… und dann stolperte die junge Dame mit dem zerrissenen T-Shirt über den Vorplatz des Ostbahnhofs. Die Bierflasche in der Hand, schwankend, blieb sie mitten auf der Straße stehen und hatte so etwas ähnliches wie ein Bewerbungsgespräch:
„Boah, lauter Taxis hier! ICH KÖNNTE AUCH TAXI FAHREN! HAB ICH ALLES BEI GTA GELERNT!“
Gnadenlos überqualifiziert. So haben wir alle angefangen. 150$ für eine Zwei-Kilometer-Fahrt mit drei Frontalcrashs nehmen und am Ende den Fahrgast zum Dank überfahren. Mit der Zeit wird man halt ruhiger und da ist es gut, wenn Nachwuchs vorhanden ist. 😉
Sie sollte mal mit dieser Kundin reden, die auch Taxifahrerin werden wollte. Das könnte ein gutes Team werden.
Immerhin verhindert man durch das Überfahren die Anzeige wegen Wucher. Man muss sich anschließend nur schnell einen neuen Arbeitsplatz suchen. In einem Land, das nicht ausliefert.
wo kann ich mich bewerben?
@John: Bei „Rockstar North“ in Edinburgh, Scottland (derzeit noch Great Britan). Am besten als ß-Testfahrer… 😉
Die so genannte Gefährdungshaftung ist in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt und ist tatsächlich verschuldensunabhängig. Sie trifft den Halter des Fahrzeugs und führt zu einer Haftung wegen der so genannten Betriebsgefahr. Diese verschuldensunabhängige Haftung gibt es für viele „an sich gefährliche“ Anlagen, vom Dampfkessel bis hin zum Atomkraftwerk, dahinter steckt der Gedanke „das Auto ist ein gefährlich Ding, und wer die Welt damit konfrontiert, muss auch die Folgen tragen.“ Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die höhere Gewalt (Absatz 2 des genannten Paragrafen). Und was das sein soll, hat der Bundesgerichtshof versucht, so präzise wie möglich und dennoch auf viele Situationen anwendbar zu formulieren: „Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlung dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist.“ So, viel Spaß im konkreten Falle. Mein Tipp: Wenn der Platz bereits im Volksmund „Bierflaschen-Square“ hieße, müsste ein Taxifahrer sich wohl auf die Fahrbahn und die dort liegenden Bierflaschen konzentrieren und äußerst sorgfältig dort herumfahren, damit der Halter nicht haftet. Dasselbe würde gelten, wenn Taxiunternehmer sagen würden, die paar Bierflaschen nähme man in Kauf, weil sich die Fahrten lohnen. Umgekehrt muss man auf einsamer Strecke, wo allenfalls vor Hirschen gewarnt wird, in geordneten Landen wohl nicht damit rechnen, dass man mit seinem Auto Bierflaschen, die dort von „Dritten“ verteilt wurden, in Gesichter von Passanten schleudert – das wäre höhere Gewalt und schließt die Haftung aus. Bei der Haftungsfrage würde es hier also wohl, wenn der Fall vor Gericht käme, auf die Argumente und auch den Eindruck des Richters ankommen. Und auch ein Urteil in einem Taxi-Bierflaschen-Fall z.B. des Amtsgerichts Traunstein wäre für sich nicht überzeugend, weil Traunstein nicht der Ostbahnhof ist …
Unterstellt, ich wäre Richter in dem Fall und wüsste nicht mehr als das, was hier geschildert ist (was gut sein könnte, weil Zeugenaussagen oft entgegen den Ankündigungen der Anwälte, die die Zeugen benennen, oft nicht so viel Neues zu Tage fördern), würde ich wohl den Halter (bzw. seine Versicherung) zum Schadenersatz verurteilen. Nicht wegen irgendeines Verschuldens, sondern aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung. Mir täte das leid, wenn ich merken würde, dass der Taxifahrer deswegen das Gefühl bekommen würde, er habe etwas falsch gemacht (was ja nicht zutrifft). Oder sein Chef das denkt. Letztendlich wird aber „Dumm-Gelaufen“ eben durch das Gesetz in einem gewissen Maße Unternehmen in Rechnung gestellt (weshalb wieder Pflichtversicherungen Sinn ergeben!), und Richter stellen dies ab und an durch Formeln wie „haftet kraft Gesetzes für das schuldlose Verhalten …“ auch deutlich klar.