Mal ganz im Ernst: Fällt eigentlich den Nicht-Zugewanderten auf, wie doof die Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Berlin“ als Behördenname ist. Ich persönlich denke jedes Mal, wenn ich einen Brief von dieser Behörde bekomme nach dem obligatorischen „Fuck, wie schnell war ich?“ wie bekloppt diese Bezeichnung klingt. Schon das „in“! Ich will jedes Mal schreien, sie mögen doch wenigstens ein „von“ daraus machen. Wo der Typ rumgammelt, ist mir ja egal, das soll doch eine Information über seinen Rang sein…
Aber gut, darüber wollte ich mich eigentlich gar nicht auslassen. Ich lebe in einem Bundesland, in dem die Landespolizei „Der Polizeipräsident in Berlin“ heißt. Irgendwas ist ja immer.
Und von denen hab ich jetzt Post bekommen. Nicht ganz unerwartet, schließlich ermitteln die gerade in meinem Sinne einen flüchtigen Unfallteilnehmer. Aber die Vorurteile sitzen tief, so fragte auch meine bessere Hälfte beim Anblick des Briefes gleich, ob ich geblitzt wurde. Dazu sei angemerkt, dass ich noch niemals diesbezüglich Post vom Polizeipräsidenten bekommen habe, mein einziges geahndetes Verkehrsvergehen seit meinem Umzug wurde damals von Brandenburger Cops bearbeitet, da ich in Potsdam mit 8 km/h zu viel erwischt wurde.
Ja nun, die ganze Sache ist natürlich eigentlich denkbar unspektakulär. Eine Zeugenaussage zu den Vorkommnissen hätten sie gerne. Die kriegen sie in dem Fall auch, wenngleich es immer wieder erstaunlich ist, wie sehr die Polizei darauf bedacht ist, den Eindruck zu erwecken, ich müsste mit ihnen reden. Es wird gleich darauf hingewiesen, dass ich mit der Beantwortung der Fragen eine Vorladung vermeiden kann, bzw. die „Vorsprache eines Polizeibeamten“. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht im Falle einer Verwandtschaft mit dem Beschuldigten oder einer notwendigen Selbstbezichtigung werde ich gleich auf der ersten Seite hingewiesen. Auf die Tatsache, dass ich nur vor einem Gericht (und nicht bei der Polizei) überhaupt aussagen muss, natürlich gar nicht. Aber diese Geschichten kann man zuhauf im lawblog nachlesen. Ich finde es nur bedenkenswert.
Aber wie vertrauenswürdig kann ein Formular schon sein, das mit folgenden Worten endet:
„Zahlungen bitte nur bargeldlos an“
Also wem heute noch beim Formatieren der Footer von der Seite fällt… lassen wir das!
Wenden wir das Blatt, sehen wir uns mal um:
Drei Teile, logisch gegliedert in
I. Fragen zur Person
II. zum Sachverhalt
III. Bei Verkehrsunfällen
Ich wirke arg pedantisch, wenn ich mich jetzt über die Unlogik der Unterteilungen beschwere, bzw. bemängele, dass zum korrekten Verständnis ruhig noch hier und da ein Wort mehr in diese ansonst leeren Zeilen gepasst hätte. Oder?
Aber wozu sollte man das ernst nehmen? Schließlich ist es ja auch nicht so, dass diese Blätter an alle verschickt werden, ungeachtet des Bildungshintergrundes. Mich persönlich stellen Aufgabenstellungen wie diese auf die Probe:
„Familienname/Geburtsname/Vorname (Rufname unterstreichen )“
Bei der Angabe eines Vornamens den Rufnamen zu unterstreichen ist sicher eine knifflige Hausaufgabe für Waldorfschüler, im Grunde aber nur kurios. Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass sie hier trotz Verwendung des Singulars gerne alle Vornamen aufgezählt hätten. Ob davon jetzt einer als Geburtsname in irgendeiner Akte landet, weiß ich glücklicherweise nicht. Der Teil mit den persönlichen Daten ist im allgemeinen aber doch ohne Studium lösbar.
Im zweiten Abschnitt – zum Sachverhalt – hab ich nur kurz schmunzeln müssen als ich mir überlegt habe, ob ein Polizeipsychologe sich wohl eine Belobigung dafür holen durfte, als er angeregt hat, die Frage ob man aussagen möchte, vor die Frage zu setzen, ob man überhaupt Zeuge ist. Dass hier die Aussageverweigerung wieder in expliziten Bezug zu den Regelungen gebracht wird, die eigentlich nur vor Gericht gelten, finde ich wirklich furchtbar! Das ist schlichtweg Irreführung, möchte ich meinen.
Aber gut, dann folgte natürlich der nervige Teil. Die Unfallhergangsbeschreibung. Man kann bei solchen Dingen ja nie pingelig genug sein, und so hab ich den ganzen zur Verfügung stehenden Platz aufgebraucht. Auch wenn dabei sicher ein paar Informationen gewissermaßen redundant waren. Aber es ist eben auch meine Art von Humor, zu schreiben
„Ich befand mich zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer (vorne links) meines Fahrzeugs […]“
Der Abschnitt 3 – Bei Verkehrsunfällen – behandelt dann nur die Fragen, ob es mir und/oder meinem Autochen gut geht. Bezüglich der Tatsache, dass ein Idiot vor mir geflüchtet ist, als ich sein Kennzeichen vor der Nase hatte, hat mich überlegen lassen, bei der Frage, ob ich verletzt wurde, „ja“ anzukreuzen, und dahinter zu vermerken:
„intellektuell“
Das könnte es gewesen sein. Aber eine Behörde würde sich keinen so schicken Namen wie „Der Polizeipräsident in Berlin“ geben, wenn sie nicht auch noch Zusatzfragebögen in der Schublade liegen hätte. Also noch ein Blatt:
Hier werden in 14 einfachen Fragen nochmal Angaben zu den Personen und dem Fahrzeug verlangt. Ich bin übrigens wirklich ein klassischer Zeuge, und kann mich bis auf das sofort notierte Kennzeichen an so gut wie gar nichts erinnern. Ich weiß nicht einmal, ob das Auto ein Stufen- oder Steilheck hatte, geschweige denn Marke, Modell oder Besonderheiten.
Amüsant ist dann Nummer 14:
„Bitte tragen Sie sicherheitshalber noch einmal die genaue Unfallzeit und den Unfallort ein!“
Damit kann das Ding dann wohl zur Post. Ach ja, eine Frage noch: Ich bin ja eigentlich echt ein sozialer Mensch. Aber wer bitte hatte jemals eine „Marke zur Hand“, als ihn der Briefumschlag danach gefragt hat?