"In ihrem Alter…"

„In ihrem Alter braucht man das noch nicht…“

war die Aussage einer Kollegin am Ostbahnhof auf die Anfrage einer jungen Familie, ihr kleines Kind ohne Kindersitz mitzunehmen.

Ich muss ehrlich gestehen, ich weiss nicht, ob es irgendwelche derartigen Grenzfälle gibt. Mir sind nur die einschlägigen Paragraphen mehr oder minder bekannt, und soweit ich weiss, ist es in keinem Alter gestattet, Kinder ohne geeignete Rückhalteeinrichtungen an Bord zu transportieren.

Ganz abgesehen davon halte ich es für unverantwortlich, Kleinkinder derart ungesichert mitzunehmen!

Aber kann mir irgendwer (ein Kollege) das bestätigen oder mir zeigen, ob es da eine Ausnahme gibt? Ich hab nichts dergleichen gefunden und halte es nach wie vor für eine selten dämliche Aussage, die einmal mehr nur der Rechtfertigung gedient hat, eine Fahrt anzunehmen, die alle anderen Kollegen abgelehnt haben.

Nachtrag 2011: Inzwischen bin ich auch etwas schlauer und es gibt diese Ausnahmeregelung. Daran, dass es bescheuert ist, hat sich nichts geändert. Hier der Link zum aktuellen Beitrag.

18 Kommentare bis “"In ihrem Alter…"”

  1. Marco sagt:

    Hmm, wahrscheinlich § 21 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a StVO:
    http://dejure.org/gesetze/StVO/21.html

    „Abweichend von Satz 1
    (…)
    3. ist
    a) beim Verkehr mit Taxen (…)

    auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.“

    Nach meinem Verständnis (muss aber zugeben, dass ich kein StVO-Experte bin, keinen Kommentar zur Hand habe und die Formulierung wirklich schlecht ist) bedeutet das, dass es in Taxen keine Kindersitzpflicht für Kinder bis 9kg gibt. Dann wäre die Aussage „In ihrem Alter braucht man das noch nicht“ zwar nicht ganz richtig, aber wenn man sie umfomuliert in „Bei ihrem Gewicht braucht man das noch nicht“ könnte sie durchaus passen.

  2. Sash sagt:

    @Marco:
    Das hab ich auch gefunden, aber da ich als Nicht-Experte wirklich nicht verstehe, was gemeint ist, war ich hier echt aufgeschmissen.
    Und ich kann mir wirklich schwer vorstellen, dass es eine solche Ausnahmeregelung gibt…

  3. Klaus sagt:

    Mensch, gerade zu diesem Thema wollte ich soeben einen Post absetzen. Gestern am Ostbahnhof: Der Kollege vor mir (ich war Zweiter) lehnte es ab, ein Paar mit einem 1 1/2-jährigen Kind zu transportieren. Sie kamen dann zu mir. Nach den letzten Erfahrungen am Ostbahnhof mit den Kollegen habe ich es auch abgelehnt. Die waren ziemlich sauer. Es fielen Äusserungen wie: „Das ist also die deutsche Hauptstadt“ und weitere Beleidigungen. Ich diskutierte noch eine Zeitlang, dass die Gesetze zu den Kindersicherungen in München, Hamburg, Köln usw. genau die gleichen sind.
    Zur Sache: Soviel ich weiß, kann der Fahrer auf eigene Verantwortung bei Kleinkindern das Kind von den Eltern auf den Schoß nehmen lassen. Inwieweit er sich da haftbar macht und und im Zweifelsfalle auch strafbar, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Funkzentrale vermittelt sowas durchaus, auf freiwilliger Basis.
    Gut – muss ich das jetzt nicht posten.

    P.S. Ich habe sowas auch schon gemacht. Wie sollen denn Eltern von Kleinkindern sonst überhaupt Taxi fahren?

  4. Michael sagt:

    Hier wird das in Absprache mit der Polizei so gehandhabt:

    1.Bestellerin gibt an, daß sie 2 Kinder ab 3 Jahre dabei hat. wir schicken ein Taxi mit 2 Sitzerhöhungen (bei Mercedes serienmäßig)

    2.Bestellerin hat kleinere Kinder. Wir schicken gegen Aufpreis ein Taxi, welches vorher in der Zentrale die deponierten Kindersitz/Babyschalen zum Kunden mitnimmt.

    3.Bestellerin steht irgendwo nachts mit heuelndem Kleinkind in finsterer Gegend (nicht nur weil es dunkel ist) herum. Taxifahrer nimmt Mutter mit Kind mit und läßt sie nicht draussen in der Wildnis stehen, er fährt entsprechend vorsichtig. Die Polizei ahndet dies nicht, es ist ein übergeordneter Notstand. Es ist also weniger schlimm, das Kind ungesichert mitzunehmen, als es auf der Strasse zu lassen.

    Die ultimative Lösung gibt es da nicht.

  5. Klaus sagt:

    @Michael
    Und wie ist das mit Haftbarkeit im Schadensfall?

  6. Sash sagt:

    @Klaus:
    Wie sie das machen sollen, ist eine gute Frage. Unzureichend gesichert waren wahrscheinlich auch bei mir schon einige. Ich überprüfe ja z.B. auch nicht in jedem Fall, ob die Leute sich nun wirklich angeschnallt haben.
    Wenn die Zentrale das vermittelt, müsste es ja trotz aller Eigenverantwortung irgendeine Grundlage geben.

  7. Sash sagt:

    @Michael:
    Fall 3 ist natürlich ein extremer Sonderfall. Ich würde natürlich auch niemand irgendwo im Wald stehen lassen. Da gilt im Zweifelsfall keine Vorschrift, ganz klar.
    Aber gerade im zweiten Fall hätte ich auch erwartet, dass man eben ein Taxi mit Babyschale anfordern sollte.
    Ich habe zwar Verständnis für die Beförderungswünsche der Eltern, aber ich denke auch, dass hier oft leichtfertig mit der Sicherheit umgegangen wird.
    Ich meine, heutzutage hat jedes zweite Elternpaar Panikattacken, wenn ein Kind mal ein paar Krümel Erde schluckt, aber 10 Minuten auf ein Taxi mit Babyschale warten ist natürlich völlig unsinnige Zeitverschwendung…

  8. Michael sagt:

    Also, mal angenommen. das Kind käme bei einem Unfall zu Schaden. Da zahlt erstmal die Haftpflichtversicherung und prüft, on man den Fahrer wegen grober Fahrlässigkeit zur Kasse bittet. Dann muß der Fahrer dann eben gut begründen können, warum er das Kind ungesichert befördert hat.

    Die Alternative wäre, Mutter mit heulendem Kind stehen zu lassen. Wenn da etwas passiert, sieht es auch schlecht aus.

    Kommt also immer auf die Situation an.

    Ich meine am Bahnhof Kinder ungesichert mitzunehmen, geht gar nicht! Da muß der Kunde eben 5 Euro Aufpreis für das Holen des Kindersitzes bezahlen.
    Aber wenn ich sehe, wie Taxifahrer zum Teil mit der Gesundheit der auf der Straße laufenden Kinder umgehen, weil sie wie die Irren durch die Gegend fahren (deshalb haten wir ja ein Gespräch mit dem Chef der hiesigen Verkehrsüberwachung, der hat uns reinzitiert äh eingeladen).
    , da wirkt es sehr scheinheilig,auf die STVO zu verweisen, nachts eine Mutter mit Kind nicht mitzunehmen.

  9. Michael sagt:

    hat sich überschnitten

  10. Sash sagt:

    @Michael:
    Deine Kritik an den rasenden Kollegen ist natürlich berechtigt. Das ist ein leidliches Thema.
    Bei uns kostet das Anfordern eines Taxis mit Schale im übrigen keinen Aufpreis.

  11. Klaus sagt:

    Ich hatte ja sogar über Funk nach einer Taxe mit Kindersitz Klasse 1 nachgefragt. War aber keine da. Die würde natürlich auch nichts kosten. Sehr unvernünftig übrigens auch die Eltern gestern. Waren englischsprechende Menschen mit guten Deutschkentnissen. Nachdem ich ihnen das mit der deutschen Gesetzgebung erklärt hatte, beschimpften sie Deutschland als kinderfeindliches Land.
    Aber irgendwie ist dieses Thema für uns Taxifahrer eine never ending story.

  12. Sash sagt:

    @Klaus:
    Ist natürlich schade, wenn keiner verfügbar ist. Ich fände mehr Kindersitze schon empfehlenswert. Der Kofferraum-Platz ist allerdings bei Limousinen selten ausreichend, in meinem Wagen könnte ich die dritte Sitzreihe nicht nutzen und manchmal denke ich mir sowieso, dass wir nicht auf jede Kleinigkeit vorbereitet sein können.
    Ist ja fast schon zu logisch, dieses Problem dann gleich aufs Land als Ganzes umzumünzen. Zumal man ja sogar darüber streiten könnte, ob Regelungen zum Kinderschutz schlimmer sind oder das Fehlen von irgendwelchen „Nischen“-Angeboten.
    Naja, im Zweifelsfall sind wir als Fahrer wieder schuld…

  13. Klaus sagt:

    Wenigstens hat meine E-Klasse zwei eingebaute Sitzerhöhungen. Die gehen als Kindersitz Klasse 3 durch. Klasse 2 mache ich damit manchmal auch noch. Das entscheide ich dann immer je nach Lage der Dinge.

  14. Marco sagt:

    So, jetzt hat mich doch die Neugier gepackt, und ich habe mal die Gesetzesbegründung gelesen (BR-Drucksache 792/06, abzurufen unter http://www.bundesrat.de, falls es jemanden interessiert):

    Es handelt sich dabei tatsächlich um eine Ausnahmeregelung für Taxis, die darauf zurückzuführen ist, dass es Taxis aus Platzgründen nicht zuzumuten ist, auch Kindersitze (=Sitzschalen) für die ganz Kleinen ständig mitzuführen.

    Darüber hinaus geht der Geseztgeber aber auch davon aus, dass erstens Fahrten mit den ganz Kleinen sehr selten sind, zweitens die Eltern dann in der Regel einen Kindersitz dabei haben und drittens in den Zentralen Kindersitze vorhanden sind, die bei entsprechender Vorbestellung mitgebracht werden können.

    Und für die seltenen Fälle, in denen dann doch mal Eltern ohne Kindersitz und ohne Vorbestellung mit so kleinen Kindern fahren, hält man es offenbar für akzeptabel, wenn dies ohne Kindersitz geschieht.

    Die Kollegin hatte also (mal abgesehn davon, dass nicht das Alter sondern die Gewichtsklasse entscheidend ist) Recht.

  15. Marco sagt:

    Ergänzung zu den letzten Beiträgen:

    Klasse I müsst ihr nach meinem Verständnis aber mindestens einen Sitz dabei haben (keine ausdrückliche Pflicht, aber nach einem Kommentar (also juristische Kommentarliteratur, kein Kommentar in einem Blog), den ich gelesen habe, folgt aus dem Verbot der Beförderung ohne Sitz im Zusammenspiel mit der Beförderungspflicht eine faktische Mitführpflicht).

  16. Sash sagt:

    @Marco:
    Danke für die Mühe! Das sind so die kleinen Fallstricke, über die man einfach nicht immer informiert ist. Ich nehme fast an, dass ich da irgendwann nochmal mit meinem Chef reden sollte…
    Ich hab nämlich gerade nur zwei alte Sitzerhöhungen im Kofferraum liegen – ob die Klasse 1 sind? Wohl eher kaum.
    Wobei ich auch anmerken muss, dass das tatsächlich in der Praxis fast nie eine Rolle spielen dürfte.
    Bei mir (als Nachtfahrer natürlich) schätze ich die Anzahl der Touren mit Kindern, die irgendwie gesondert gesichert werden müssen, auf höchstens 1%. Und davon waren wiederrum 90% so groß, dass die Erhöhungen es getan haben.
    Ganz abgesehen davon, dass es ja bekanntlich so gut wie nie überhaupt Beschwerden wegen nicht eingehaltener Beförderungspflicht gibt…
    Ich denke, ich werde dennoch darauf verzichten, Kleinstkinder während der Fahrt in den Armen der Mutter zuzulassen. Das Wald-Szenario mal außen vor gelassen…
    Aber wie eingangs erwähnt: Danke!

  17. Martin sagt:

    also zumindest bei uns in österreich ist es so, dass die kinder im taxi ohne kindersitz transportiert werden dürfen!

    da wir aber sehr oft in die schweiz oder deutschland fahren, haben wir bei vorbestellungen kindersitze und sitzpolster dabei.

  18. Sash sagt:

    @Martin:
    OK, das ist dann die radikale Lösung 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: