„Ob de’s gloobst oda nich: Unsa Freund hat sich einjeschissen. Da sin‘ wa ausser S-Bahn jeflüchtet.“
„Äh, ok. Hatte er zuviel getrunken, oder wie?“
„Ach, der hatte letztes Jahr ’nen Herzinfarkt und sich jetzt nich‘ mehr so unter Kontrolle …“
Natürlich war ich ganz ehrlich auch froh, den Freund nicht mit im Auto zu haben, aber widerlicher als diese Art der „Freundschaft“ wäre mir Scheiße wohl auch nicht vorgekommen. Dass man die Situation besser nicht ohne die Betroffenen bewertet, hab ich dann gemerkt, als die beiden ihren Kumpel angerufen haben. Selbiger hat sich nämlich (sie hatten auf Lautsprecher gestellt, damit ich es auch hören kann) vor Lachen kaum halten können, weil er zwei junge Mädels mit seinem Geruch vertrieben hat.
Manchmal fällt einem wirklich nichts mehr ein zu den Fahrgästen. Oder deren Freunden. -.-
Wie sagte noch die schnell herbeigerufene Reinigungskraft so schön, als sie etwas beseitigen sollte, das eine verwirrte Patientin vor der Tür von Christoph Schlingensiefs Krankenzimmer hinterlassen hatte ?:
‚Ach du Scheiße, Kacke!!
Schlingensief musste so lachen , dass seine OP-Nähte fast wieder aufgeplatzt wären..
Is ne Sache fürs THW, die haben Gasmasken on Board ;-)))
@elder taxidriver:
Und an der Stelle musste ich zugegebenermaßen auch lachen, obwohl das Buch sonst ja nur bedingt heiter war.
@metro:
Ob sie sich deswegen freiwillig melden …
Nun ja….
in meiner Kutsche hatte ich mal das Erlebnis, dass der Gestank (kann man nicht anders nennen) NACH dem Ausstieg SCHLIMMER wurde.
Der Sack hatte Fäkalien auf dem Sitz hinterlassen 🙁
Aber saufen (fast) ohne Ende… *würg*
@Nine Fingers:
Der Spaß blieb mir bisher glücklicherweise erspart. Aber wie man ja immer wieder hört: Irgendwann wird’s so weit sein …
Aus der BoKraft
http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/
§ 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.
Wenn jemand penetrant riecht, dass dir die Augen dabei brennen (z.B. bei Ammoniak) darfst du die Beförderung ablehnen. Vielleicht deshalb auch das Rauchverbot in Taxen.
@Nine Fingers: Macht doch nichts, schnell durchkärcher und gut ist:
@lejupp
Geiles Filmchen, der Karton verschimmelt der unterm Hintern wech…