Sich mal nett übers Rasen streiten

Es war ja vor ein paar Wochen wieder in aller Munde: Das inzwischen wohl bekannteste Urteil zum Thema illegale Autorennen schlechthin: Dass vom Moabiter Kriminalgericht zwei Möchtegern-Rennfahrer wegen Mordes verurteilt wurden, weil sie einen Unfall verursacht hatten, bei dem ein Mann getötet wurde. In aller Munde war es dann neulich wieder, weil es durch den Bundesgerichtshof aufgehoben wurde.

Mit meinem Kunden kam ich auf das Thema, weil ich anmerkte, dass die nachts so leeren Straßen in Berlin leider manchmal auch zum Zu-schnell-Fahren animieren würden. Wir waren bezüglich meines Tempos der gleichen Meinung: Das sei schon ok. Ich war hier und da mit den berühmt-berüchtigten „10 km/h zu viel“ unterwegs, aber auch mein Kunde, dem nach „ein paar Bier“ nicht mehr so ganz wohl im Magen war, fand, dass ich einen super Job machen würde.

Um dann umzuschwenken auf oben genannten Fall. Für alle, die das wirklich verpennt haben: Zwei völlige Vollhonks haben im Februar 2016 bei einem Rennen über den Kurfürstendamm bei einem Tempo von mindestens 160 km/h (ich glaube, stellenweise gilt da Tempo 30) gleich im Dutzend rote Ampeln überfahren und einer hat dann den anderen Wagen gerammt, bzw. geradezu von der Straße gefegt.

Wie endlos dumm und falsch das ist, lässt sich kaum in Worte fassen, dennoch war die Justizlandschaft am Ende doch auch etwas baff, als das wirklich als Mord gewertet wurde. Und andersrum war der Aufschrei natürlich groß, als der BGH das Urteil kippte.

Naja, nun jedenfalls war da mein Kunde, mit dem ich über das alles plauderte und obwohl ich ihm zustimmte, dass solche Geschichten jenseits von Gut und Böse und natürlich hart zu bestrafen seien, wandte ich ein, dass ich das Urteil vom BGH völlig in Ordnung finde. Woraufhin sich eine ernsthaft faire und nette Diskussion entwickelte, die am Ende trotzdem darin gipfelte, dass wir uns uneins waren, der Kunde mir aber ein sehr gutes Trinkgeld gab.

Und natürlich möchte ich diese Stelle nutzen, um meine Sicht auf die Geschichte zu erklären und die nette Diskussion vielleicht hier fortzuführen.

Ich bin in Sachen StVO in der Regel ja eher ein Hardliner gegen die Autofraktion. Also nicht, dass ich als leidenschaftlicher und beruflicher Autofahrer so sehen würde, aber man unterstellt mir das gerne. Ich finde, dass einem der Führerschein hier oft viel zu lange gegönnt wird, ich befürworte etliche Pro-Fahrrad-Anliegen und gehe an die meisten Sachen erst einmal von Seiten des Gemeinwohls und der Umwelt heran, anstatt an meine persönliche Bedürfnisbefriedigung zu denken, der innerstädtisch Mindest-Tempo 100 und ein deutschlandweites Fahrradverbot natürlich ungemein entgegenkommen würden. 😉

Tatsächlich ist beides aber völlig egal, wenn es um das „Raser-Urteil“ geht. Nur weil ich mal 70 fahre, wo 60 erlaubt sind, ekeln mich diese beiden Schluffis an, die 30 PS mehr für ein valides Argument für was auch immer halten. Und ebenso finde ich das Mord-Urteil derart grotesk, dass ich mich frage, wie sowas auch nur möglich ist hierzulande.

Der Tod eines Menschen ist tragisch und natürlich ist es nicht entschuldbar, wenn ein bestimmter Mensch durch eine konkrete und vielleicht sogar freiwillige Handlung das herbeigeführt hat. Da stimme ich allen Mordurteil-Befürwortern zu. Und vielleicht sollte die Strafe für sowas höher liegen. Ich gebe zu, dass ich da kein großer Befürworter bin, weil ich glaube, dass viele Menschen massiv fehleinschätzen, was Haft bedeutet, aber ist für diesen Fall auch egal, denn mir geht es nicht darum, dass die Typen eine minderschwere Strafe kriegen.

Ich bin natürlich kein Jurist, der sich abschließend mit dem von den Moabiter Richtern eingebrachten Begriff des „bedingten Vorsatzes“ beschäftigt hat, aber ich glaube, man muss kein Jura-Studium absolvieren, um feststellen zu können, dass es absurd ist, wenn den Tätern einerseits vorgeworfen wird, dass sie sich sicher waren, dass ihnen nix passiert, weil sie alles unter Kontrolle haben und andererseits, dass sie jemanden töten wollten.

Natürlich sollte jeder Mensch bei klarem Verstand verstehen, dass man bei Tempo 160 in der Innenstadt jemanden töten könnte. Aber wenn jemandes Persönlichkeit in ein paar Zylinderköpfen steckt, dann hege ich starke Zweifel, dass er die freiwillig zerschreddert.

Die Sache ist die: Mord ist ein sehr extremes Verbrechen, das ganz bewusst nicht alle Tötungsdelikte umfasst. Es gibt daneben eben auch Totschlag, fahrlässige Tötung und was weiß ich noch. Ich will hier sicher nicht runterspielen, was die beiden Verantwortlichen in jener Nacht am Ku’damm angerichtet haben, aber gerade die Leute, die gerne überall mehr Strafe sehen wollen, sollten sich doch mal überlegen, wieso die zwei jetzt wegen Mordes verurteilt werden, wenn jemand, der absichtlich einen anderen überfährt, um zum Beispiel Wettschulden loszuwerden – obwohl er das Geld eigentlich hätte und es nur nicht hergeben will – nicht höher bestraft werden könnte, weil Mord halt Mord ist.

Ja, auch das ist vereinfacht, ich weiß. Natürlich gibt es noch besondere Schwere der Schuld, im Endergebnis Sicherheitsverwahrung etc. pp. Aber im Grundsatz ist es so, dass „Mord“ nun einmal der Straftatbestand ist, der hier zur Sprache kommt, wenn Leute absichtlich aus niederen Motiven getötet werden. Und eben nicht, wenn jemand getötet wird, weil er zufällig extrem dummen Leuten im Straßenverkehr begegnet ist.

Und ja: Natürlich kann man Geltungssucht, idiotische Rumprollerei und überhabenes Männlichkeitsgetue, Dreistigkeit oder chronische Selbstüberschätzung eklig finden. Aber die Typen haben sich gegenseitig beeindrucken wollen, mehr nicht. Jeder, der darüber nachdenkt, weiß doch selbst, dass das genau die eklige Sorte Mensch ist, die jeden verprügeln würde, der ihr Auto beleidigt. Es kann mir doch keiner erzählen, dass die freiwillig und absichtlich für irgendwen ihre Kiste zu Schrott fahren würden.

Wie gesagt: Ich finde das auch extrem abstoßend, Mitleid mit denen braucht ihr mir echt nicht unterstellen, so einfach isses nicht. Aber Mord? Nein! Das sollte dann doch anderen vorbehalten bleiben. Denn auch wenn es erschreckend ist: Es gibt noch ekligere Menschen da draußen!

24 Kommentare bis “Sich mal nett übers Rasen streiten”

  1. Pünktchen sagt:

    Respekt an Dich als Taxifahrer, wenn Du „nur “ 10 km/h schneller fährst als erlaubt. Hier nehmen das zu viele Taxler pro Rad. Egal, ob 30er Zone oder wo anders. Allgemein haben sie es nicht so mit Verkehrsregeln. Da nehmen sie sich die Fahrer (m/w) der Öffis zum Vorbild

  2. Ivo sagt:

    Zusammenfassend gebe ich Dir Recht – es gibt ekligere Gesellen da draußen.

    Als Jurist finde ich den bedingten Vorsatz (dolus eventualis) nicht so falsch. Den der sagt, dass man eine Folge (hier den Tod eines Menschen) ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Könnte schon vorliegen… genau das herauszufinden ist Aufgabe des Gerichts. Bei der Strafzumessung kann man sich dann nach unten orientieren.

  3. Daarin sagt:

    @Ivo „Bei der Strafzumessung kann man sich dann nach unten orientieren.“ Ich dachte Mord hat kein variables Strafmaß.

  4. Fastdäne sagt:

    Moin, moin
    @ Daarin: Das zeigt mal was für ein Jurist Ivo ist!

    @ Sash: Wer mit mind. 160 über den Kudamm rast, dabei rote Ampeln missachtet (wo ja auch Fußgänger die Straße queren) handelt nicht mehr fahrlässig. Ich sehe hier schon niedere Beweggründe und Heimtücke, denn die Opfer waren völlig arglos.
    Es geht doch eigentlich nur um den bedingten Vorsatz. Das Strafmaß dürfte rel. identisch sein, denn auch bei Totschlag kann bei genügender Schwere eine lebenslange Haft stehen. (§212 StGB).
    Natürlich macht Haft etwas mit den Menschen. Wie geht es aber den Opfern? Die Toten sind das eine, aber was ist mit den Angehörigen?
    Obwohl ich den Ruf nach harten Strafen eigentlich auch für doof halte, erlebe ich oftmals auch eine falsche Toleranz. Sprinter überholen mich in BAB-Baustellen auf 2,20m Spuren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Solche Leute gehören nicht ans Steuer, die sind eine ständige Bedrohung meines Lebens bzw. meiner Gesundheit. Ich hatte bei erlaubten 80km/h 88 im Tempomaten! Das sind ja keine Einzelfälle sondern mittlerweile eher die Regel, gilt auch für dicke SUVs VW- Busse usw.;

    Eigentlich sollte unsere innere Kontrolle/Moral Rasen auf dem Kudamm genauso blockiere, wie dieses sinnlose Überholen in Baustellen. Da diese inneren Kontrollinstanzen bei immer mehr Leuten scheinbar nicht funktionieren, brauchen wir m.E. mehr Kontrolle und Konsequenzen beim Erwischt werden.
    Insofern gibt es bei den Tätern der Ausgangssituation tatsächlich viele Merkmale, die an einen Mord denken lassen. Empathie mit möglichen Opfern muss den Tätern völlig fehlen, sonst wäre derartiges Handeln undenkbar.
    Gruß Frank

  5. Wahlberliner sagt:

    Mord passt einfach nicht, das sehe ich genauso, aber es ist halt auch deutlich mehr als nur „fahrlässige Tötung“…

    @Fastdäne: Es gibt eigentlich die Regelung in der StVO, dass man charakterlich zum führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sein muss. Diese sehe ich leider allzu oft nicht erfüllt. Nur, wo kein Kläger, da kein Richter.

  6. Ivo sagt:

    @Darin, @Fastdäne. Hier in Österreich gibt es für Mord zw. 10 und 20 Jahre. Habe gerade gesehen, dass es in D anders ist.

  7. Sebastian sagt:

    Wenn ich mich richtig erinnere, hat der BGH nur die Argumentation zum Mord hin zur erneuten Prüfung zurückgegeben, nicht Mord pauschal ausgeschlossen.
    Auf dem Kudamm sind so viele Fußgänger unterwegs, dort mit 160 zu fahren ist zumindest das bewusste in-Kauf-nehmen des Todes mehrerer Menschen. So weit ist der Schritt dann nicht mehr bis zu einer Tötungsabsicht.
    Ob jetzt Mord oder Todschlag – mehrere Jahre Gefängnis für ein illegales Rennen sind genau die richtige Botschaft.

  8. Daarin sagt:

    @Wahlberliner: Es ist ja nicht so, dass es nur die Wahl zwischen fahrlässiger Tötung und Mord gibt.

  9. /me sagt:

    Ich denke, dass der Zusammenstoß am Kurfüstendamm ein Tötungsdelikt darstellt, und bin gespannt, ob das rechtskräftig auch so festgestellt wird.
    In Michigan hab ich in einer Autobahnstelle Schilder gesehen, auf denen im Wesentlichen stand: „Kill a worker – pay x0000 $ and go to jail for xx years“.
    Diese Idee zu transportieren, wäre mal eine Sache. Zumindest als Nicht-Muttersprachler denke ich: „Auch, wenns blöd läuft und mir einer unvermittelt bei 20 mph quer ins Auto läuft, hab ich einen Menschen gekillt.“ Sowas erhöht die Aufmerksamkeit.
    Bei uns sind alle genevt wegen der Baustellen und fragen sich, warum bei ihrer auf der Autobahn 60 sind und nicht 80, weil es ihnen so pressiert.

  10. Fastdäne sagt:

    Hallo nochmals,
    ich denke, dass hier keiner das Tötungsdelikt in Frage stellt. Fahrlässigkeit kann eigentlich auch keine Frage sein. Bleibt eben die Frage ob Totschlag oder Mord. Für die juristische Bewertung der jeweiligen Tatmerkmale fehlt mir ein Studium, gefühlt kann ich nur die niederen Beweggründe und die Heimtücke als Mordmerkmale sehen.
    Ob die Täter nun 15 Jahre oder 25 Jahre absitzen müssen ist eigentlich zweitrangig. Ich habe aber die Hoffnung, dass ein Urteil auf Mord und damit die neue Einordnung derartiger Verbrechen vielleicht einigen (bestimmt nicht allen) bewusst macht, was so ein Schwanzvergleich per Autorennen eigentlich ist, nämlich ein potentieller (mehrfacher) Mord, wenn es zum Knall kommt. Dann wären derartige Rennen möglicherweise auch als versuchter Mord zu bewerten, oder?
    Gruß Frank

  11. Marco sagt:

    Ganz klar ist: Es kommt auf den Einzelfall an. Die entscheidende Frage hier ist tatsächlich der Tötungsvorsatz, in Form des bedingten Vorsatzes, dolus eventualis. Ivo hat richtig geschrieben – insofern offenbar keine Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich – dass dieser vorliegt, wenn man die Folge (hier den Tod von Passanten) für möglich hält, und diesen billigend in Kauf nimmt. Das bedeutet, dass man sich in etwa denkt „Naja, wenn es passiert, ist es halt so, aber ich mach’s jetzt trotzdem.“ Im Gegensatz dazu gibt es noch die bewusste Fahrlässigkeit, bei der man auch die Folge für möglich hält, aber darauf vertraut, dass schon nichts passieren wird.

    Und da man den Leuten immer nur bis vor den Kopf sehen kann, muss der Nachweis von Vorsatz letztlich immer über Indizien erfolgen. Dazu hat der Bundesgerichtshof bereits vor geraumer Zeit – meiner Meinung nach richtigerweise – festgestellt, dass in der Regel eine erhebliche Hemmschwelle zur Tötung eines Menschen besteht, so dass für den Nachweis des Tötungsvorsatzes eine entsprechende Darstellung erforderlich ist, dass diese Hemmschwelle nicht existiert oder überwunden wurde. Insbesondere in solchen Fällen, in denen auch eine Selbstgefährdung vorliegt, ist das naturgemäß problematisch.

    Die Feststellungen des Landgericht im konkreten Fall tragen nach diesen bereits seit langem entwickelten Kriterien eben nicht die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Bevor ich dazu (noch) mehr Ausführungen mache, möchte ich auf einen lesenswerten Blogbeitrag verweisen: https://ungereimtheiten.wordpress.com/2018/03/01/bgh-hebt-raser-urteil-auf/

    Der ganze Aufschrei ist aber auch nicht nur aus diesen Gründen, die man mit bösem Willen als Förmelei bezeichnen könnte, vollkommen unangebracht, sondern auch aufgrund des Ergebnisses:
    Die Tatsache, dass die Verurteilung wegen Mordes aufgehoben wurde, bedeutet – offenbar im Gegensatz zum Verständnis des ein oder anderen Wutbürgers – weder einen Freispruch noch, dass ein paar Sozialstunden geleistet werden müssen o.ä.

    Zwischen Mord (zwingend lebenslängliche Freiheitsstrafe) und der mindestens vorliegenden fahrlässigen Tötung (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) gibt es noch andere Delikte:

    – Totschlag (Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslänglich): Liegt vor, wenn Tötungsvorsatz gegeben ist, aber kein Mordmerkmal vorliegt. Totschlag kommt meines Erachtens im konkreten Fall nicht in Betracht. WENN sich nach der neuen Verhandlung und Beweisaufnahme weiterhin ein Tötungsvorsatz nach den Kriterien des BGH ergeben sollte, war es Mord, denn das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels scheint mir unproblematisch. Wenn aber – wohl richtigerweise – Tötungsvorsatz abgelehnt wird, war es auch kein Totschlag. Die hier auch genannten Mordmerkmale des niedrigen Beweggrundes und der Heimtücke halte ich übrigens für abwegig.

    – Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren): Dieses Delikt ist meiner Meinung nach das zutreffende. Die Körperverletzung mit Todesfolge liegt vor, wenn man eine vorsätzliche (mindestens dolus eventualis, s.o.) Körperverletzung begeht und durch diese fahrlässig den Tod verursacht. Den Körperverletzungsvorsatz nachzuweisen ist deutlich unproblematischer als Tötungsvorsatz, weil eben die o.g. erhebliche Hemmschwelle nicht existiert. Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge ist meiner Meinung nach ohne Diskussion gegeben, so dass ich meine, wir haben eine Körperverletzung mit Todesfolge. Und der Strafrahmen von 3 Jahren aufwärts (also zwingend ohne Bewährung) bis hin zu 15 Jahre, die zweithöchste mögliche Strafe in Deutschland nach lebenslänglich, ist alles andere als ein bloßes „Du, du, du!“ mit erhobenem Zeigefinger.

    So, jetzt ist das ganze deutlich länger geworden als beabsichtigt, sorry dafür, Sash!

  12. Problem sagt:

    Ich bin da ähnlicher Ansicht wie Marco.
    Ich hatte auch Bauchschmerzen bei dem „Mord“-Urteil, nicht, weil ich hier hohe Strafen nicht für absolut angemessen halte, sondern weil ich es sehr schwer finde, eine Grenze zu ziehen, zwischen eine Mord (und der damit zusammenhängenden in aller Regel bewussten Tötung eines Menschen) und einem Tötungsdelikt wie dem Überfahren eines Menschen. Die Täter hatten ja nicht vor, einen Menschen umzubringen, sie haben es (unbewusst) billigend in Kauf genommen. Warum ich unbewusst schreibe? Weil sie vermutlich nicht darüber nachgedacht haben.
    Gleichzeitig machte mir das Urteil auch Gedanken, weil ich überlegt habe, wo man die Grenze zieht. Wenn jemand mit 90 in einer 50er Zone rast, dann rast er – aber würde er, wenn er jetzt jemanden überfährt, damit einen Mord begehen? Wäre das Fahren mit 90km/h pro Stunde dann versuchter Mord? Würde man unterschiedliche Hürden anlegen? Zum Beispiel: Wenn man in der 30er Zone 50 fährt und jemand überfährt, ist das dann Mord? Und wenn ich auf der Landstraße statt 100km/h 120 fahre? Oder auf der Autobahn bei erlaubten 130km/h 150? Oder gibt es dann Abstufungen? Oder gilt das nur, wenn vorher eine Reihe anderer Delikte (das Überfahren einer roten Ampel, dauerhaftes Rasen, Nötigen von anderern Verkehrsteilnehmer usw.) dazukommt?

    Ich bin der Ansicht, für diese Art Straftat muss ein neues Gesetz her, rasch, schnell und verhältnismäßig unkompliziert, was es einfacher macht, illegale Autorennen zu bestrafen und ggf. auch sehr hart zu bestrafen. (Abschrecken wird’s aber vermutlich nicht) Ein konstruiertes Mordurteil, was dann zwischen den einzelnen Gerichten hin und her gespielt wird, hilft da wenig.

  13. hafensonne sagt:

    Ich bin da anderer Meinung. Wer mit 160 km/h mitten in der Stadt über rote Ampeln demmelt, der nimmt Tote bewusst in Kauf (ob er das geistige Bewusstsein dafür hat, sei dahingestellt, aber wenn er verhandlungs- und schuldfähig ist, dann wird das unterstellt). Wer mit seinem Verhalten Tote bewusst und billigend in Kauf nimmt, der ist ein Mörder – ich konnte das Urteil absolut nachvollziehen. Der tötet Menschen aus niederen Beweggründen. Das ist Mord.

    Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge – DAS ist absurd.

  14. Der Banker sagt:

    Ich möchte mal anmerken, dass vor etlichen Jahren nach einer Serie von Brandstiftungen (wie z..B. Solingen 1993) an Wohnhäusern auch hier Mord und Mordversuch für entsprechende Brandstiftungen miteinbezogen wurden – einfach, weil Feuer unberechenbar ist und ein „kleenes Feuerchen“ im Treppenhaus (mal eben einen abgestellten Kinderwagen anzünden) schnell tragische Folgen haben kann.
    Die Raserei ist für mich kaum anders. Die Fahrzeuge werden ab einer bestimmten Geschwindigkeit in gewisser Weise auch unberechenbar. Wo auf einer Autobahn nicht viel passieren kann, weil sie entsprechend abgeriegelt sind, kann auf einer normale Straße jederzeit und überall ein Passant dazwischen kommen. Und es soll mir keiner erzählen, sowas wäre nicht vorhersehbar, noch eher als beim Zündeln!

    Ich weiß gar nicht, was es da rauszureden gibt von wegen „ich dachte, ich kann das“.

    Der Gesetzgeber sollte/wollte den Mordparagrafen eh schon lange einer Überprüfung unterziehen, da z.B.bei häuslicher Gewalt sich der Unterlegene, um sein Martyrium zu beenden, nur heimtückisch zu wehren weiß und dabei gleich beim Mord landet. Dann könnten sie hier auch gleich nachbessern.

  15. Der Alex sagt:

    Strafen ändern leider gar nichts.

  16. Sash sagt:

    @Pünktchen:
    Wie jeder, der die 10 km/h locker zugibt, sind es natürlich auch bei mir manchmal mehr, seien wir ehrlich. Dreispurige Dreißigerzone nachts um drei? Schuldig. Aber ja, ich kenne Fahrer wie die, die Du meinst und zu denen gehöre ich nicht.

    @Fastdäne:
    Ich stimme Dir in vielen Punkten zu, aber dann stellt sich am Ende eben die andere Frage, wie wir Opfern gerecht werden, deren Täter nicht nur bei einem extrem schlimmen Rennen von der Straße abgekommen sind. Ums Strafmaß geht’s mir dieses Mal wirklich nur nebensächlich, ich hab das nur angesprochen, weil ich mich explizit nicht den „Was sind schon 15 Jahre?“-Rufern anschließen will. Ich finde einfach die Gleichstellung mit einem extrem perfiden Mord nicht zielführend. Und ohne die beiden jetzt zu kennen, vermute ich doch eher, dass sie zu der Sorte Mensch gehören, die jemanden umgebracht hätten, der behauptet, sie könnten nicht schadensfrei mit 160 über den Ku’damm fahren. Was, wie Du hoffentlich merkst, nicht gerade als Kompliment gedacht ist. Und abgesehen vom allgemeinen „Falsch“-Level auf der Menschlichkeitsskala: Wie lässt sich das widerspruchsfrei juristisch einpacken?

    @Wahlberliner:
    Sehe ich auch als große Baustelle.

    @Sebastian:
    Ich glaube, da hast Du recht. Und das trifft den Kern meines Artikels auch fast schon eher. Aber die Diskussion hier zu hart eingrenzen möchte ich auch nicht, so gesittet wie sie verläuft.

    @Marco:
    Alles ok, eigentlich sind Kommentare doch gerade durch fachliche Einwände so lesenswert. 🙂
    Und ich finde es schön, dass du bezüglich Heimtücke z.B. ansprichst, was ich vermutet, aber als Laie nicht zu schreiben gewagt hätte: Dass das abwegig ist. Und deine Abschätzung Körperverletzung mit Todesfolge finde ich zumindest vorerst stimmig und ganz ehrlich, ok wäre das für mich auch.

    @Problem:
    An und für sich eine gute Idee, aber da stellt sich mir unweigerlich die Frage, inwieweit das wirklich mehr Übersicht bringt. Denn wenn wir mal mit der von Marco ins Spiel gebrachten Körperverletzung mit Todesfolge starten und dann feststellen, dass da natürlich noch jede Menge StVO-Verstöße mit dabei sind: Reicht das nicht? Ich meine, ich sehe die Gefahr illegaler Rennen in der Stadt schon, aber das Wort „illegal“ sagt doch schon genug: Es gibt ja bereits Strafen für Verkehrsvergehen. Darüber hinaus bedeutet ein neuer Straftatbestand ja auch neue Abgrenzungsschwierigkeiten – so wie sie jetzt bei Mord auch auftreten. Wann ist ein Rennen ein Rennen? Mal ganz ehrlich: Das ist auch schwierig zu definieren und zu beweisen, so lange es eben keines ist, das mit einem ausgedruckten Formelwerk und offizieller Einladung zum Event daherkommt. Und genauso können wir natürlich auch nicht drei übermütige Typen, die irgendwo mit 90 statt 70 langgegurkt sind, so hart bestrafen, als hätten sie dabei eine Schulklasse umgenietet. Wenn kein direkter Vorsatz besteht, wird man das wohl oder übel auch trennen müssen – finde ich zumindest. Und dann landen wir eventuell wieder ziemlich nahe an der heutigen Rechtssprechnung, nur erweitert um ein alles verkomplizierendes Delikt.

    @hafensonne:
    Dann an dich nochmal ganz speziell:
    Wir verurteilen das jetzt im Spiel mal als Mord. OK. Und dann kommt einer und rast vor der Schule deines Kindes, verfehlt es knapp und setzt dann zurück, weil er es nicht erwischt hat: Was ist das dann?

    @Der Banker:
    Ich denke, dass deine Gleichsetzung an einem Punkt hakelt, die zwar schwer für Außenstehende zu erfassen ist, aber moralisch in unserer Gesellschaft ein Ding:
    Jemand, der einen Brandsatz auf ein Haus wirft, will einen Schaden anrichten. Das mag auch nicht zwingend ein lebensbedrohlicher sein, das ist möglich. Aber es geht um den Schaden. Jemand, der seinem Kumpel beweisen will, dass er besser Auto fährt, will seine Kiste abends in der Garage rammeln, nicht sie verschrotten. Und ich glaube, dass die Motive, so schwer sie zu beweisen sind, nicht zufällig in unserem Rechtssystem gelandet sind. Hinterher sind alle klüger, deswegen ist natürlich auch Fahrlässigkeit zurecht strafbar. Für vernachlässigbar halte ich den Unterschied aber nicht.

    @Der Alex:
    Kommt leider auch aufs Delikt und die Spanne der Strafmöglichkeiten an.

  17. Problem sagt:

    @Der Banker

    Der Brandanschlag von Solingen ist eben nicht „nur“ ein Brandanschlag gewesen, sondern hier ist bewusst in Kauf genommen worden, dass Menschen getötet werden, je nach Auslegung kann man sogar sagen, dass hier ein (mehrfacher) Mord geplant wurde. Kann man hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Brandanschlag_von_Solingen nachlesen.

  18. Sehr lesenswerter Kommentar von Marco, vielen Dank — ich finde auch, daß Körperverletzung mit Todesfolge ein angemessenes Urteil wäre, ruhig mit einem Strafmaß am oberen Ende des Möglichen. Dazu kommen dann ja noch die StVO-Verstöße und der Verlust der Fahrzeuge, die ja hoffentlich auch keine Kasko bezahlen wird — gut, auch egal, denn diese Honks werden ja sowieso im Leben keinen Führerschein mehr bekommen. Aber Mord, das hab ich schon beim ersten Urteil gedacht, Mord ist doch „ich werde jetzt diesen Menschen da töten“, also a) mit Vorsatz und b) mit konkreter Zielperson — zumindest meine ich, das damals in der Schule so gelernt zu haben. Und auch wenn man über den (bedingten) Vorsatz streiten kann, scheitert es für eine Mord-Verurteilung dann doch daran, daß die Täter das Opfer vorher nicht kannten. Oder nicht?

  19. Kai sagt:

    Ein Problem bei dem Urteil von Körperverletzung mit Todesfolge ist doch, dass jeder Kraftfahrzeugfahrer (der über 30km/h bei nicht komplett einsichtigen Stellen erreicht), den Tod anderer Menschen (unbewusst) billigend in Kauf nimmt. Wenn einem Autofahrer zwei Meter vor seinem Auto ein Mensch/Kind auf die Fahrbahn springt/fällt, dann hat selbst ein erfahrener Autofahrer keine Möglichkeit mehr zu reagieren. Durch die Verbreitung des Autos werden aber gesellschaftlich die Anzahl an Toten gerne im gewissen Maße ignoriert, weil es (in doppelter Hinsicht) bequem ist. Bei so einer Situation mag eine Körperverletzung mit Todesfolge noch ein angemessenes Urteil sein, aber das ist bei solch einer Raserei bei weitem nicht mehr gegeben.

    Disclaimer: Ich fahre zwar vorwiegend im täglichen Straßenverkehr Fahrrad (oder Fuß/ÖPNV) und müsste mich schon anstrengen, auf diese Weise jemanden umzubringen, aber ich habe durchaus einen Führerschein und benutze ihn auch sporadisch. Somit nehme auch ich den Tod anderer Menschen insofern billigend in Kauf und bin mir dessen auch durchaus manchmal bewusst. Mein Auto habe ich aus Bequemlichkeit abgegeben.

  20. Marco sagt:

    @hafensonne: In aller Regel wird derjenige Tote nicht bewusst in Kauf nehmen, sondern sich entweder gar keine Gedanken machen, dass was passieren kann, oder eben darauf vertrauen, dass schon nichts passieren wird. Und ja, genau das ist die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Und richtig: Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge ist absurd, schon allein, weil es das Delikt nicht gibt, und es deshalb auch vor dir niemand erwähnt hat. Falls du auf mich Bezug nimmst, ich sprach von vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

    @DerBanker: Die „Tyrannenmorde“ sind in der Tat noch ein ganz anderes Thema. Aber für Mord einen besonderen Grad von Vorsatz (und dann noch einen mit geringeren Voraussetzungen!) einzuführen halte ich nicht nur für falsch und schwer praktikabel, sondern auch für rechtsstaatlich höchst problematisch.

    @DerAlex: In der Tat ist zu befürchten, dass Strafen daran nichts ändern. Weil die betreffenden eben nicht damit rechnen, dass was passiert. Oder halt überhaupt keinen Millimeter nachdenken.

    @Dieter Schlabonski: Eine konkrete Zielperson ist nicht nötig. Wenn du zum Beispiel in eine Menschenmenge schießt und denkst „einen werde ich schon treffen“, ist das unproblematisch eine vorsätzliche Tötung (je nach weiteren Umständen Totschlag oder Mord). Auch wenn du eine konkrete Zielperson ausmachst, die du erschießen willst, dann aber eine andere Person tödlich triffst, ist das Vorsatz, also Totschlag oder Mord. Wobei Vorsatz eben nicht nur vorliegt, wenn du bewusst jemanden töten willst (das ist Absicht oder auch dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn du es zwar nicht willst, aber sicher weißt, dass du bei deinem Handeln jemanden töten wirst (direkter Vorsatz oder dolus directus (zweitenGrades)), oder auch, wie hier in Frage stehend, wenn du ernsthaft damit rechnest, dass jemand zu Tode kommt und du das billigend in Kauf nimmst (Eventualvorsatz oder dolus eventualis). Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt nicht beim Vorsatz oder der Form des Vorsatzes, Mord muss also nicht „geplant“ sein, sondern im Motiv (aus niedrigen Beweggründen, oder zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat) oder in der Begehungsweise (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln). Hier wäre, wenn Tötungsvorsatz bejaht wird, das Auto als gemeingefährliches Mittel anzusehen, so dass Mord vorliegen würde.

    @Kai: „Unbewusst billigend in Kauf nehmen“ ist gerade kein Vorsatz. In der Regel wird der „normal zu schnell“ fahrende Autofahrer nicht einmal mit der Verletzung eines Dritten rechnen und diese billigend in Kauf nehmen. Sprich in diesen Fällen ist sicherlich Körperverletzung mit Todesfolge nicht das angemessene Urteil sondern allenfalls fahrlässige Tötung.

    @Sash: Danke für die Erinnerung an einen Punkt, den ich eigentlich auch erwähnt haben wollte, aber in meinem Kommentar oben vergessen habe: Ich finde nicht nur das Strafmaß bei den anderen „zur Auswahl“ stehenden Delikte vollkommen ausreichend für die Raserfälle, sondern auch den Schuldspruch. Sehen denn alle, die hier vehement vertreten, dass das Mord sein muss, tatsächlich keinen qualitativen Unterschied zwischen einem Vollhonk, der – in gemeingefährlicher Weise, aber doch im naiven, dummen, oder wasauchimmer Vertrauen darauf, dass nichts geschieht – durch die Stadt rast und jemandem, der mit einem LKW bewusst in eine Menschenmenge donnert? Ganz ehrlich, wer meint, dass das gleich zu bewerten ist, dessen Rechtsempfinden gehört meiner Meinung nach mal gehörig auf den Prüfstand.

  21. Sash sagt:

    @Marco:
    Genau die sind es, weswegen wir einen Rechtsstaat brauchen, bzw. auch haben: Die, die ihre Schlüsse aus der nachvollziehbaren, aber eben nicht alleinig fairen Betrachtung aus der Opferperspektive heraus vornehmen.
    „Wenn das Ergebnis so schlimm war, muss die Strafe genau so schlimm sein!“, mal grob vereinfacht gesagt.
    Und wie gesagt: Ich finde das nachvollziehbar, denn natürlich würde ich hier (vermutlich) anders argumentieren, wenn ein Angehöriger von mir das Opfer wäre oder ich nach drei Medienberichten über vergleichbare Dinge vorschnell urteilen würde, dass man „DAS JA HÄTTE WISSEN MÜSSEN“. Diese Abstraktion ist schwer für Menschen, insbesondere wenn man sich nicht mit einer juristischen Ausbildung dagegen abhärtet. Denn wenn eine konkrete (und dann meist schlimme) Tat erst einmal begangen ist, finden sich tausend Argumente, warum man selbst irgendwas besser gemacht hätte.
    Und man muss zugeben, dass so etwas letztlich unbeweisbares wie das genaue Motiv natürlich auch immer Projektionsfläche für alle Außenstehenden ist. Aber ja, deswegen die Sache mit dem Rechtsstaat, auch wenn das bedeutet, dass hier und da mal einer durchs Gitter fällt (was beim Sozialstaat wiederrum offenbar weniger Leuten Sorgen bereitet).

  22. Andy sagt:

    Der BGH hat übrigens nicht entschieden das eine Verurteilung wegen Mord hier nicht in Frage kommt.

    Er hat (aus juristischer Sicht) schwere handwerkliche Fehler im Urteil bzw der Urteilsbegründung beklagt.

    Es kann am Ende in der zweiten Runde wieder haargenau dasselbe Urteil rauskommen, es müsste nur besser / umfangreicher / schlüssiger begründet werden.

  23. Unfassbar sagt:

    Die Täter haben sich zu einem Rennen verabredet. Zum Einen fand dieses Rennen an einem Ort statt, wo es verboten ist Rennen zu fahren. Zum Anderen bedeutet jedes Rennen einen Vorsatz und Bewusstsein zum zu schnellen Fahren. Und das eben kontinuierlich. Es ist nicht so, dass ein Einzelner auf kurzer Distanz zu schnell gefahren ist, dass man versehentlich die eigene Geschwindigkeit nicht dem Erlaubten reguliert hat, nachgebessert hat. Nein, aus niedrigen Beweggründen ist man hier rücksichtslos, verantwortungslos und riskant über den Kurfürstendamm gebrettert. Es ging einzig und allein um den Sieg, um nichts Anderes. Das soll kein Mord sein?

  24. Sash sagt:

    @Unfassbar:
    Vermutlich nicht. Ich meine, ich verstehe deine Emotionen, ich finde das wie gesagt auch scheiße. Aber wieso sollten wir das genauso bewerten und bestrafen, wie z.B. jemanden, der ein Kind hinrichtet, weil seine Eltern einen seiner Meinung nach unpassenden Kommentar in einem Blog abgegeben haben?
    Es liegt in der Natur der Sache, dass man als (vielleicht auch nur emotional) Betroffener gerne immer möglichst harte Strafen haben möchte. Aber auf der Basis führt ein Rechtssystem halt einfach zu standardmäßigen Hinrichtungen. Und unseres ist aus gutem Grund nicht so konstruiert.

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