Neuer Taxikunde

Die meisten Leute, die hier lesen, werden Taxen wahrscheinlich eher freiwillig benutzen. Und ja: Auch der betrunkene Heimweg via Taxi nach einem durchfeierten Wochenende fällt ja letztlich unter die Kategorie „freiwillig“.

Viele Menschen aber würden eigentlich gerne selber fahren, sind aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dazu nicht in der Lage, oder aus… äh ja… anderen Gründen. So einen Neukunden haben wir wohl jetzt wieder mal „gewonnen“, zumindest ist so schnell nicht damit zu rechnen, dass der Mann selbst ins Auto steigt, dem wir diese herrlich zynisch geschriebene Polizeipressemeldung vom 28.3.2011 verdanken:

Link zur Pressemeldung

Die Polizei hat am Hohenzollerndamm einen Smartfahrer gestoppt, der mit 90 km/h unterwegs gewesen sein soll. Das liest sich dann wie folgt:

„Nachdem die Polizisten den „Smart“ gestoppt hatten und auf den Unterschied zwischen „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ hinwiesen, eröffneten die Beamten dem 31-Jährigen, dass für solche Missachtungen der Verkehrsregeln vorgesehene Fahrverbot.“

Der beste Teil kommt aber erst noch:

„Der niedergeschlagene Fahrer bat die Beamten höflich um Aufschub des Fahrverbots bis zur bestandenen Führerscheinprüfung.“

Also, wenngleich die Aktion ja an sich schon dämlich war: Es ist ja wohl die absolute Krönung, sich jetzt nicht etwa darüber zu freuen, dass man gar keinen Führerschein zu verlieren hat, sondern darum zu bitten, abzuwarten, um ihn nach Erhalt abgeben zu können. Der Kerl hat mir echt den Tag versüßt.

Das Ende der Geschichte ist dann dennoch entsprechend nüchtern:

„Über den weiteren Verlauf der Kraftfahrerkarriere des 31-Jährigen entscheiden nun Gericht und Verwaltungsbehörde.“

(Quelle: Polizei Berlin)

Und da ich glaube, mir ausmalen zu können, wie sich die Behörden in so einem Fall entscheiden, gehe ich davon aus, bald einen neuen Kunden bei uns im Gewerbe begrüßen zu dürfen. Wobei ich vermute, dass ihm die Geschwindigkeiten bei uns nicht so recht gefallen werden.

Ich bin nämlich beispielsweise neulich die Landsberger Allee gen Heimat langgegurkt und sehe vor mir plötzlich Team Green Blue am Fahrbahnrand stehen, kurz vor dem neuen Ikea. Mit den Augen direkt in die Laserpistole blickend dachte ich mir dann:

„Mist, jetzt isses auch zu spät!“

und verzichtete auf die Vollbremsung. Kurzer Blick auf den Tacho: ca.48 km/h. Ja, liebe Leut, es geht tatsächlich ohne Raserei. Ohne Witz!

PS: Die Genehmigung zum Zitieren der Pressemeldung kam leider erst nach 3 Tagen, deswegen ist dieser Artikel erst jetzt zu lesen.

6 Kommentare bis “Neuer Taxikunde”

  1. Jens sagt:

    Genehmigung zum Zitieren der Pressemeldung? Finde ich ja sehr nett von Dir, aber war das nötig?

    Unten auf der Polizeiseite steht doch extra: „Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.“

  2. Falcon030 sagt:

    Die Landsberger lädt aber auch zum dezent schnelleren Fahren ein, zumindest so weit stadtauswärts.
    Aber ist da nicht sogar 60 erlaubt?

  3. Sash sagt:

    @Jens:
    Theoretisch müsste ein auszugsweises Zitat vom Zitaterecht abgedeckt sein. Da ist aber natürlich immer der strittige Punkt, wie viel noch ok ist. Und ich hab ja – im Verhältnis zur Länge des Textes relativ viel zitiert.
    Und dummerweise ist die Weiterverbreitung ja NUR als Nachdruck erlaubt. Da wollte ich lieber auf Nummer Sicher gehen…

    @Falcon030:
    Klar tut sie das. Ich würde jetzt auch lügen, wenn ich sagen würde, ich halte mich da immer zu 100% dran.
    Die meiste Zeit ist auf der Landsberger 50 erlaubt. Erst ab Siegfriedstr. (oder sogar Ahrendsweg?) ist normalerweise 60. Derzeit ist das Schild allerdings noch als ungültig gekennzeichnet – wobei ich davon ausgehe, dass es wegen der neuen Ikea-Einfahrt so bleiben könnte – und damit ist erst ab Rhinstraße 60 erlaubt.

  4. Nicolas sagt:

    Lieber Sash,
    es ist der Sinn von Pressemitteilungen, dass man sie auch komplett zitieren kann. Nur eben wichtig ist, die Quelle anzugeben.

  5. Sash sagt:

    @Nicolas:
    Lieber Nicolas, es mag zwar nicht rechtens sein, Fakt ist aber, dass die Berliner Polizei dies ausdrücklich und auch auf Nachfrage generell verbietet und nur Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das mag bekloppt sein, aber ich lass mich mit denen nicht auf juristische Haarspaltereien ein…

  6. Immerhin hat der neue Stammkunde einen Hauch von Unrechtsbewusstseiin. Und für die nächsten Jahre zum Glück keine Chance auf die Rennlizenz.

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