Manchen Fahrgästen sieht man ihren Unterhaltungswert nicht unbedingt an. So zum Beispiel den beiden Typen in Trainingsanzügen. Dem sehr stark ausgeprägten Akzent nach waren es Russen, ihr gesamtes Auftreten am Taxistand ließ mich – was nur selten passiert – hoffen, sie mögen vielleicht einen anderen Fahrer nehmen. Wie eigentlich immer waren die Sorgen unberechtigt.
Die beiden erwiesen sich als wirkliche Spaßvögel und fragten zunächst ganz höflich nach, ob sie bei mir im Auto ein Bier trinken dürften. Ich hab die übliche Ansage bezüglich Sauberkeit gehalten, kurz darauf standen wir vor einem Späti und ich hatte zwei sehr dankbare und vorsichtige Trinker im Wagen. Ach ja, wo sollte es eigentlich hingehen?
„Chennst du Park bei Chermannplaatz. Wo kaufen Drogen, da wir gehen!“
Na klar, Jungs!
Am Kotti haben wir diese Thematik dann näher erörtert:
„Weißt Duu, welche Eingang ist beste für kaufen Drogen?“
„Nee, sorry.“
„Du nimmst cheine Droogen?“
„Passt ja wohl schlecht zum Job, oder?“
„Wieso? Stell ich mir luustig vor, rumfahren und voll drauf sein …“
„Nee, is klar. Und dann Unfälle bauen oder erwischt werden? Nee, besser ein Taxi nehmen, wenn man schon Drogen nimmt!“
„Cheche! So wie wir! Chast Du sicher Familie.“
„Eine Frau.“
„Chacha! Chab ich viele Frauen!“
Ganz seltsamer Menschenschlag. Aber wirklich nett, man mag es kaum glauben. Am Ende der Fahrt sollte ich dann etwas sehr kurioses hören.
„Soll ich dann hier am Eck halten?“
„Nein. Faahrst Duu bisschen weiter. Bis Du zehn Euro chast oder so!“
Als ich Sie dann in den dunklen Park entlassen wollte, scherzte der eine noch, wir könnten ja einfach die Geldbeutel tauschen. Wäre ich da mal drauf eingegangen. Ich hätte mir zwar sicher noch irgendwo Kleingeld holen müssen, aber ich hätte in der Schicht sicher mehr Geld gemacht. Gegen solvente Drogeneinkäufer kann ich insbesondere zu Schichtbeginn nun wirklich nicht anstinken 😉
Cherzlichen Gluckwunsch zu diesem Erlebnis und wie es aufgeschrieben wurde.
Ich mechte mijech sehr chjierzliech bedankijen 🙂 für den lustigen Artikel! Mal was anderes.
Ich alte Spaßbremse frage mich gerade, ob man sich eigentlich strafbar macht, wenn man solche Ankündigungen zum Drogenhandel nicht der Polizei meldet…
@ Knut: Ich möchte es bezweifeln. Die einzige mir (Laie) bekannte potentiell einschlägige Strafvorschrift (§ 138 StGB) befasst sich mit der „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ und beschränkt sich auf einen sehr eng umgrenzten Kreis von Straftaten, wie z. B. Mord, Totschlag, Vorbereitung eines Angriffskrieges oder Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie. Auch im entsprechenden Abschnitt des BtmG kann ich keine entsprechende Vorschrift finden.
@elder taxidriver:
Ich daanke von Cherzen! 😉
@Viagattó:
Daanke chleichfaals!
@Knut:
Ich sehe da ähnlich wie Schaaschaa kein großes Problem. Ich meine: Drogen kaufen an einem stadtbekannten Umschlagsplatz? Das hätte ja genauso gut ein Witz sein können, wenn sie da ums Eck wohnen.
Wenn man als Teil des öffentlichen Nahverkehrs bewusst Leute zum Drogen kaufen fährt…schwierig, aber wenn da nix steht, steht da nix.
Mir persönlich ist das latte, aber hart ausgelegt könnte das locker Beihilfe sein!
LG, Neon
@Neon:
Also das würde ich wirklich nicht so sehen. Wenn ich ihnen jetzt die Telefonnummer eines Dealers geben würde: OK. Aber sie kommen zu mir und sagen: Hey, da hinten gibt es einen Dealer, bring mich hin!
Ich will mich nicht in allen Fällen voll aus der Verantwortung nehmen, aber im Grunde geht es doch einem Busfahrer genauso. Wenn der jetzt mitkriegt, irgendeiner seiner Fahrgäste will Drogen kaufen: Muss er ihn dann rausschmeißen? Ich meine, ich habe ja auch eine Beförderungspflicht. Und dass man auf öffentlichen Plätzen Betäubungsmittel illegal erwerben kann, entbindet mich nicht davon, die Leute zu diesen Orten zu bringen.