Überfall zum Wochenende

Ich hab lange keine Überfälle mehr kommentiert. Glücklicherweise liegt das mit daran, dass in den letzten Monaten kaum etwas derartiges los war in Berlin. Ein oder zwei Pressemeldungen hab ich gesehen, aber wenn das alle gemeldeten waren, scheint es echt besser zu werden. Dennoch ist natürlich jeder einzelne scheiße!

Dieses Wochenende hat ein Kollege es wohl geschafft, einem Räuberduo zu entkommen. Nicht nur das, davor hat er sogar noch (erfolglos) versucht, einem der beiden die Pistole abzunehmen.

Ich selber hätte wahrscheinlich nicht den Mut, ich denke sogar, dass man das Verhalten des Kollegen besser nicht empfehlen sollte. Aber ich freue mich, dass es geklappt hat! 🙂

Und deswegen auch mal ein Wörtchen an die Täter, bzw. diejenigen, die es sich vielleicht überlegen:

Leute, es ist bekloppt! Zum einen richtet ihr einen Schaden an, den es gar nicht finanziell zu beziffern gilt. Ein Überfall ist – selbst wenn ihr eigentlich nur das Geld wollt – eine traumatische Erfahrung. Manche Kollegen können nach sowas nie mehr (angstfrei) arbeiten! Von den Fällen, wo es sogar Verletzte gibt, mal ganz abgesehen…
Und ehrlich:
Wir verdienen doch auch nur ein paar Kröten! Auch in unserer Welt ist der eventuell geklaute Hunni viel wert! Und mehr gibt es meist nicht zu holen. Eher weniger! Wir haben doch keine Monatskasse bei uns!
Und mal abgesehen davon: Wir sind vielleicht oft alleine, aber selten völlig wehrlos. Ich werde mich hier sicher nicht über alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen auslassen, aber glaubt mir: Es haben schon einige ziemlichen Ärger wegen sowas bekommen. Ärger, der das bisschen Kohle sicher nicht wert war!

8 Kommentare bis “Überfall zum Wochenende”

  1. Leo sagt:

    Nicht nur das, davor hat er sogar noch (erfolglos) versucht, einem der beiden die Pistole abzunehmen.

    Er kann froh sein, dass er noch lebt. Es sind schon Leute für weniger gestorben aufgrund falschem Heldentums.

  2. Merke: Der am geschlossenen Laufende einer Schusswaffe hat immer Recht. Immer.

    Alles Geld kann kein Leben ersetzen. Vor allem nicht das eigene.

  3. MsTaxi sagt:

    Mich ärgert in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung in den Zeitungen. Imho werden Nachahmungstäter durch die Nennung von Geldsummen, die Kollegen jeweils abgenommen wurden, doch regelrecht noch angestiftet. Oder nimmt man wirklich an, dass Kriminelle keine Zeitungen lesen? Die Angabe/ Überschrift „Jugendlicher erbeuteten bei Taxiraub 300€ und 2 Handys“ schüren doch regelrecht die Erwartungen. Und wehe, der überfallene Kollege ist dann am Schichtanfang und hat nur für 50€ Wechselgeld in der Tasche. Würde mich nicht wundern, wenn enttäuschte Täter dann um so leichter die Gewaltschwelle überwinden.

    @sash

    Hast vollkommen recht mit dem Trauma, die beiden Kollegen, die bei uns als letzte überfallen wurden, fahren beide bei Dunkelheit nicht mehr, sondern nur noch Tagschicht. Wen wundert’s auch…

  4. Falcon030 sagt:

    „Wir verdienen doch auch nur ein paar Kröten! Auch in unserer Welt ist der eventuell geklaute Hunni viel wert!“
    Ich fürchte, das Argument wird wohl auch nichts reißen – das gilt ja in der Regel auch für Kioskbesitzer und Blumenverkäufer.
    Und trotzdem meinen irgendwelche Idioten immer wieder, dass man da doch einfach und schnell an das große Geld kommen kann.

  5. Tom sagt:

    Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde: Gilt das noch als Notwehr, wenn man in diesem Falle mal eben den Rückwärtsgang einlegt und die beiden dann mittels der offenen Beifahrertür und ggf. mittels einer geeigneten Lenkbewegung vorübergehend ausser Gefecht setzt?
    Schusswaffengebrauch der Gegenseite – in der Todesangst ist doch bestimmt in nahezu allen Fällen die Verhältnismäßigkeit gegeben.

  6. Bernd sagt:

    @Tom
    Wenn du das bewußt zur Abwehr machst, gilt es jedenfalls als unverhältnismäßig, wenn du das Auto als Waffe einsetzt. Wie gesagt: Bewußt! Aber welcher Überfallene kann in dieser Situation noch klar denken bzw. effektiv handeln. Da ist doch alles nur Konfusion und Augenblicksdenken. Da kann es schon mal passieren, daß man auf der Flucht – unglücklicherweise – über einen drüberfährt.
    Ich meine… nur so, mal eben.

  7. Sash sagt:

    @MsTaxi:
    Ja, die Berichterstattung ist da nicht wirklich förderlich.
    Und wie ich das wegstecken würde, kann ich mir nicht ausmalen. Ist aber bei schweren Unfällen genau derselbe Gedanke…

    @Tom:
    Ich bin kein Rechtsprofi, aber ich vermute, dass du enormen Ärger kriegst, wenn du extra dafür umdrehst. Sieht wahrscheinlich anders aus, wenn du beim Wegfahren einen Räuber verletzt.

  8. Marco sagt:

    @Tom u.a.: Wenn es zur Verteidigung notwendig ist, also kein milderes Mittel zur Verfügung steht, ist das An-/Überfahren des Täters durch Notwehr gerechtfertigt. Flucht gilt dabei grundsätzlich nicht als milderes Mittel. Auch wenn man sich darauf evtl. nicht immer verlassen kann (da ist die Rechtsprechung wohl ein wenig im Wandel), ist es meiner Meinung nach bei einem Täter mit Schusswaffe auf jeden Fall so, dass Flucht kein Mittel zur Abwehr des Angriffs ist, denn der hat eine größere Reichweite…
    Verhältnismäßigkeit ist übrigens bei Notwehr nicht erforderlich. Über die Anforderung, dass die Verteidigung „geboten“ sein muss, werden lediglich extreme Missverhältnisse rausgekickt. Schulbeispiel ist hier der Kirschbaumbesitzer, der im Rollstuhl sitzt (und dem deshalb kein milderes Abwehrmittel zur Verfügung steht). Dieser darf nicht auf Kinder, die auf den Baum klettern und Kirschen stehlen, schießen.

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