Als Taxifahrer kommt man nicht umhin, gelegentlich mit dem uniformierten Teil der Bevölkerung in Kontakt zu kommen. Zum einen hat man tatsächlich mal Anliegen, bei denen sie eine Hilfe sein können, zum anderen sind Nachts auf Berlins Straßen sowieso fast nur Taxen und Polizeifahrzeuge unterwegs. Von kleinen Konflikten bezüglich der Verkehrsregeln ganz zu schweigen. 😉
Ich will jetzt aber gar nicht so weit ausholen bezüglich meines Verhältnisses zur Polizei, ich wollte mich einfach mal ein bisschen beschweren über den Umgang einiger Staatsbediensteter mit der StVO.
„Dass die Polizei alles darf“ ist ja leider ein weit verbreitetes Bild in der Gesellschaft. Das wird im Allgemeinen durch die Medien gestützt, und ebenso wie eine erschreckend hohe Anzahl an Menschen in diesem Land bei schweren Verbrechen eine Körperverletzung seitens der Beamten für durchaus angemessen empfindet, so finden auch viele es ganz normal, dass im Verkehr für die Gesetzeshüter eben genau die Gesetze anscheinend nicht gelten. Abgesehen von denen, deren Bildungsniveau schon bei den Überschriften der Bild an seine Grenzen stößt, lehnen die meisten es vielleicht noch ab, wenn die Polizei wie bei „Alarm für Cobra 11“ schwere Verkehrsunfälle mit Todesfolge für eine legitime Ermittlungsarbeit hält, beim alltäglichen Rasen und Nötigen lächeln viele dann doch und tun es als Kleinigkeit ab.
Warum eigentlich?
In erster Linie sind Polizisten selbst im Dienst normale Verkehrsteilnehmer und haben sich im Interesse der Sicherheit an die selben Regeln zu halten wie jeder andere auch. Sie stehen nicht über dem Gesetz – wenn man nicht an den inzwischen berühmten „Richter Bleifuß“ gerät, dessen abenteuerlich egoistische Auslegung der StVO aber sicher auch bald ein Ende haben wird.
Ich hab nun wirklich kein großes Interesse am Erbsenzählen und finde es durchaus in Ordnung, wenn mal der gesunde Menschenverstand hier und da zu Ungunsten des gesetzlichen Wortlautes verwendet wird. Aber warum bitte wundere ich mich inzwischen, wenn ich mal auf ein Einsatzfahrzeug treffe, das sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält?
Neulich bin ich erst wieder auf der Autobahn im ach so gefährlichen Tunnel von einem silber-blauen Geschoss mit 150 Sachen überholt worden. Wo soll denn da bitte mein Gefahrenbewusstsein herkommen?
Und was das Einsetzen von Blaulicht und „Einsatzhorn“ angeht, haben einige in Berlin ein bisschen Nachschulung nötig. Während ein gemeinsames Mannschaftsfrühstück beim McDonalds am Ostbahnhof offenbar als Bedingung für Blaulicht ausreicht (Ich vermute mal „Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden“ nach §38 StVO), hatte ich nun auch schon öfter mal Begnungen mit dängelnden Gesetzeshütern, die auf ihr Anliegen glaubten, mit Hupe oder Lichthupe hinweisen zu müssen – wohl im Wissen darum, dass sie eigentlich gerade keine Sonderfahrrechte genießen.
So wurde ich neulich erst genötigt, in der (zugegeben schmalen) Adalbertstraße rückwärts zu fahren, bloß weil ein übereifriger Polizist seine Fahrzeuglänge beim Abbiegen falsch eingeschätzt hat und sich damit zwischen mir und der Fahrbahnbegrenzung eingekeilt hat. Aber sowohl mein Fahrgast als auch ich waren uns einig, dass es den Ärger nicht wert gewesen wäre, einfach zurück zu hupen und zu warten…
Für mich persönlich besonders ärgerlich ist das ständige Halten der Einsatzfahrzeuge am Taxistand am Ostbahnhof. Eine Menge Falschparker blockiert da ständig den Betrieb und sorgt für Verwirrung, da bedarf es wirklich keiner Polizisten mehr, die das auch noch vormachen. Was wohl passieren würde, wenn wir mal deren Parkplatz dort vor Ort als Halte benutzen?
Ganz widerlich sind natürlich die Typen, die sich – wie Klaus eindrucksvoll geschildert hat – Sonderrechte auch noch rausnehmen, wenn sie gar nicht im Dienst sind, und sich auf ihren Status berufen, sobald ihnen jemand ein Vergehen zum Vorwurf macht, bzw. sogar damit drohen, ihre Funktion auszunutzen, um einem das Leben schwer zu machen.
Aber wahrscheinlich sind das genau die Polizisten, die ihr Einsatzfahrzeug hier beim Kaiser’s vor meiner Türe auf dem Behindertenparkplatz abstellen, wenn sie sich ihr Mittagessen holen. In diesem Fall mit dem Behindertenparkplatz kann man meiner Meinung dann allerdings darüber nachdenken, ob nicht das Verhalten selbst sozusagen schon die Berechtigung begründet…