Start-Stopp-Talk

Durch einige Jura-Blogs ging heute die Nachricht über ein Gerichtsurteil (Link zum lawblog), das die Straffreiheit vom Telefonieren am Steuer bestätigt, wenn das Auto an der Ampel dank Start-Stopp-Automatik den Motor selbst abgestellt hat. Ist vielleicht hilfreich für einige Schnelltelefonierer. Tatsächlich hält sich das Gericht damit einfach an den Wortlaut des entsprechenden Paragraphen, der das Benutzen eines Telefons bei laufendem Motor untersagt.

Auf der anderen Seite sagt auch Udo Vetter in seinem Eintrag nochmal, dass umgekehrt eben auch auf öffentlichen Parkplätzen das Telefonieren bei laufendem Motor trotzdem verboten bleibt. Etwas, das bei strenger Kontrolle gerade uns Taxifahrern das Leben nicht unbedingt leicht machen würde. Schließlich verbringen wir meist viel Zeit stehend. Ob auf Kunden wartend in zweiter Reihe, oder am Taxistand. Oft – gerade im Winter oder wenn das Vorrücken recht schnell geht – durchaus mit laufendem Motor. Und unsere Telefone bedienen wir auch regelmäßig – zum Beispiel zur Fahrtannahme via App.

Da würde ich sagen, wäre eine Änderung schön. Schließlich soll das „Handyverbot“ Unfälle verhindern – die meines Wissens nach nur selten durch unbewegte Fahrzeuge verschuldet werden. Aber was weiß ich schon …

21 Kommentare bis “Start-Stopp-Talk”

  1. Mich sagt:

    Vermutlich geht es bei dem ausgeschaltet Motor darum, dass eben nicht an der Ampel am Handy rumgefummelt wird, dann das grün verpasst und dann passiert irgendein blöder Unfall.

  2. Andreas sagt:

    Der Gesetzgeber versuchte einen eindeutigen passus zu finden. Dass sich Start stop so durchsetzt, wusste Ja keiner.

  3. silverchaser sagt:

    Cool.

    Mich hat man mal erwischt mit Handy in der Hand als ich aufgerückt bin. Streng genommen ist das noch kein Telefonieren. Der Beamte wollte mir ein Punkt in Flensburg geben, habe gesagt, dass der Taxihalteplatz ein Parkplatz ist und keine öffentliche Straße. Es blieb bei einer mündlichen Verwarnung, dass ich sowas in Zukunft unterlassen soll.

  4. Naya sagt:

    Rechtlich sicherlich korrekt, aber im Alltag totaler Blödsinn in dieser Auslegung – wär ja aber nicht das erste Gesetz, was im Laufe der Zeit durch technische, gesellschaftliche oder anderen (Weiter-)Entwicklungen nicht mehr ganz so gut passt, wie es mal geplant war.

    Im Normalfall dürfte es sicher äußerst selten sein, daß man genau die Zeit, während ein Motor mit Start-Stop-Automatik an der Ampel aus ist, zum Telefonieren nutzen kann, es aber nur bei gestopptem Motor in die Hand nimmt und auch nicht Grün verpasst.
    Zumal es ja auch passieren kann, daß der Motor wieder startet, im Lawblog wird die entsprechende Passage aus der Betriebsanleitung eines Volvos zitiert – beschlagene Scheiben, Über- oder Unterschreitung von Außentemperaturgrenzen, hoher Stromverbrauch, niedrige Batterieleistung, rollendes Fahrzeug.
    Klar, zum schnellen Blick auf Nachrichten mag die Zeit reichen, aber trotzdem halte ich diese Auslegung nur im Wortlaut aber nicht im Sinne des Gesetzes für richtig.

    Wobei andererseits, essen, trinken, in Ablagefächern kramen, Navi programmiere/Radio bedienen, usw kann ja auch prima ablenken und für Unfälle sorgen und ist auch alles nicht so streng verboten wie die Handynutzung, also warum nicht auch Handys beim Ampelstehen.
    Irgendwann haben wir selbstfahrende Autos, dann kann sich jeder endlich wirklich komplett aufs Schminken, telefonieren und all die anderen tollen Sachen konzentrieren und wird dabei nicht mehr von sowas lästigem wie anderen Verkehrsteilnehmern ablenkt …

  5. ednong sagt:

    Ja echt,
    was weißt du denn schon? 😉

    Ich denke auch, dass da irgendwie der Zeitgeist das Gesetz bzw. den Gesetzestext schnell hat altern lassen. Und natürlich kommt der Gesetztesgeber nicht hinterher mit Korrekturen. Und ja, es ist korrekt, wenn sich die Richter an den Gesetzestext halten – besser, als wenn sie das mal wieder interpretieren.

    Eigentlich – wie immer – sollte ja schon § 1 reichen. Der mit der Rücksicht etc. Demnach würde ich mal vermuten, gefährdet man andere ja nun auch, wenn man im Auto ißt (als Fahrer). Gab dazu ja schon genug Tests. Und trotzdem bleibt es scheinbar nicht verboten. Wenn dir allerdings deine Versicherung ein gefährdendes Verhalten nachweisen kann, dann haste verloren.

    Also sollte man sich als Fahrer wieder auf den gesunden Menschenverstand besinnen (ja, ich weiß, ist bei einigen Fahrern irgendwie nicht nachweisbar) und rücksichtsvoller und gelassener Fahren. Und uns fürs Handy eine Freisprecheinrichtung zulegen, sofern sie nicht sowieso verbaut ist. SMS und andere Nachrichten kann man sich auch vorlesen lassen …

  6. Wahlberliner sagt:

    Ich wäre auch für eine Änderung des Gesetzestextes in „außerhalb des fließenden Verkehrs“ und „mit angezogener Handbremse und/oder ausgeschaltetem Motor“. Weil, so ist das ja echter Unsinn…

  7. Der Honk sagt:

    Ich halte dieses Verbot ja seit jeher für Unsinn.
    Ganz im Gegenteil, ich bin sogar der Meinung es ist weniger gefährlich, sich das Handy ans Ohr zu halten, als ’nen Burger zu essen (ständig drauf schauen wo man reinbeißt, dass nichts rausfällt, etc.) oder aus ’ner Wasserflasche zu trinken (Sicht wird eingeschränkt).
    Von anderen Dingen wie Zeitung lesen, Navi bedienen, oder in der Tasche kramen mal abgesehen, die auch alle nicht verboten sind.
    Man sollte lieber generell die Leute sensibilisieren, dass sie während der Fahrt gefälligst auf die Straße zu achten haben.

  8. ednong sagt:

    @Der Honk
    Naja, das Handy ans Ohr halten halte ich auch schon für gefährlich. Ganz besonders dann die Rufannahme. Ich wäre eher dafür, dass man das Handyverbot mehr ahndet und von Anfang an mit Punkten belegt (was ja glaub ich inzwischen der Fall ist, also das mit den Punkten). Und das natürlich auf den Verkehr bezieht, egal ob der gerade fließt oder nicht, egal ob der Motor an ist oder aus.

    Und dass bei Unfällen halt ein wenig genauer nach der Ursache geforscht wird. Also, ob der verschuldende Fahrer z. B. irgendwo etwas gesucht hat oder gegessen hat – und ihm dann halt eine Mitschuld auferlegt wird.

    Wobei man dann halt anfangen kann, Versicherungen zu hinterfragen. Wenn die nun solche Risiken nicht mittragen, hat dann überhaupt eine Versicherung noch Sinn? Denn was bringt es mir, wenn ein Teil der Fahrer selbst zahlen soll, aber nicht über genügend Mittel verfügt?

  9. Wahlberliner sagt:

    Generell muss ich sagen, dass, als ich zwischen 1999 und 2003 Handys beim Autofahren benutzt habe, die Benutzung des Handys während der Fahrt deutlich sicherer war – ich konnte blind mit einer Hand SMS schreiben – vor der Zeit, als es T9 gab (bzw. dann nachdem ich es manuell abgeschaltet habe). Ohne dass ich einmal auf das Handy hätte schauen müssen dabei. Das war mit ordentlichen Tastenhandys vor 15 Jahren noch möglich. Heute: Keine Chance, und Sprachbedienung ist noch längst nicht so weit ausgereift. Deshalb benutze ich seit dem ich ein Smartphone habe kein Handy mehr am Steuer (zwischen 2003 und 2010 bin ich auch fast nicht gefahren).

  10. moonrain sagt:

    Ich finde, dass ein Telefonat beim Autofahren mehr ablenkt als wenn man mit dem Beifahrer spricht. Meiner Meinung nach ändert auch eine Freisprecheinrichtung daran nichts. Man muss sich beim Telefonieren ganz anders konzentrieren als beim direkten Gespräch.

    Was Taxifahrer auch gerne mal machen – während der Fahrt das Funkgerät bedienen! Deswegen sind auch schon Unfälle passiert.

  11. Marco sagt:

    @Honk:
    Diese Argumentationsschiene hört man ja recht häufig. Nun ist es ja aber nicht so, dass all die Sachen, die gerne aufgezählt werden, sei es essen, Zeitung lesen, unter dem Beifahrersitz nach Zigaretten kramen oder sich einen blasen lassen, immer und grenzenlos erlaubt sind. Grundsätzlich darfst du während der Fahrt nichts tun, was dich davon abhält, das Fahrzeug jederzeit sicher zu führen. Nun ist aber der Gesetzgeber der Auffassung, dass Telefonieren (bzw. das Bedienen eines Mobiltelefons) am Steuer erstens eine so verbreitete Tätigkeit und zweitens typischerweise so ablenkend/gefährlich ist, dass man es ahnden will, ohne dass in jeden Fall konkret nachgewiesen werden muss, dass eine Ablenkung und Gefährdung vorgelegen hat.

    Andere Verhaltensweisen sieht der Gesetzgeber entweder als nicht so häufig vorkommend an, dass deshalb über das allgemeine hinaus noch ein Verbot der konkreten Tätigkeit erlassen werden müsste (z.B. sich einen blasen lassen) oder als nicht verallgemeinerungsfähig ablenkend (z.B. essen – ein Bonbon lutschen oder eine Handvoll Gummibärchen kauen wird man nicht als großartig gefährlich ansehen können) an oder es ist so offensichtlich gefährlich und ablenkend, dass ein ausdrückliches Verbot gerade dieser Verhaltensweise nicht nötig ist (z.B. Zeitung lesen während der Fahrt – da ist vollkommen klar, dass dies mehr als zulässig ablenkt, so dass ein Verwarnungs- oder Bußgeld auch ohne ausdrückliches Zeitungslesverbot anfallen dürfte, wenn man erwischt wird).

  12. Der Honk sagt:

    @Marco:
    Was das Bedienen eines Handys (SMS schreiben, etc.) angeht, gebe ich dir voll und ganz recht.
    Dies tötet ja nachweislich viele Menschen jährlich und sollte daher auch geahndet werden.
    Mir ist aber kein Fall bekannt, wo tatsächlich ein „Handy ans Ohr halten“ jemals einen Unfall verursacht hat.
    Sicher kam das auch schon vor, aber bestimmt nicht häufiger als Unfälle durch das in der Tasche kramen, nach hinten zu den Kindern umdrehen, usw.
    Hier weiß ich auch von mehreren Fällen aus dem Bekanntenkreis, wo z.B. Ablenkung durch Kinder die Unfallursache war.
    Deswegen halte ich dieses pauschale Handyverbot eben für Unsinn, gerade weil es die anderen Dinge im Vergleich als harmlos darstellt („Ist ja nicht verboten!“).

  13. Manuel sagt:

    @Der Honk: Beim Fahren gehören beide Hände ans Steuer. Klar kann man ein Auto auch mit einer Hand steuern. Aber spätestens wenn Dir spontan ein Kind vor das Auto läuft, benötigst Du beide Hände, um zeitnah kontrolliert ausweichen zu können.

    Es ist dann blöd, wenn Du mit der zweiten Hand das Lenkrad nicht greifen kannst, weil Du gerade ein Handy in der Hand hast.

  14. Der Honk sagt:

    @Manuel:
    Ich würde mir schon zutrauen, in so einem Fall das Handy fallen zu lassen und schnell das Lenkrad zu greifen.
    Aber darum geht es ja auch gar nicht.
    Bei der Bedienung des Radios z.B. hat man auch nur eine Hand am Lenkrad und ist zusätzlich sogar noch abgelenkt, weil man auf’s Display schauen muss.
    Warum sagt hier keiner was? Es kommt wohl kaum seltener als das Telefonieren vor.

    Wie gesagt, ich bin vollkommen dafür, dass Autofahrer über solche Gefahren aufgeklärt und ggf. auch bestraft werden, nur finde ich es falsch, sich dabei nur auf das ach so böse Handy zu konzentrieren.

  15. silverchaser sagt:

    Schnallt ihr euch eigentlich an, wenn ihr eine Wagenlänge auf dem Halteplatz vorfahrt?

    Wenn der Beamte schon daran denkt, jemanden einen Punkt aufzubrummen, weil Handy in der Hand, dann liegt die Vermutung nah, dass er auch darauf achtet ob man angeschnallt ist.

    Es gibt eine Lösung, die jeden Unternehmer freuen wird: Schieben 😀

  16. MsTaxi sagt:

    @silverchaser

    Nee, muss ich auch nicht. Bei Geschwindigkeiten im Schritttempo entfällt die Anschnallpflicht. Also weder beim Vorrollen am Stand noch in Spielstraßen noch beim Rückwärtsfahren herrscht Anschnallpflicht.

  17. MsTaxi sagt:

    @silverchaser

    Lt. §21a StVO, falls du nachlesen möchtest.

  18. silverchaser sagt:

    Und aus welchem Anlass gilt diese Regel nicht auch für Handy am Steuer?

  19. MsTaxi sagt:

    @Silverchaser

    Dürfte daran liegen, dass Gesetzgebung ebenso uneinheitlich ist wie die Bibel.

  20. Manuel sagt:

    @Der Honk, bzgl. Radio: Wenn Du das Kind umfährst und man Dir nachweist, dass Du wegen der Bedienung des Radios abgelenkt warst, bist Du auch hier dran.

    Ich selbst bediene mein Radio nicht im dichten Stadtverkehr oder in der Nähe einer Schule, weil mich das überfordert. Außerdem haben sämtliche Neuwagen seit einigen Jahren aus genau diesem Grund mittlerweile doch zur Bedienung des Radios einen zusätzlichen Schalthebel am Blinker oder Scheibenwischer, so dass man nicht den Blick von der Straße abwenden muss.

    Man kann wirklich alles verbieten. Das muss man aber nicht.

  21. Manuel sagt:

    @Der Honk, ergänzend: Freisprecheinrichtung ist ja erlaubt. Auch da muss man zum Annehmen und Beenden des Gesprächs mal kurz den Schalter am Radio oder Headset bedienen. So ne Freisprecheinrichtung kostet ja heutzutage nicht wirklich viel Geld.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: