„Ick meld mir morjen sicher mit de Neunzehn-Fünfundzwanzich, nich mit de Einunfünfzich-Doppelvier…“
hat mein Tagfahrer letzte Woche gleich gemeint, als wir das „neue“ Auto bekommen haben.
Es ist ehrlich gesagt seltsam, eine andere Kiste zu haben. Mal abgesehen davon, dass sie leider auch nicht so fehlerfrei ist, wie ich das zunächst dachte, bin ich irgendwie immer noch in der Eingewöhnungsphase. OK, die Navi-Ansicht hab ich am ersten Tag gleich umgestellt, die Sitzverstellung klappt auch umso besser, je öfter man sie betätigt, und mit der Umsortierung des Fahrzeuginventars muss sich der eigentliche Fahrer dann in nächster Zeit auch wieder anfreunden, weil ich auch die komplett umgeändert habe.
Aber wie oft hab ich mich jetzt schon bei der blöden Ordnungsnummer verschrieben…
Die muss ich nämlich auf dem „Abschreiber“, den Zettel mit den Daten zur Schicht, eintragen – und es ist erstaunlich, wie eingeübt das gute alte 1925 einem von der Hand geht, wenn es da gar nicht hingehört 😉
Mein Tagfahrer ist jedoch ungleich mehr betroffen, da man diese Nummer wie bei fast allen anderen Maßnahmen um das Auto zu identifizieren beim Funken angibt. Im Übrigen ist es auch der Funksprache zu verdanken, dass so geistreiche Lesarten wie eben Einundfünzig-Doppelvier existieren. Vorgeschrieben ist das, soweit ich weiss (ui, ist der Funkkurs lange her…) nicht, aber es bürgert sich natürlich ein, was praktisch sowohl von der Aussprache als auch vom Verständnis her ist.
Die Ordnungs-, bzw. Konzessionsnummer ist aber so oder so mal eine grundsätzliche Erwähnung wert. Man wird ja als Fahrgast allerorten dazu angehalten, bei Beschwerden die Konzessionsnummer des Autos zu notieren. Die Nummer ist ebenso unverwechselbar wie das Autokennzeichen – im Gegensatz zu diesem allerdings auch schon im Auto lesbar. Sollte sie zumindest sein.
Wie für alles in diesem Land, gibt es auch für die Ordnungsnummer Vorschriften. Der Wikipedia-Eintrag schweigt sich aus, fündig wird man dennoch auch im Netz.
Die Vorschrift zur Anbringung der Ordnungsnummer findet sich in der BOKraft in §27 und besagt, dass die Nummer in der Heckscheibe im unteren rechten Eck anzubringen ist, und – wie eingangs erwähnt – von innen und außen lesbar sein muss.
So sieht das dann meistens aus (ich hab kein besseres Foto gefunden):
Zugegeben: In der Realität kommen auch hier kuriose Dinge zustande. Manche Unternehmer kleben die Nummer nicht auf die Scheibe, sondern haben sie mit Saugnäpfen befestigt – hier habe ich neulich einen gesehen, der sie kopfüber hängen hatte. Meist erschwert die Scheibe wegen Spiegelungen oder der Tönung das Ablesen, und besonders grandios fand ich einen Kollegen mit einem Geländewagen als Taxi, dessen Nummer zur Hälfte hinter dem Reserverad verschwunden ist. Aber überwiegend hängen sie so da wie sie sollen und erfüllen ihren Zweck.
Und wenn es wirklich um Beschwerden geht: Auf der Quittung muss die Konzessionsnummer aufgedruckt, bzw. gelocht sein. Und eine Quittung ist sowieso das A und O im Falle einer Beschwerde. Da hat man dann gleich noch die Unterschrift es Fahrers und den Preis in Kombination mit der Strecke. Das kann, wenn es – wie üblich – wegen dem Preis Ärger gibt, ja auch nicht schaden 🙂
Naja, jedenfalls ist die Nummer für uns Fahrer ständig präsent, und bis auf ein paar Wochenendfahrer mit ständig wechselnden Autos (da sollte es nicht allzu viele von geben) wird wohl jeder seine paar Ziffern auch wenn er nachts geweckt wird, sofort parat haben. Und entsprechend schwer tut man sich dann damit, sich nach zwei Jahren umzugewöhnen. Bei mir ist es ja nicht mehr lange. Irgendwann in dieser Woche sollte die 1925 wenigstens teilerneuert wieder von Onkel Doktor zurückkommen 😀