Was machen?

Mein erster Impuls war natürlich: „Anzeigen! Was für eine Frage!“

Aber natürlich ist das nicht so einfach, wenn man mal drinsteckt. Worum es eigentlich geht?
Nun, ein Leser hat mir eine Mail geschrieben, in der es um miese Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe geht:

ein Freund von mir ist Taxifahrer und ich mache mir im Moment Gedanken um seine Situation, weiß aber nicht, ob ich da etwas tun sollte (oder auch was).
 
Die Eckdaten: Es geht um eine Großstadt im unteren Drittel der Liste der Großstädte, also sicher kein leichtes Pflaster für Taxifahrer. Einen nicht vernachlässigbaren Teil der Fahrten machen soweit ich weiß Krankenkassenfahrten aus.
 
Mein Freund ist in den 50ern und durchaus froh, den Job zu haben (macht ihn sicher auch gut). Das Problem sind seine Arbeitsbedingungen, die ziemlich sicher illegal sind. Er hat eine 6-Tagewoche (Mo-Sa), und im Prinzip jeden Tag eine 12-Stundenschicht. Gleichzeitig wechseln sich jede Woche Tag- und Nachtschicht ab.
 
Auf den kommenden Mindestlohn angesprochen meinte er, dass sein Chef dann sicher jeden auf dem Papier 7 Stunden arbeiten lässt, er aber trotzdem 12 im Auto sitzt.
 
Frage an dich und deine Leser: Was würdet ihr tun?
 
Ich freue mich auf Antwort, bleibe aber lieber anonym 😉
Zunächst ist es natürlich mal so, dass 6-Tage-Wochen im Gewerbe normal sind. Traurig, aber wahr. Steht in meinem Arbeitsvertrag auch so drin. 12-Stunden-Schichten dauerhaft vorzuschreiben, geht meines Wissens nach nicht, man kann aber als williger Fahrer zumindest mal dafür sorgen, dass das dank „Pausen“ im eher uneigentlichen Sinne schon klargeht. Ich hab mich ehrlich gesagt nie sonderlich viel ums Arbeitnehmerrecht gekümmert, weil ich meine Arbeitszeit selbst bestimmen kann und die Grenzen nach oben nicht einfach versehentlich einreisse, da kenne ich mich zu gut.
Was aber natürlich gar nicht geht, ist das Unterschlagen von Stunden wegen des kommenden Mindestlohns. Scheißegal, ob der Unternehmer keine andere Möglichkeit sieht, es geht einfach nicht. Aber ja: Was tun? Vor allem, wenn man mit ein bisschen weniger Kohle doch bisher auch gut gefahren ist und den Job eigentlich nicht verlieren will?
An alle, die das jetzt kommentieren:
Wie gesagt: Ich hab mir auch gedacht, dass das doch kein Thema sein sollte. Einfach, weil es das für mich nicht ist. Aber ja, es ist schwierig für andere – und es ist ganz offensichtlich deswegen schwierig, weil sie unter nicht so guten Bedingungen arbeiten und vielleicht weniger Alternativen haben. Nutzt das also bitte nicht für neunmalkluges Rumprahlen damit, wie gut es euch selbst geht, sondern helft mir und dem verzweifelten Leser mit ein paar guten Ideen!

25 Kommentare bis “Was machen?”

  1. Michel sagt:

    Genau so hat hier ein Taxiunternehmer die Nachfrage nach dem Mindestlohn auch beantwortet…dann werden halt weniger Stunden geschrieben…ich kann keine 8,50€ bezahlen.
    Ich kann dir sagen, dass 12h-Wechselschichten einige Jahre gut gehen, und dann die meisten Fahrer krank werden. Ich hatte es 10 jahre durchgehalten. War dann körperlich und psychisch am Ende. Einigen Kollegen ging es ebenso.
    So gerne ich den Job gemacht habe, bin ich zwischenzeitlich froh nicht mehr in der Branche zu sein.

  2. Thomas sagt:

    Ich habe mich wegen mieser Arbeitsbedingungen auch schon mal gegen einen Job entschieden, der mir eigentlich Spaß gemacht hätte. Sofern man als Arbeitnehmer nicht genug Druck gegen rücksichtslose Unternehmer aufbauen kann, finde ich eine Kündigung und ggf. auch die Meldung beim Zoll völlig angemessen. Lieber beiße ich vorübergehend in in den sauren Apfel, ob der nun Leiharbeit oder Arbeitslosengeld heißt, als solche Arschgeigen zu unterstützen. Wohlgemerkt, ich bleibe gerne mal etwas länger als die Höchstarbeitszeit im Büro um einzelne Arbeiten abzuschließen, wenn ich gerade „im Fluss“ bin; aber mein Chef würde so etwas nie regelmäßig vorschreiben.

  3. Sebastian sagt:

    Der Mindestlohn ist eigentlich gar kein Problem. https://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html und https://dejure.org/gesetze/ArbZG/14.html begrenzen die Regelarbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag. Alle Ausnahmen gelten nicht für dauerhafte Überschreitungen der Arbeitszeit, 12h als Regelarbeitszeit sind schlicht und einfach verboten.
    Das eigentliche Problem liegt in der Defition: Ist bei einem Taxifahrer die reine Fahrtzeit (inkl. An- und Abfahrt) die Arbeitszeit oder zählt auch das „Rumstehen am Taxistand“ dazu? Spontan würde ich vermuten, dass von den 12h mindestens 4h Wartezeit sind, vermutlich weitaus mehr. Verdient ein Taxifahrer 8,50 x 7 = 59,50/Tag (brutto!) und wartet 8h in einer Schicht auf Fahrgäste, ergibt sich ein Stundenlohn von 59,50 / 4h „Arbeitszeit“ = 14,88.
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde mit dem Mindestlohn auch festgelegt, dass eben diese Wartezeiten bei Taxifahrern auch zur Arbeitszeit zählen. Ein Tarifvertrag hätte daran evtl. noch etwas ändern können, ist aber nicht zustande gekommen. In vielen Städten wird derzeit auch über eine Erhöhung der Taxipreise diskutiert, um den Mindestlohn realisieren zu können.
    Auf dem Papier einfach weniger Arbeitszeit zu vereinbaren, ist keine Lösung. Vielleicht ist es Verzweiflung oder „die Gesetze gelten nicht für mich“ Mentalität, aber schiefgehen wird es zwangsweise, weil es früher oder später rauskommen wird. Für den betroffenen Bekannten (Arbeitnehmer) wüsste ich allerdings gerade auch keinen guten Tipp, weil die offensichtlich rechtlich richtigen Reaktionen (kündigen oder klagen) ihm nicht weiterhelfen werden.
    (Alles nur meine Meinung, ich bin kein Anwalt!)

  4. metro sagt:

    Ab dem 1.1.2015 sollte ein neuer Arbeitsvertrag her, wo alles geregelt wird. Entlohnung je Stunde: 8,50 €, Arbeitszeiten Mo- Fr. 8-18 Uhr, Pause 2 h unbezahlt, ggf. Überstundenregelung max. 10%
    bezahlt wie Entlohnung 8,50€ oder abbummeln.
    Alles dokumentieren, beim Key Auslesen, Daten ausdrucken oder auf USB Stick speichern.
    Stunden mit Lohnabrechnung vergleichen und bei Diskrepanzen zum Anwalt für Arbeitsrecht und beraten lassen.
    Vor dem Chef selbstbewusst auftreten!!!

    Dann

  5. MsTaxi sagt:

    Eigentlich sollte das kein Thema sein, es wird aber ein sehr heißes werden ab nächstem Jahr…

    Schauen wir doch erstmal, in welchem Rahmen wir uns bewegen. Einerseits Arbeitszeitgesetz und andererseits zusätzlich noch der StVO. Eine Lenk- und Ruhezeitenverordnung wie bei den Brummikollegen geht bei uns nicht, daher gilt folgendes

    Arbeitszeitgesetz §3 Arbeitzeit
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Arbeitszeitgesetz §4 Ruhepausen
    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Arbeitszeitgesetz §5 Ruhezeit
    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in (…) in Verkehrsbetrieben (…) um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

    Arbeitszeit wie die hier zur Diskussion stehende sind also nicht möglich. Und, mal verkürzt dargestellt, auch die StVO legt ja fest, dass man nur fahren darf, wenn man fahrfähig ist.

    Zur Berechnung der Arbeitszeit unter Mindestlohnbedingungen kann ich bisher nur sagen (ich hab mich da auch noch nicht schlussendlich eingearbeitet): Auch Wartezeit am Stand ist Arbeitszeit, weil sie Arbeitsbereitschaft darstellt und keine Rufbereitschaft, die man z.B. zuhause auf der Couch oder im Kino verbringen kann. Rufbereitschaft kann nach einer vorherigen Tarifvereinbarung geringer vergütet werden, Arbeitsbereitschaft jedoch nicht.

    In einem zweiten Posting kommt noch mehr… 🙂

  6. MsTaxi sagt:

    Zur Frage „Was tun?“ Tja, wenn ich mal von Lebens- und Berufserfahrung ausgehe, sehe ich mich gezwungen anzunehmen, dass ein Betrieb, in dem solche Arbeitszeiten herrschen und solche unmoralischen Überlegungen für die Zukunft angestellt werden, auch andere Gesetze hinsichtlich Ehrlichkeit nicht befolgt werden. Und ob der Kollege wirklich „nur“ 1.428€ brutto verdient in Zukunft (8,50€ ML x 7 Arbeitsstunden x 6 Tage x 4 Wochen), bin ich auch unsicher. Das alles hat natürlich Auswirkungen auf seine Möglichkeiten.

    Maximal kann er sich einen anderen Zirkus für die Clownerien suchen, die man anstellen will mit ihm, also Betrieb wechseln. Dann Selbstanzeige bei Finanzamt und Zoll und die Jagdmeute des Staates entfesseln. Das macht natürlich einerseits unbeliebt und andererseits auch sonst Ärger. Eine Klage wäre dann auch möglich, aber langwierig.

    @Metros Vorschlag für die Zukunft wäre vernünftig, setzt aber bei der Arbeitgeberseite auch Vorhandensein von Vernunft voraus, das ich wiederum anzweifle. Eine oscarverdächtige Idee hab ich leider auch nicht.

  7. Sascha sagt:

    Ganz einfacher Fall und im Prinzip von metro schon beantwortet.

    Abwarten wie es denn 2015 wirklich aussieht, vielleicht ist ja alles nur heiße Luft.
    Sollte es denn nun so kommen, dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.
    Gespräch mit dem Chef suchen ohne zu drohen.
    Bei Uneinsichtigkeit einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen und diesem die Situation schildern und mit den Dokumentationen belegen. Der wird dann auch erst einmal versuchen den Chef auf die rechte Bahn zu bringen. Wenn das nicht klappt erarbeitet er mit dem AN eine weitere Strategie.

    Auf gar keinen Fall drohen oder kündigen oder auf eigene Faust das Arbeitszeitgesetz durchsetzen!! Schön Dienst nach Vorschrift und was schief läuft dokumentieren.

    Der Mindestlohn bereinigt nun einmal den Markt von Geschäftsmodellen die bisher nur aufgrund von Lohn-Dumping funktioniert haben.

  8. ednong sagt:

    Das erste Problem bei der Sache dürfte sein:
    Will er es rechtlich korrekt und riskiert damit seinen Job (und ggf. eine Anstellung in einem anderen Betrieb vor Ort) – oder will er alternativ seine Gesundheit riskieren.

    Wählt er den ersten Weg, wird er viel Streß haben.

    Ich würde vielleicht wie folgt vorgehen:
    1. Bei Fahrern anderer Betriebe rumfragen, wie das dort geregelt werden wird.
    2. Ggf. in anderen Betrieben bewerben.
    3. Eigenen Chef ruhig und sachlich ansprechen. Das man Fragen hat, Fragen stellen (ggf. [vorab] schriftlich per Mail) und um Antworten bitten. Ggf. auf unterschiedliche Sichtweisen bzgl. Regelarbeitszeit und Mindestlohn verweisen.
    Wie gesagt, ruhig und sachlich. Also dem Chef eine Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern.
    Wichtig: auf jeden Fall mit Zeugen. Entweder wirklich guter, vertrauenswürdiger Kollege – oder besser einen „externen“ Freund bzw. jemand von der Gewerkschaft, der als Freund auftritt. Zeuge ist wichtig!

    Danach geht es ans Eingemachte. Wohl aber erst, wenn der Mindestlohn gilt. Denn dann kommt es auf die Antworten des Chefs (die sich wahrscheinlich im gesetzlichen Rahmen befinden werden, wenn er nicht dumm ist) an – und auf die Umsetzung.

    4. Wird das nicht gesetzeskonform umgesetzt bzw. so wie angekündigt, kann man erst dagegen vorgehen. Bzgl. der Arbeitszeit werden wohl auch die Zeiten des Wartens am Stand als solche gelten – schließlich ist das ja Bereitschaft.
    Setzt der Chef illegale Methoden ein – weniger Stunden aufschreiben oder anderen Druck – dann melden. Gegenüber den Kontrollbehörden (ich weiß nicht, ob nun Zoll oder Ordnungsamt – am besten über eine Gewerkschaft oder Anwalt erkunden) kann aber ein langdauernder Entscheidungsweg werden (kommt auf die Behörden an und die Anzahl der Meldungen). Vorher vielleicht Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht abschließen, wenn nicht Gewerkschaftsmitglied.

    Wird dann wahrscheinlich zu viel Streß führen, ggf. Boykott des Chefs (also keine Wagenzuteilung, kein Einsetzen, what ever), den man dann aber auch wieder gerichtlich anfechten kann.

    Also vorher woanders bewerben, zur Sicherhert. Bevor man loslegt mit dem Kampf.

    5. Es kann natürlich auch sein,, dass der Chef, sofern er schlau ist, irgendwelche legale Möglichkeiten findet, die Dinge zu umgehen. Dann ebenfalls Beratung beim Anwalt suchen, bevor man es den Behörden meldet. Behördenwege dauern im übrigen recht lang. Meistens.

    6. Der Chef ist schlau, bezahlt alles nach Gesetzesvorgabe und alles wird gut. Dann sind auch keine 12 h mehr die Regel. Wird aber wahrscheinlich zu schön/selten, um wahr zu werden. Leider.

    Ergo: auf jeden Fall vorher in die Gewerkschaft oder alternativ Rechtschutzversicherung bzgl. Arbeitsrecht abschließen. Info einholen, welche Behörden für welche Art von Kontrollen zuständig sind. Und Rechtsinfo über max. Arbeitszeiten und sonstige Regelungen diesbzgl. einholen. Und auf einen stressigen Arbeitskampf gefaßt machen.

    Kündigen sollte man definitiv nicht selbst – führt nur zu Sperrzeiten. Es sei denn, man hat schon einen Vertrag anderswo unterschrieben – erst dann, und wirklich erst dann kann man selbst kündigen.

    Beim ersten Gespräch das Ganze sachlich und ruhig angehen. Es kann durchaus sein, dass der Chef sich darüber nicht ausreichend informiert hat. Soll ja auch vorkommen. Deshalb ihm die eigenen Fragen vorab schriftlich zukommen lassen. Da kann er ja ggf. seinen Rechtsbeistand befragen. Die Antworten auf jeden Fall dokumentieren. Und am besten mit Zeugen zum Gespräch und danach sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, was der Fragende und dessen Zeuge utnerschreiben. Und vielleicht – fällt mir so ein – ein Exemplar davon per Email an den Chef. Zur Bestätigung, wie man seine Antworten verstanden hat, verbunden mit der Frage, ob da etwas falsch aufgefaßt worden ist.

    Lieber einmal etwas zuviel dokumentieren, als hinterher im Falle eines Rechtsstreits keine gerichtsfesten Beweise zu haben. Klingt hart und aufwändig, beruht aber auf diversen eigenen Erfahrungen.

    Sorry, dass das jetzt hier doch länger geworden ist als beabsichtigt.

  9. silverchaser sagt:

    Sebastian sagt:
    30. Oktober 2014 um 08:40

    Der Mindestlohn ist eigentlich gar kein Problem. […]Wenn ich mich richtig erinnere, wurde mit dem Mindestlohn auch festgelegt, dass eben diese Wartezeiten bei Taxifahrern auch zur Arbeitszeit zählen.

    Das ist richtig. Es kommt darauf an, ob man 12 Stunden Akkordarbeit leistet, oder ob man zwischendurch in Bereitschaft steht und ob in den 12 Stunden Pausen verzeichnet sind.

    Die Zeit, in der wir am Taxameter angemeldet sind, ist definiert durch Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Pause. Die Zeit zwischen an- und abmelden am Taxameter darf 12 Stunden nicht überschreiten. Die Einsatzzeit, also die Summe aus Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst, darf 10 Stunden pro Schicht nicht überschreiten.
    Die Zeit der Bereitschaft muss vergütet werden, sie muss aber nicht mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlt werden.

    Nach Arbeitszeitgesetz muss pro Tag eine durchgehende Ruhephase von 11 Stunden gewährleistet sein.

    Meine persönliche Meinung zu dem Thema:
    Ich habe damals in einer anderen Branche im Schichtsystem gearbeitet, jeweils 8 Stunden pro Schicht im Wechsel. Jede Woche wurde die Schicht gewechselt. Ganz schlimm war es, wenn man die eine Woche in der Spätschicht war und die Woche darauf in der Frühschicht. Ich würde es nicht dulden, wenn der Arbeitgeber mir vorschreiben würde, dass die Schichten getauscht werden. Man hat es nachts mit ganz anderen Kunden zu tun als tagsüber, man hat nachts völlig andere Verkehrsverhältnisse. Jede Woche ein Umkrempeln meiner Arbeitsgewohnheiten? Nein danke.

    Ich würde knallhart kündigen. Oder besser ausgedrückt: Ich würde mit dem Chef reden und mich kündigen lassen.

  10. Aro sagt:

    @ silverchaser
    Ich habe es leider genauso machen müssen. Auch mein Chef hat verlangt, dass wir ab Januar weniger Stunden aufschreiben sollen, als tatsächlich gearbeitet. Deshalb habe ich mich zum Jahresende kündigen lassen.

    Allerdings sehe ich das mit der „Bereitschaft“ anders als Du. Wenn ich am Taxistand stehe, gilt das natürlich als Arbeitszeit. Ich muss auf den Funk hören und das Auto auch immer wieder vorziehen, wenn eines weggefahren ist. Ich darf mich ja auch nicht mal vom Auto wegbewegen, da ich jederzeit losfahren können muss, falls ich einen Auftrag kriege.
    Also ist die Zeit auf jeden Fall auch Arbeitszeit, auch wenn einige Unternehmer das jetzt umdeuten wollen.

  11. Ununubium sagt:

    Bereitschaftsdienst ist nur in den Grenzen des § 7 ArbZG zulässig. Dafür bedürfte es aber eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, wenn ein Betriebsrat besteht. Ist das nicht der Fall kann(!) die Aufsichtsbehörde Ausnahmen genehmigen, wenn das für die Tätigkeit erforderlich ist. Dann müsste man aber nachweisen(Aufzeichnungen über mindestens 3 Monate) in welchen Arbeitsstunden tatsächlich ein erheblicher Anteil Arbeitsbereitschaft[=wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung] oder Bereitschaftsdienst anfällt. Bereitschaftsdienst ist nur eine Aufenthaltsbeschränkung, aufgrund derer man sich an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort aufhält und nur im Bedarfsfall anfallende Arbeit verrichtet und in dem die Zeit ohne Inanspruchnahme überwiegen muss. Eine Auslastung der Stunde von über 70% ist Vollarbeit.

  12. metro sagt:

    Fakt ist: Es gibt zu viele Taxis und zu wenig Kunden. Durch die Einführung des Mindestlohnes wird es einen „Schrumpfungsprozess“ an Fahrern geben, das Verhältnis wird dann vielleicht so aussehen: 1 Fahrer je Taxi, d h. für Berlin ca. 7.400 Taxifahrer, die dann aber auch davon leben können. Zurzeit gibt es 7.400 Taxis mit 18.000 Fahrern (Wikipedia Stand 2012).
    Vielleicht ist die Einführung des Mindestlohnes auch als Chance zu sehen, dass der Markt sich reguliert und es ein gesundes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gibt.

    Anders als bei den „Schlecker Frauen“, würde ich mir hier wünschen, dass die Politik hier gute Rahmenbedingungen schafft, um neue Stellen (Finanzierung/ LKW Führerschein, Umschulungen zum Busfahrer, S- Bahn Fahrer, Logistikbranche (große Nachfrage in Brandenburg), etc.) zu schaffen…

  13. rüdiger netz sagt:

    sorry,für solche unternehmer und auch angestellte habe ich kein verständnis. da wird sich über uber aufgeregt, die taxitarife werden bundesweit zum teil extrem erhöht, wegen des zu zahlenden mindestlohns und dann werden solche kriminellen angebote bzw. absprachen getroffen. wie tief wollen solche typen denn das gewerbe noch in den dreck ziehen?????

  14. silverchaser sagt:

    Aro, mein Beileid.

    Das was Ununubium sagt, klingt überzeugend.

    Zitat: „Eine Auslastung der Stunde von über 70% ist Vollarbeit.“

    Ich hätte vielleicht das Wort Bereitschaft besser definieren sollen.

    Fakt ist, wenn du den Motor startest, und den Wagen bewegst, arbeitest du.
    Aber die Frage ist: Wie lange brauchst du denn um aufzurücken? Denn danach stehst du wieder und könntest theoretisch Zeitung lesen. Willst du dir jede Sekunde aufschreiben? Viel Spaß dabei.

    Ich bin ein kleiner Erbsenzähler und um über meine Arbeit eine Statistik anzufertigen nutze ich ein PDA mit WM2003 und ein Programm, womit ich Buttons definieren kann, nach Belieben benennen kann. Z.B. Schichtbeginn, Schichtende, Pausenbeginn, usw.

    Der Clou ist, jede Aktivierung eines Button erzeugt einen Eintrag in eine Tabelle mit Datum, Uhrzeit, Name des Button…
    und die lässt sich als .csv Datei abspeichern und mit jeder Tabellenkalkulation importieren.

    Und was man daraus in der Tabellenkalkulation berechnen kann, kann man sich vorstellen. Ich weiß ganz genau, wie lange ich gearbeitet habe und wie lange ich in Bereitschaft war.

    Angenommen wir wären gezwungen, in Zeiten des Mindestlohn solche Aufzeichnung handschriftlich zu tätigen, wäre Berlin das reinste Hupkonzert. Wir würden alles blockieren. Und was wäre wohl, wenn man einen Eintrag vergisst?

    Bekommen wir dann ein Knöllchen? Ordnungswidrigkeit? Man kann das nur mit technischen Hilfsmittel machen. Meinetwegen lässt man während der Schicht ein Diktiergerät laufen. Das Problem ist dann halt nur, dass man sich in seiner Freizeit 10 Stunden hinsetzen muss um die Arbeitszeit auszurechnen. Ey ich habe echt besseres zu tun. Nach der Variante wie ich es mache, brauche ich 15 Minuten.

    Jedenfalls Aro, um deine These zu widerlegen und meine Aussage zu kräftigen, dass Bereitschaft nicht mit 8,50 Euro bezahlt werden muss, hier ein Link:
    http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?p=188606#p188606

  15. Aro sagt:

    @ silverchaser
    Beileid ist unnötig.
    Tabelle hin oder her, wenn ich am Hauptbahnhof auf der Rücke stehe und satändig vorrücken muss, dann ist das KEINE Bereitschaft (ich könnte ja nicht mal wegfahren, wenn ein Funkauftrag kommt), sondern Arbeitszeit. Es ist mir klar, dass es auch Anwälte gibt, die sowas anders sehen, denn Anwälte sind ja nur Prostituierte ihrer Auftraggeber.
    Es gibt wohl in den meisten Berufen Zeiten, in denen minutenlang nicht die eigentliche Arbeit geleistet wird. Die Aufzählung spare ich mir hier, die kann sich jeder selber denken. Das wird auch nicht als „Bereitschaft“ deklariert.

    Mein Noch-Chef hat erzählt, dass jetzt manche Betriebe Taxameter mit Zeiterfassung installieren, die nach 3 Minuten Standzeit automatisch auf Pause umschalten. Ich halte das für kriminell, falls es wirklich stimmen sollte. Und es sollte von den Angestellten nicht akzeptiert werden.

  16. silverchaser sagt:

    Das ist auch kriminell.

    Du hast ein Kunde, der will schnell mal in die Tanke rein, du wartest und bekommst die Zeit nicht bezahlt, während Chef sich die Kohle einsackt, die während der Wartezeit, das Taxameter füllt.

    Solche Taxameter sollten nur dann legalisiert werden, wenn die Betätigung ausnahmslos manuell erfolgt.

    Wenn Chef der Meinung ist, dass sein Angestellter ihn betrügt oder gar in den Ruin bringt, muss er diesen kündigen.
    Das ist Unternehmerrisiko… ich weiß, bei den meisten Unternehmer ein Fremdwort.

  17. Taxi 123 sagt:

    Am Ende führt das Ganze doch nur dazu, daß ausschließlich Unternehmer unterwegs sind. Die brauchen sich nämlich keinen Mindestlohn zu zahlen, können 24 h am Tag arbeiten und sind auch ansonsten relativ frei in Ihren Entscheidungen. 😉

    In unserem kleinen Städtchen hat die örtliche Presse schon von Kündigungen für 33% aller Fahrer berichtet.

    Ich persönlich bin sehr gespannt und werde die Auswirkungen des Ganzen die ersten 6 Monate beobachten und dann reagieren.

    PS. „Bin seit ca. 2 Jahren selbständig und damit auch ein „böser“ Unternehmer.“

  18. Sash sagt:

    @rüdiger netz:
    Ich stimme Dir grundsätzlich zu. Aber mal ganz ehrlich: Was würdest Du machen, wenn dein Leben davon abhängen würde? Wenn es kein Konkurrenzunternehmen mit freien Konzessionen geben würde? Einfach „Dann werd‘ ich halt arbeitslos!“ trällern und gehen?
    Ich fände es wirklich schön, wenn alle Betroffenen das könnten. Natürlich. Am Ende ist es das, was hier und da passieren muss. Aber ist das die einzige Lösung für einen machtlosen Arbeitnehmer?

    @silverchaser:
    Den Ausführungen von MsTaxi folgend ist das mit der Arbeitsbereitschaft aber ein wichtiger Punkt. Was wir Taxifahrer an der Halte haben, ist definitiv keine Rufbereitschaft, sondern Arbeitsbereitschaft. Der Wikipedia-Artikel dazu klingt ziemlich danach, dass eine geringere Vergütung tarifvertraglich geklärt sein müsste. Und dass wir keinen solchen haben, ist inzwischen ja wohl auch Fakt.
    Und das klingt auch nicht allzu unlogisch, ansonsten könnte man streng genommen das unbesetzte Stehen an einer Ampel ebenso zu „Bereitschaftszeit“ erklären. Da steht man auch und muss erst wieder auf ein Signal hin fahren – wie am Stand eben, wenn Kundschaft auftaucht oder ein Funkauftrag reinkommt. Auch wenn §21a ArbZG vielleicht von manchen so ausgelegt werden könnte, vermute ich im Falle eines Verfahrens gute Chancen. Denn dank freier Taxiwahl z.B. ist selbst die Haltezeit an einem Taxistand völlig unkalkulierbar. Vom Vorrücken mal ganz abgesehen.

    @Taxi 123:
    Das könnte in manchen Gemeinden passieren, das stimmt. Ich schätze aber, dass es in den Großstädten anders kommen wird. Die Entlassung von Fahrern wird recht schnell gehen, viele Unternehmen können das nicht ewig schultern. Unternehmer zu werden jedoch dauert. Sowohl für einen angestellten Fahrer als auch für Neulinge. Und manche werden es gar nicht können. Und wenn erst einmal die Umsätze wieder stimmen, hat ja auch das Angestelltenverhältnis Vorteile – noch viel mehr sogar, wenn die Unternehmer am Ende nicht einmal einen garantierten Verdienst haben. Ich glaube also nicht, dass es in ganz Deutschland diese 100%-Umkehr geben wird.

  19. Michel sagt:

    Man kann nur hoffen, dass der Zoll hier streng und konsequent kontrollieren wird, und sich die Branche dadurch vielleicht gesundschrumpft.

  20. silverchaser sagt:

    @ Taxi 123

    Ein böser Unternehmer bist du nur dann, wenn du dich nicht an geltende Gesetze hälst. Ich habe nicht gesagt, dass alle Unternehmer böse sind. Ich sage nur, dass die meisten versuchen werden zu Lasten des Arbeitnehmers zu tricksen.

    An Aro und Sash: das von mir aufgezeigte Urteil bestätigt, dass das Warten am Halteplatz eine in unserem Beruf übliche Bereitschaft ist.

    Glaubt ihr, dass dieses Urteil nur ein Einzelfall ist? Das kann gut sein. Die Folge wäre, dass es sehr viele Gerichtsverfahren geben wird, in denen man die Sachlage neu abklären muss.

    Auch der Einwand, den ich bereits in meinem Beispiel erwähnte, das Taxameter läuft und man hält zwischendurch, die Arbeitszeit würde stoppen, ist eigentlich ein Unding.

    Aber soweit muss es nicht kommen. Ich erinnere an das, was Ununubium sagte:
    Zitat: “Eine Auslastung der Stunde von über 70% ist Vollarbeit.”

    Das bedeutet im übertragenen Sinne, man nimmt die Zeit zwischen wegfahren vom Halteplatz und Ankommen am Halteplatz und wenn mehr als 70% reine Arbeit war, dann ist die volle Zeit nach Mindestlohn zu bezahlen. Das Gleiche gilt für den Zeitraum am Taxihalteplatz.

    Das wird noch lustig werden, denn mit Auto putzen kann man ebenso seine Arbeitszeit verlängern. Und wenn das mehr als 70% ist, dann war das Stehen am Halteplatz keine Bereitschaft, sondern Arbeitszeit. Das Problem wird nur sein den Nachweis zu erbringen.

    Ich will nicht auf Kassierer rum hacken, aber das könnte auch ein Nebeneffekt der Kameraüberwachung sein. Wenn einer an der Kasse sich nur langweilt, könnte man das als Bereitschaft auslegen.

  21. rüdiger netz sagt:

    @ sash es ist immer ärgerlich, etwas auf oder abzugeben. aber arbeitsplätze die nicht einen mindestlohn erwirtschaften, sind irgendwie keine arbeitsplätze. die werden mehr oder weniger von der allgemeinheit finanziert oder ganz direkt : die nehmen mir die touren weg. und wie war das noch mit den gleichen arbeitsbedingungen von denen du bei der ubergeschichte gesprochen hast ? wollen wir nun faire bedingungen oder sollen sie nur für andere gelten. wieso kriegt eigentlich jeder 3 te angestellter taxifahrer/in hartz 4 oder aufstockung ? nur weil jahrzehnte etwas total falsch gelaufen ist, muss es doch nicht so weiter gehen.

  22. silverchaser sagt:

    rüdiger netz schreibt:
    „aber arbeitsplätze die nicht einen mindestlohn erwirtschaften, sind irgendwie keine arbeitsplätze. die werden mehr oder weniger von der allgemeinheit finanziert oder ganz direkt : die nehmen mir die touren weg.“

    Bitte nicht die Leier.
    http://youtu.be/Pkq1ws6btDU

  23. Cliff McLane sagt:

    Nehmen wir es doch mal so: Der Kollege ist 54 und hat Erfahrung mit Krankenkassenfahrten. Vielleicht gibt es für ihn die Möglichkeit, sich mit eigenem Fahrzeug als Mietwagenunternehmen selbständig zu machen. Bei mir hier auf dem Land gibt es einige Leute, die hauptsächlich Krankentransporte machen, und man braucht dazu nicht unbedingt ein behindertengerechtes Fahrzeug, da die meisten Fahrten zur Dialyse oder zur Krebstherapie in den umliegenden Krankenhäusern führen, und die Patienten noch selber gehen können. Das kann man mit einem Opel Kombi machen.

    Dazu braucht es allerdings Connections zu den ortsansässigen Krankenkassen, damit einem Aufträge vermittelt werden, und man sollte den eingesessenen Krankenfahrern auch nicht zu sehr in die Quere kommen. Machbar ist es, wenn der Kollege seinen derzeitigen Job noch ein wenig durchhält (zwei Jahre oder so) und sich in der Zeit Verbindungen zu den Krankenkassen aufbaut. Ich kenne jemanden, der das genau so gemacht hat, jetzt über 60 ist, immer noch fährt, und „seine Patienten“ (er sagt das so als wäre er ein Doktor) freuen sich immer, wenn sie ihn sehen.

  24. Marco sagt:

    Die relevante Frage ist doch nicht einmal, ob es als Bereitschaftszeit gilt, wenn man am Stand steht, sondern: Hat das Folgen für den Mindestlohn und wenn ja, welche.

    Das Mindestlohngesetz jedenfalls sieht keine ausdrückliche Ausnahme für Bereitschaftszeiten vor. Und es gibt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, dass sich mit einer Mindestlohnregel im Tarifvertrag für Pflegekräfte befasst. Das sagt aus, dass auch Bereitschaftszeiten mit dem tariflichen Mindestlohn zu vergüten sind. Dazu soll wohl ein Termin beim Bundesarbeitsgericht stattgefunden haben, ich habe aber jetzt auf die Schnelle nichts gefunden, ob es dort schon ein endgültiges Ergebnis gibt. Wenn diese Rechtsprechung aber bestätigt wird, dass beim tariflichen Mindestlohn auch die Bereitschaftszeit mit dem Mindestlohn zu vergüten ist, dann wüsste ich nicht, warum es beim gesetzlichen Mindestlohn anders sein soll.

  25. Stephan sagt:

    Habe die anderen Kommentare nicht gelesen. Ich kann nur sagen: ArbZG und wer sich freiwillig versklavt, ist selber schuld.

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