Lehrgeld

„Den Zwanni fürs Taxi hab ich immer einstecken. Ich fahr doch nicht selber, wenn ich getrunken hab!“

Das klang schon fast zu vorbildlich, was mein Fahrgast da vorbrachte. Und meine (nicht geäußerte) Skepsis war nicht unangebracht. Denn: Nein, so war er wohl nicht immer. Irgendwann mal ist er unter Alkoholeinfluss von den Cops gestoppt worden, nachdem er eine rote Ampel überfahren hatte – was natürlich nicht schön endete.
Zur Last gelegt wurde ihm offenbar nur die Alkoholfahrt, angefochten hat er es natürlich trotzdem. Was ungeachtet dessen, wie schlimm man die Verfehlung findet, durchaus legitim ist. Vor Gericht, so erzählte er mir, kam es dann natürlich zu einem Widersehen mit dem Beamten, der ihn aufgegriffen hatte. Die Menschenkenntnis des besagten Polizisten scheint bilderbuchmäßig gewesen zu sein, denn mein Kunde berichtete mir, dass er letztlich mit einer Geldstrafe davon kam, was vor allem daran lag, dass der Rotlichtverstoß selbst bei der Gerichtsverhandlung nicht erwähnt wurde – was der Staatsbedienstete nach dem Verfahren damit begründet haben soll, dass er überzeugt gewesen wäre, die Lektion wäre angekommen und der Verlust des Führerscheins wäre nicht angemessen gewesen.

Ich bin kein Freund übermäßiger Gnade beim Fahren unter Drogeneinfluss – aber in dem Fall scheint es die richtige Entscheidung gewesen zu sein. Ich habe selten einen netteren und überzeugteren Taxifahrgast kennengelernt und habe mich ernstlich für ihn freuen können.

10 Kommentare bis “Lehrgeld”

  1. Cliff McLane sagt:

    Ich gehöre wohl auch zur Sorte deines Fahrgasts: Ein Fahrverbot und eine saftige Geldstrafe, vor über 20 Jahren, haben mir gereicht, um tatsächlich NIE WIEDER besoffen zu fahren. Ich hatte zwar zwischendurch die „ein Bier geht schon“-Phase, habe aber bemerkt, wie gefährlich das ist, denn wenn eines geht, dann gehen auch zwei, drei …

    Manchmal ist das lästig, z.B. wenn der Arbeitsort 40 km von zuhause weg ist, man abends gerne mit Kollegen noch einen trinken möchte, und man morgens gerne das Auto vor der Tür hätte. Es fährt sich da ja nicht von selber hin. Aber man kann es durchaus so abstellen, dass man es morgens mit Bus und Zug bequem erreichen kann, und abends mit Zug und Taxi heimfahren. Mir möge bitte keiner erzählen, dass man es nicht auch auf dem Land so einrichten kann, dass man das Auto stehen lässt. Aber ich habe hier auf dem Land allen Ernstes Leute kennen gelernt, Mitte 30 oder älter, die NOCH NIE mit einem Zug gefahren sind und der Meinung sind, Taxi sei was für Behinderte oder so. Das einzige öffentliche Verkehrsmittel, an das sie sich dunkel erinnern können, ist der Schulbus.

  2. silverchaser sagt:

    Würde man sich als Taxifahrer in der Nachtschicht für alle Kneipen sperren lassen, kann man auch gleich zu Hause bleiben. Was in der Tagesschicht auch ohne geht, ist nachts undenkbar. Nur gut, dass es zahlreiche Leute gibt, die sich regelmäßig betrinken müssen. Würde es diese Sorte Menschen nicht geben, wären vermutlich auch nicht mehr so viele Taxen in der Nacht unterwegs. 😉

  3. Jens sagt:

    @Cliff:

    Ich bin zwar nie betrunken Auto gefahren, aber hab mir inzwischen auch Null Promille zur Angewohnheit gemacht, wenn ich denn mal fahren muss. Ist einfach weniger Stress, als immer abwägen zu müssen „Kann ich noch was trinken oder lieber nicht mehr.“

    Und als ehemaliger Landbewohner stimme ich Dir zu: Taxi geht eigentlich immer irgendwie, vor allem mit ein bisschen Vorausplanung. (Bus und Zug zu meiner Zeit noch nicht, aber inzwischen ist der ÖPNV in meiner alten Heimat wohl auch etwas besser ausgebaut worden.)

  4. Andy sagt:

    Kann auch ein Verfahrensfehler gewesen sein den die Exekutive nicht an die Grosse Glocke hängen wollte. Aber es ist aich durchaus normal das bei solchen tateinheitlich begangenen Taten automatisch nur der höhere in der Hauptverhandlung landet und mit reingerollt wird.

    Bin kein Jurist aber ein Bekannter ist mal ohne Gurt angehalten worden und hatte dann THC Rückstände von vor drei Tagen im Urin die ebenfalls gefunden wurden. Gurtverstoss wurde nach §24 rechtskräftig verwarnt noch bevor die genauen Blutwerte da waren. Fahren unter Drogen wird nach §24a ageahndet, aber oft weiss selbst die Puztilei nicht das man beide 24/24a Verstöße tateinheitlich ahnden muss. Durch den wirksamen Owi Bescheid wegen Gurt war es nicht mehr möglich ihm das 24a Bussgeld anzuhängen. Ein perfektes Verfolgungshindernis, das mal ebn 500 Euro gespart hat

  5. elder taxidriver sagt:

    Pop Stolizei!

  6. Cliff McLane sagt:

    > perfektes Verfolgungshindernis, das mal ebn 500 Euro gespart hat

    Ich fasse mal zusammen: Wenn man gekifft hat, fährt man besser ohne Gurt und hofft auf ahnungslose Polizisten? Wie cool ist das denn!

  7. Sash sagt:

    @silverchaser:
    Ja, da haben wir Glück, dass so viele Leute trinken. 🙂

    @Andy:
    OK, interessant. Man lernt ja nie aus.

  8. Andy sagt:

    Du sparst jedenfalls das Bussgeld, das kurze strafrechtliche Fahrverbot und Satzzeichen in Flensburg. Aber das ist ein Pyrrhussieg, denn bei jedem pos. Test setzt die Schmiere heutzutage die Fuhrerscheinstelle des Wohnbezirks in Kenntnis. Je nach Sachlage kommen die dann an mit ärztlichem Gutachtrn oder gleich MPU.

  9. Sash sagt:

    @Andy:
    Aber wenn man im Verkehr wirklich sauber bleibt? Dann passt das doch wohl.

  10. Cliff McLane sagt:

    > Je nach Sachlage kommen die dann an mit ärztlichem Gutachtrn oder gleich MPU.

    Das geht inzwischen auch europäisch. Einem Freund von mir haben sie in Tschechien eine Geldstrafe abgeknöpft und ihm ein zweijähriges Fahrverbot für die Tschechische Republik aufgebrummt (verdientermaßen, wie er selber eingestand), und drei Wochen später kam ein Brief von der deutschen Führerscheinstelle, er möge doch bitte sich innerhalb eines halben Jahrs einer MPU unterziehen oder seinen Schein abgeben. Weil, Doppelbestrafung innerhalb der EU ist ja verboten, aber via MPU kommt auch der deutsche Staat zu seinem Geld.

    Über Sinn und Unsinn des MPU-Verfahrens kann man trefflich streiten; ich halte es für Geldschneiderei. Besser wäre meines Erachtens, wenn man nach jedem Fahrverbot ab 4 Wochen die Führerscheinprüfung wiederholen müsste, und zwar Theorie UND Praxis. Da würde man wenigstens etwas lernen (Verkehrsregeln ändern sich ja gelegentlich), und finanziell liefe es auf dasselbe hinaus.

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