Petition für Lenk- und Ruhezeiten

Dank mehrerer Kommentatoren (Ihr wisst, wer ihr seid!) bin ich gestern auf eine Petition aufmerksam gemacht worden, die die Einführung von Lenk- und Ruhezeiten auch fürs Taxi- und Mietwagengewerbe fordert. Man findet sie hier. Sie fordert, dass auch wir Taxifahrer die selben Auflagen wie LKW- und Busfahrer erfüllen müssen, was unsere Arbeitszeiten angeht – was außer mit der Sicherheit auch mit der Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbständigen, sowie der Vereinfachung der Durchsetzung des Mindestlohns begründet wird.

Nun, ist das eine gute Idee oder eine schlechte?

Objektiv würde ich sagen, ist es eine gute Idee. Ich hab allerdings als Taxifahrer auch meine Probleme damit.

Zunächst einmal ist klar, dass auch Taxifahrer nicht wirklich zuverlässig eine 16-Stunden-Schicht durchziehen können. Schon gar nicht, wenn es um so Spezialfälle wie Silvester geht, wo man auch tatsächlich die meiste Zeit fährt. Irgendwann wird man müde und unachtsam – und natürlich ist das ein Sicherheitsrisiko.

Darüber hinaus ist es natürlich wirklich unfair, dass Selbständige diese Schichten legal fahren dürfen, Angestellte jedoch früher heim müssen. Schließlich ist in einem Job mit umsatzbasierter Bezahlung die Möglichkeit, noch eine Stunde länger rausfahren zu können, bares Geld. Und auch ich kenne die Momente, wo man sich zwar vor 13 Stunden am Taxameter angemeldet hat, aber einfach noch fit ist. Sei es, weil man ewig Pause, viel Kaffee getrunken oder einfach einen guten Tag hatte. Es fühlt sich unfair an, dann „aufgeben“ zu müssen, obwohl man das mit gutem Gewissen freiwillig tut. Nicht vernachlässigen darf man dabei aber, dass es Chefs gibt, die das ausnutzen. Ich hab schon viele Fahrer getroffen, die sich mit ihrem Tagfahrer nicht nur ein Auto, sondern auch einen Schlüssel teilen – so dass sichergestellt ist, dass sie auch ja beide 12 Stunden arbeiten und sich dann ablösen.

Der letzte Punkt geht auf die Standzeiten und den Mindestlohn ein und ist meines Erachtens nach ein wenig wirr formuliert:

„Im Gegensatz zum LKW-Betrieb kommt es allerdings im Personenbeförderungsbetrieb immer wieder zu Standzeiten wenn auf Kunden gewartet wird. Dadurch wird die Lenkzeit unterbrochen. Trotzdem sollte die gesetzlichen Regelungen, die für LKW-Fahrer gelten, auch im Personenbeförderungsgewerbe angewendet werden. Denn auch das Warten auf Kundschaft gilt bei Angestellten als Arbeitszeit. Und da die Arbeitszeit auf regulär 8 Stunden (Ausnahmen nicht berücksichtigt) begrenzt ist, sollte auch die Lenkzeit bei Selbstständigen ebenfalls wie bei Angestellten begrenzt sein.“

– Auszug aus dem Petitionstext.

Es entstehen also Wartezeiten, die die Lenkzeit unterbrechen, nichtsdestotrotz sollte eine Gesamtarbeitszeit eingehalten werden …

Also geht es eigentlich nicht wirklich um Lenk-, sondern um Arbeitszeiten und damit eher um eine Gleichstellung von Selbständigen und Angestellten. Zusätzlich wird (hier nicht zitiert) erklärt, dass Fahrtenschreiber die Arbeitszeiterfassung vereinfachen.

Und da kommen wir an den Punkt, wo es etwas seltsam wird. Worum geht es jetzt? Dass jeder Taxifahrer nur noch 8 Stunden „auf der Straße“ sein darf – also arbeiten? Oder dass man nur noch 8 Stunden am Steuer sitzen darf? Es gibt sicher für beides Pro- und Contra-Argumente, aber gerade wegen der erwähnten – für LKW unüblichen – Standzeiten, sehe ich da eine wichtige Unterscheidung, die die Petition letztendlich aber nicht trifft. Denn unter Einbeziehung der Standzeiten ist das alles enorm an die Frage der Auslastung gekoppelt. Ich sage ja auch gerne mal:

„Wenn sich unsere Autos alle nach exakt 6 Stunden ausschalten würden, würden wir in den sechs Stunden etwa das gleiche verdienen, wie bisher in zwölf. Einfach weil sich die Zahl der Taxis verringert, die gleichzeitig auf der Straße sind.“

(Davon ausgehend, dass das nicht durch mehr Taxis ausgeglichen wird – wie es in den meisten Städten hierzulande aufgrund von Konzessionsbegrenzungen wäre. In Berlin allerdings nicht.)

Weswegen ich eine Gesamtarbeitszeit auf gleichem Level wie bei LKW-Fahrern schon ablehnen würde, ist, weil schon gezwungenermaßen zu Beginn und am Ende jeder Schicht so ein Leerlauf entstehen würde. So lange es zumindest mal regelmäßig vorkommt, dass man 45 Minuten auf eine Tour wartet, fehlt mir die mitunter am Anfang – spätestens aber am Ende, denn wenn eine Zeitüberschreitung Sanktionen nach sich ziehen würde, dann sollte man sich besser eine Stunde vor Schluss nirgends mehr anstellen oder einloggen, weil man damit eventuell übers Ziel hinausschießen könnte. Ich will hier gewiss nicht Werbung für längere Arbeitszeiten machen, aber wir können eine Stunde vor Schluss noch nicht sagen, wo wir sind, wir haben nicht schon den nächsten Kunden auf dem Navi und die Entfernung zum nächsten Abstellplatz. Und ich rede da wirklich nicht von Ausnahmen, sondern vom Regelfall. Ausnahmen mag es bei LKW-Fahrern auch zur Genüge geben, aber wenn ich mich klassischerweise eine Stunde vor dem geplanten Feierabend an den Ostbahnhof stelle, dann könnte ich 15 Minuten später in Marzahn vor meiner Haustüre, bereit zum Abstellen, stehen – oder aber erst nach 45 Minuten eine Fahrt nach Spandau kriegen, während der dann die Zeit verstreicht und ich noch 20 Kilometer Heimfahrt habe. Und ich glaube sogar, dass diese Freiheit, den Feierabend selbst zu bestimmen, interessante und positive Effekte hat. Auf Zeit-, aber auch Energieverbrauch z.B.

Wenn also eine weiterführende Regulierung, dann würde ich eher über ein Zweistufenmodell nachdenken. Dass 8 Stunden am Steuer das Maximum sind, aber z.B. 10 – 12 Stunden Gesamtarbeitszeit erst die Grenze darstellen. Die Wartezeit ist zwar zu Recht als Arbeitszeit einzustufen, weil wir am Auto sein müssen, sofort reagieren müssen. Trotzdem nutzen wir sie natürlich zur Entspannung und ich sehe keinen Grund, wieso eine Plauderei auf der Straße für einen Taxifahrer den gleichen Stellenwert haben sollte wie eine Stunde höchste Konzentration am Steuer bei einem LKW-Fahrer.

Deswegen werde ich diese Petition so nicht unterzeichnen.

Sie spricht ein wichtiges Thema an und sie ist so gesehen eine gute Idee, sich mal über eventuelle Regelungen Gedanken zu machen. Und die vorgeschlagenen Maßnahmen hätten zweifelsohne auch positive Effekte und würde an manchen Orten und in manchen Betrieben Verbesserungen bewirken. Ich kann leider nicht einschätzen, wie oft das der Fall wäre. Was ich hingegen sicher weiß, ist, dass sie gerade mich stören würden, weil ich den Job eben so mache, wie er mir passt und ich nicht den Hauch eines Drucks von meinen Chefs bekomme und mir meiner eigenen Verantwortung wohl bewusst bin.

20 Kommentare bis “Petition für Lenk- und Ruhezeiten”

  1. MsTaxi sagt:

    Gerade das mit der Auslastung ist eben der Unterschied zwischen den Brummikollegen und uns. Ich lasse mich gerne von einem LKW-Fahrer korrigieren, weil ich nicht wirklich drin in diesem Teil der Materie bin, aber soweit ich weiß, rechnet bei denen die Zeit, die mit Ladevorgängen gefüllt wird, die eigentlich von dem zu erledigen sind, wo die Ladung abgeholt und hingebracht wird, nicht als Fahrtzeit, sondern als pausenähnliche Standzeit Blöd ist das natürlich für die Brummifahrer, die vom Kunden verarscht werden und selber laden müssen.

    Wenn aber alles ordnungsgemäß klappt, sind Fahrtzeit und Arbeitszeit wohl weitgehend identisch, im Gegensatz zu uns.

    Ich kann aber sehr wohl den Ruf nach gesetzlicher Gleichbehandlung von Angestellten und Selbstständigen nachvollziehen. Und das nicht nur wegen der Existenz solcher Ausbeuterbetriebe, wie du sie beschrieben hast, sondern auch eben aus dem Grund, dass Chefsein einen eben nicht ermüdungsresistenter macht. Und weil es zusätzlich ohne Konzessionsstreichungen mehr Geschäft für das einzelne Unternehmen bedeutet.

    So jedenfalls, wie es hier zum Teil bei uns in der Stadt läuft, dass einzelne angestellte Fahrer sich Freitag nachmittag um 17.00 Uhr auf den Bock schwingen, um morgens ab 5.00 allerspätestens am Stand hinterm Steuer zu pennen, aber trotzdem bis 8.00 draußen bleiben, kann es nicht bleiben. Bloß um das ganze Spiel Samstags zu wiederholen… Für solche Extremfälle müsste es wirklich die Möglichkeit geben, sie bei bloßen Kontrollen aufzudecken, so wie es eben bei den Brummikollegen der Fall ist. Aber den Königsweg, wie dann welcher Teil unserer Tätigkeit zu bedenken ist hinsichtlich der mit sich bringenden Belastung und welche Pufferzonen man einbauen könnte, hab ich auch nicht – aber vielleicht fällt uns ja hier in der Diskussion einer ein.

  2. Andrej sagt:

    Um einen gut gangbaren Weg zu zeigen beschreibe ich mal die Situation für Taxifahrer in der Schweiz.

    Es wird unterschieden zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit. Wobei Lenkzeit die Zeit ist, in der man das Fahrzeug tatsächlich bewegt und Arbeitszeit die Zeit ist, in der man sich zur Verfügung halten muss oder sonstige Arbeiten erledigt.

    Die tägliche Höchstlenkzeit liegt bei 9 Stunden pro Tag, wobei spätestens nach 4.5 Stunden Lenkzeit eine Pause (40 minuten oder 2×20 Minuten) eingelegt werden muss. Wartezeit in der man in der Nähe des Taxis bleiben muss ist keine Pause. Pause ist nur, wenn man frei über die Zeit verfügen kann.

    Ebenfalls eine Pause einlegen muss man nach spätestens 5.5 Stunden Arbeitszeit (mind. 20 Minuten, je nach gesamtarbeitszeit). Die Arbeitszeit wird so geregelt, dass man jederzeit 11 der Vergangenen 24 Stunden als zusammenhängende Ruhezeit verbracht haben muss. 3 mal pro Woche darf diese Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt aber 53 Stunden. In Ausnahmefällen kann diese Zeit auf 59 Stunden Arbeitszeit pro Woche erhöht werden. Die Lenkzeit darf aber nie mehr als 45 Stunden pro Woche betragen. Für Selbständig erwerbende gelten nur die Lenkzeiten.

    Kontrolliert wird das mit einem Fahrtenschreiber im Taxi sowie mit einem Fahrtenbuch, das man füren muss und einem Kontrollblatt auf denen man die täglichen und wöchentlichen Arbeits und Lenkzeiten eintragen muss.

    Die Regelungen sind meist gut einzuhalten. Am Wochenende kann einen die 4.5 Stunden Lenkzeit manchmal etwas ausbremsen.

  3. Taxi 123 sagt:

    Es ist richtig, daß mit den derzeitigen Regeln Selbständige nicht erfasst werden. Wenn man sie aber adäquat zu den Arbeitnehmern behandeln würde, wäre das Taxigewerbe von heute nicht mehr möglich. Selbständige können nach den derzeitigen Regeln 24 h am Tag fahren und müssen dafür keine 8,50 € je Stunde erhalten. Ob man das gut findet oder nicht sei erst einmal dahingestellt, aber der Wunsch der Bevölkerung, rund um die Uhr ein Taxi zur Verfügung zu haben, ist bei den derzeitigen Tarifen nur mit angestellten Fahrern nicht erfüllbar.
    Wir haben hier vor Ort inzwischen Zeiten, in denen es kein Taxi mehr gibt, obwohl wir immer noch deutlich zu viele Taxen haben. Und bei 8h Schichten zum Mindestlohn werden in Zukunft noch weniger Taxen auf der Straße sein.

  4. elder taxidriver sagt:

    Ja ja ,der Berufsalltag und dann vielleicht auch noch das Privatleben, das wird in Zukunft von der allgemeinen grassierenden REGELUNGSWUT und von der allgemeinen ÜBERWACHUNGSWUT bis ins Kleinste vorgeschrieben sein.

  5. elder taxidriver sagt:

    ‚Im Bund gelten
    2197 Gesetze und
    46 777 Einzelvorschriften,
    3131 Rechtsverordnungen mit
    39 197 Vorschriften
    insgesamt also 86 000 Einzelvorschriften. Hinzu kommt noch das Landesrecht. und das Europarecht. Dieses umfasst mehr als 100 000 Seiten.
    Zugleich nimmt die Qualität der Gesetze ab. Viele sind unausgereift, widersprüchlich, mangelhaft. Selbst hohe Richter und Professoren verstehen die Gesetze ihres Gebietes nicht mehr. Bürokratieabbau tut not, ist aber bisher nicht recht in Gang gekommen. Im Gegenteil‘..

    Das hat der Rechtsprofessor Ulrich Karpen mal in der FAZ geschrieben, paar Jahre her, aber stimmt immer noch .

  6. mathematikos sagt:

    helloooo…
    …..die debatte um lenk-, arbeits- und andere zeiten im gewerbe der lohnkutscher (alles, was für geld am lenkrad dreht…) ließe sich im 21.jahrhundert blitzartig objektivieren:
    maßstab sollte keine irgendwie kunstvoll zusammengeschraubte legistische konstruktion sein.
    es gibt objekti besseres.
    eine messung und speicherung der ERMÜDUNG als funktion der VERKEHRSSICHERHEIT.
    ob nn pupillensensor oder implizite messung der reaktionszeit am steuer, all dies ist beim heutigen stand der technik jederzeit und billig machbar.
    und dann gehts eben so:
    wenn die gemessene ermüdung die verkehrssicherheit in frage stellt, geht ein rotes licht an und dann kommt die message:
    FAHRZEUG STARTET NICHT MEHR IN XY MINUNTEN. ABSTELLPLATZ AUFSUCHEN.
    und basta.
    dann hört sich jede menge unfug auf.
    lg,werner,
    im taxigewerbe seit 37 jahren

  7. Andy sagt:

    Abzulehnen. Halbgare Lösung für ein nicht existentes Problem. Typischer deutscher Regelungswahn.

  8. Derolli sagt:

    Moin
    auch selbständige Unternehmer unterliegen der Lenkzeit. Nach 10 Stunden fahren ist Schicht im Schacht…. Ein selbständiger unterliegt nicht dem Arbeitszeitgesetz jedoch Lenk und Ruhezeiten gelten für alle gleich ..
    Gruß Olli
    * selbständiger Unternehmer 😉

  9. Sash sagt:

    @MsTaxi:
    So wie’s aussieht, eher weniger … 😉

    @Andrej:
    Interessant. Und klingt alles in allem nicht unsinnig. Über Details hat sicher jeder hier und da zu meckern – aber so isses ohne Regelung ja offenbar auch. 🙂

    @Taxi 123:
    Ich bin sehr gespannt, ob Du Recht behalten wirst (Mindestlohn kommt ja erst noch). Ich glaube insgesamt, dass die Selbständigen eine kleinere Rolle spielen wird – allerdings habe ich auch keine Zauberquelle für gute Daten und zudem einen recht begrenzten Blick auf Berlin, wo natürlich vieles anders ist als anderswo. Probleme mit der Verfügbarkeit sind allerdings schwerwiegend, das kann ich mir jetzt von hier wirklich gar nicht vorstellen.

    @elder taxidriver:
    Ich will ja sicher nicht pro blödsinnige Regulierung argumentieren. Warum es aber ausgerechnet hier keine Vorschrift gibt, kann man schon mal anfragen. Ich hab ja auch geschrieben, dass es gute Gründe gibt, das nicht so restriktiv zu handhaben – aber mal im Ernst: Doppelschichten als Kraftfahrzeuglenker? Ich weiß, wir kennen alle die Beispiele, in denen das so oder so oft gut ging. Aber Aufmerksamkeit ist ein begrenztes Gut und der Verkehr nicht der ungefährlichste Platz auf der Welt. Das in eine Schüssel zu werfen mit irgendwelchen sicher nicht zu Ende gedachten Spartennormen halte ich auch für oberflächlich.

    @methematikos:
    Ist sicher in guten Teilen schon möglich, aber nicht weniger diskussionswürdig. Beispiel: Ist jemand, der morgens seine Schicht müde beginnt, weil der Kaffee noch nicht wirkt, schon gezwungen, gleich das Auto wieder abzustellen? Wie handhaben wir technische Pannen, sollte es ein Abschalt- oder nur ein Warnsystem sein oder vielleicht sogar nur die Fahrgastaufnahme verhindern …? Klingt im Prinzip plausibel, ist aber auch nicht fehlerfrei machbar.

    @Andy:
    Irrelevanter Kommentar, weil: Ich bin Admin. 😉

    @Derolli:
    Ehrlich? Das wäre mir neu. Quellen?

  10. ELP sagt:

    Die Schichtzeit beim LKW kann bis zu 13 Stunden betragen, Ruhezeit mindestens 9 Stunden.

  11. deroli sagt:

    @sash

    § 1 FpersG Absatz 1….das Gesetz erklärt wer alles Fahrer ist
    § 1 FpresG Absatz 3 Unterabsatz 7…..auch der selbständige muss aufzeichnen…..

    Da ich den Job seit 20 Jahren mache und jedes Bußgeld welches man auf der Strasse aufsammeln kann, aufgesammelt habe, kann ich aus dem Nähkistchen plaudern 🙂

    Für mich als selbständiger Unternehmer der einen Paketdienst hat, gilt die Lenk-Pausen und Ruhezeitregelung genauso wie für jeden Angestellten auch. 2 x in der Woche 10 Stunden fahren ansonsten 9 Stunden….1 x in der Woche muss eine Pause von 48 Stunden vorliegen ansonsten reichen 11 Stunden….Der einzige Unterschied ist, das ich nach 10 Stunden LKW fahren, noch 48 Stunden Büro machen kann, da ich keinem Arbeitszeitgesetz unterliege.

    Wenn ich mal paar Tage nicht fahre weil ich 48 Stunden im Büro schlafe muss ich mir selber ( der Witz an der Sache ) eine Bescheinigung Verordnung EG Nr. 561/2006 ausstellen, das ich nicht gefahren bin, um lückenlos 28 Tage Tätigkeit nachweisen zu können. Diese Bescheinigung darf nicht übers Knie handschriftlich im Auto ausgestellt werden sondern maschinell am PC oder Schreibmaschine…….

    Ich beschäftige derzeit 28 Transporter und 5 LKW und alle Bescheinigungen immer aktuell zu haben, Fahrerkarten auszulesen, handschriftliche Kontrollblätter zu kontrollieren, rauben mir einen Tag im Monat…

    Anschaumaterial handschriftliches Kontrollblatt und Bescheinigung EG Nr. 561/2006 kann ich dir bei Bedarf mailen

    Gruß Olli

  12. deroli sagt:

    …füllt der Fahrer mal ein solches handschriftliches Kontrollblatt nicht aus und wird erwischt, kostet das den Fahrer € 150.- und wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann das er den Fahrer schriftlich unterwiesen hat, über die Folgen des nicht führen, auch € 150.-

    Problem an der Sache ist, das nach dem feststellen durch Polizei, BAG oder Zoll, das Gewerbeaufsichtsamt unangekündigt kommt und alle Aufzeichnungen kontrolliert….. 11500 DM wollten die mal von mir….man kann aber handeln…waren dann nur noch 3000 DM sofort in Bar gegen Quittung :)….glaubt mir, die Aufzeichnungen sind bei mir tadellos seit dem !

    Olli

  13. deroli sagt:

    wer sich nicht durch schnöde Gesetze lesen will, kann sich auch in der Fahrschule seines Vertrauens kundig machen, die die Schulung nach dem Berufskraftfahrerquailifizierungsgesetz durchführen darf…..ist Pflicht für Kraftfahrer über 3,5t sowie Busfahrer…und wohl bald auch für Taxi und Co….

  14. ichstudiere sagt:

    Irgendwie habe ich ja schon länger auf so eine Diskussion gewartet, mit Fahrtenschreibern und Taxen, aber eine kleine Anekdote habe ich auch noch in petto.

    Im Sommer habe ich über glückliche Umstände einen Ferienjob in einem Großsilo für Getreide bekommen, in der Fahrzeugabfertigung.
    Pro Schicht habe ich rund 100 LKWs durchgewogen, die jeweils Getreide, Mais, schießmichtot geladen hatten – und bis ich mal mit einem Fahrer ins Gespräch kam, war ich auch vom Sinn eines Fahrtenschreibers überzeugt, aber:
    Bei der „Feldabfahrt“, also wenn das Getreide frisch gedroschen wird, sind Wartezeiten von 2 Stunden am Feld und 3 Stunden bei uns an der Waage wegen dem hohen Ansturm normal. Das kann sich ein Fahrer als Pause anrechnen lassen – wäre da nicht das Problem des „Nachrückens“, dass ich Dir jetzt nicht erläutern brauche…
    Es geht ja immer LKW-Längen-Weise vorwärts, der Fahrtenschreiber springt von „Pause“ (oder bei den Gesetzestreuen: „Bereitstellen“) auf „Lenkzeit“ und die Pause ist im Arsch.
    Bei besonders blöden Konditionen kommen die Fahrer so nicht um eine Übertretung ihrer Lenkzeit, wenn sie tatsächlich die avisierte Menge (~ 150 to.) pro Tag einfahren wollen. Ansonsten kann nach nur zwei Touren auch mal Schluss sein, wenn man sich an die Regeln hält.

    Über diesen ganzen Umstand müde gekichert haben die „Traktoristen“: Die fahren bis zu 35 Tonnen spazieren, haben dabei den selben Weg wie LKW-Fahrer und dürfen heutzutage vermehrt 60 fahren – keine Fahrerkarte und keinen Fahrtenschreiber. Mancher angeheuerte Rentner oder Saisonarbeiter stand mit seinem „Geschoss“ also zum ersten Mal um 7.30 und dann durchgehend bis 23 Uhr immer wieder auf dem Hof. Ich hätte ab 16 Uhr nicht unbedingt vor ihnen fahren wollen, Ausfallerscheinungen wurden da gekonnt ignoriert.

    Dass findige Fahrer da regelrechte „Teams“ (Schlepper & LKW) gebildet haben und somit halblegal bis zu 15 Stunden auf der Straße waren, kann sich jeder ausmalen.

    Also, auch bei LKWs kann man heute noch über Sinn und Unsinn streiten… 😉

  15. metro sagt:

    @ichstudiere:
    Bei der Ernte gibts für die LKW (Silo, Feld Shuttle)keine vorgeschriebene Lenkzeiten im Umkreis von 100 km vom Ernteort, auch das Sonntagsfahrverbot gilt da nicht.
    Die fahren praktisch ohne Fahrtenschreiber umher!

  16. ichstudiere sagt:

    @metro: Das habe ich in dieser Form noch nicht gesehen oder mitbekommen. Vorstellbar ist es für mich eventuell, wenn eine Agrargenossenschaft / Landwirt „selbst“ fährt – wir haben allerdings ausschließlich mit Speditionen gearbeitet. Die Fahrer hatten jeweils ihre Fahrerkarte im Fahrzeug und dementsprechende Probleme.

  17. metro sagt:

    @ichstudiere:

    Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
    § 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85

    http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html

  18. ichstudiere sagt:

    @metro:
    § 18 Abs. 1 Nr. 2 – falls Du Dich darauf beziehst ist das nicht einschlägig. Wie gesagt, im Normalbetrieb wurde die Feldabfuhr durch Speditionen übernommen – eben NICHT durch die landwirtschaftlichen Betriebe. Casus knacktus ist also „von landwirtschaftlichen Unternehmen […] zur eigenen Tätigkeit“. Das ist bei Genossenschaften mit eigener Silohaltung denkbar und wird dort sicher angewendet – bis auf 2, 3 Fahrzeuge waren alle Sattelzüge nur tatsächlich Speditionsfahrzeuge mit Fahrer. Ich verstehe Deinen Punkt und weiß auch durchaus, worauf Du hinauswillst – allerdings ist der Ursprungssinn meines ersten Beitrags ja die Parallele zum Taxigewerbe gewesen.

    Entweder es kommt lenkzeittechnisch eine schlaue Regelung für’s Nachrücken oder Rangieren oder man beschränkt sich gleich auf reine „Arbeitszeit“.

  19. SaltyCat sagt:

    @deroli: „[…]1 x in der Woche muss eine Pause von 48 Stunden vorliegen[…]“

    *45.

  20. thorstenv sagt:

    Anscheinend wird derzeit auf breiter Front versucht, den Mindestlohn dadurch zu unterlaufen, dass man Verstöße unkontrollierbar macht. Mit freundlicher Unterstützung Ihrer Bundesregierung. https://www.jungewelt.de/inland/lohndumping-dank-dekret

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