Führerscheinentzug bei Raub?

Sehr interessante Gedanken über den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Passus mit dem Führerscheinentzug bei Straftaten, die nicht mit dem Verkehr in Verbindung stehen, macht sich Tobias Glienke aus der Kanzlei Hoenig. Und ich schließe mich seiner Meinung an: es ist schon eine ziemliche Frechheit, Leuten eine andere Strafe aufzuerlegen, nur weil sie zufällig im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

Sicher mache ich mir da grundsätzlich auch Gedanken aus Sicht des Taxifahrers, denn als beruflicher Fahrer sind die denkbaren Konsequenzen einer entzogenen Fahrerlaubnis ja noch einmal ganz anderen Kalibers. Aber das greift zu kurz. Denn eigentlich bin ich dem fast schon gegnerischen Lager zugehörig. Ich fahre gerne Auto und ich versuche, es gut zu tun. Und mit „gut“ ist hier nicht nur gemeint, mein Fahrzeug zu beherrschen, sondern mit den sozialen und psychischen Komponenten des Straßenverkehrs angemessen umzugehen. Und diesbezüglich bin ich, im Gegensatz zu dem Part mit der Fahrzeugsicherheit, wirklich überzeugt davon, überdurchschnittlich gut zu sein.
Es gehört hierzulande fast schon zum guten Ton, sich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen. Sei es, weil sie Fehler machen, sei es, weil sie komischerweise eine andere Art der Fortbewegung vorziehen. Jemanden aus Rache für ein Bremsmanöver nochmal schnell zu schneiden gehört zu einem Verhaltensrepertoire, das – nur weil es der Straßenverkehr ist – nicht nur Psychopathen vorbehalten ist. Vom alltäglichen Hupen, Drängeln etc. gar nicht zu sprechen.
Kurzum: Ich bin tatsächlich der Meinung, man sollte den Führerschein hierzulande nicht als so heilig einstufen, wie es bisweilen getan wird. Da draussen fahren eine Menge Leute rum, die streng genommen die Kriterien für eine Teilnahme am Verkehr nicht erfüllen, dennoch verlieren nur sehr wenige Menschen ihren Führerschein dauerhaft.

Natürlich wäre es bei diesem Standpunkt auch noch irgendwie logisch zu sagen:

„Na gut, der Herr Fuffelbraus hat bei zwei Amokläufen 18 Leute umgebracht und zudem Jahrzehntelang seine Nachbarschaft durch gelegentliche Bedrohungen mit seiner Schusswaffe terrorisiert, der is‘ vielleicht ein bisschen aufbrausend, um im Berufsverkehr auf die Menschheit losgelassen zu werden …“

Tja, nun. Das würde ich an und für sich auch unterschreiben. Aber mit welchem Recht bekommt Herr Fuffelbraus nun entweder zusätzlich seinen Führerschein entzogen (während ein anderer Amokläufer diesbezüglich weniger bestraft wird) – oder mit welchem Recht darf er sich ein paar Tage Haft, ein paar Euro Geldstrafe oder dergleichen ersparen, nur weil er irgendwann eine Fahrerlaubnis gemacht hat, die er nun zusätzlich abgeben darf?

Natürlich ist ein Amoklauf kein brauchbares Praxisbeispiel. Und wahrscheinlich werden bestimmt Wiederholungstäter bei Ladendiebstählen oder sowas als Beispiel gebracht. Aber die Logik „Wenn eine Geldstrafe als Abschreckung nicht reicht, dann nehmen wir halt noch den Führerschein ab.“ greift wirklich nicht, so lange nicht jeder einen Führerschein hat. Und die Zahlen der Neuerteilungen sind meines Wissens nach in Städten schon mal rückläufig.

Aber ja, wahrscheinlich wird hier wieder genau von dieser Logik ausgegangen:

„Jeder hat doch einen Führerschein! Und jedem ist der doch gleich wichtig! Ist hierzulande halt so.“

Isses aber nicht. In meinem Bekanntenkreis finden sich zig Leute ohne Führerschein. Und die meisten davon beabsichtigen auch nicht, ihren noch zu machen. Schön zu wissen, dass diese bei gemeinsam begangenen Verbrechen anders bestraft werden sollen als ich …

Deswegen teile ich die Ansicht des Anwalts.

Diskussion ausdrücklich erwünscht. 🙂

15 Kommentare bis “Führerscheinentzug bei Raub?”

  1. Fastdäne sagt:

    Moin, moin,
    das Argument, so nur Besitzer/innen vn Führerscheinen bestrafen zu können, ist in meinen Augen nicht schlagbar. Andererseits würde ich mir wünschen, wenn Bußgelder oder auch schon Verwarnungsgelder eben etwas gerechter ausfallen würden, sprich am Monatseinkommen ausgerichtet werden. Dann tun die vielleicht auch den Besserverdienenden weh, die das Ticket für falsch Parken oder zu schnell Fahren schon einkalkulieren und dann aus der Portokasse bezahlen.

    Ob nicht vielleicht eine MPU bei bestimmten Straftaten verbindlich werden sollte ist dann ein anderes Thema, das würde ich begrüßen.
    Gruß Frank

  2. Oni sagt:

    MPU bei Straftätern gibt es schon. Die Argumentation ist, dass „böse“ Menschen auch u.U. nicht fahren können. Ich bin da sehr ambivalent. Vielleicht sollte eine psychologische Begutachtung für alle Führerscheinkandidat*innen Pflicht sein?

    Das Entziehen des Scheins als Strafe sehe ich dagegen nicht ambivalent. Das ist klar verfassungswidrig und würde dementsprechend in Karlsruhe kassiert, *falls* es jemals Gesetz wird. Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht heißt das ja noch nicht viel, wie man bei der letzten Regierung (zum Glück) sehen konnte.

  3. D-EQAI sagt:

    Zusätzlich würde hier die Bestrafung ein Stadt – Land – Gefälle erzeugen. Während man bei dir in Berlin gut auf einen Führerschein verzichten kann, gibt ja gute ÖPNV Möglichkeiten. Bei mir auf dem weiten Land sieht es schon anders aus, selbst mit dem Auto ist man da gerne 15min auf der Landstraße unterwegs zum nächsten Supermarkt. Über die Busverbindung muss ich da glaub nichts mehr sagen…..

  4. ELP sagt:

    Aber du bekommst dann doch jede Menge neue Kunden. Ok, es sind dann halt irgendwelche Räuber, Vergewaltiger und sonstige Verbrecher, aber egal.
    Vielleicht bekommt man ja den Führerschein auch für Taxiraub entzogen…

  5. Blogolade sagt:

    Ihr Taxifahrer verliert doch eh eure Lizenz zum tö…äh Chauffieren wenn ihr eine Straftat begeht, oder? Wie heißt das Ding? P-Schein, oder?

    Also erstmal: ich bin nicht grundsätzlich dafür. Aber auch nicht ganz dagegen.

    Jemandem die Fahrerlaubnis entziehen (auf Lebenszeit, nehme ich mal an?) bedeutet für sehr viele Menschen, dass sie nicht mehr zur Arbeit fahren können. Nicht jeder wohnt so, dass er mit Bus, Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kann. Manch einer braucht den Lappen auch für die Arbeit. Ein Brummifahrer, Taxifahrer, sogar ein Bauer kann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen ohne Führerschein. Jemand der wiederholt Ladendiebstähle begeht, bei dem eine Geld- oder sogar Haftstrafe nix bringt, der hat vermutlich keinen Führerschein oder kein Auto. Tut es dem wirklich weh? Ich denke nicht, dass in dem Fall der Führerscheinentzug etwas bringen würde.
    Nehmen wir Mörder X, der irgendwann seine 15 Jahre abgesessen hat, geläutert ist und wieder in Freiheit darf. Der hat Probleme genug, im Leben wieder Fuß zu fassen, sich Arbeit zu suchen. Wenn man dem nun zusätzlich noch den Führerschein abnähme, hätte er noch mehr Schwierigkeiten, Arbeit zu bekommen. Zumindest wenn er nicht gerade in einer (Groß-)Stadt lebt.

    Ich lebe ländlich, bin ländlich aufgewachsen und jeder, den ich kenne, hat einen Führerschein. Die wenigen, die keinen haben, brauchen regelmäßig ein Taxi aus dem Freundeskreis. Jemand bekanntes hat keinen Führerschein, sie kann nur arbeiten, weil Mann und Schwiegereltern sie unterstützen mit dem Sohn, sie fährt auch bei -20 Grad mit dem Rad morgens um 6 die 4km zum Bahnhof, fährt dann eine Stunde mit dem Zug, läuft dann nochmal 20 Minuten vom Bahnhof zur Arbeit und das ganze dann mittags wieder das ganze zurück um rechtzeitig ihr Kind abzuholen. Das ist alles möglich aber spätestens wenns Hunde und Katzen regnet, wenn Glatteis ist oder sonstwas, dann macht das keinen Spaß. Dann wünscht auch sie sich, sie könnte im warmen Auto sitzen. Wenigstens bis zum Bahnhof.

    Ich finde es richtig und wichtig, jemandem den Führerschein abzunehmen, der eine Verkehrsstraftat begangen hat. Und ich wünschte mir oftmals, die Gerichte wären da strenger als sie es bei der bekloppten Autofahrerin waren, die Jule Stinkesocke über den Haufen gefahren hat.
    Ich finde auch, dass man den Führerscheinentzug bei Straftätern, denen wirklich nix heilig ist als eben ihre Mobilität, anzuwenden. Herr Y der Geld wie Heu hat, der jeden Strafzettel ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen kann, der meint, er könne sich überall freikaufen und der sich ganz klar über seine 3 Oberklassewagen definiert. Dem täte der Führerscheinentzug vermutlich gut um ihn mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen. Der würde dann aber wohl einfach ohne Lappen weiterfahren, denn danach gibts ja nur ein „du du du“ für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Siehe Jule. (natürlich mehr als eine Ermahnung, aber im Vergleich ist es schon eine lächerliche Strafe)

    Zuguterletzt: Mit der Schulklasse haben wir mal eine Gerichtsverhandlung gesehen. Da war ein Markthändler angeklagt. Es war eine Sache im Verkehr, beim Urteil stand der Führerscheinentzug zur Debatte. Laut Richter wäre das sogar die angemessene Strafe und die übliche bei solchen Vergehen gewesen. ABER: Dieser Mann hätte seine Lebensgrundlage verloren ohne Führerschein. Also bekam er einige Monate Bewährungsstrafe, durfte seinen Führerschein aber behalten weil er sonst seine Familie nicht hätte ernähren können.
    Ich finde es sehr gut, wenn solche Strafen immer mit Bedacht gewählt werden. Dem einen täte es gut, zu Fuß zu gehen, der würde was draus lernen. Dem nächsten bringt es unverhältnismäßig viel Ärger, vor allem wenn er für eine völlig andere Straftat den Führerschein entzogen bekommt.

  6. Ich frage mich nur, ob jemand, der nicht genug Rechtsbewusstsein hat, weil er z.B. geklaut, geraubt oder vergewaltigt hat, nicht auch ohne gültige Fahrerlaubnis fahren würde …

  7. tina sagt:

    Also ich habe als Österreicherin die Debatte bei Euch nicht verfolgt, aber ich finde, es man sollte den FS bei nicht-Verkehrsdelikten nicht „als Strafe“ entziehen, sondern nur, wenn es um den *Schutz der Gesellschaft* geht. Also zb bei Tätern die sehr aggressiv sind. Wer schon zum 3. Mal vor der Kneipe jemanden mal eben zu Brei schlägt weil der ihr kurz blöd angeschaut hat – so einen will man als Gesellschaft nicht wirklich mit einem Fahrzeug auf der Straße. Bevor so einer nicht mind 3 Anti-Aggressionstrainings und eine gewisse Bewährungsfrist hinter sich hat sollte man dem keinen Lappen geben und am besten sein Auto auch einkassieren. Denn wenn der ohne FS fährt (und solche Typen scheissen sich da ja nix) dann ist’s ja noch schlimmer, denn dann ist er ja nichtmal versichert und seine Opfer stehen auch noch völlig im Regen.

    Gleiches könnte ich mir auch für Alkoholiker vorstellen die zwar nicht beim Fahren im Suff erwischt werden aber bei einer anderen Straftat mit derart viel Promille im Blut, daß klar ist, der MUSS Alkoholiker sein, sonst wäre er tot (so die typischen Leute mit 3,5Promille). Denn der KANN als schwerer Alkoholiker ja garnicht gesetzeskonform Autofahren. Aus dieser Sicht wäre da mMn der Staat sogar in der Pflicht den FS abzunehmen, weil er ja eig. mit dem FS bescheinigt, daß jemand fähig ist sich StVO-mäßig zu verhalten und man dies (Vertrauensgrundsatz!) als anderer Verkehrsteilnehmer ja auch annehmen können sollen muß. Wenn der das jetzt aus Alkoholismus oder aufgrund chemischer Probleme im Hirn nicht kann, dann sollte er auch keinen FS haben, denn dann gehört der nicht auf die Straße. Egal ob er mit seinem Alkoholismus/Hyperaggression beim Fahren oder bei einer anderen Straftat erwischt wurde. Wenn sich bei einer anderen Gelegenheit rausstellen würde, daß der Typ nur mehr 10% Sehkraft hat würde ihm ja auch der Lappen abgenommen weil er nicht mehr fahrtüchtig ist.

    Und da zählt für mich auch die Lebensgrundlage nix – denn einen so hyperaggressiven Typen will ich bitte auch nicht bzw erst recht nicht als LKW-Fahrer/Busfahrer/Taxisfahrer auf der Straße. Für Sonderfahrzeuge wie Traktoren oder Stapler könnte man ja von wegen Berufsausübung immernoch Ausnahmen machen – erstens halten sich diese Fahrzeuge hauptsächlich abseits öffentlicher Straßen auf und zweitens kann ein wütender Bauer auf dem Traktor selbst wenn er auf der Straße ist eine Person in einem Auto nicht ernsthaft verfolgen weil er sowieso nicht hinterherkommt – der Gefährdungsgrad für die Mitmenschen ist da doch ein viel geringerer.

    Bei dem Manager, der seine Strafzettel aus Prinzip nicht bezahlt ist es ja sowieso kein Problem – denn das IST ja ein Verkehrsdelikt, da muß man nur den Strafkatalog entsprechend gestalten. Ich erinnere mich übrigens an Zeitungsmeldungen über Italien wo sie vor einigen Jahren mal eingeführt hatten (kA ob es immernoch gilt), daß sie bei bestimmten Verkehrsdelikten nicht nur den FS, sondern auch gleich das Moped einkassieren und versteigern(!) – weil es einfach zu wild wurde und die Leute die Strafen entweder aus der Portokasse oder garnicht gezahlt haben/ohne FS weitergefahren sind/usw und es so einfach nicht weitergehen konnte.

  8. Faxin sagt:

    Ich bin da noch nicht zu einer ganz klaren Meinung gekommen.

    Wenn ich jemanden umbringe, werde ich 20 Jahre eingelocht. Wenn ein 60jähriger jemanden umbringt, wird er 15 Jahre eingelocht und dann verbuddelt. Wenn ein 80jähriger einen umbringt, wird er vom Bett im Altenheim auf ein Bett im Knastkrankenhaus verlegt. Ein 13jähriger wird gar nicht bestraft kommt in ein Erziehungsheim, ein 14jähriger kommt in den Jugendknast.

    Wenn ich eine handelsübliche Straftat begehe, wie zum Beispiel Einbruch. Bin ich 15 passiert bekomme ich Sozialstunden, mit 25 muss ich eine Geldstrafe zahlen. Als Hartzer kann ich das nicht, also gehe ich in den Bau. Als Hartzer kann ich mir wahrscheinlich aber kein Auto leisten, also besser wegsperren als Führerschein abnehmen, weil der Führerschein tut ihm nicht weh, außer dass man ohne Führerschein viele Jobs nicht machen kann. Gut… im Knast kann man auch viele Jobs nicht machen…

    Wir werden so oder so alle unterschiedlich bestraft. Also warum nicht auch den Führerschein einbeziehen?

    Aber Abschreckung? Funktioniert nur bei kleinen Straftaten. Einem Mörder ist vermutlich ziemlich egal, ob man ihm den Führerschein abnimmt, wenn man ihn erwischt… er riskiert jetzt schon ein Lebenslänglich, da braucht man keinen Führerschein…

    Als Bestrafung halte ich den Führerschein für geeignet – den einen kostet er Geld, wer Geld hat, dem kostet er Zeit.
    Mir sind die Punkte in Flensburg ja auch egal. Soviele sammle ich davon ja nicht. Alle paar drei, vier Jahre kommt da was – das überschneidet sich meistens nicht. Aber mir ist das Geld zu schade, deswegen kommt das nie absichtlich. Wenn ich mehr Geld hätte, könnten mir die Verkehrsregeln egal sein, dann kann ich’s mir ja leisten. Dann muss ich aber die Punkte fürchten…

    Allerdings sehe ich das Motiv den Führerscheinentzug als Strafe einzusetzen weniger als Sozialisierungsmaßnahme noch als begründete Maßnahme Rücksichtslose „aus dem Verkehr zu ziehen“, sondern ich habe eher den Eindruck, dass es um Rache geht – wie es bei Strafen allgemein um Rache geht. Ich habe den Eindruck, dass manche Politiker sich gerne mehr rächen wollen.

    Man sperrt die Leute ja nicht weg, weil man ihnen damit hilft, rechtschaffene Bürger zu werden, sondern um die rechtschaffenden Bürger vor der Rache zu ängstigen, damit sie keine bösen Dinge anstellen.
    Und je mehr Angst die Bürger haben, desto leichter sind sie zu regieren.

    Die Arctic 30 haben „Rowdytum“ begangen. Wenn ich mir Demos wie bei Stuttgart 21 ansehe… wenn ich mir vorstelle, dass das Risiko besteht, den Führerschein zu verlieren, wenn ich versehentlich neben der falschen Gruppe stehe und dieser zugeordnet werde. Vielleicht bleibe ich lieber ruhig zu Hause, ich brauche den Führerschein für den Job…

    Der Führerschein ist für viele – gerade die derzeitige Politikergeneration – noch ein Heiligtum. Ich denke, dass man viele Menschen mit der Drohung den Führerschein einzukassieren ruhig halten kann. Bei Geld kann man einen Kredit nehmen, beim Führerschein braucht man Geld und Zeit und eventuell eine MPU…

  9. SaltyCat sagt:

    tina: da muss ich mal eben halb OT reingrätschen – was du da über fahrende Alkoholiker verallgemeinerst, funktioniert so einfach auch wieder nicht. Als ich noch selbständig war, hatte ich einen Angestellten, der ganz offen mit seinem Alkoholproblem umging. Er war in Teilzeit bei mir beschäftigt, und wenn er arbeiten musste, war er stocknüchtern. Er hat mir aber auch klar und deutlich gesagt: „Wenn du mich ausser der Reihe brauchst, dann sag mir am Vorabend VOR 18 Uhr Bescheid“ …

  10. Tobias sagt:

    Als Fahranfänger bin ich sowieso der Arsch der Nation. Fahranfänger sind ja so doof in Deutschland. Dass ich regelmäßig Transporter fahre, und jedes Fahrzeug, das mir „unterstellt“ ist, gewissenhaft behandle, ist eh scheißegal!

    Fakt ist: Was man sich an Schikanen gegenüber Fahranfängern, denn genau an diese ist dieses Fahrverbot als Strafe in erster Linie gedacht, einfallen lässt, wundert mich nicht. Abzockseminare und ständige Hetze reichen ja nicht! Die beklopptesten Aktionen, die ich im Verkehr bis jetzt erlebt habe, gingen nicht von Fahranfängern aus, sondern in erster Linie von mittelalten Fahrern bayrischer PKW.

    Das mit der Rücksichtslosigkeit auf deutschen Straßen ist stark von der Region abhängig. In Magdeburg fahren alle vernünftig, es sei denn, die Fahrer kommen gerade aus einem Stau, dann brennen bei vielen ein paar Sicherungen durch.
    In Dresden hat man vor allem Pragmatismus im Straßenverkehr. Es stört keinen, wenn ein Motorroller am Radweg oder zwischen den Autos vorfährt. Dunkelgelb ist für viele kein Problem, solang sich ein Dunkelgelb-Abbieger beeilt. Wenn die Fahrspur breit genug ist, stellt man sich halt in zwei Reihen an. Das ist Usus, allgemein akzeptiert und im Dresdner Verkehrschaos eine Win-Win-Situation, weil so jeder ein wenig schneller vorwärts kommt. Rücksichtslosigkeiten hingegen werden nicht geduldet, und sind auch weit weniger präsent als in anderen deutschen Großstädten. Die Unfallstatistik sieht in Dresden für eine >500.000EW-Stadt normal bis tlw. unterdurchschnittlich. Zeigt sich unter anderem in den Regionalklassen.
    Einziges Problem sind Geschwindigkeitsübertretungen:
    Rasen in Dresden wird hingegen durch hirnamputierte Ampelschaltungen und einem Übermaß an Starenkästen Rasen regelrecht provoziert.

  11. Taxi 123 sagt:

    Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß es NICHT zu einer großen Koalition kommt. Aber sollte es doch zu einer kommen, denke ich, daß trotzdem irgendjemand solche vollkommen ins Abseits zielende Gesetzentwürfe stoppen würde. Ich würde zwar sehr gern Führerscheinentzug öfter und auf Lebenszeit erleben, aber doch bitte nur im Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme.

  12. Sash sagt:

    @all:
    Boah, eine Menge wortgewaltiger Aussagen. Wie erwartet. 🙂

    @Fastdäne:
    Eine interessante Idee mit der einkommensabhängigen Bestrafung. Wird aber wahrscheinlich nicht viele Anhänger finden.

    @Oni:
    Eine psychologische Komponente fände ich nicht schlecht. Aber vielleicht nicht zwingend als Test sondern mehr als weiterer Aspekt in der Ausbildung.

    @D-EQAI:
    Das ist natürlich ein weiterer Aspekt. So weit wollte ich es nicht vertiefen, ist aber in meiner Ansicht mit drin.

    @ELP:
    Natürlich habe ich mir über den Teil Gedanken gemacht. Das hat mich aber – hoffentlich – nicht beeinflusst. Und das mit den Taxiräubern wäre ja ein gutes Gegenargument. 🙂

    @Blogolade:
    Sicher, das Wählen mit Bedacht bei der Wahl der Strafe gibt Sinn. Aber das ist bislang ja auch den Richtern überlassen. Bei Geldstrafen wird der Tagessatz ja auch nach der Einkommenssituation ermittelt. Das sollte – dem Prinzip nach zumindest – Möglichkeit bieten, auch Menschen mit „Freikauf-Mentalität“ auf die Füße zu treten.
    Aber was ist mit dem, was der Anwalt angeführt hat: Wenn man Führerscheine einziehen darf wegen nicht-anlassbezogener Vergehen: Was ist mit Angelscheinen? Oder könnte man Leuten verbieten, einen Zirkus zu besuchen?

    @Thomas Hadler:
    Auch ein guter Punkt. Aber – die Einschränkung muss ich machen – auch eine dumme Idee, die Rechtsnormen damit zu missbrauchen. Denn es höhlt den Gedanken eines Rechtsstaates ziemlich aus, wenn man sagt, man verbietet Dinge, nimmt aber in Kauf, dass dieses Gesetz ja hier und da sowieso gebrochen wird. Mit der Logik (und manchmal befürchte ich, das passiert sogar), kann man auch einfach überall Temp-30-Schilder aufstellen, damit niemand über 60 fährt. Das ist blöd, weil es Ehrliche über Gebühr gängelt und die Übertreter zu den „Gewinnern“ der Geschichte macht.

    @tina:
    Gute Gedanken teilweise. Aber bei Drogendelikten wird meines Wissens nach heute schon gelegentlich eine Untauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr attestiert. Allerdings durchaus auch mit falsch positiven Ergebnissen – wie SaltyCat sie z.B. anspricht. Die berühmten Freizeitkiffer, die plötzlich als süchtig dargestellt werden, sind da aber sicher ein häufigeres Phänomen als der durchaus kuriose Fall von SaltyCat.

    @Faxin:
    Einige sehr wichtige Gedanken, danke dafür!
    Das Problem, das eine Strafe immer noch in weiten Teilen nur als Rache wahrgenommen und so gefordert wird, ist einer davon. Dass unserer Justiz im Grunde ein Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt, wissen viele offenbar nicht. Gerade Politiker. 0.o
    Und Einschüchterung ist sicher auch ein – in der Tat grundgesetzlich beachtlicher – Nebeneffekt. Kann ich als Taxifahrer noch zur Mai-Demo in Kreuzberg gehen? Sicher würde ich mit Gewalt immer meine berufliche Existenz riskieren. Aber wenn man unter so einen Sammelparagraphen wie Landfriedensbruch fällt und ein Richter meint, Führerscheinentzug wäre da doch genau das richtige – während (oder weil) ich Sozialstunden recht gut würde ableisten können …

    @Tobias:
    Ja, als Fahranfänger ist man der Arsch. Das stimmt. Aber hey, nimm es sportlich. Es gibt auch Probezeiten im Arbeitsleben und bei aller manchmal fiesen Auslegung ist das ja nicht gänzlich grundlos. Ich glaube Dir, dass Du ein guter Fahranfänger bist. Und ich glaube, das war ich auch. Von heute ausgesehen war ich damals ein ziemlicher Idiot. Und den Statistiken erreicht man das Maximum an Verkehrssicherheit nach irgendwas über 20 Jahren regelmäßiger Übung. In die Gruppe zähle selbst ich noch lange nicht, halte das aber nach nunmehr 10 Jahren für halbwegs realistisch.
    Und ebenso das mit den Regionen: Da würde ich wetten, dass da sehr viel selektive Wahrnehmung und confirmation bias eine Rolle spielt. Warum sonst würde man in vermutlich jedem Landkreis in Deutschland mindestens zwei andere (meist angrenzende) Landkreise kennen, die „schlechter fahren“ als die Einheimischen?
    Der Verkehr ist eine verdammt komplexe Angelegenheit. Wenn Dresden zum Beispiel recht gut in der Unfallstatistik dasteht: Hast Du alle Nebenaspekte überprüft? Wie ist dort die Verteilung der Geschwindigkeitsbegrenzungen? Das Verhältnis von Kreuzungen zu Kreisverkehren? Das Durchschnittsalter der Autofahrer? Erfolgt die Anlegung der Radwege eher abgetrennt zur Fahrbahn oder nicht – und wie unterscheidet sich das von „schlimmeren“ Städten? Ich hab nix gegen Dresden und vielleicht isses dort echt entspannter als hier. Ob die Dresdener allerdings im Schnitt bessere Fahrer sind …da habe ich meine Zweifel.

  13. Zeddi sagt:

    Ich sehe das recht wenig zwiespältig, ich bin ganz klar dagegen den Führerscheinentzug auch für andere Straftaten heranzuziehen.

    Unsere Situation ist so-oder-so nicht mit anderen ländern vergleichbar, der Führerschein ist idr. dtl. teurer bei uns als anderswo und es gibt auch soweit ich weiß nirgendswo sonst eine so „schwammige“ mpu-vergleichbare geschichte. Die MPU ist scheinbar (ich war noch nicht in der Situation, und bei 0 Punkten und immer ohne Alkohol am Steuer auch eher unwahrscheinlich das ich mal drinn lande) eher Zufall als tatsächliche beurteilung der tauglichkeit als KFZ-Führer. 2! Bekannte haben mir berichtet das sie von einer kaum Deutsch sprechenden Psychologin beurteilt wurden, die zudem noch unwahrscheinlich unfreundlich und schlecht gelaunt war.

    Grundsätzlich denke ich allerdings, gibt es diverse vergehen im Straßenverkehr für die man doch noch dtl. leichter den Führerschein entziehen sollte. Allerdings sind es gefühlt bei mehr die „ungeübten“ Fahrer ala typische Rentner, Hausfrauen und Familienväter auf Urlaubsfahrt, nicht nur die Aggressiven, die mich in gefährliche Situationen gebracht haben – die Aggresiven auch, aber nicht so häufig. Mein bisher schlimmster Unfall ist durch ein Rentnerehepaar im Wohnmobil entstanden, die zwar super lieb waren, aber den Bremsweg ihres ungetüms leider völlig falsch eingeschätzt haben. Dennoch könnte man imho die Strafen für deutlich zu schnelles fahren (100 in der 70er-Zone e.t.c.) sowie dichtes Auffahren z.B. meiner Meinung nach drastisch erhöhen. Allerdings sollten die rechtsmittel auch bei aggressiven schleichen etwas erhöht werden, und es sollte vermehrt Prüfungen geben ob die jew. Geschwindigkeitsgebote auf Deutschen Straßen wirlich „rechtens“ sind.

    Ich glaube nicht, das man von anderen Straftaten auf die Aggresivität als Autofahrer schätzen kann. Sehr häufig sind Menschen die Gewaltverbrechen begangen haben eher unauffällig im vorherigen Privatleben, und ich glaube nicht das es irgendein Statistik gibt, die belegt das z.B. Geiselnehmer ein schlechteres Punktekonto haben 😉 erst wenn es dafür wirkliche wissenschaftliche fakten gibt, denke ich das man dadrüber nachdenken sollte – aber ich bin mir zu 100% sicher das es die nicht geben wird. Weil auch ruhige Menschen gewalttäter sein können, und weil das gros der Aggresiven Autofahrer vermutlich keine Schläger sind. Hier wird kein Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr geschaffen.

    Zudem würden Menschen ohne Führerschein geringer bestraft, und Menschen die in ländlichen gegenden Wohnen härter bestraft als wenn ein Städter seine Fahrerlaubnis verliert. Denn machen wir uns nichts vor, der ÖPNV ist ausserhalb der Zeiten in denen Kinder zur Schule fahren (7.00 Uhr bis 16.00 Uhr) in ländlichen Regionen defacto nicht mehr vorhanden.
    Selbst hier im „Speckgürtel“ einer größeren Deutschen Stadt hat man ohne Führerschein schon fast verloren.

    Zudem dürfte die Wiedereingliederung von Straftätern ins Berufsleben doch erheblich unter dem Führerscheinverlust leiden.

    WENN man so etwas einführt, müsste auch im ländlichen Raum der ÖPNV deutlich verbessert sowie die MPU zum wiedererlangen des Führerscheins so gestaltet werden, das es eine gewisse „Sicherheit“ gibt wenn man wirklich geeignet ist den Führerschein wiederzubekommen ihn auch tatsächlich wiederzubekommen – das ist zurzeit nach diversen aussagen zurzeit nicht der Fall. Zudem müsste es hier auch „Sozialtarife“ geben – 4000EUR für die MPU ist heutzutage für viele Menschen völlig unrealistisch.

  14. Der Banker sagt:

    Meines Wissens nach soll der Führerschein ja gar nicht auf Lebenszeit entzogen werden.
    Wenn ich so darüber nachdenke, finde ich diese Möglichkeit gar nicht mal so schlecht.

    OK, es gibt Leute, die haben keinen Führerschein und können so nicht bestraft werden.
    Es gibt aber auch Leute, die haben kein Geld und da greift keine Geldstrafe.
    Es gibt Menschen, die wegen einer entsprechenden Mobilitätseinschränkung keine gemeinnützige Arbeit verrichten können.
    Es gibt sogar Leute, denen gehts im Knast besser als draußen, oder die „Auszeit“ würde ihnen unverhältnismäßig schaden.

    Wenn nun nicht gerade alles vier zutrifft, findet man eigentlich immer etwas, was denjenigen trifft.

    Ich meine: das wird wohl kaum auf Mörder und Totschläger und sonstige Schwerverbrecher angewandt. Die müssen weggesperrt werden. Führerscheinentzug ist eher so eine ätzende Kleinigkeit für geringfügigere Vergehen.

  15. ThorstenV sagt:

    @Blogolade „Ein Brummifahrer, Taxifahrer, sogar ein Bauer kann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen ohne Führerschein.“
    Man kann eine Fahrerlaubnis auch beschränken, im Bauernfall machen das Gerichte zwischenzeitlich auch sehr genau, nachdem einige Superschlaue auf die Idee kamen man könne mit Traktorführerschein auch gedrosselte Kleinstwagen fahren. Der Bauer darf sich dann nur mehr zwischen Feld und Hof bewegen. Wie genau das kontrolliert wird kann natürlich im Einzelfall immer noch davon abhängen, wie gut er mit der örtlichen Polizei äh will sagen, wie gut die Zeit hat. Kann ja nicht immer alles kontrollieren, nicht wahr? 😉

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