Ich und die Verkehrsregeln …

„KENNEN SIE DIE VERKEHRSREGELN!?“

plärrt mich eine alte Frau an, während ich mit dem Taxi an einer Tankstelle stehe und gerade einen Teil meiner Kundschaft entladen habe.

„KENNEN SIE DIE VERKEHRSREGELN!?“

wiederholt sie ihre Frage, ohne dass mir mehr als ein dümmlicher Blick als Antwort einfällt.

„SIE HABEN MICH EBEN FAST UMGEFAHREN! EINE FRECHHEIT! LAUT VERKEHRSREGELN HÄTTE ICH ALS FUSSGÄNGERIN VORFAHRT GEHABT, ALSO SOWAS GIBT’S JA WOHL NICHT, UNGLAUBLICH!“

Also mal abgesehen vom rüden Tonfall (die zwei Kinder im Auto haben schon ängstlich geguckt) bin ich da schon nachdenklich geworden. Wie leicht übersieht man mal was … zudem war es dunkel, die Straße war regennass, habe ich etwa wirklich …?

„Ach, die kenn‘ ich …“,

meint eine meiner Kundinnen.

„Die sitzt immer da vorne und trinkt und pöbelt Leute an. Und nein, ich hab sie auch nicht gesehen.“

Also war hier vermutlich nicht ich der Irre auf der Straße. Puh.

6 Kommentare bis “Ich und die Verkehrsregeln …”

  1. Ana sagt:

    KENNEN SIE DIE VERKEHRSREGELN!? KENNEN SIE DIE VERKEHRSREGELN?! WAS WOLLEN SIE HIER ÜBERHAUPT MIT IHREM SCHEIß BART?!

  2. Mic ha sagt:

    So eine gabs in meiner Kellnerzeit in ner gut besuchten Kneipe auch. Die behauptete nach 3-4-12 Kurze immer lauthals, jemand hätte ihre Handtasche geklaut und plärrte los, dass die hier irgendwo sein muss. Da wäre ihr ganzes Geld drin!
    Es erwischte fast immer Touristen oder erstmalige Gäste, die sich ne halbe Stunde mit auf die Suche machten, bis es dann einer von uns unterband. 1 mal die Woche war die Handtaschenlady gut für dieses Schauspiel und meist in einer Ecke, in der wir Kellner gerade nicht zugange waren.
    Brachte gute Laune bis hin zu internen Wetten wie viele sich bei der Suche beteiligen würden.
    Vielleicht sitzt sie jetzt vor Tankstellen und wird von Autos 1mal die Woche überfahren?

  3. Mausflaus sagt:

    ein fußgänger, der vorFAHRT hat? da hat irgendjmd wohl was falsch verstanden… und nein, selbst ein rollator ist kein fahrzeug im sinne der stvo.

  4. anna sagt:

    @mausflaus: das passt schon — im gegenzug gibt es in der schweiz nur vortritt, egal mit wievielen rädern man unterwegs ist

  5. @Mausflaus
    1) Ein Fußgänger ist VerkehrsTEILNEHMER im Sinne der StVO, ob mit Rollator oder ohne. [§25 StVO]
    2) Wenn ein Fußgänger sich auf dem Fußweg einer vorrangigen Straße bewegt, und dabei eine niederrangige Straße überquert, hat dieser Fußgänger Vorrang sowohl vor der Verkehr der niederrangigen als auch vor abbiegendem Verkehr der vorrangigen Straße. [§8 StVO, in dem wird explizit NICHT von „Verkehrsteilnehmern“ oder „Kraftfahrern“ gesprochen, sondern nur von „wer“.]
    3) Punkt 2 gilt unabhängig von der Bewegungsrichtung des Fußgängers, da auf Fußwegen kein „Rechtsgeh-Gebot“ existiert.
    4) Unabhängig von allen Anforderungen des §1 StVO (dessen uneingeschränker Fan in allen Lebenslagen ich bin) hat ein Fußgänger – nachdem er sich von der akuten Nichtbehinderung anderer Verkehrsteilnehmer überzeugt hat – auch z.B. auf Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) Vorrang vor dem Verkehr auf der (vorrangigen) Straße. [§26 StVO]

    Im allgemeinen Spachgebrauch wird dieser Vorrang halt als „Vorfahrt“ bezeichnet. Wenn man sich bewußt macht, dass die Punkte 1-4 auch für einen Fußgänger mit Inline-Skates – welche als Sportgerät gelten und dadurch die Benutzung des Fußwegs erzwingen – gelten, fällt einem das Wort „Vorfahrt“ vielleicht leichter.

    Ansonsten hilft auch gerne der nächste Fahrschullehrer bei der Auffrischung der Kenntnisse… 😉

  6. metro sagt:

    Wissenswertes aus der StVo:
    Kommt es zwischen Fußgänger/
    Radfahrer und Kraftfahrer zu einem Unfall, ist der Kraftfahrer immer Schuld! (Beweislastumkehr)
    Also: immer schön einen großen Bogen um die “ Schwächeren“ machen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: