unten trugen Hörbehinderte. Aber das gibt es IIRC schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Und im Dritten Reich bekamen die Gehörlosen eine solche Binde (meine Quelle sagt leider nicht, mit welcher Anordnung der Punkte) sogar zwangsverpasst. Die war dann entsprechend beliebt:
@Henning Kockerbeck:
Interessant. Danke! 🙂