Uber „darf“ wieder fahren.

Gestern wurde in Frankfurt die neulich erlassene einstweilige Verfügung gegen Uber, keine Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrern und/oder Autos durchzuführen, wieder gekippt. Wenngleich das überraschend war und die Begründung durchaus ihre, nun ja, Schwächen hat, ist das deswegen kein übergroßes Drama. Es ging nur darum, ob das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung in diesem Fall angemessen war oder nicht. Da Uber weiterhin alles verschweigt, was ihnen nicht so ganz in ihre Welt passt, schreibe ich das hier noch einmal ganz klar:

Noch nie und nirgends hat bis heute ein deutsches Gericht die Rechtmäßigkeit von UberPop auch nur ansatzweise bestätigt!

Im Gegenteil. Sowohl beim Verbotsrückzug in Hamburg als auch jetzt bei dem der bundesweiten einstweiligen Verfügung haben die Richter klargestellt, dass, diplomatisch ausgedrückt, erhebliche Zweifel an der Legalität dieses Geschäftsmodells bestehen.

Den Uber-Blogartikel gestern hätte man freilich auch vor einer Woche schon schreiben können. Da steht wie üblich drin, wie geil sie sind. Ob sie das trotz oder wegen eines Urteils sind, ist auf deren Planeten ohnehin nur ein Wortspiel.

Obwohl viele Medien das jetzt auch wieder schreiben, ist das nicht einmal ein „Etappensieg“ für Uber in der Sache an sich. Es spielt ihnen allerdings in die Hände, das muss man zugeben. Schließlich setzt Uber auf die eigene Beliebtheit in der Bevölkerung und braucht sie, um Druck zu machen. Schön finde ich die Entscheidung des Gerichts also trotzdem nicht.

Zumal wegen der Begründung. Laut dem oben verlinkten Heise-Artikel ist das Gericht der Uber-Darlegung gefolgt, Ihr Geschäftsmodell sei seit 2013 bekannt gewesen, was Taxi Deutschland die Möglichkeit gegeben hätte, frühzeitig ein Hauptverfahren einzuleiten anstelle des jetztigen Eilantrages der einstweiligen Verfügung. Ob das juristisch korrekt ist, kann ich als Laie nicht einschätzen, zumal ich auf die Schnelle keine Quellen gefunden habe, wann Uber die Vermittlung via UberPop in Deutschland angekündigt hat. Zufälligerweise war es jedoch im Jahr 2013, als Uber seinen Limousinenservice Black erstmalig in Berlin gestartet hat, der ja nach wie vor auch legal und vom Taxigewerbe weitgehend unangegriffen ist. Ich hab ja ein bisschen Sorge wegen etwaiger Pop-Black-Verschmandungen bei der Entscheidung. Aber sei’s drum. Taxi Deutschland haben in ihrer Presseerklärung jedenfalls halbwegs plausibel begründet, weswegen sie nicht schneller sein konnten als sie es waren.

Einen kleinen Funfact liefert der oben verlinkte Heise-Artikel noch. Uber hat sich offenbar des Staatsrechtlers und ehemaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz bedient, der ihnen ein Gutachten schrieb, das die eigentlich doch schon lange widerlegte These, UberPop sei eine Mitfahrgelegenheit, bejahte. Der vorsitzende Richter soll entgegnet haben:

„Nicht jedes Gutachten, was von einem Hochschullehrer verfasst wurde, ist automatisch geeignet, die Rechtssprechung, wie es vielleicht gewünscht ist, zu beeinflussen.“

Und Fabien Nestmann, Uber-Sprecher für Deutschland, liest von seinem Blatt ab, dass die heutige Entscheidung zeigt, dass die Richter sich offenbar „aufgeschlossen“ für neue Ideen zeigen.

(Sorry, dass ich solche Kleinigkeiten manchmal breittrete, aber ich bin offenbar ein zu ehrlicher Mensch und einfach nur bei jeder neuen Wortmeldung von Uber entsetzt über deren Tatsachenverdrehungen und Desinformationen. Sich einen auf ihre Digitalität runterholen und dann aber darauf zu setzen, dass die Menschen zu dumm sind, einfache Internet-Recherchemöglichkeiten zu nutzen. Ekelhaft! Dass sie eine andere Meinung haben als ich, kann ich akzeptieren. Würde ich aber schreiben wie sie schreiben, würde ich sogar mich selbst widerlich finden.)

Als kleinen positiven Bonus gibt’s hier noch einen Zeit-Artikel, der klarstellt, dass es bei Uber und co. nicht um Taxis, sondern um Weltanschauungen geht.

37 Kommentare bis “Uber „darf“ wieder fahren.”

  1. Sebastian sagt:

    Das deutsche Rechtssystem ist kompliziert: Man muss den passenden Paragraphen finden, der einem Recht gibt und dann noch einen wohlgesonnenen Richter erwischen. Vielleicht läuft der Weg gegen Uber eher über das Finanzamt als über einen Gerichtssaal: Wenn Uber-Fahrer beispielsweise verpflichtet werden würden, eine Gewerbe anzumelden und eine Steuererklärung abzugeben, würde die Fahrerschaft bestimmt stark reduziert werden.

  2. Sash sagt:

    @Sebastian:
    Naja, aber wie gesagt: in der Hauptsache (hier ein Wettbewerbsverstoß) ist noch nix gesagt. Die Verbotsverfahren in Berlin und Hamburg (und sicher bald weitere) wegen Verstößen gegens PBefG etc. sind ja noch nicht aus der Welt. Und zu der jetztigen Entscheidung kenne ich die Hintergründe zu ungenau. Wie ich geschrieben hab: keine Ahnung, wann Uber das UberPop-Geschäftsmodell hier öffentlich gemacht oder angekündigt hat. Oder ob die Richter auf die USA verwiesen haben …

  3. OtZl sagt:

    Ich finde den Link zum Heise-Artikel nicht… 😉

  4. Cryptomaniac sagt:

    Naja, also juristisch ist die Entscheidung völlig richtig. Die einstweilige Verfügung ist nunmal ein sehr, sehr scharfes Schwert, da eine Entscheidung meist ohne mündliche Verhandlung ergeht und weitreichende Konsequenzen hat. Das dafür dann auch entsprechend hohe Vorraussetzungen gelten, ist absolut nachvollziehbar.
    Viel weniger nachvollziehbar ist dagegen die Argumentation der Taxi-Zentrale:
    1. Um rauszufinden dass die Uber B.V. in den Niederlanden zuständig ist braucht man sich nur die Nutzungsbedingungen anschauen, die auf der Website von Uber einsehbar sind. Da steht das ganz klar drin. Ansonsten ist es bei solchen EV’s aber in der Praxis (gerade aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit) Gang und Gäbe beide Gesellschaften als Antragsgegener aufzunehmen, dann geht das vielleicht nur bezgl. einer der bedien durch, aber man hat den richtigen auf jeden Fall dabei.
    2. Auch das mit den Testfahrten ist ziemlicher Quatsch. Die einstweilige Verfügung untersagt ja Uber „nur“ Beförderungswünsche zu vermitteln ohne im Besitz einer Erlaubnis nach PBefG zu sein. Das bedeutet, wenn alle Fahrer eine solche Erlaubnis hätten würde die EV komplett leer laufen. Somit ist es egal, ob Uber Leute ohne Taxischein fahren lässt, die EV hätte so oder so ergehen können, da Sie sich nur bei Fahrten ohne Taxischein auswirkt. (Einziges Problem ist hier dann das Rechtsschutzbedürfnis, allerdings müssen die Tatsachen für die EV nur glaubhaft gemacht und nicht bewiesen werden, somit hätte die EV hier trotzdem Erfolg gehabt).
    Insgesamt ein klarer Kunstfehler solange zu warten, bis die Eilbedürftigkeit weg ist! Die Entscheidung des LG Frankfurt ist somit absolut richtig.

  5. Cryptomaniac sagt:

    PS: Start von Uber in Deutschalnd war der 14.04.2014 (http://blog.uber.com/uberpopberlin)
    Das ist jetzt 5 Monate her.
    Damit wird das Argument von Testfahrten natürlich noch viel lächerlicher.
    2 Wochen sollten für Testfahrten und fertigen der Antragsschrift ja absolut locker reichen…

  6. Sash sagt:

    @OtZl:
    Ups. Liegt jetzt ganz oben unter „wieder gekippt“. Für dich aber gerne hier nochmal:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mitfahr-Apps-Gericht-hebt-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Uber-auf-2392212.html
    Sorry. 🙂

    @Cryptomaniac:
    Das mit der Adresse fand ich durchaus auch komisch. Deswegen das „halbwegs“ in meinem Satz. Und dass einstweilige Verfügungen nicht ohne hohe Hürden erfolgen sollen, ist richtig.
    Wenn man das mit den Testfahrten auch als unnötig ansieht (woran ich meine Zweifel habe, schließlich hätte die Verfügung ja auch gleich abgelehnt werden können, wenn man dem Gericht nicht glaubhaft hätte vermitteln können, dass bei Uber überhaupt wer ohne P-Schein fährt.)
    Und immer noch offen ist die Frage, ob da jetzt wirklich lange gewartet wurde. Es waren keine zwei Monate nach Ubers erstem Auftreten mit UberPop in Deutschland und rein theoretisch schädigt Uber Taxi Deutschland mit jeder Fahrt.
    Wie gesagt, das ist meine Einschätzung als Laie, ich kann schlicht nicht sicher sagen, ob die Entscheidung jetzt falsch war. Ich habe vor allem wegen diesem „seit 2013“ ein ungutes Gefühl. Denn wo diese Zahl herkommt, weiß ich bisher nicht und sie überrascht angesichts des zeitlichen Ablaufes der mir bekannten Ereignisse doch sehr.

  7. taxe 9999 sagt:

    @Cryptomaniac
    das ist genau das, was mich immer bei diesen verbandhanseln so aufregt…..diese schlecht bzw fehlerhaft durchdachten sachen. was dann immer so deppenhaft wirkt. kutscher halt. man biegt sich die dinge immer so hin anstatt ne völlig neutrale und rein sachliche analyse vorzunehmen.

  8. Sash sagt:

    PS @Cryptomaniac:
    Hast Recht, es war April. Die letzten Monate vergingen offenbar sehr schnell für mich. 🙂
    Muss mich aber auch erst einmal wieder in die Akten zum Thema stürzen …

  9. taxe 9999 sagt:

    @sash
    sach mal, kannste nicht noch ne editierfunktion einbauen? vielleicht auch nur zeitlich begrenzt, für 20 min ab erstmal gepostet oder so…..

  10. Sash sagt:

    @taxe 9999:
    Oh, stimmt. Jetzt, wo’s jemand anders gesagt hat, warste auch dagegen. Hätten wir glatt vergessen. -.-

  11. Sash sagt:

    @taxe 9999:
    Hatte ich schon mal drüber nachgedacht. Halte ich aber nicht für sinnvoll. Schließlich erfolgen die Antworten manchmal sehr schnell und das ist mit nachträglichen Editierungen (so sie – was man nie weiß – nicht nur Schreibfehler betreffen) unsinnig. In Ausnahmefällen ändere ich gerne mal nachträglich was, ansonsten tut es der Kommentarfunktion aber zweifelsohne gut, wenn alle sich vor dem Posten noch einmal versichern, dass sie das so abschicken wollen. Ist ja – ob nur für eine Minute oder für immer – weltweit sichtbar.

  12. alex0711 sagt:

    Hi Sash,
    der bloggende Rechtsanwalt Jörg Schmenger bewertet die Rücknahme der einstweiligen Verfügung und die nachfolgenden Aussagen von Uber ähnlich wie Du.

    http://www.rechtsverkehr.de/uber-raschungssieg-beim-landgericht-frankfurt-gilt-nur-vorlaeufig/

    Als Ergänzung verlinkt er auf Deinen Uber-Uber-Artikel.

    Viele Grüße
    Alexander

  13. taxe 9999 sagt:

    @sash
    „Oh, stimmt. Jetzt, wo’s jemand anders gesagt hat, warste auch dagegen. Hätten wir glatt vergessen“ – versteh ich nicht ganz.
    aber hätte ich damals, als Jörn Napp das angeregt hatte, auch gut gefunden. kanns doch kein argument dagegen geben….

  14. Sash sagt:

    @alex0711:
    Danke für den Link!
    Schön, das zu sehen. 🙂

    @taxe 9999:
    Ich meinte, dass es leicht ist, sich jetzt wegen Fehlern von Taxi Deutschland zu beschweren. Ja, sie hätten schneller sein können, kann sein – aber offenbar waren sie immer noch schneller als alle anderen Verbände, Unternehmer, Fahrer etc. Zumal auf dem etwas schwierigeren Gebiet des Wettbewerbsrechts.
    Ich hab nix gegen die Kritik am Vorgehen von TD. Aber dieses unterschwellige „Typisch!“ ist einfach nur nutzlos für die Diskussion.

  15. Matthias sagt:

    Hallo Sascha,

    Wie bewertest du die neuen politischen Stimmen der Opposition, die derzeit deutlich in die Richtung rufen die Gesetze so zu ändern, dass Uber legale, freie Fahrt bekommen könnte?

  16. Cryptomaniac sagt:

    @taxe 9999
    Ich sehe das Verschulden da eher bei den Prozessvertretern (vulgo Anwälten) der Taxi Deutschland. Das die verantwortlichen Menschen bei Taxi Deutschland nicht die Riesen-Prozessrechtsexperten sind ist jetzt irgendwie nicht besonders verwunderlich und auch wenig anstößig (Ich kann ja auch nicht Taxi fahren).

    @sash
    Wie gesagt, für die einstweilige Verfügung brauchst du nur das Rechtsschutzbedürfnis, das bedeutet, du musst nur glaubhaft machen, dass UberPop möglicherweise auch Fahrer fahren lässt, die keinen P-Schein haben. Das ist eine relativ niedrige Hürde. Alternativ zu Testfahrten hätte man beispielsweise auch den oben zitierten Blog-Eintrag heranziehen können

    „Grundvoraussetzungen für die Anmeldung sind das Mindestalter von 21 Jahren, ein eigenes Auto, ein Führerschein (Probezeit muss bestanden sein) und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Durch das Anmeldeverfahren werden dann qualifizierte Fahrer ausgesucht und in unser System eingeführt. Kurzum: Es kann sehr gut sein, dass Dein bester Freund plötzlich als uberPOP Fahrer vor Deiner Tür steht!“

    Da steht nix von P-Schein. Darüber hinaus bestreitet Uber ja auch nie, Leute ohne P-Schein fahren zu lassen, daran sollte es also nicht scheitern. Und zeitlich hätte es wie gesagt auch problemlos für ein paar Testfahrten gereicht.

    Das mit dem Schädigen mag richtig sein. Aber auch hierfür hält das UWG einen eigenen Rechtsbehelf bereit: Eine Schadenersatzklage. Bei Ubers finanzieller Ausstattung sollte eine Vollstreckung ja auch kein Problem sein.

    Am Ende seiht man hier wohl Mal wieder, dass Großkanzleien ihre Stundenlöhne von 600€ aufwärts durchaus wert sind. Und Irgendwo mit müssen sich die Jungs bei Hengeler ja die 300.000 € von Uber auch verdienen 😉

  17. Sash sagt:

    @Matthias:
    Zweischneidiges Schwert. Ich hab – wie ich mehrfach geschrieben habe – nichts dagegen, das PBefG oder andere Gesetze auf den Prüfstand zu stellen. Da sollten Gesetze eigentlich sowieso immer sein. Die sehr vagen Äußerungen Gabriels z.B. lassen mich aber eher vermuten, dass er irgendeinen Uber-hörigen Lobbyisten an der Backe hat und keine Ahnung, was er da sagt. „UberPop eine Chance geben“ bedeutet schließlich legale Schwarzarbeit – und ich habe meine Zweifel, dass das irgendwer selbst in der unfähigsten Regierung ernsthaft will. Wenn es dagegen um Änderungen wie z.B. die Rückkehrpflicht von Mietwagen gehen soll, dann mögen sie meinetwegen darüber diskutieren. Das Problem ist ja, dass eine Legalisierung von Uber so harmlos klingt, in der Tat aber verschiedenste Gesetze und Regelungen betrifft. So lange nicht klar ist, über welche Änderungen wir hierbei reden, ist es schwer eine konkrete Meinung „zum großen Ganzen“ zu haben. Manches fände ich durchaus ok, anderes schlichtweg gesellschaftsfeindlich.

    @Cryptomaniac:
    Ich danke für die (hoffentlich – wehe, wenn nicht! 😉 ) fundierte Einschätzung.
    Jetzt ist das ja sowieso erst einmal Fakt. Wir werden ja alle sehen, wie es weitergeht.

  18. Marco sagt:

    @Cryptomaniac:
    Auch ich danke für die (tatsächlich!) fundierte Einschätzung – so kann ich mir sparen, dass alles zu schreiben 😉

  19. Kai sagt:

    Sascha Lobo nimmt Uber als Anlass, etwas übergreifender über den “Weg in die Dumpinghölle“ nachzudenken: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-sharing-economy-wie-bei-uber-ist-plattform-kapitalismus-a-989584.html

  20. SILen(e sagt:

    Dass Uber immer noch in den Blogbeiträgen schreibt, dass sie ja eine Mitfahrzentrale seien ist echt erstaunlich.
    Wenn man naiv wäre würde man vermuten, dass sie nicht wissen, wie ihr eigenes Produkt aussieht.

    Es gab ja beispielsweise auch das Frauenmagazin „Heim und Welt“, mit der üblichen Mischung aus Promiklatsch und konservativer Weltsicht. Nur dass der Anzeigenteil komplett gefüllt mir Stellenanzeigen für Prostituierte war, Bordelle für neue Kolleginnen geworben haben etc. In allen Bordellen Deutschlands lag die Heim und Welt aus, insgesamt sicherlich ein großer Anteil der Auflage.
    Dass das so war war dem Verlag bekannt, er selber hat das aber natürlich nicht weiter breitgetreten und die zusätzlichen Verkäufe gerne mitgenommen.
    Das verkaufte Produkt Frauenzeitschrift war also eigentlich ein eher das Produkt Stellenanzeigenblatt.

    Aber wenn man realistisch ist, dann ist Uber ziemlich bekannt was ihr eigentliches Produkt ist – nämlich Taxidienstleistungen.
    Klar, prinzipiell müssen sie auch immer öffentlich als Mitfahrzentrale auftreten, weil sonst die gesetzlichen Regelungen in jedem Fall für sie gelten würden und sie keine „Normalofahrer“ mehr anwerben dürften.

    Aber sobald man dieses Vorgehen durchschaut hat kriegt man echt das kotzen.

    Ich finde es echt krass, wie die PR-Schreibe von Julana bzw. Uber auf dich wirkt, denn mir geht es ganz genau so.
    Verlogen, widerlich, völlig durchschaubar eine hohle Fassade von einer Phrase.

    Interessanterweise empfinde ich eine ähnliche angewiderte Fassungslosigkeit beispielsweise in Horrorfilmen, wenn ein Charakter eine absolut offensichtliche Dummheit begeht und man sofort weiß, dass dem Drehbuchautoren halt so gar nichts anderes und intelligenteres/anspruchsvolleres eingefallen ist.

  21. Wahlberliner sagt:

    Der Artikel bei der Süddeutschen hat mir gerade eine Idee gebracht: Einfach das Uber-Modell kopieren und noch weiter ins absolute Extrem übersteigern. Nach dem Motto: Einfache Web-Registrierung bzw. in der App genügt, man kann sich nach der Registrierung sowohl als Fahrer als auch als Fahrgast in der App betätigen, also Touren in der Nähe, für die ein Fahrer gesucht wird, anschauen, als auch anschauen, welche Fahrer in der Nähe gerade welche Touren anbieten. Über Preise wird verhandelt, vollkommen frei und unabhängig vom Anbieter, aber es gibt für beide jeweils Bewertungen.

    Und dann schauen, ob Uber das toll findet, wenn man die App dann „Unter“ oder so nennt… 😉

  22. thorstenv sagt:

    @Cryptomaniac „Start von Uber in Deutschalnd war der 14.04.2014“
    Laut http://www.rechtsverkehr.de/uber-raschungssieg-beim-landgericht-frankfurt-gilt-nur-vorlaeufig/ argumentiert das LG aber so: „Diese Eile hatte die Antragstellerin Taxi Deutschland nicht, denn Uber legte wohl erfolgreich dar, dass deren Geschäftsmodell bereits seit 2013 bekannt war. Somit sah das Gericht kein Bedürfnis, sein vorläufiges Verbot aufrecht zu erhalten.“
    Das finde ich schon etwas überraschend. Hätte Taxi Deutschland gegen ein reine abstraktes Geschäftsmodell, eine Absichtserklärung vorgehen sollen? Sowas wird normalerweise schnell mit „keine Rechtsschutzbedürfnis“ abgelehnt.

  23. ein Matthias sagt:

    Und weil hier ohnehin schon so viele Kommentare zu lesen sind:

    Ich bin über dieses Zitat von Julana (Uber): „Uber ist billiger, flexibler und auch in Regionen verfügbar, die von traditionellen Taxidiensten oder dem öffentlichen Nahverkehr nur wenig versorgt werden.“ gestolpert.

    Das andere in dem verlinkten Uber-Blogbeitrag ist ja die gewohnte Schönfärberei etc., aber so weit ich das bis jetzt mitbekommen habe, ist Uber doch nur in 5 deutschen Großstädten aktiv, also gerade dort wo zu jeder Tag- und Nachtzeit ein Überangebot an Taxis besteht und auch der ÖPNV mehr oder minder rund um die Uhr verkehrt.

    Nicht, dass es bei all deren sonstigem Auftreten auf diese Unwahrheit groß ankäme, aber auf dem flachen Lande/in der Provinz gibt es doch gar keine Möglichkeit einen Uber-fahrer zu ordern?

  24. Cryptomaniac sagt:

    @Sash und @Marco
    Gerne 😉

    @thorstenv
    Ja, das ist in der Tat ein wenig seltsam. Natürlich kann eine einstweilige Verfügung schon vor der ersten Fahrt ergehen. Die Frage ist natürlich was heißt hier „Das Geschäftsmodell“? Leute wie Taxis fahren zu lassen? Leute ohne P-Schein fahren zu lassen? Mehr als einen Unkostenbeitrag zu vereinnahmen? Ohne diese Elemente wäre das ganze ja möglicherweise zulässig. Richtig beantworten lässt sich die Frage aber nur, wenn man den Volltext der Entscheidung inkl. schriftlicher Begründung gesehen hat. Aber da Taxi Deutschland ja den Weg vor das OLG wählen will, werden wir hier sicher auch noch aufgeklärt.

  25. Eine einstweilige Verfügung soll ja nur dafür sein, dass bevor vollendete Tatsachen passiert sind, jeder sich dagegen wehren kann. Dadurch, das das Geschäftsmodell bekannt war und man sich jetzt erst wehrt, nimmt auch meiner Ansicht nach jegliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung weg. Jedoch finde ich, dass man als Taxiverband nicht alles im Überblick haben kann, da man die Auswirkungen meist erst erkennt, wenn vollendete Tatsachen da sind.
    Ich glaube aber, dass Uber eine Hauptverhandlung nicht überstehen wird, da Uber hier als Vermittler tätig wird. Ein Vermittler muss sich ebenfalls darüber vergewissern, ob die Vermittlung Rechtens ist. Da Uber sich an Privatpersonenn wendet und diese keinen P-Schein besitzen, ist eine solche Vermittlung rechtswidrig und von Anfang an nichtig.
    Spätestens wenn jemand einen Unfall mit einem Insassen macht und die Haftpflichtversicherung den Insassensschaden nicht passiert werden alle Medien wieder da sein und Uber wird dank der Medien in Verruchung geraten und unsere Politiker werden dies für den nächsten Wahlkampf nutzen. Gruß City Taxi

  26. Sash sagt:

    @ein Matthias:
    Stimmt. Und ich hab auch bisher keine Anzeichen dafür gesehen, dass die Expansion aufs Land kurz bevorsteht. Auf Dauer sicher – schließlich haben sie ja das Ziel, weltweit immer einen Uber-Fahrer in wenigen Minuten Entfernung zu haben. Ob sie aber überhaupt einen Plan haben, wie das in der Praxis unter den ganz anderen Umständen klappen soll, weiß ich nicht. Und bis sich ihre Teams auch in Landkreisen für ein paar Dörfer rentieren … das könnte dauern.

  27. Max sagt:

    Die Monopolkommission hat sich für eine Liberalisierung des deutschen Taximarktes ausgesprochen und setzt große Erwartungen in neue Dienste wie Taxirufsysteme über Apps auf Smartphones. Die Kommission spricht sich für eine Aufhebung der quantitativen Beschränkung des Marktzugangs sowie gegen die Tarifpflicht im Taxigewerbe aus. Die staatlich festgelegten Beförderungsentgelte sollten aufgehoben werden, heißt es im Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/2150) vorgelegt wurde.

    http://dip.bundestag.de/btd/18/021/1802150.pdf

    Das Hauptgutachten enthält Beobachtungen und Empfehlungen zu vielen Wirtschaftsbereichen von der Energie bis zu Kindertagesstätten und zur Fusionskontrolle. Die Kommission hat sich aber auch mit dem durch das Aufkommen neuer Mietwagenfirmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, in Bewegung geratenen Taximarkt beschäftigt. Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“. In der Abschaffung der Marktzugangsbeschränkungen sieht die Kommission kein Problem: „Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes infolge von Überkapazitäten ist aufgrund geringer Marktaustrittsbarrieren und eines funktionsfähigen Gebrauchtwagenmarktes nicht gegeben.“ Erforderlich sei aber eine qualitative Regulierung, um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sicherzustellen. Auch das bisherige Verbot der Aufnahme von Fahrgästen an Taxiständen sowie am Straßenrand außerhalb des eigenen Pflichtfahrbereichs sollte aufgehoben werden. Einige bestehende und im Vergleich zum Taxigewerbe schärfere Regulierungen für konkurrierende Mietwagenunternehmen sollten aufgehoben werden.

    Zur Freigabe der Fahrpreise heißt es: „Die Monopolkommission empfiehlt zur Gewöhnung der Fahrgäste an die Liberalisierung zunächst für einen Übergangszeitraum von drei Jahren Höchstpreise einzuführen, die von den Behörden festgesetzt werden und sich an den aktuellen Tarifen orientieren sollen.“ Danach solle ein „freier Preiswettbewerb gelten“. Einwände, eine Tarifpflicht sichere die Qualität im Taxigewerbe, akzeptiert die Kommission nicht: „Tatsächlich bestehen für die Taxiunternehmer bei Einheitstarifen nur dann Anreize zur Investition in eine höhere als die zur Erhaltung der Lizenz notwendige Mindestqualität, wenn diese mit einem entsprechend höheren Fahrtaufkommen einhergeht, da andernfalls jede Qualitätssteigerung ihren Gewinn schmälern würde.“

    Die einem großen Teil der Bevölkerung bereits zur Verfügung stehenden Smartphones würden gute Möglichkeiten zum Vergleich freigegebener Preise bieten.: Taxi-Apps ermöglichen unter anderem eine Bewertung von Taxifahrern, die ungefähre Berechnung des Fahrpreises sowie einen Überblick über im näheren Umkreis verfügbare Taxis… Da im Rahmen solcher Apps die Bewertung der Fahrer beziehungsweise Taxiunternehmer bei der Zuteilung von Beförderungsaufträgen berücksichtigt werden kann, sinken die Anreize zu einer Übervorteilung des Fahrgastes.“

    Quelle: Heute im Bundestag Nr. 452

  28. Sash sagt:

    @Max:
    Ich hab dieses Gutachten noch nicht durchgesehen – das dauert ja etwas. Das letzte (wenn das nicht das gleiche ist) allerdings war im Bezug aufs Taxigewerbe milde ausgedrückt eine ziemliche Argumentationskatastrophe. Unter Liberalisierung haben sie damals im Grunde hauptsächlich ein Fallenlassen der Konzessionsbeschränkung gefordert, was aber z.B. in Berlin ohnehin nicht existiert. Außerdem verhaspeln die sich gerne mal in selbst ausgedachten Unterscheidungen.
    Außerdem ist es wenig verwunderlich, dass die Monopolkommission grundsätzlich für mehr Freigabe ist.
    In Sachen UberPop ist das aber sowieso so eine Sache: „Die Verkehrssicherheit muss sichergestellt werden“. Tja nun, will Uber nicht und macht keinen Schritt auf irgendwen zu. Man könnte das schon deswegen abhaken. Das Rückfahrgebot darf gerne überdacht werden, da kräht kein Hahn danach.
    Und fairen Preiswettkampf gibt es mit Mietwagen seit jeher, man muss ja kein Taxi betreiben, das diese Vorgabe nur der Versorgungssicherheit wegen zu erfüllen hat. Es gibt gar kein Gesetz, dass Uber daran hindert, günstiger als ein Taxi zu sein. Es gibt aber Gesetze gegen Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb – wenn Uber nur einen Ton darüber verlieren würde, was sie tatsächlich stört, dann könnte man ja drüber reden. Sich einfach hinzustellen und zu behaupten, das Personenbeförderungsgesetz sei verfassungswidrig, ist halt irgendwie ein bisschen schwach.
    Beide, Uber und die Monopolkomission haben ein Problem: sie unterscheiden unsauber zwischen dem ÖPNV, der Tarife kennt, um – Überraschung! – die Kunden davor zu schützen, in Hochlastzeiten absurde Preise zu zahlen – und dem freien Markt der Personenbeförderung. Ohne Schwarzarbeit und gewisse Schranken wird beides nicht auskommen, ansonsten ist da viel Spielraum, auch jetzt schon.

  29. Stephan sagt:

    Die Diskussion ist völlig überflüssig. Es ist doch offensichtlich, das dort ein paar Leute dieses „wir sind neu und hip“ ausnutzen, um jede Menge Geld einzusammeln. Sie betreiben eine offensive Verzögerungstaktik (die Anwälte verdienen dabei auch noch unmoralisch mit). Dabei gehen sie auch uber Gesetze, Leichtgläubige und Leichen. In einiger Zeit sind sie aber ganz sicher wieder verschwunden – vom Markt und auch die Verantwortlichen.

  30. SILen(e sagt:

    @Stephan
    Uber kann nicht verschwinden!

    Uber hat Investoren hinter sich die den Taximarkt diverser Länder theoretisch auch einfach aufkaufen könnten.

    Mit Google und dem CEO von Amazon haben sie Firmen mit einem Haufen von Geld und wohlwollenden Aktionären hinter sich und beide Firmen haben ihr ganz eigenes Interesse daran, dass Uber gewinnt.
    Bei Google sind es die Daten und die Möglichkeit eines Fahrgastes Google-Dienste aktiv zu nutzen (wenn er selber nicht fahren muss), insbesondere auch in Hinblick darauf, dass Google mit den autonomen Autos ja daran arbeitet den Faktor Lohnkosten zu eliminieren.
    Und Amazon hätte gerne eine eigene Flotte von Lieferfahrzeugen.

    Uber kann leider nicht sterben.

  31. Stephan sagt:

    @SILen(e: Die werden verschwinden, ganz sicher.Irgendwann wird es denen zu aufwändig, die Rechtsstreite zu betreiben und der, wie auch hier zu sehen, steigende Imageverlust zieht auch andere mit hinunter. Dann wird eine Hand voll Leute gefeuert, ein neuer geholt, der wickel das dann ab. Übrigens hat Amazon schon einen eigenen Logistikdienstleister, zumindestens hier bei uns um die Ecke (Rheinberg). Und den passenden Diesellieferanten gleich dazu. Ich denke aber nicht weiter drüber nach – das Geschäft läuft bei denen sicher wie geschmiert.

  32. SILen(e sagt:

    Stephan, du musst das langfristig sehen.

    Amazon hat beispielsweise auch einen unglaublich langen Atem um endlich ihr endgültiges Ziel, die komplette Dominanz aller Online- und Offlinekäufe, zu erreichen.
    Eingenommenes Geld wird sofort wieder neu investiert um sich weiter auszubreiten.

    Die Frage nach der rechtlichen Einordnung von Uber erledigt sich doch eh wenn die Fahrzeuge automatisiert fahren. Das dauert zwar noch 1-2 Jahrzehnte, aber so lange können Google und Amazon eh warten.

    Außerdem ist Lobbyismus viel günstiger als Strafe zu zahlen, dann werden ein paar Politiker halt zu ner kostenlosen Testfahrt mit UberPop eingeladen – ins Bordell!
    Es gibt nur wenige Firmen (und Branchen) bei denen ich mir Lobbyismus und Bestechung nach Lehrbuch so gut vorstellen kann wie bei Uber.

  33. thorstenv sagt:

    City Taxi Hamm sagt:
    „Eine einstweilige Verfügung soll ja nur dafür sein, dass bevor vollendete Tatsachen passiert sind, jeder sich dagegen wehren kann.“

    Richtig. Und wie stellt das Gericht sich vor, dass das Geld, das Taxis verloren geht, bis die HV bis zur letzten Instanz durchgelaufen ist, wieder reinkommt?

    „Dadurch, das das Geschäftsmodell bekannt war und man sich jetzt erst wehrt, nimmt auch meiner Ansicht nach jegliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung weg.“

    Es ist für das deutsche Rechtssystem eher ungewöhnlich, präemptive tätig zu sein. Es werden alle Tage von irgendwem tolle Geschäftsmodelle angekündigt, die dann doch nicht oder in anderer Weise realisiert werden. Uber hatte ja die ganze Zeit bis zur Realisierung noch die Möglichkeit, sich Richtung Mitfahrzentrale oder Richtung Mietwagen zu entwickeln.

  34. @thorstenv
    Leider ist unser Rechtssystem so, und wenn man überlegt, dass ein solcher Rechtstreit durch alle Instanzen mindestens 3 Jahre dauert, haben diese genug eingenommen. Wahrscheinlich wird das noch vor den EuGH gehen, da diese in Ihrem Heimatland einem anderen Recht unterstehen und eu mäßig es zu keiner Diskriminierung können darf.

    Ich bin fest davon überzeugt, dass diese genau diese Zeitspanne für ihr Geschäft eingeplant haben, so dass es für die Gründung einer Mitfahrzentrale keinen Hrund gibt.

  35. Cabily sagt:

    As soon as I heard the news that a Frankfurt court banned Uber services across Germany, I was upset. It was a few hours before, I had been hoping to use Uber to travel from my hotel to the convention center.

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