Ich fand’s eigentlich nur lustig gestern Abend. Ich stehe am Ostbahnhof, zweite Position in der Schlange. Dann kommt ein Kollege angefahren und stellt sich mit ausgeschalteter Fackel ein Stück vor den ersten Wagen an die Bushaltestelle. Wir anwesenden Fahrer gucken kurz auf, allerdings ist das jetzt kein allzu großes Ereignis. Da halten immer wieder besetzte Wagen, um Kundschaft abzuladen, manche stellen sich da hin, um einen bestellten Fahrgast abzuholen, oder – und das tat obiger Kollege offenbar – um mal kurz auf einen Burger oder eine Sitzung auf der Toilette beim McDonald’s reinzuspringen.
Gut, dafür ist der Platz jetzt nicht supi, aber er liegt halt direkt an der Türe, ne? 😉
Bald darauf, der Kollege war noch im Gebäude, kam ein Zug an. Und mit ihm reichlich Kundschaft.
Nun gibt es ja Regeln im Taxigewerbe. Ganz offensichtlich werden sie alle für ähnlich unwichtig empfunden. Besagter Kollege verstieß im weitesten Sinne (eigentlich stand er ja schon an der Bushaltestelle) gegen §4 der Taxiordnung, wo es unter (1) heißt:
„Auf einem Taxenstandplatz oder einem als „Nachrückbereich“ ausgewiesenen Taxenstandplatz dürfen nur dienstbereite Taxen stehen. […]“
Die Kunden hingegen kannten wie so viele nicht den zweiten Punkt von §4 TaxO:
„Den Fahrgästen steht die Wahl der Taxe frei.“
Und nun? Sammelte sich eine Traube potenzieller Kundschaft um das leere Auto des Kollegen, der wahrscheinlich nur mal schnell seine Blase entleeren wollte und alle quasselten durcheinander. Besonders schön fand ich folgendes Kleinod, dem Kollegen auf Position 1 entgegengebracht:
„Wat is dat denn? Will dat nich‘ fahr’n?“
Nee, das leere Auto will wirklich nicht fahren. 🙂
Der Spuk war freilich schnell beendet, auch ich konnte mit einem holländischen Ehepaar umgehend eine Tour antreten. Aber es blieb ein bisschen die Erkenntnis, dass in manchen Situationen manche Regeln doch auch ganz ok sein können …