„Den Zwanni fürs Taxi hab ich immer einstecken. Ich fahr doch nicht selber, wenn ich getrunken hab!“
Das klang schon fast zu vorbildlich, was mein Fahrgast da vorbrachte. Und meine (nicht geäußerte) Skepsis war nicht unangebracht. Denn: Nein, so war er wohl nicht immer. Irgendwann mal ist er unter Alkoholeinfluss von den Cops gestoppt worden, nachdem er eine rote Ampel überfahren hatte – was natürlich nicht schön endete.
Zur Last gelegt wurde ihm offenbar nur die Alkoholfahrt, angefochten hat er es natürlich trotzdem. Was ungeachtet dessen, wie schlimm man die Verfehlung findet, durchaus legitim ist. Vor Gericht, so erzählte er mir, kam es dann natürlich zu einem Widersehen mit dem Beamten, der ihn aufgegriffen hatte. Die Menschenkenntnis des besagten Polizisten scheint bilderbuchmäßig gewesen zu sein, denn mein Kunde berichtete mir, dass er letztlich mit einer Geldstrafe davon kam, was vor allem daran lag, dass der Rotlichtverstoß selbst bei der Gerichtsverhandlung nicht erwähnt wurde – was der Staatsbedienstete nach dem Verfahren damit begründet haben soll, dass er überzeugt gewesen wäre, die Lektion wäre angekommen und der Verlust des Führerscheins wäre nicht angemessen gewesen.
Ich bin kein Freund übermäßiger Gnade beim Fahren unter Drogeneinfluss – aber in dem Fall scheint es die richtige Entscheidung gewesen zu sein. Ich habe selten einen netteren und überzeugteren Taxifahrgast kennengelernt und habe mich ernstlich für ihn freuen können.