(Vorhersehbarer) erster Schlag gegen Uber

Laut dem Tagesspigel hat das LABO die App von Uber in Berlin vorerst verboten.

Das ist natürlich alles noch nicht endgültig und Uber wird vermutlich wie in Hamburg auch erst einmal dagegenhalten. Das ist völlig normal und ein Sieg lässt sich daraus noch nicht herleiten. Auch Uber hat die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und das will nicht einmal ich ihnen verbieten.

Juristische Prozesse brauchen Zeit und das ist ok. Das Gewerbe wird nicht untergehen unterdessen.

Dennoch: schön zu sehen, dass sich in unserem Gewerbe – in dem sonst gerne weggesehen wird – offenbar auch mal was bewegt.

Nachtrag: Und wie erwartet: Sie machen weiter. Auch irgendwie putzig ist Ubers eigene Stellungnahme. Nett geschrieben ist sie ja, aber es ist schon faszinierend, wie viel Text sich ohne ein einziges inhaltliches Argument produzieren lässt.

31 Kommentare bis “(Vorhersehbarer) erster Schlag gegen Uber”

  1. Hm, trotzdem…hat es viel zu lange gedauert. In Bremen ist Uber & Co noch kein Thema, aber als 10. Größte Stadt Deutschlands beobachtet man das genau. ich habe letztens mit einem hohen Zier des Bremer Taxigewerbes darüber gesprochen, er sagte kurz und knapp: „Die entsprechenden Anträge und Unterlagen das zu unterbieten liegen schon in meiner Schreibtischschublade, der Senator für Verkehr wurde von mir schon „bearbeitet“. Wenn die hier auch nur einen Fuß reinsetzen, machen wir direkt alarm, ich warte nur noch darauf“

  2. Sash sagt:

    @Taxiblog Bremen:
    Ist ja auch gut so. Aber wie gesagt: manchmal braucht das Zeit. Binnen zwei Wochen geht das Gewerbe nirgendwo den Bach runter, egal was Uber anstrengt. Die folgenden Schritte werden viel länger dauern, aber das gehört halt dazu.

  3. MsTaxi sagt:

    Mit der Umsetzbarkeit dieser Anordnung sehe ich Probleme, aber das sind zum Glück ja nicht meine.

    Positiv ist in meinen Augen zu werten, dass bestehende Gesetze angewendet werden. Wenn euer LABO jetzt noch dran geht, diese Gesetze und Verordnungen auch auf bestehende Unternehmen so konsequent anzuwenden, strukturiert sich die Berliner Taxiszene schnell neu, nehme ich an.

    Ich vertrete ja – jenseits aller Diskussionen wie Uber, Carsharing etc. – die Meinung, dass wir die Taxilandschaft in Deutschland in maximal 5 Jahren kaum noch wieder erkennen werden. Ich hoffe nur, dass das dabei rauskommt, was ich mir erhoffe und nicht meine schlimmsten Visionen wahr werden.

  4. elder taxidriver sagt:

    ‚ Den Rechtsweg bestreiten‘ klingt originell, gemeint war aber wohl ‚den Rechtsweg beschreiten‘ ?

  5. metro sagt:

    Genau, bestehende Gesetze, wie das Personenbeförderungsgesetz, müssen nur umgesetzt werden. Soll das Uber Geschäftsmodell Einzug halten, muss das o.g. Gesetz geändert werden und dass geht in der Demokratie über Politiker unsere Volksvertreter…
    Also im Endeffekt sollte so etwas vom Wähler entschieden werden. Da geht es ja auch um solche Sachen wie Mitfahrgelegenheit , Mitfahrzentrale usw….

  6. Sash sagt:

    @MsTaxi:
    Was dabei rauskommt, werden wir sehen. Mindestlohn und Fiskaltaxameter werden da sicher für ein gewisses Lichten der Reihen sorgen. Und auch bei mir decken sich die Befürchtungen nicht mit den Wünschen.

    @elder taxidriver:
    Hast natürlich Recht. War schon spät. Ist jetzt korrigiert. 🙂

    @metro:
    Wobei man nach nunmehr 10 Jahren wohl davon ausgehen kann, dass das mit den Mitfahrzentralen im Wesentlichen legal ist, oder?

  7. Xylakant sagt:

    Ich seh das Problem mit Mitfahrzentralen nicht, die sind doch laut §1 Personenbeförderungsgesetz explizit ausgenommen.

  8. Sash sagt:

    @Xylakant:
    metro spielt darauf an, dass es auch bei Mitfahrzentralen Graubereiche gibt. Die Leute, die in Kleinbussen 7 Leute à 35 € von Berlin nach Stuttgart fahren und auf dem Rückweg dasselbe nochmal anbieten. Die machen sehr wohl Gewinn dabei und das ist dann eben genau gegen jenen §1 ein Verstoss.
    Aber das sind natürlich so gesehen Ausnahmen (auch wenn’s zumindest zeitweise ein häufiges Phänomen war) und nicht dem System Mitfahrzentrale geschuldet.

  9. metro sagt:

    @sash, @xylakant:

    Naja, wie ist es denn wenn ich im „Land Berlin“ sagen wir mal von Frohnau nach Köpenick will und diese Strecke bei Mitfahrgelegenheit angeboten wird. Zum Bsp. , jemand der immer den gleiche Arbeitsweg hat wie der Mitfahrer und das dort anbietet. 1 Tour = 43 km über Stadtautobahn.
    5 Mal die Woche diese Tour . Mitfahrgelegenheit.de bekommt doch da auch Provision für die Vermittlung oder? Wo ist da der Unterschied zu UBER?

  10. Sash sagt:

    @metro:
    Der Unterschied ist, dass der Fahrer dich nur anteilig an den Kosten beteiligt und keinen Gewinn erzielt, so dass er diese Fahrten nicht zu seinem eigentlichen Geschäft macht.

  11. metro sagt:

    @metro:

    Gewinn ist ja immer relativ. Wenn da eine S Klasse vorfährt, kostet der km Unterhalt für so einen Schlitten auch mal gerne 0,20 EUR.
    Also was ich sagen will, die UBER Anwalte werden meiner Meinung genau damit kommen. Wenn Verbot, dann für alle, nach dem Gleichheitsprinzip.

  12. Carom sagt:

    Fürs Protokoll:
    Gesamtkosten für den PKW fangen laut ADAC etc. bei rund 30 Cent pro Kilometer an (ganz kleine Kleinwagen), die Mittelklasse kommt so auf 40 bis 70 Cent pro Kilometer, und darüber gibt es dann auch noch eine Menge Fahrzeuge (Vans, Kleinbusse, von Sportwagen etc. ganz zu schweigen).
    Die S-Klasse dürfte deutlich über einen Euro pro Kilometer kosten.

  13. Sash sagt:

    @metro:
    Dann sollten die Anwälte von Uber aber auch erklären können, wieso sie bei unentgeltlichen Fahrten den Fahrern 100 € Tagesverdienst versprechen. 😉
    Das ist ja das Irre bei dem Haufen: die widersprechen sich ständig selbst, und folglich ist die Hälfte ihrer Aussagen nicht zu halten.

    @Carom:
    Also die 40 Cent glaube ich gerne. Bei 70 Cent realen Kosten gäbe es aber keine Taxen mehr, das kann ich definitiv ausschließen. Mein Chef verdient seit 30 Jahren Geld mit dem Konzept, 1 € Umsatz pro Kilometer zu bekommen und davon 50 bis 55 Cent für den Fahrer (inkl. aller Lohnnebenkosten) auszugeben. Und andere schaffen das auch mit einer E-Klasse.

  14. metro sagt:

    @Carom

    Ja, OK habe die Pendlerpauschale, also 0,20 Eur/ km angenommen.

  15. Taxi 123 sagt:

    Der Uber-Kommentar für mehr Auswahl ist wirklich Spitze. Eventuell sollte man denen ein paar Regionen Deutschlands nennen, wo das wirklich gebraucht wird: ländliches MeckPomm, Bayern oder ähnliches. Merkwürdig ist nämlich, das Uber nur in den großen Städten auftaucht. Könnte man Rosinenpickerei nennen. ;-D

  16. Sash sagt:

    @Taxi 123:
    Ich finde, der Text ist eine hervorragendes Lehrbeispiel für sinnentstellte Behauptungen, leeres PR-Gebrabbel und lustigen Infos zwischen den Zeilen. Sowas hätte ich im Abi gerne mal interpretiert! 🙂
    Aber ja, die pure Selbstlosigkeit von Uber fruchtet tatsächlich in erstaunlichen Gebieten. 😉

  17. katapult sagt:

    Bleibt zu hoffen, dass der Bundesverfassungsgericht das PBefG in der Luft zerreißt. Ich habe auf die Schnelle kein Urteil gefunden, in dem das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Verletzung der Berufsfreiheit angerufen wurde, also würde Uber da vermutlich Neuland betreten.

    Zulassungsvoraussetzungen wie die Ortskundeprüfung dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn entweder die Ausübung des Berufs ohne bestimmte Kenntnisse unmöglich ist oder Schäden oder Gefahren für die Allgemeinheit mit sich bringen würde. In Zeiten von Smartphones und Navis gilt das offensichtlich nicht mehr.

  18. Carom sagt:

    @Sash:
    Das sind die „Preise“ für privat genutzte PKW, Jahreslaufleistung irgendwo bei 15.000 Kilometern oder so – da ergeben sich bei Taxen allein schon durch die Kilometerleistung andere Werte (die jährlichen Fixkosten verteilen sich ja auf wesentlich mehr Kilometer).
    Ich halte die Zahlen, die ADAC und Co. so vorlegen, für valide – ich habe selber mal anhand die allfälligen Rechnungen incl. Benzin für einen Kleinwagen (Fiat) nachgehalten, und es passte ziemlich genau zur Tabelle.

  19. Roichi sagt:

    @ katapult

    Da katapultierst du aber gleich mal mit ganz dicken Brocken, ohne überhaupt auf dem richtigen Rechtskontinent zu sein.
    Hier geht es zunächst nämlich nicht um Grundrechte. Interessant wäre natürlich dann auch die Begründung, warum das PBefG denn nun Grundrechtswidrig sei, wenn doch jedes Grundrecht beschränkt ist. Und ebenso, was an Begründungen im Gesetz selbst enthalten ist.

  20. Sash sagt:

    @katapult:
    Du musst ein großer Liebhaber von Taxifahrern sein. So sehr wie Du dich für die Abschaffung des PbefG begeistern kannst, scheint dir der bisherige Service unserer Dienstleistung als viel zu gut vorgekommen sein.
    Ich mag Komplimente zwar, aber dieses Mal isses ein wenig aus dem Ruder gelaufen …

    @Carom:
    Ja gut, das kann natürlich sein. Ich denke trotzdem nicht, dass Uber es schafft, das Geld als Unkostenbeitrag durchzukriegen. Dass sie die Fahrer über die wahren Kosten im Unklaren lassen, hat aber natürlich System. Sie zielen insgesamt ja auch darauf ab, dass die Fahrer letztlich alle Konsequenzen tragen. Sie haben ja wirklich nur die App. Alles weitere riskieren ja Menschen, die keine Ahnung haben, worauf sie sich einlassen.

  21. katapult sagt:

    Wenn man sich Berichte aus San Francisco oder Los Angeles durchliest, wo sowohl Taxis als auch Ubers legal fahren, meinen die weitaus meisten, dass das Service der Ubers besser ist. Vielleicht deswegen, weil einem Taxifahrer, der schlechtes Service bietet, nichts passiert, während ein Uberfahrer, der schlechtes Service bietet, seinen Zugang zur Plattform verliert.

  22. MsTaxi sagt:

    @katapult

    Ich gebe zu, ich bin momentan nicht gnädigster Laune, aber auch sonst wären mir deine Pseudoargumente das Widerlegen noch wert.

    ad „Verletzung der Berufsfreiheit“

    Ich weiß ja nicht, in welchem Deutschland du lebst, aber in dem, in dem ich lebe, sind „Einschränkungen der Berufsfreiheit“ so trivial wie doppelt trockener Keks. Da fängt bei der Approbation der Ärzte an, geht über die Prüfung für Heilpraktiker weiter und ist beim PBefG noch lange nicht an seinem Ende angelangt. Erfahrungsgemäß kann man sagen, nahezu überall, wo die Ausübung eines Berufes die Möglichkeit birgt, dass ein anderer an Leib, Leben oder Psyche beschädigt werden kann, gibt es Zulassungsbeschränkungen für Berufe. Da kümmert sich das Bundesverfassungsgericht einen Dreck drum.

    Um so mehr, als es in dem Deutschland, in dem ich lebe, schon seit Jahrzehnten zulässig war/ist, Pfarrern und Lehrern, die das falsche Parteibuch, und einstmals Postboten, die das falsche ideologische Verhältnis zum Quellekatalog haben/hatten (ich verneige mich für das sinngemäße Zitat vor Dittrich Kittner), höchstrichterlich abgesegnet aus dem Dienstverhältnis zu kicken. Und dass der Begriff „le Berufsverbot“ mittlerweile auch in andere Sprachen Einzug hielt, weißt du wohl auch nicht. Ok, kann sein, dass du dafür zu jung bist. Wayne?

    @ besserer Uber-Service

    Wer veröffentlicht so eine Meinung? Uber selber oder diverse journalistische Postillen? Solche Berichte sind als so objektiv aufzufassen wie eine Studie, die Philipp Morris sponsort und die aussagt, dass Rauchen gut für die Lunge ist. Oder um im Bilde zu bleiben, so belastbar wie der jährliche Taxi-Check des ADAC.

    Fazit: Katapult, dir würde eine flacher eingestellte Flugbahn für die Geschosse vielleicht ganz gut tun.

  23. MsTaxi sagt:

    Mit der Uber-Stellungnahme könnte man wegen ihrer inhaltsschweren Bedeutungslosigkeit glatt Bullshit-Bingo spielen *feix*

  24. katapult sagt:

    „Erfahrungsgemäß kann man sagen, nahezu überall, wo die Ausübung eines Berufes die Möglichkeit birgt, dass ein anderer an Leib, Leben oder Psyche beschädigt werden kann, gibt es Zulassungsbeschränkungen für Berufe.“

    Beseitigt die Ortskundeprüfung irgendeine dieser Gefahren? Nein? Dann weg damit.

    „Wer veröffentlicht so eine Meinung? Uber selber oder diverse journalistische Postillen? Solche Berichte sind als so objektiv aufzufassen wie eine Studie, die Philipp Morris sponsort und die aussagt, dass Rauchen gut für die Lunge ist. Oder um im Bilde zu bleiben, so belastbar wie der jährliche Taxi-Check des ADAC.“

    Kunden von Uber (und ehemalige Kunden von Taxis), wie zum Beispiel hier.

  25. MsTaxi sagt:

    @katapult

    Offensichtlich nimmt der Gesetzgeber eine solche Beseitigung an. Zumindest dürfte darin einer der Gründe zu suchen sein, warum auch Krankentransportfahrer eine OKP ablegen müssen. Und ja, ich würde sagen, auch ich war schon in Situationen, wo Ortskunde nicht nur in finanzieller Hinsicht dem Kunden dienlich war.

  26. katapult sagt:

    Ich denke nicht, dass da irgendwelche Konsumentenschutzgründe dahinter stehen. Da geht es einfach um Konkurrenzvermeidung.

    Ein modernes Navi ist einfach besser als der beste Mensch, weil es z.B. Staus im Blick hat und automatisch alternative Routen sucht.

  27. Sash sagt:

    @katapult:
    Natürlich sind Navis sinnvoll. Und natürlich gibt es auch gute Uber-Fahrer. Die Frage ist doch aber: wenn Uber so viel besser ist, warum wollen Sie dann die Gesetze branchenweit einreissen?
    Man kann über den Sinn der Ortskundeprüfung oder deren Ausgestaltung diskutieren. Aber auch wenn Navis überlegen sind: wo bitte steht denn, dass ein Navi Pflicht ist? Es geht nicht nur um Navi vs. Ortskunde. Es geht darum, dass auch Fahrer ohne Navi UND ohne Ortskunde fortan legal wären. Und wenn es nur darum geht, eine App zu nutzen, bei der schlechte Fahrer wieder fliegen: was ist mit MyTaxi? Die machen das seit 2 Jahren und haben das legal geschafft.
    Mal das Bild auch zu Ende, dass Du angefangen hast: Uber schafft es, sich durchzusetzen. So wie sie es ankündigen. „Lästige alte Gesetze“ werden abgeschafft, die Taxen gleich mit. Was meinst Du, wer sich da neben Uber noch alles meldet und Fahrten durchführt? Wie die Dienste aussehen, die UberPop nochmal im Preis unterbieten, indem sie die Fahrer nicht mehr anschauen, sondern alle einstellen, die ein Captcha eingeben können?

  28. metro sagt:

    @ katapult:

    Um die Diskussion mal zu versachlichen:

    UBER’s Geschäftsmodell ist zurzeit nicht gesetzeskonform. Das Personenbeförderungsgesetz steht dem entgegen. Das hat der Berliner Senat richtig erkannt und eine Unterlassung erwirkt.
    Die Klagen von UBER hiegegen werden keinen Erfolg haben, denn ein Richter kann sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen.
    Fazit: Das Personenbeförderungsgesetz muss so geändert werden, dass es UBER- Konform ist. Das geschieht im Berliner Abgeordnetenhaus. 2/3 Mehrheit meine ich, sollte reichen.
    Also: Wende Dich an die Politiker, mache eine Petition oder sonst irgendwas, leiste Lobbyarbeit. AUF GEHTS!!!

  29. katapult sagt:

    @Sash: Würdest du bei einem Unternehmen mitfahren, dessen Fahrer erst einmal an jeder Kreuzung nach dem Weg fragen muss und auch einmal fünf Minuten rumsteht? Ich denke nicht, und die Kunden werden sich da sehr in Grenzen halten. Nicht jedes dämliche Geschäftsmodell muss man verbieten, es reicht, dass die Kunden ausbleiben.

    @metro: Ist das PBefG nicht Bundesrecht, also bräuchte man eine einfache Mehrheit im Bundestag und nicht eine 2/3-Mehrheit im Abgeordnetenhaus?

  30. metro sagt:

    @ katapult:

    ja, stimmt, Bundesrecht. Hätte ich jetzt nicht vermutet. Die Länder können nur Rechtsverordnungen erlassen:

    (3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über
    1.
    das Bereithalten von Taxen in Sonderfällen einschließlich eines Bereitschaftsdienstes,
    2.
    die Annahme und Ausführung von fernmündlichen Fahraufträgen,
    3.
    den Fahr- und Funkbetrieb,
    4.
    die Behindertenbeförderung und
    5.
    die Krankenbeförderung, soweit es sich nicht um Beförderungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 handelt.
    (4) Die Beförderungspflicht besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Beförderungsentgelte (Pflichtfahrbereich).
    (5) Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten.

    Das heißt der Bundestag müsste hier seine Zustimmung geben.

  31. Sash sagt:

    @katapult:
    In der plausiblen Annahme, dass die meisten, die so argumentieren, schon ein Weilchen erwachsen sind:
    Warum entzündet sich der Widerstand jetzt bei Uber? Was Uber und die Fahrer für Pop machen, ist, wie Uber ja gerne erzählt, schon seit Ewigkeiten illegal. Es ist genau andersrum: wir müssen nicht für jede dahergelaufene Firma illegale Geschäftsmodelle legalisieren.
    Und trotz deiner Ablehnung sind allenfalls Teilaspekte des PbefG reformbedürftig. Was Uber nicht einmal näher interessiert. Die haben einfach keinen Bock drauf, wie andere legal zu operieren und verlassen sich drauf, dass es schon gut ankommt, ein bisschen auf Taxifahrern rumzuhacken. An Innovation und Apps liegt’s nicht. Das PbefG verbietet keine Apps. Steht da nirgends drin. Es verhindert allenfalls Scheinselbständigkeiten. Und hauptsächlich regelt es Zuständigkeiten und Spezifikationen, das meiste ist für Uber völlig uninteressant. Viel mehr stört sie, dass man in Deutschland fürs Arbeiten ein Gewerbe oder einen Arbeitsvertrag braucht …

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