Die Frage nach einer Videoüberwachung von Taxis ist alt. Die Grenze zwischen Befürwortern und Gegnern läuft quer durch alle Parteien, alle politischen Lager und ebenso durch die einzelnen Taxiunternehmen, Gewerbevertretungen und mitunter sogar durch die Gehirne einzelner Fahrer, die unbedingt Kameras wollen, plötzlich aber merken, dass sie dann ja doch nicht mehr illegal im Auto quarzen sollten, weil Cheffe halt doch mal durchguckt.
Natürlich ist das eine Frage der genauen Datenschutz-Umsetzung und der persönlichen Befindlichkeit.
Taxifahrer werden oft überfallen, ein Vorschlag zur Verbesserung der Lage ist Videoüberwachung in Taxis. Wie positioniert sich Ihre Partei dazu?
CDU:
Die Videoaufzeichnung zur nachträglichen Aufklärung von Gewalttaten begrüßen wir grundsätzlich. Die Technik hierzu existiert bereits. Zu bedenken ist dabei, dass die strengen Datenschutzregelungen auch eingehalten werden. müssten
FDP:
Zu diesem Vorschlag haben wir bisher noch keine endgültige Positionierung erarbeitet. Grundsätzlich stehen wir jeder Videoüberwachung kritisch gegenüber. Gleichzeitig ist nicht von der Hand zu weisen, dass Taxifahrer einen besseren Schutz gegen Überfälle benötigen. Zu diesem Ziel wären auch andere Ansätze als eine Videoüberwachung denkbar. Diese wollen wir diskutieren und Beispiele aus anderen Großstädten dazu evaluieren.
SPD:
Leben, Gesundheit und Freiheit der Taxifahrer sind hohe Rechtsgüter, die es nachhaltig zu schützen gilt. Zu diesem Zweck kann auch der Einsatz von Videokameras in Betracht kommen. Allerdings müssen die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste, der angestellten Taxifahrer sowie anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. Der Einsatz von Videokameras muss daher unter Würdigung der berechtigten Sicherheitsinteressen und schutzwürdigen Belange aller Betroffenen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben.
Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung durch Taxi-Unternehmen bestimmt sich nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 BDSG ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Die LINKE:
Dazu haben wir derzeit keine abschließende Position. Unter Wahrung bestimmter datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen, wie bspw. Aufzeichnung nur durch Auslösung per Alarmknopf, Kennzeichnung der Ausstattung des Taxis mit Überwachungstechnik, klaren Löschfristen etc. können wir uns das aber vorstellen.
AfD:
Videos werden nicht viel helfen. Einen Versuch wäre es aber wert. Jeder Taxifahrer sollte das selbst entscheiden können. Wir stehen für härtere Strafen für Gewaltdelikte.
Die PARTEI:
Eine Trennscheibe mit Gaskammer im hinteren Teil der Fahrzeugkabine kann solche Vorfälle ausschliessen, was hilft einem Gewaltopfer ein Video?
An dieser Stelle muss ich persönlich sagen, dass ich die Satire der PARTEI für etwas geschmacklos halte und positiv überrascht von den reflektierten Aussagen der meisten anderen bin. Ich bin immer noch ein Gegner der Idee, zum einen weil ich die private Atmosphäre im Taxi für höchst förderlich in allen Hinsichten (ja, teilweise auch im Hinblick auf Gewaltprävention!) halte, zum anderen weil ich etwas uneigennützig keine Lösung darin sehe, Kriminalität einfach immer nur zu verschieben. Irgendwann trägt dann halt auch jeder eine Bodycam und am Ende spielt’s wieder gar keine Rolle und alle werden weiter überfallen, nur dass wir dann alle komplett überwacht sind.
Dass sich aber auch alle Parteien mehr oder weniger auf ein langweiliges „Naja, unter Umständen schon“ eingrooven, fördert nicht gerade die Möglichkeit, das Thema als in irgendeiner Form entscheidend zu betrachten. Schade.